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2007

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Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Diebstahl aus Kleintransporter in[nbsp]Amsdorf -[nbsp]Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in[nbsp]Breitungen -[nbsp]Batterien aus einem Bagger in Bennungen[nbsp]entwendet -[nbsp]Einbruch in eine Gartenanlage in[nbsp]Hettstedt – Verkehrsunfall in[nbsp]Eisleben,[nbsp]Hettstedt,[nbsp]Sangerhausen und auf der[nbsp][nbsp]Landstraße 234

Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Amsdorf / Diebstahl aus Kleintransporter

Unbekannte Täter schlugen die Heckscheibe eines VW-Transporters ein und entwendeten aus diesem verschiedene Werkzeuge wie Akkuschrauber, Stemmhammer, Bohrhammer und Sägen. Der Schaden wird auf ca. 2.700,00 Euro geschätzt.

Breitungen / Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Polizeibeamte am gestrigen Nachmittag ein Quad mit Anhänger. Aufgefallen war das Fahrzeug zuvor, da die Beleuchtungseinrichtung augenscheinlich defekt war und der Fahrzeugführer keinen Schutzhelm trug. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Anhänger kein amtliches Kennzeichen besitzt und somit auch nicht pflichtversichert ist. Entsprechende Verfahren wurden gegen den 36-jährigen Breitunger eingeleitet.

Bennungen / Diebstahl aus Bagger

Aus einem Bagger vom Typ Hitachi, welcher am Helmeufer gegenüber dem Spielplatz stand, entwendeten unbekannte Täter zwei 12V Batterien.

Hettstedt / Einbruch in Gartenanlage

In der Nacht zum Mittwoch suchten unbekannte Täter die Gartenanlage Martinstraße e.V. heim. Mindestens vier Gartenlauben wurden durch die Täter geöffnet und begangen. Augenscheinlich fehlen jedoch nur Lebensmittel wie Kaffee und Fischstäbchen. Der Sachschaden wird mit ca. 100,00 Euro angegeben.

Verkehrslage

Eisleben / Querfurter Straße / 26.09.2017 17:20 Uhr

Die 64-jährige Fahrerin eines PKW Ford stieß vermutlich nach einem Reifenplatzer mit einem entgegenkommenden PKW Skoda zusammen. Der 72-jährige Fahrer des PKW Skoda und die Fahrerin des PKW Ford wurden bei dem Zusammenstoß schwer verletzt und mussten zur medizinischen Behandlung in eine Klinik verbracht werden. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 10.000,00 Euro. Der Skoda schleuderte nach dem Zusammenprall gegen ein Firmentor und beschädigte dieses.

Südharz / Landstraße 234 / 27.09.2017 00:35 Uhr

Ein VW-Transporter stieß auf der Straße zwischen Hayn und Roßla mit einem Wildschwein zusammen. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Wildschwein konnte sich von der Unfallstelle entfernen. Ein Jagdpächter wurde mit der Nachsuche beauftragt.

Hettstedt / Luisenstraße / 27.09.2017 11:50 Uhr

Auf dem Parkplatz eines Supermarktes stießen ein PKW VW und ein PKW Ford zusammen. Beide Fahrzeuge standen außerhalb der markierten Parkflächen. Als der PKW VW wieder anfuhr, stieß er beim Vorbeifahren gegen den noch parkenden PKW Ford. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 4.000,00 Euro.

Sangerhausen / Erfurter Straße / 27.09.2017 12:35 Uhr

Der Fahrer eines PKW Mazda fuhr im Kreisverkehr aus Richtung Oberröblingen kommend aus noch unbekannter Ursache gerade über den Kreisverkehr hinweg und stieß in der Folge mit einem Verkehrszeichen und einem entgegenkommenden PKW Mercedes-Benz zusammen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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27.09.2017
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall[nbsp]im Bereich Landsberg,[nbsp]Wettin-Löbejün und[nbsp]Merseburg – Einbruch[nbsp]in eine Gartenlaube[nbsp]in Wettin -[nbsp]PKW[nbsp]Antenne in[nbsp]Luppenau[nbsp]beschädigt -[nbsp]Hauseingangstür[nbsp]in Wettin[nbsp]beschädigt[nbsp]

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall

Am 26.09.2017 gegen 19.15 Uhr ereignete sich im Bereich Landsberg, OT Hohenthurm ein Verkehrsunfall.
Ein 44 jähriger Skoda-Fahrer befährt mit seinem PKW die Bundesstraße 100 aus Richtung Niemberg, in Fahrtrichtung Halle. An der Einmündung zur B100 fährt er auf die B 100 und beachtet dabei nicht den bevorrechtigten 41 jähriger LKW-Volvo-Fahrer. Es kommt zum seitlichen Zusammenstoß der Fahrzeuge. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 26.09.2017 gegen 09.30 Uhr ereignete sich im Bereich Wettin-Löbejün, OT Merbitz ein Verkehrsunfall. Zirka 3 Km hinter dem OT Merbitz fuhr ein 44 jähriger BMW-Fahrer in Richtung Löbejün. Als ein Reh die Fahrbahn plötzlich querte, konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Reh verendete nahe der Unfallstelle.

Verkehrsunfall

Am 27.09.2017 gegen 19.15 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg, OT Beuna ein Verkehrsunfall. Ein 50 jähriger LKW-Mercedes Benz-Fahrer befuhr die Landstraße 181 in Richtung Großkayna. In einer Rechtskurve kommt dieser zu weit nach links, überfährt die Fahrstreifenbegrenzung und kollidiert mit dem entgegenkommenden ebenso 50 jährigen LKW-Mercedes Benz-Fahrer. An der Zugmaschine des Verursachers entsteht erheblicher Sachschaden. Der LKW musste abgeschleppt werden. Auch der andere LKW wurde beschädigt, war aber noch fahrbereit. Personenschaden entstand nicht.

Diebstahl

Am 26.09.2017 gegen 18.15 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass in den Nachtstunden zum 26.09.2017 unbekannte Täter in Wettin, in der Saalestraße, in eine Gartenlaube eindrangen und ein Fahrrad sowie einen Flachbildfernseher entwendeten. Die Höhe des Schadens wird mit ca. 350,- € angegeben.

Sachbeschädigung

Am 26.09.2017 gegen 22.30 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass in den Abendstunden in Schkopau, OT Luppenau, in der Tragarther Straße unbekannte Täter eine Antenne des PKW Dodge beschädigten. Die Höhe des Sachschadens ist unbekannt.

Sachbeschädigung

Am 27.09.2017 gegen 10.50 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter in Wettin, in der Malzmache eine Hauseingangstür beschädigten. Ob die oder der Täter in das Objekt gelangten ist der Polizei bislang unbekannt. Die Höhe des Sachschadens ist ebenso nicht bekannt.

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27.09.2017
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Kingsman 2: The Golden Circle

Action-Komödie geht in die zweite Runde

Kingsman 2: The Golden Circle

Kurz bevor die aktuelle Kinowoche dem Ende zugeht, haben wir noch ein Schmankerl welches wir euch vorstellen möchten: „Kingsman 2: The Golden Circle“. Nachdem der erste Teil nicht nur in den Kritiken, sondern auch an den Kinokassen überzeugte, war klar das hier eine Fortsetzung nicht lange auf sich warten lässt. Ob der zweite Film genauso unterhaltsam wie sein Vorgänger ist, lest Ihr wie immer in unserer Kritik.

Zum Inhalt:

Nachwuchsspion Gary Unwin (Taron Egerton), oder Eggsy, wie er genannt wird ist nun definitiv bei den Kingsman angekommen. Gemeinsam mit seinem Partner Merlin (Mark Strong) hat er jedoch direkt einen neuen Gegner um welchen Sie sich kümmern müssen. Die Rede ist von Poppy (Julianne Moore). Sie bedroht nicht nur die Geheimorganisation, sondern auch den Rest der Menschheit. Alleine wird es schwer, diesen neuen Gegner zu stellen. Da macht es sich gut, dass es noch eine weitere Geheimorganisation in den USA gibt. Kurzer Hand verbinden sich die Kingsman mit den Shatesman um Agent Champagne (Jeff Bridges), Tequila (Channing Tatum) und Agent Whiskey (Pedro Pascal) um Ihr das Hangwerk zu legen. Doch leicht wird es nicht und die Zeit läuft Ihnen davon.

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Zunächst muss festgehaltenen werden, dass wie bei den meisten Fortsetzungen, auch der zweite Teil von Kingsman nicht zu 100% an den Vorgänger heranreicht. Das liegt vor allem daran, dass ein gewisses Maß an Kreativität fehlt. Dabei war es aber wahrlich schwer, den ersten Teil hier zu toppen. Nichtsdestotrotz ist auch die Fortsetzung zu 100% unterhaltsam. Das liegt an mehreren Punkten: eine klar Strukturierte, äußerst witzige Handlung die wieder durch zahlreich übertriebene und unrealistische Actionszenen besticht. Allgemein ist es gerade die Action, die hier mehr überzeugt als im ersten Teil, auch wenn man auf ein gewisses Maß an Brutalität wie im Vorgänger verzichten muss. Der Punkt Humor wird vor allem durch die Unterschiede der Britischen und Amerikanischen Stereotypen mit leben gefüllt, aber auch durch die unzähligen namhaften Schauspieler bleibt hier kein Auge trocken.

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27.09.2017
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Deutsche Umwelthilfe zeichnet Gemeinschaftsgarten Bunte Beete in Halle (Saale) als „Garten der Integration“ aus

Am Mittwoch, den 27.9.2017, um 10 Uhr zeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Gemeinschaftsgarten Bunte Beete in Halle/Saale als zweiten „Garten der Integration“ aus.[nbsp]

Deutsche Umwelthilfe zeichnet Gemeinschaftsgarten Bunte Beete in Halle (Saale) als „Garten der Integration“ aus

Damit würdigt die DUH die engagierten Gärtner aus dem Wohngebiet Heide-Nord und den Verein Evangelisches Bildungs-und Projektzentrum Villa Jüling e.V.. Zusammen haben sie mitten im Quartier einen Ort der Begegnung, des Lernens und der Integration geschaffen. Die Auszeichnung, die mit einem Preisgeld von 500 Euro verbunden ist, findet im Gemeinschaftsgarten im Rahmen des wöchentlichen Gartentreffs statt. Pressevertreter und interessierte Bürger sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Der Gemeinschaftsgarten entstand im Frühjahr 2016 aus dem Wunsch der Anwohnerschaft heraus, in Heide-Nord einen kostenfreien und sinnstiftenden Begegnungsort für Familien zu schaffen. Als zur gleichen Zeit vermehrt geflüchtete Menschen ins Wohngebiet zogen, packten einige von Ihnen kurzerhand beim Bau vom Gartenzaun oder beim Umgraben der Beete mit an. Seither ist der Garten, der vom Bildungs- und Projektzentrum Villa Jühling e.V. getragen wird, zum interkulturellen Treffpunkt geworden. Beim gemeinsamen Handwerken, Gärtnern, Frühstücken und Feiern, entstehen Kontakte zwischen alteingesessenen und neuen Bewohnern jeden Alters. Das Gartentürchen steht jederzeit für alle offen. An zwei wöchentlichen Gartenterminen stehen zudem zwei Sozialpädagoginnen zur Verfügung, die Themen und Sorgen aller Besucher aufnehmen und Unterstützung bieten können.

„Das Gartenprojekt Bunte Beete zeigt eindrucksvoll, wie Integration mitten im Alltag gelingen kann. Der Ort ist ein Treffpunkt für alle Anwohner, unabhängig von Alter und Herkunft geworden. Es gibt viele Umweltbildungsangebote, die inzwischen auch immer wieder von Geflüchteten geleitetet werden. Naturerleben, Gemeinschaft und Integration gehen hier Hand in Hand. Das hat die Jury dazu bewogen, das Projekt auszuzeichnen“, sagt Silke Wissel, Teamleiterin Stadtnatur der DUH.

„Unser Garten bietet eine Plattform für Begegnungen zwischen unterschiedlichsten Kulturen und Lebensrealitäten. Dabei erleben wir immer wieder, dass die Zuordnung der Menschen nicht über ihre Herkunft, sondern über ihre Zugehörigkeit zum Garten stattfindet. Vorurteile haben so kaum eine Chance, das ist uns ganz wichtig“, sagt Grit Herzog, Sozialarbeiterin im Stadtteil und Mitinitiatorin des Gartens.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Gärten der Integration“ zeichnet die DUH insgesamt drei Gartenprojekte und Initiativen aus, die geflüchtete Menschen mit einbeziehen oder die von Geflüchteten selbst initiiert wurden. Im November wird ein dritter „Garten der Integration“ ausgezeichnet und erhält ein Preisgeld von 500 Euro. Letzter Einsendeschluss für Fragebögen und Ergänzungen ist der 31. Oktober 2017. Fachlich und finanziell gefördert wird der Wettbewerb innerhalb eines Sonderprogramms „Umwelt und Geflüchtete“ durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Der Gemeinschaftsgarten Bunte Beete befindet sich auf der Freifläche am Bootsweg im Stadtteil Heide Nord, 06120 Halle/Saale.

Links:

Alle Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf: www.duh.de/gaerten-der-integration

Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Stadtnatur: www.duh.de/zielgruppen/kommunen/stadtnatur

Zur Facebook-Seite des Gemeinschaftsgartens Bunte Beete: www.facebook.com/Gemeinschaftsgarten-Bunte-Beete-ein-Projekt-des-Villa-J%C3%BChling-eV-918764124915889/

Informationen zum DBU-Sonderprogramm „Umwelt und Geflüchtete“: https://www.dbu.de/123artikel37278_2362.html

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27.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Diese Verkehrsverstöße werden teurer

Experten[nbsp]über Handy am Steuer, Raserei und das Versperren von Rettungsgassen[nbsp]

Der Bundesrat machte in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen frei. Zum Teil werden drohende Strafen drastisch erhöht. Ganz rücksichtslosen Rasern droht dann sogar Gefängnis. ARAG Experten erläutern die wichtigsten Änderungen.

Diese Verkehrsverstöße werden teurer

Handy am Steuer

Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das Hantieren mit Smartphones am Steuer. Da kaum anzunehmen ist, dass ein Autofahrer aus Versehen mit seiner Familie telefoniert oder ohne es zu merken eine SMS vom Chef liest, kann in aller Regel von vorsätzlichem Verhalten ausgegangen werden. Fazit: Das seit langem bestehende Handy-Verbot wird von vielen Autofahrern nicht ernst genommen![nbsp][nbsp]Darum wird es jetzt verschärft. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Gesetz schloss bisher nur Mobil- und Autotelefone ein. Laut ARAG Experten wird es nun auch auf Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert. Es gilt also: Augen auf die Straße und nicht auf Handy oder Computer!

Die Behinderung von Rettungskräften

Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch Toten haben in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen werden darum jetzt drastisch erhöht. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro berappen und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig. Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben: Demnach sollen generell mindestens 240 Euro, zwei Punkt ein Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn ignorieren – auch unabhängig von einer Rettungsgasse. Neu ist, dass auch hier im schwersten Fall bis zu 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister fällig werden.

Illegale Autorennen

Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Im März hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen. Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger. Nun endlich[nbsp]hat der Gesetzgeber den illegalen Autorennen den Kampf angesagt.[nbsp]Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Aber auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen den rücksichtslosen Rasern bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

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27.09.2017
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Fahrplanänderungen Linie S 7 Halle-Nietleben – Halle Hbf

Fahrplanänderungen auf der Strecke/Linie:[nbsp]S 7 Halle-Nietleben – Halle Hbf,in den Nächten Mittwoch/Donnerstag, 11./12. und Donnerstag/Freitag, 12./13. Oktober, jeweils 19.15 – 1.15 Uhr[nbsp]

Fahrplanänderungen Linie S 7 Halle-Nietleben – Halle Hbf

– Umleitung und kein Halt in Halle Südstadt und Halle-Silberhöhe[nbsp]

– S-Bahn-Ausfall Halle-Nietleben [lt][gt] Halle (Saale) Hbf[nbsp]Gl. 13a (12. Oktober)

– Die meisten S-Bahnen dieser Linie werden über andere[nbsp]Gleise umgeleitet und halten dadurch nicht in Halle[nbsp]Südstadt und [nbsp] [nbsp] Halle-Silberhöhe. Hinweis: Beachten Sie[nbsp]auch, dass S 37769 (planmäßige Ankunft 21.41 Uhr in Halle (Saale) Hbf) zudem [nbsp] [nbsp] geringfügig später in Halle (Saale) Hbf Gl. 13a ankommt (siehe Meldung vom 21. Mai bis 9. Dezember).

– Einzelne S-Bahnen fallen am 12. Oktober zwischen[nbsp]Halle-Nietleben und Halle (Saale) Hbf Gl. 13a komplett[nbsp]aus.

– Als Ersatz nutzen Sie in den betroffenen Abschnitten[nbsp]bitte andere innerstädtische Verkehrsmittel.

Grund: Gleisbauarbeiten[nbsp][nbsp]
[nbsp]
Fahrplaninformationen zu dieser Meldung finden Sie hier:[nbsp][nbsp]

Fahrplan (Halle-Nietleben – Halle (Saale) Hbf Gl. 13a), 11.10. – 13.10.2017
https://bauinfos.deutschebahn.com/docs/sachsen-anhalt/infos/S7_11-13102017_fahrplan.pdf[nbsp]
(Dateigröße: 266,4 kB)[nbsp]

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27.09.2017
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Bürger geben grünes Licht für Scheibe A

Der Bürgerentscheid war erfolgreich, die Mehrheit stimmte am 24. September 2017 für die Nutzung des Hochhauses “Scheibe A” in Halle-Neustadt als neuen, zentralen Verwaltungsstandort.[nbsp]56 von 100 Hallensern haben ihre Stimme abgegeben und 32 von diesen 100 mit Ja gestimmt. Das waren 57 Prozent der abgegebenen Stimmen. Der Halle-Neustadt-Verein jubelt: 48.000 Ja-Stimmen wurden gebraucht, am Ende des Bundestagswahlsonntags waren es mehr als 60.000 Stimmen.

Bürger geben grünes Licht für Scheibe A

Anwohner erleben die Scheibe A, die allen Besuchern der Einkaufszentren Neustädter Passage und Neustadt Centrum ins Auge springt, seit Jahren als Schandfleck. Verfall, Taubendreck, Vandalismus – so soll es nicht weitergehen, finden viele.[nbsp]Was zu tun wäre, um diesen Zustand zu ändern, daran wurde schon unter Oberbürgermeister[nbsp]Bernd Wiegands Amtsvorgänger Klaus Rauen nachgedacht, doch die dubiosen Geschäfte der Treuhandgesellschaft in Halle hatten Eigentumsverhältnisse geschaffen, die einer Gesamtlösung bis heute im Wege standen.[nbsp]OB Wiegand hat das Neustädter Stadtzentrum zur Chefsache gemacht, kam damit aber bisher nicht recht voran. Nun hat er den Stadträten die Pistole auf die Brust gesetzt und einen Bürgerentscheid durchgedrückt, der nur vorübergehend vom Landesverwaltungsamt untersagt worden war.

Wiegand will offenbar zwei Vorhaben miteinander verbinden: Die Sanierung einer Scheibe (gewissermaßen als Initialzündung für die anderen Scheiben) und die Zentralisierung der Verwaltung. Grundlage ist ein Gutachten.[nbsp]Es stammt von der Kanzlei Rauschenbach [&] Kollegen, seit langem privater Chefberater der halleschen Stadtverwaltung. Demnach sind 1629 Mitarbeiter der hiesigen Administration an 26 Standorten untergebracht, von Heide-Nord bis zur Silberhöhe, von Neustadt bis an die Delitzscher Straße.[nbsp]Der Bericht stellt die Dezentralität selbst innerhalb diverser Fachbereiche fest, allen voran die Bereiche Bildung und Gesundheit, und arbeitet die starken Unterschiede bei den verfügbaren Flächen pro Mitarbeiter heraus, wobei die Flächen insgesamt zu groß sind.[nbsp]Verbesserungsbedarf sehen die Berater auch bei den Mieten der vier großen von der Stadt angemieteten Objekte Hansering 15 und 20 sowie Große Nikolaistraße 8 und Albert-Schweitzer-Straße 40. Für die 26 Verwaltungsobjekte wurde ein Sanierungsstau von insgesamt 13,4 Millionen Euro ermittelt.[nbsp]Im Fazit hält Rauschenbach fünf der 26 gegenwärtigen Verwaltungsstandorte für “nicht geeignet”: Kreuzerstraße, Heidekrautweg, Helmeweg, Paul-Thiersch-Straße und Große Steinstraße.[nbsp]

Die Scheibe A war zu DDR-Zeiten ein Studentenwohnheim und 2003 während eines internationalen Theaterfestivals als “Hotel” letztmalig in den Positivschlagzeilen.[nbsp]

In den 17 Etagen der Scheibe A will die Stadt nun die Fachbereiche Bildung und Soziales unterbringen (siehe Grafik). Titel des Vorhabens: Sozialrathaus.

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27.09.2017
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Besuchertag im Umweltzentrum Franzigmark

Herbstzeit ist Pilz- und Streuobstzeit. Deshalb lädt der BUND-Regionalverband Halle-Saalekreis am Sonntag, den 01. Oktober 2017, von 11 bis 16 Uhr zum Apfelsaft pressen und Pilze bestimmen ins BUND-Umweltzentrum Franzigmark ein.

Besuchertag im Umweltzentrum Franzigmark

Erfahrt bei einer spannenden Wanderung durch die Franzigmark Interessantes zum Thema Pilze (Treffpunkt 11 Uhr im Umweltzentrum Franzigmark, Teilnahmegebühr 3 Euro, Kinder bis 12 Jahre frei), bestaunt unsere kleine Pilzausstellung im Umweltzentrum und testet euer Wissen über Pilze bei einem Quiz. Für alle, die sich kulinarisch mehr für Obstprodukte interessieren, startet ebenfalls ab 11 Uhr unsere Vorführung „Streuobst – vom Apfel zum Saft“: Nach einer kleinen Einführung könnt ihr selbst Apfelsaft pressen und frisch genießen. Ganztägig veranstalten wir herbstliche Bastelaktionen für unsere kleinen Gäste, von 13 bis 14 Uhr haben Pferdefreunde die Möglichkeit, am Ponyreiten des Vereins[nbsp] “Zügelfrei” teilzunehmen. Des Weiteren bietet das Gelände des Umweltzentrums mit Tropenhaus, Streichelgehege, Fühl- und Barfußpfaden weitere vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten für große und kleine Entdecker.

Für das leibliche Wohl sorgt wie immer unser leckerer Bio-Imbiss: Neben Herzhaftem vom Grill, erfrischenden Getränken sowie Kaffee und Kuchen gibt es diesmal vegetarische Kürbissuppe aus Kürbissen und Kräutern aus eigenem Anbau.

Programmübersicht:

Wo:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] BUND-Umweltzentrum Franzigmark
Wann:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Sonntag, 01. Oktober 2017

11 Uhr:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Pilzexkursion (Teilnahmegebühr 3 €, Kinder bis 12 Jahre frei)
11-16 Uhr:[nbsp] Vorführung: „Streuobst – vom Apfel zum Saft“, Pilzausstellung und Pilzquiz,

[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] herbstliche Bastelaktionen, Mini-Streichelzoo, Tropenhausbesichtigung und Erlebnisfühlpfade,

[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] herzhafte Verpflegung und saisonale Köstlichkeiten aus eigenem Anbau

13-14 Uhr:[nbsp] Ponyreiten vom Verein “Zügelfrei”

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27.09.2017
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Verbrauchertipps

Nordseeküste: Freier Zugang für Bürger -[nbsp]Versorgungsehe: Witwe geht leer aus -[nbsp]Räumungstitel nach 13 Jahren hinfällig

Verbrauchertipps

Nordseeküste: Freier Zugang für Bürger

Zahlreiche Gemeinden an der Nordseeküste erheben von Badenden, Sonnenanbetern, Spaziergängern und Urlaubern Gebühren für die Nutzung ihrer Strände. Möglicherweise verstoßen viele dieser Gebühren gegen die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und das Bundesnaturschutzgesetz. Das könnte die Konsequenz aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BverwG) sein. Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten der eingezäunten und von ihr gepflegten Strände. Die Inanspruchnahme nahezu des gesamten neun Kilometer langen Strandes sei unverhältnismäßig, entschieden die Leipziger Richter. Die Kläger dürfen nach dem Urteil nun weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen. Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das ist laut ARAG Experten nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen Gemeinden etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorgen. Weitere Gemeinden müssen jetzt prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Versorgungsehe: Witwe geht leer aus

Nach dem Tod des rentenversicherten Ehegatten hat der hinterbliebene Ehegatte, der nicht wieder geheiratet hat, einen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, die im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt ist. Wird eine Entscheidung zur Heirat allerdings erst gefasst, nachdem bei einem Partner eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung festgestellt wurde, so ist unter Umständen von einer sogenannten Versorgungsehe auszugehen, wenn der Erkrankte vor Ablauf von zwölf Monaten verstirbt. Im konkreten Fall entschloss sich ein seit Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebendes Paar zu heiraten. Kurz vor der Entscheidung wurden bei ihm fortschreitende Knochenmetastasen diagnostiziert. Die Eheschließung fand kurz darauf statt. Die Hoffnung des Pärchens auf eine Heilung oder zumindest einen mehrjährigen Krankheitsverlauf erfüllte sich nicht. Der Ehemann verstarb nach nicht einmal einem halben Jahr. Der Antrag der Witwe auf Zahlung einer gesetzlichen Witwenrente wurde von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger abgelehnt. Die Begründung: Die Ehe sei offenkundig sozusagen „im letzten Augenblick“ mit dem Ziel geschlossen worden, der Witwe zu einer Witwenrente zu verhelfen. Es müsse daher von einer sogenannten Versorgungsehe ausgegangen werden. Dauert eine Ehe kürzer als ein Jahr, wird eine Witwen- oder Witwerrente allerdings nicht automatisch verwehrt, so ARAG Experten. Wenn ein Ehepartner plötzlich und unerwartet, ohne eine entsprechend schwerwiegende Vorerkrankung verstirbt, zum Beispiel infolge eines Unfalles oder eines nicht zu erwartenden Herzinfarktes, zahlt der Rentenversicherungsträger trotzdem. Von einem derartigen Ausnahmefall ging das Gericht im verhandelten Fall aber nicht aus. Es wies die von der Witwe eingereichte Klage auf Zahlung einer Witwenrente als unbegründet zurück. (SG Stuttgart, Az.: S 17 R 2259/14).

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Räumungstitel nach 13 Jahren hinfällig

Das Recht des Vermieters auf Räumung einer Wohnung ist verwirkt, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst. Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die beklagte Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung. Wegen Mietrückständen in Höhe von 3.671 Euro erwirkte die Gemeinde gegen die Familie am 13. Mai 2003 ein Räumungsurteil. Von der Zwangsvollstreckung des Räumungstitels sah die Gemeinde zunächst aufgrund der Fürsprache der Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landratsamtes ab. Diese hatte sich dafür einsetzgesetzt, dass der Familie die Wohnung erhalten bleibt, um eine Entwurzelung der beiden Kinder zu vermeiden. Auch nach dem Räumungsurteil zahlte das Ehepaar die Mieten nur unregelmäßig und nicht vollständig, so dass erhebliche Mietrückstände aufliefen. Mit Schreiben vom März 2016 wurden die Zahlungsrückstände bei dem Ehepaar angemahnt, unter anderem die “Soll-Miete” für Januar, Februar und März 2016. Ende 2016 beauftragte die Gemeinde einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung. Das Ehepaar erhob daraufhin Vollstreckungsabwehrklage gegen die Gemeinde. Das zuständige Amtsgericht gab der Familie Recht. Das Recht der Gemeinde auf Räumung der Wohnung aus dem Urteil von 2003 sei verwirkt. Nach über 13 Jahren haben sich die Mieter als juristische Laien darauf verlassen dürfen, dass die Stadt endgültig von einer Vollstreckung aus dem Räumungstitel Abstand genommen hat, erläutern ARAG Experten das Urteil (AG München, Az.: 424 C 26626/16).

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27.09.2017
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1. Hallesche Orgel-Wandel-Wander-Tour anlässlich des Reformationstages

Innerstädtische Wanderungen und Wandelkonzerte erfreuen sich in Halle immer größerer Beliebtheit. Anlässlich des 500jährigen Reformationsjubiläums können Sie im Herbst diesen Jahres Zeugen eines einzigartigen Zusammenspiels von historischer Entdeckungstour und hochkarätigem Musikereignis werden. Die Orgeln der Stadt und die hiesigen Stätten der Reformation laden am Sonntag, d. 29. Oktober 2017 zur 1.Orgel-Wandel-Wander-Tour ein.[nbsp]

1. Hallesche Orgel-Wandel-Wander-Tour anlässlich des Reformationstages

Um 15:30 Uhr wird am Fuße des Roten Turmes ein Konzert an Europas größtem Glockenspiel den Rundweg eröffnen. In Begleitung von Stadtführern lernen Sie im Anschluss bedeutsame Reformationsorte Halles kennen. Zwischenzeitliche
Orgelkonzerte laden mit Kompositionen aus dieser bewegten Zeit zum Innehalten und Musikgenuss ein. Ihr Ziel findet die Orgel-Wandel-Wander-Tour in der Marktkirche „Unser Lieben Frauen“. Mit einem abschließenden Orgelspiel werden die Gäste des Rundweges von hier aus in den Herbstabend entlassen.

Die Teilnahme an der Rundtour sowie alle Konzerte sind kostenfrei.

Programm:

15:30 Uhr[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Carillon-Anspiel am Roten Turm von 1506 auf dem Marktplatz von Halle (Saale), Carilloneur: Frank Müller, Magdeburg

16:00 Uhr[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Johann-Gottlieb-Mauer-Orgel von 1770 in der Glashalle des Händel-Hauses, Organist: KMD Prof. Wolfgang Kupke, Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle (Saale)

17:00 Uhr[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Sauer-Orgel[nbsp] von 1925 in der Moritzkirche, Organist: Tobias Geuther, Vorsitzender Förderverein Sauer-Orgel Moritzkirche Halle (Saale) e.V.

18:00 Uhr[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Rühlmann-Orgel von 1913 im Freylinghausen-Saal des historischen Waisenhauses der Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale), Organist: Axel Gebhardt, Stadtsingechor Halle

19:00 Uhr[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Reichel-Orgel von 1664 und Schuke-Orgel in der Marktkirche „Unser Lieben Frauen“, Organist: Irénée Peyrot, Kantor der Marktkirchengemeinde

Die Veranstaltung ist eine Kooperationen zwischen Evangelischen Kirchenkreis Halle-Saalkreis, Stiftung Händel-Haus, Katholischer Akademie des Bistums Magdeburg, Franckeschen Stiftungen, Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (Saale), Förderkreis Glockenspiel Roter Turm, Stadt Halle (Saale), Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Förderverein Sauer-Orgel Moritzkirche Halle (Saale) e.V.

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27.09.2017
hallelife.de - Redaktion