FFP2-Masken nur noch mit Gutschein

von 20. Januar 2021

Wer also erst danach seinen 60sten Geburtstag gefeiert hat, muss die Masken aus eigener Tasche zahlen. Mit dem ersten Gutschein können sich Versicherte die Masken noch bis zum 28. Februar aus der Apotheke abholen. Der zweite Gutschein, der direkt im Anschluss verschickt wird, kann überlappend ab dem 16. Februar und bis zum 15. April eingelöst werden.

Die Abgabe von Masken unter Vorlage des Personalausweises ist seit 6. Januar nicht mehr möglich.