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2007

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Aktuelle Urteile auf einen Blick

Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher -[nbsp]Neues[nbsp]Gesetz schützt Leiharbeiter -[nbsp]Kein „Abwohnen“ der Kaution

Aktuelle Urteile auf einen Blick

Langfassungen:

Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bußgeldregeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Beziehern droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro, wenn sie den Jobcentern wichtige Informationen verschweigen. Anderslautenden Presseberichten zum Trotz gilt diese Regelung bereits seit August. Grundlage dafür ist laut ARAG experten auch keine geheime interne Weisung, sondern das Sozialgesetzbuch. Die Regelung gilt für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden. Wenn ein Antragsteller beispielsweise eine Erbschaft verschweigt und so höhere Leistungen als ihm tatsächlich zustehen erhält, dürfen die Jobcenter nun Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen; zuvor waren es 50 Euro. Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahlt, muss künftig im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. In Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger in voller Absicht und keineswegs versehentlich falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage machen, droht ihnen außerdem eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Neues Gesetz schützt Leiharbeiter

Das vergangene Woche verabschiedete Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit soll Lohndumping und Ausbeutung verhindern. Danach dürfen Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen: So können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu beiden Vorschriften abweichende Vereinbarungen treffen. Auf diesem Weg kann eine längere Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung verabredet werden. Das geht aber nur, wenn es für die betreffende Branche einen Tarifvertrag gibt. Die Frist von neun Monaten greift nicht, wenn die Tarifpartner bestimmte Zuschläge für die Leiharbeit in einzelnen Branchen vereinbart haben. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze: Spätestens nach 15 Monaten muss eine Angleichung des Lohns erfolgen. Als Zugeständnis an die Gewerkschaften dürfen Arbeitgeber Leiharbeiter auch nicht mehr als Streikbrecher einsetzen, ergänzen ARAG Experten.

Kein „Abwohnen“ der Kaution
Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution somit „abzuwohnen“. Im konkreten Fall klagte die Eigentümerin einer Wohnung, die sie an vermietete. Die Gesamtmiete betrug 2.337,50 Euro. Die Mieterin kündigte die Wohnung und zahlte in den letzten beiden Monaten keine Miete mehr. Sie meint, sie könne mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution die Mietforderungen aufrechnen. Auf Klage der Vermieterin verurteilte das AG München die Mieterin zur Zahlung der rückständigen Mieten in Höhe von insgesamt 4.675 Euro. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Konstellation eines mietrechtlich unzulässigen sogenannten Abwohnens der Kaution. Denn ein Mieter sei in aller Regel nicht berechtigt, noch vor dem Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete ende grundsätzlich erst mit Beendigung des Mietvertrags. Die Vorgehensweise der Mieterin verstößt gegen die Sicherungsabrede im Mietvertrag und ist treuwidrig, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 432 C 1707/16).

Zu späte „Nachzügler“

Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter “echter Nachzügler” vertrauen. In einem konkreten Fall befuhr eine Pkw-Fahrerin eine Straße, fuhr eine Kreuzung bei Grünlicht ein und kam dann aufgrund eines Rückstaus des Linksabbiegerverkehrs hinter der Fluchtlinie zum Stehen. Nachdem sie mindestens 40 Sekunden gestanden hatte – die von ihr zuvor passierte Ampel zeigte bereits mehr als 20 Sekunden Rotlicht –, entschloss sie sich dazu, die Kreuzung zu räumen. Im Kreuzungsbereich stieß sie mit einem anderen Pkw zusammen. Dessen Fahrer folgte einem Fahrzeug, welches die Beklagte passieren ließ, denn er hatte bei seiner Einfahrt in den Kreuzungsbereich mindestens 19 Sekunden Grünlicht. Den durch den Unfall entstandenen Sachschaden in Höhe von circa 13.900 Euro hat die Halterin des geschädigten Pkw ersetzt verlangt. Die Versicherung glich vorprozessual zwei Drittel des Schadens der Klägerin aus. Das restliche Drittel und weitere entstandene Nebenkosten hat die Klägerin eingeklagt. Die Klage war in zweiter Instanz erfolgreich. Die Beklagte habe, so das Gericht, in erheblicher Weise gegen das im Straßenverkehr geltende Rücksichtnahmegebot verstoßen. Sie sei zwar bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren. Dort sei sie zunächst aufgehalten worden, so dass sie diesen dann grundsätzlich als gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigter “Nachzügler” habe räumen dürfen. Dabei habe sie aber nicht blindlings darauf vertrauen dürfen, vom Querverkehr vorgelassen zu werden. Ein “Nachzügler” hat den Kreuzungsbereich vielmehr vorsichtig, unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang zu verlassen, erklären ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 7 U 22/16).

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02.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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Autofahrerin fährt ins Straßenbahn-Gleisbett

Eine 74-jährige Frau ist gestern Abend gegen 21:50 Uhr mit ihrem Auto in der Elsa- Brändström- Straße in das Gleisbett der Straßenbahn gefahren.[nbsp]

Autofahrerin fährt ins Straßenbahn-Gleisbett

Weder an den Schienen noch am Rover der Frau entstand dadurch ein Schaden. Das Fahrzeug wurde schließlich mit Hilfe eines Abschleppdienstes aus den Schienen herausgehoben. Bei der Befragung der in Merseburg wohnhaften Frau bemerkten Polizisten Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest zeigte ein Wert von 0,95 Promille an, was eine Blutprobenentnahme und die Wegnahme des Führerscheins zur Folge hatte. Zudem ist Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung erstattet worden.

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02.11.2016
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Mann flüchtet vor Polizei

Eine Polizeistreife war gestern Abend gegen 22:25 Uhr im Weidenplan unterwegs. Dort bemerkten sie, wie der Fahrer eines VWs entgegen des Verkehrszeichens Nr. 267 in die Straße einfahren wollte.

Mann flüchtet vor Polizei

Da am Auto zudem das vordere Kennzeichen fehlte, entschlossen sich die Beamten zu einer Kontrolle. Daraufhin flüchtete der Mann mit dem PKW über die Adam- Kuckhoff- Straße, Puschkinstraße und Ludwig- Wucherer- Straße bis in die Viktor- Scheffel- Straße (Sackgasse). Eine anschließende Überprüfung ergab, dass der Fahrer, ein 44-jähriger Hallenser, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und unter dem Einfluss von Drogen stand. Außerdem fanden die Beamten in seiner Hosentasche eine kleine Plastiktüte mit einer kristallinen Substanz. Das Auto selbst ist bereits seit Juli dieses Jahres außer Betrieb gesetzt. Gegen den Mann wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet.

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02.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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Öffentlichkeitsfahndung nach Fahrraddiebstahl

Ein bislang unbekannter Mann hat am 15. September dieses Jahres aus einer Tiefgarage in der Grenzstraße ein Fahrrad entwendet. Gegen 08:30 Uhr betrat er die Tiefgarage und begab sich zielgerichtet zu den dortigen Fahrradständern. Dort durchtrennte der Unbekannte mit einem Werkzeug das Fahrradschloss und fuhr schließlich mit dem Rennrad „Conway RS 400“ aus der Tiefgarage nach rechts auf die Grenzstraße und weiter in Richtung Reideburger Straße.

Öffentlichkeitsfahndung nach Fahrraddiebstahl

Die Tiefgarage ist videoüberwacht. Auf den Aufnahmen ist der Gesuchte beim Betreten und Verlassen des Gebäudes aufgezeichnet worden. Mit Hilfe dieser Aufnahmen soll nun die Identität des Mannes geklärt werden. Ein Beschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale) zur Veröffentlichung der Abbildungen liegt vor.

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe! Wer kennt den Gesuchten und kann Angaben zu dessen Identität und/ oder Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt das Polizeirevier Halle (Saale) unter der Telefonnummer (0345) 224 2000 entgegen.

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02.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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HALLESCHER FC BINDET TALENT MARTIN LUDWIG

Der Hallesche FC hat mit Martin Ludwig ein Talent aus dem eigenen Nachwuchsleistungszentrum langfristig an den Verein gebunden und den Offensivspieler mit einem Profivertrag bis 2019 ausgestattet. Aktuell trägt der 19-Jährige das Trikot der U19 beim HFC, blickt bereits auf Testspieleinsätze im Drittliga-Team zurück und soll behutsam an höhere Aufgaben heran geführt werden.

HALLESCHER FC BINDET TALENT MARTIN LUDWIG

Zuletzt war der dynamische Nachwuchskicker mit bemerkenswerter Grundschnelligkeit beim Jubiläumsspiel des Halleschen FC gegen Borussia Dortmund zu einem Kurzeinsatz gekommen. Priorität hat für den Schüler in der laufenden Spielzeit 2016/17 neben der sportlichen Weiterentwicklung die Konzentration auf das Abitur, zur nächsten Saison wird Martin Ludwig dann fest in den Profikader integriert.

HFC-Sportdirektor Stefan Böger ist froh über die erfolgte Vertragsunterschrift. „Wir konnten Martin Ludwig von unserem Weg und einer lohnenden Perspektive in Halle überzeugen. Auch künftig werden wir Talenten aus dem eigenen Leistungszentrum die Chance geben, die ersten Schritte im Profifußball bei uns zu gehen und sich mit der Stadt und dem Club zu identifizieren. Diese Herangehensweise soll und muss elementarer Bestandteil unserer Ausbildungsphilosophie werden“, erklärt Stefan Böger.

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02.11.2016
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Mit dem Sachsen-Anhalt-Stipendium und AFS die Welt entdecken

Bewerbung für einen Schüleraustausch 2017 jetzt noch möglich

Ein Schuljahr im Ausland – dieser Traum vieler Jugendlicher stellt Eltern oftmals vor die zentrale Frage: Wie lässt sich der Aufenthalt finanzieren? Speziell für Familien aus Halle gibt es das Sachsen-Anhalt-Stipendium.

Andere Kulturen erleben, eine neue Sprache lernen, sich auf ungewöhnliche Situationen einlassen: Ein Schüleraustausch ist eine einzigartige Erfahrung, die das Leben prägt. Je nach Zielland können für die Programmteilnahme bei AFS zwischen 5.500 und 13.000 Euro anfallen. Damit diese Kosten einer Auslandserfahrung nicht im Wege stehen, bietet die gemeinnützige Organisation mit dem Sachsen-Anhalt-Stipendium für Jugendliche aus der Region finanzielle Unterstützung an. Wer sich jetzt für einen Schüleraustausch im Sommer 2017 bewirbt, hat noch gute Chancen auf eine Förderung.

AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. gehört zu den Anbietern mit dem größten Stipendienangebot: Über 30 Prozent der 15- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schüler werden gefördert. Ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums ist neben dem Wohnsitz innerhalb der Region auch die individuelle finanzielle Familiensituation. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Stipendienprogrammen und Vergabekriterien finden Interessierte auf www.afs.de/stipendien.

Neben Programmen für ein ganzes Schuljahr bietet AFS ergänzend auch den Austausch für ein Schulhalbjahr sowie die Teilnahme an Kurzzeitprogrammen an.

Weitere Informationen zu den AFS-Programmen sowie Erfahrungsberichte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt es auf[nbsp] www.afs.de[nbsp]

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02.11.2016
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Das war der Mitteldeutsche Marathon 2016

Am 09. Oktober fand der jährliche Mitteldeutsche Marathon statt, inzwischen zum 15. Mal. Bei später dann strömendem Regen absolvierten die Teilnehmer ihre Strecke zwischen dem Leipziger Sportforum und dem Marktplatz in Halle.

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02.11.2016
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Wochentags in Uniform, am Wochenende ins Taxi

„Eine gefährliche Entwicklung“: Die Realeinkommen von Polizisten in Sachsen-Anhalt sinken seit Jahren. Die Folge: Einige Beamte müssen sich etwas dazu verdienen, um ihre Existenz zu sichern. Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Henriette Quade (LINKE) zu Nebentätigkeiten von Polizisten kam jetzt heraus, dass rund 200 Beamte „nebenher“ ihr Konto aufbessern bzw. aufbessern müssen.

Wochentags in Uniform, am Wochenende ins Taxi

Nach der Nebentätigkeitsverordnung können Beamte wöchentlich bis zu acht Stunden Nebentätigkeiten ausüben. Unter den anzeigepflichtigen Jobs sind unter anderem: Hausmeister, Taxifahrer und Pizzaboten, Ernährungsberater sowie die Tätigkeit als Piercer.

Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, sagt: „Unsere Polizisten sind zu schlecht bezahlt. Einige sind gezwungen, nebenbei Geld zu verdienen, um sich über Wasser zu halten.“ Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) bemerkt dazu spöttisch: „Wenn ich immer die Gewerkschaften höre, dass alle Polizisten unter Stress zusammenbrechen, bin ich doch beeindruckt, was manch einer da noch nebenbei macht.“

Jetzt will Stahlknecht schärfere Regeln für den Erwerb von Nebentätigen einführen. Der Deutschen Presse Agentur sagte er: „Wenn jemand eine Nebentätigkeit übernehmen will, die ihn in eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder in einen Interessenkonflikt bringen könnte, würde ich das untersagen.“ Momentan müssen Polizeibeamte ihre Nebentätigkeiten lediglich anmelden, aber nicht abschließend genehmigen lassen.

Eigentlich ist dies kein Problem: Von circa 5.800 Polizeibeamten haben rund 200 eine Nebentätigkeit. Davon sind rund 10 Prozent im Ruhestand bzw. in der Freistellungsphase oder haben nach der Erhebung die Nebentätigkeit bereits beendet. Weitere 15 Prozent arbeiten im sportlichen Bereich als Trainer oder in gesellschaftlichen Bereichen wie zum Beispiel als ehrenamtliche Bürgermeister. Hier wird wohl ein Problem herbeigeredet, was wohl keins ist. Über die grundgesetzwidrige Besoldung spricht der Innenminister Holger Stahlknecht nicht – dies toleriert er.

Link zur Print-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt

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01.11.2016
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Wenn der Schuss den Glühwein tötet

Lebensmittelprüfer laden in Halle zum Tag der offenen Tür ein

Rund um das Thema Lebensmittelsicherheit geht es beim Tag der offenen Tür im Landesamt für Verbraucherschutz am kommenden Samstag, dem 5. November 2016, in Halle. Der Fachbereich Lebensmittelsicherheit[nbsp] in der Freiimfelder Straße 68 lädt ein, sich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr über gesunde und sichere Lebensmittel, Kosmetik und Spielwaren zu informieren. Prüflabore werden geöffnet sein.

Wenn der Schuss den Glühwein tötet

Zum bunten Programm gehören populär aufbereitete Kurzvorträge. Sie gehen unter anderem der Frage nach, ob Lebensmittel angesichts vieler Umweltgifte überhaupt sicher sein können. Auch gibt es praktische Tipps etwa für den Kleingärtner, wie man Viren und Bakterien von Beerenfrüchten fernhalten kann. Zudem werden Informationen auf Lebensmitteletiketten „entschlüsselt“.

In den Laboren können sich Gäste am Mikroskop ansehen, welche Bestandteile im Honig, in der Milch oder in Ölen und Schokoladen stecken. Auch Fertiggerichte werden analysiert. In einer Art Wurstakademie gibt es Interessantes über Wurstsorten, ihre Herstellung sowie über Inhalts- und Zusatzstoffe. Auch geht es um Kosmetika, Textilien und Schmuck, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie um Spielzeug, das nicht selten von kleinen Kindern in den Mund genommen wird. Ein Schwerpunkt sind Substanzen, die Allergien und Asthma erzeugen, wie Nickel.

Auch auf den ersten Blick Kurioses können Lebensmittelprüfer erzählen. So ist es dem deutschen Lebensmittelrecht durchaus ernst damit, dass der in der kalten Jahreszeit begehrte Glühwein offiziell nur Glühwein heißen darf, wenn er allein aus Rot- oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und / oder Gewürznelken versetzt wurde. Der landläufig dem Glühwein mitunter zugefügte „Schuss“ hochprozentigen Alkohols macht aus dem Glühwein offiziell einen Glühpunsch. Die Rechtsnorm verbietet einem solchen mit zusätzlichem Alkohol versetzten Gemisch, im offiziellen Produktnamen den[nbsp] Wortbestandteil „Wein“ zu führen. So kommt es dazu, dass der Schuss den Glühwein tötet.

Die Prüfer geben dennoch Entwarnung. Laut Merkblatt (www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de) bedeutet das strikte Schnapsverbot nicht, dass ein solches Getränk nicht hergestellt und verkauft werden darf. „Es muss in der Preisliste jedoch richtig bezeichnet werden.“ Vorgeschlagen wird der Name Glühpunsch mit Rum.

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Achtung:

Besucher sollten für die Anreise möglichst öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Auf dem Gelände des Landesamtes gibt es keine öffentliche Parkmöglichkeit. Empfehlung: Straßenbahnlinie 9 bis zur Haltestelle „Berliner Brücke“ nutzen. Von dort sind es nur noch zwei Minuten Fußweg bis zum Landesamt.

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01.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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Karriere, Konkurrenz, Kollaps – Männer mit Krebs müssen umdenken!

Männer gehen zur Arbeit, nicht zum Arzt, geschweige denn zum „Seelendoktor“! Sie nehmen im Falle einer Krebserkrankung viel zu selten professionelle psychoonkologische Hilfe in Anspruch. Weil sich eine vernachlässigte Seele aber nicht so einfach austauschen lässt, wie der kaputte Motor eines Gebrauchtwagens, appelliert die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. anlässlich des internationalen Aktionsmonats „Movember“ an das starke Geschlecht: Männer, kümmert euch um eure psychische Gesundheit und lasst euch bei Krebs von Fachkräften unterstützen!

Karriere, Konkurrenz, Kollaps – Männer mit Krebs müssen umdenken!

»Im richtigen Moment Hilfe anzunehmen, zeugt von Stärke und kann im Ernstfall Leben retten. Eine Krebserkrankung haut selbst den stärksten Mann um und sollte deshalb nie alleine bewältigt werden müssen! Eine gezielte psychoonkologische Begleitung, wie sie in den Landeskrebsgesellschaften angeboten wird, kann betroffenen Männern helfen, ihre Erkrankung besser zu verarbeiten und schneller wieder auf die Beine zu kommen«, betont Prof. Dr. med. Hans-Joachim Schmoll, Vorstandsvorsitzender der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V..

Dass die Realität oft anders aussieht, bestätigen die Zahlen: In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 252.000 Männer neu an Krebs. Bei den Frauen sind es im Vergleich nur etwa 226.000 Fälle. Derzeit erhält jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens die Diagnose Krebs. Das sind rund 51 Prozent aller Männer im Vergleich zu 43 Prozent bei den Frauen. Bei Männern ab 65 Jahren ist das Erkrankungsrisiko sogar fast doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Frauen. Das hat auch schlechtere Überlebenschancen zur Folge (Robert Koch Institut „Krebs in Deutschland 2011/2012“, 10. Auflage 2015).

Dennoch waren 2015 bundesweit nur rund 25 Prozent aller Ratsuchenden in den Psychosozialen Krebsberatungsstellen der 16 Landeskrebsgesellschaften männlich. Ganz nach dem Motto „Karriere, Konkurrenz, Kollaps“ stellen viele Männer ihre Gesundheit, aber auch seelische Bedürfnisse hinten an. Sie werden schon als Kind auf „Mann geeicht“, wie Herbert Grönemeyer das Dilemma in seinem Lied „Männer“ so treffend beschreibt. »Männern fällt es schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Sie wollen stark sein und „Ihren Mann stehen“, auch wenn sie krank sind. Sie tun sich schwer damit, Gefühle zu offenbaren, denn Reden ist nur was für Frauen. Dieses Klischee hält sich leider hartnäckig in den Köpfen der Männer. Wir Psychoonkologen stoßen bei ihnen oft erst mal auf Ablehnung. Erklärt man ihnen aber, wie Psychoonkologie wirkt, öffnen sie sich und fangen an zu reden«, bestätigt Sven Weise, Geschäftsführer der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V..

In den Psychosozialen Krebsberatungsstellen der 16 Landeskrebsgesellschaften begleiten psychoonkologisch geschulte Fachkräfte krebskranke Menschen und deren Angehörige bei der Krankheitsverarbeitung und Bewältigung des alltäglichen Lebens mit oder nach Krebs. Sie beraten Betroffene, helfen ihnen dabei, neue Perspektiven für ein Leben mit Krebs zu entwickeln und bieten eine ganze Reihe an unterstützenden und stärkenden Maßnahmen an, wie Ernährungs- und Entspannungskurse oder Sportprogramme.

Vor dem Hintergrund, dass in Zukunft immer mehr Menschen Jahre oder sogar Jahrzehnte mit ihrer Krebserkrankung leben werden und auch lernen müssen, mit den damit verbundenen psychischen Belastungen umzugehen, begrüßt die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. jede Kampagne, die sich für ein besseres Gesundheitsverhalten der Menschen einsetzt.

Der Aktionsmonat „Movember“ fördert ein Umdenken bei den Männern. Er wurde bereits 2003 in Australien ins Leben gerufen, um sie über Vorsorge von Prostata- und Hodenkrebs, aber auch über psychische Erkrankungen aufzuklären, sie zu einem gesünderen Lebensstil zu bewegen und Spenden für die Gesundheitsvorsorge zu sammeln. Dabei ließen die Initiatoren sich im November ihre Bärte wachsen und erzielten so große Aufmerksamkeit weltweit. Unter www.movember.com können sich auch in Deutschland interessierte Männer an der Aktion beteiligen.

[nbsp]

Anhang

Das männliche Selbstverständnis hat sich über Jahrhunderte hinweg kaum verändert. Der amerikanische Psychologe Herb Goldberg beschrieb das Selbstverständnis der Männer bereits Ende der 60er Jahre wie folgt:

Sieben maskuline Imperative

1.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je weniger Schlaf ich benötige,
2.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je mehr Schmerzen ich ertragen kann,
3.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je mehr Alkohol ich vertrage,
4.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je weniger ich mich darum kümmere, was ich esse,
5.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je weniger ich jemanden um Hilfe bitte und von jemandem abhängig bin,
6.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je mehr ich meine Gefühle kontrolliere und unterdrücke,
7.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Je weniger ich auf meinen eigenen Körper achte,

desto männlicher bin ich.

Diese Einstellung „verbietet“ vermeintlich weibliche Eigenschaften. Wird die Männlichkeit sowie von Goldberg beschrieben verstanden, ist dies schädlich für jegliche Art des Gesundheitsverhaltens.

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01.11.2016
hallelife.de - Redaktion