Keine Nachteile durch Pandemie für Studierende der Rechtswissenschaften

Keine Nachteile durch Pandemie für Studierende der Rechtswissenschaften
von 1. Februar 2022

Damit den Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt keine Nachteile durch die Pandemieumstände entstehen, wird das Wintersemester 2021/2022 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Darauf hat sich Justizministerin Franziska Weidinger in Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt und dem Juristischen Bereich der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) verständigt. Die Regelung gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2021/2022 an der MLU für das Studienfach Rechtwissenschaften immatrikuliert sind. Das Wintersemester 2021/2022 ist das nunmehr vierte Semester seit Pandemiebeginn, für das diese Regelung gilt.

„Wir wollen mit der Regelung, die den Studierenden eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit schafft, ein Stück weit den Druck nehmen und die erschwerten Studienbedingungen in der Coronazeit berücksichtigen“, soSachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger.

Der sogenannte Freischuss (lt. Gesetz: „Freiversuch“) ist eine Besonderheit im Rahmen der Ausbildung von angehenden Juristinnen und Juristen in Deutschland. Eigentlich kann die Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung (vormals „Erstes Staatsexamen“) nur zwei Mal absolviert werden. Melden sich Studierende innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), haben sie einen dritten Versuch, den “Freischuss”. Mit dieser zusätzlichen Prüfungsmöglichkeit soll den Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften ein Anreiz gegeben werden, zügig zu studieren und frühzeitig ihr Studium abzuschließen. Zugleich nimmt die zusätzliche Prüfungschance vielen Studierenden den Druck beim Schreiben der juristischen Pflichtfachprüfung.