Informationen zum Thema Quarantäne-Aufhebung

von 16. März 2020

Dazu erklärte Amtsärztin Dr. Christine Gröger heute in der Pressekonferenz die Vorgehensweisen:

Für Bürgerinnen und Bürger, die ohne Test oder mit negativem Testergebnis in Quarantäne sind und die während der Quarantäne keinen Kontakt zu einem Erkrankten hatten:
Hier nimmt das Gesundheitsamt am Tag vor Ablauf der 14-tägigen Quarantäne Kontakt zu den Betroffenen auf. Es erfolgt eine Befragung zum Gesundheitszustand. Sind die Betroffenen symptomfrei, wird die Quarantäne aufgehoben.

Für Bürgerinnen und Bürger, die positiv getestet worden sind und Bürgerinnen und Bürger, die mit einem positiv Getesteten gemeinsam in Quarantäne sind:
Frühestens zehn Tage nach Beginn der Quarantäne wird ein erneuter Abstrich vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Infizierten allerdings mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Fällt dieser Test negativ aus, wird 24 Stunden später ein zweiter Kontrolltest durchgeführt. Nur wenn auch dieser negativ sein sollte, wird die Quarantäne aufgehoben.