Bundespolizei legt Schleusern das Handwerk – drei Festnahmen und sechs Durchsuchungen in drei Bundesländern

von 17. März 2021

Die Geschleusten sollen unter teils lebensgefährlichen Bedingungen transportiert worden sein. Insbesondere im Falle eines Verkehrsunfalles wären die Geschleusten den Folgen ungeschützt ausgesetzt gewesen. Als Schleuserlohn sollen Beträge von 3500 Euro bis 12000 Euro pro einzuschleusender Person verlangt worden sein. Die Erlöse nutzten die Schleuser wahrscheinlich, um ihren Lebensunterhalt hier in Deutschland zu bestreiten. Bei den Beschuldigten soll es sich sowohl um Organisatoren als auch um Fahrer handeln.

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Erfurt (1), Altenburg (2), Ronnenberg (2) und Greifswald (1) statt. Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte syrischer, türkischer und serbischer Nationalität.

Festnahmen erfolgten zeitgleich in Altenburg (2) und Erfurt (1). Die Haftbefehle richten sich gegen einen syrischen, einen serbischen sowie einen türkischen Staatsangehörigen.

Ermittlungsverfahren

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) seit September 2020 in einer Sonderkommission gemeinsam mit den Bundespolizeiinspektionen Ludwigsdorf und Ebersbach.

Für die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel seit Februar 2021.

Die Schleuser agieren international. Ein enger Austausch zwischen der Bundespolizei und Europol erbrachte wertvolle Erkenntnisse. Die Einsatzmaßnahmen wurden durch Vertreter EUROPOLs unterstützt und begleitet.

Bei grenznahen Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei auf den Bundesautobahnen 4 und 17 festgestellte Schleusungsvorgänge konnten anhand durchgeführter Ermittlungshandlungen zusammengeführt werden.

Die verschiedenen Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften Görlitz und Dresden vorangetrieben. Wegen der dabei festgestellten Überschneidungen und gleichem Modus operandi, wurden die Maßnahmen heute zeitgleich umgesetzt.

Drei Festnahmen und drei Durchsuchungen in Thüringen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz. Die drei Durchsuchungsmaßnahmen in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden für die Staatsanwaltschaft Dresden umgesetzt.

Ergebnisse

Die drei erlassenen Haftbefehle konnten umgesetzt werden. Die Beschuldigten werden beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen brachten verschiedene Beweismittel zum Vorschein. Hierbei handelt es sich insbesondere um Beweismittel, aus denen die Kommunikation der Beschuldigten untereinander nachvollzogen werden soll. Die Auswertung dieser Beweismittel nimmt Zeit in Anspruch und wird noch andauern. Weiterhin konnte ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, dass für Schleusungsfahrten benutzt wurde.

Im Durchsuchungsobjekt in Ronnenberg wurde ein unerlaubt Aufhältiger festgestellt. Die Bearbeitung dauert noch an.

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Görlitz und Dresden mit verschiedenen Bundespolizeidienststellen in Mitteldeutschland und ein enger Informationsaustausch mit EUROPOL bildeten die Basis für dieses Ermittlungsergebnis.

Bei den heute durchgeführten Maßnahmen kamen rund 120 Bundespolizisten zum Einsatz.

Die Polizeiführerin der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale), Polizeioberrätin Romy Töwe: “In der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung stellt die Bekämpfung von Behältnisschleusungen einen Schwerpunkt dar, da durch das skrupellose Agieren der Schleuserbanden Leib und Leben von Menschen gefährdet werden. Im Rahmen des heutigen koordinierten Einsatzes mehrere Bundespolizeidienststellen und der Kooperation mit EUROPOL konnte einer international agierenden Schleuserbande das Handwerk gelegt werden.”