Problemen bei der Energieabrechnung

Problemen bei der Energieabrechnung
von 26. März 2024

Verbraucherbeschwerden zu Verbrauchsprognosen und Entlastungsbeträgen

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom waren bis Ende 2023 wirksam und haben Verbraucher vor hohen Strom-, Gas- und Fernwärmepreisen geschützt. Nun kommt aber die Zeit der Abrechnung und sorgt für Fragen und Beschwerden.

Im Jahr 2023 wurden die vorgeschriebenen Entlastungsbeträge von den monatlichen Abschlägen automatisch abgezogen. Dieser Entlastungsbetrag ergibt sich für Strom aus 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers, für Gas und Wärme aus 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der der Abschlagsberechnung für September 2022 zugrunde liegt. Diese Werte werden dann multipliziert mit der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis und dem so genannten Referenzpreis, den „Preisbremsen“. Der Entlastungbetrag ist daher immer abhängig von der Jahresverbrauchsprognose. Wenn diese jedoch zu niedrig angesetzt wird, machte sich das bei der Höhe der Entlastung bemerkbar.

Aber was ist zu tun, wenn die Jahresverbrauchsprognose weit weg von der Realität ist, etwa inzwischen eine Wärmepumpe heizt und damit die Jahresverbrauchsprognose des Vorjahres nicht mehr passt? Wichtige Sondereffekte, wie neue große Energieverbraucher, eine Ladeeinrichtung für E-Autos oder die Einrichtung neuer Entnahmestellen sind in der Regel bei der Bestimmung der Verbrauchsprognosen für den restlichen Zeitraum des Jahres 2023 zu berücksichtigen.

Nicht selten werden Betroffene jedoch zwischen den Netzbetreibern und den Lieferanten hin- und hergeschickt, da keiner der Beteiligten sich zuständig sieht. Zahlreiche Verbraucher stellen ebenfalls fest, dass sie die Entlastungbeträge in ihren Abrechnungen nicht nachvollziehen können. Hier rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu einer Prüfung und Beratung. Verbraucher sollten außerdem beachten, dass die gesenkte Umsatzsteuer für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent am kommenden Osterwochenende zum 1. April ausläuft. Es ist sinnvoll zu diesem Termin den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.