Aktuelle Informationen der Stadt Halle (Saale) zum Corona-Virus

von 18. März 2020

Hier das Statement des Oberbürgermeisters:

In der Stadt Halle gibt es aktuell 38 Infektionsfälle. Damit stieg die Zahl allein von gestern Abend zu heute Morgen noch einmal um elf Fälle.

1. In der Fiebersprechstunde in der Poli Reil wurden gestern rund 90 Patienten betreut. Um die Patientenströme besser zu koordinieren, richtet die Stadt vor Ort ein elektronisches Wartenummern-System ein. Auch die Schwerpunkt-Ambulanz des Internisten Dr. Frank Ackermann führt weiterhin Tests durch.

2. Inzwischen musste ein Corona-positiver Patient in eine Klinik eingewiesen werden: das Martha-Maria in Dölau. Die übrigen Corona-positiven Patienten befinden sich weiterhin in häuslicher Quarantäne.

3. Bei entsprechenden Quarantäne-Kontrollen am gestrigen Tag konnten erneut keine Verstöße gegen die Quarantäne-Auflagen festgestellt werden. Insgesamt wurden gestern 40 Kontrollen durchgeführt. Hinzu kamen 100 Kontrollen von Spielplätzen und 36 Kontrollen von Fitness-Studios. Hier wurden die vor Ort angetroffenen Personen zunächst über die aktuelle Lage im Umgang mit dem Corona-Virus informiert. Bei der Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Einrichtungen unterstützen ab sofort auch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Halle (Saale).

4. Die Stadt bittet alle Eltern noch einmal eindringlich darum, ihre Kinder nicht in die Notfallbetreuung zu bringen, sondern möglichst zu Hause zu betreuen: In den Kitas wurden heute erneut 62 Kinder betreut. Aus den Schulen wurden acht Notfallbetreuung gemeldet.

5. Am Bürgertelefon der Stadt Halle – das 24 Stunden am Tag erreichbar ist – wurden unter der Telefonnummer 115 am gestrigen Dienstag 1.050 Anrufe beantwortet. Wie Sie wissen, steht die Verwaltung unter dieser Bürgertelefon-Nummer auch für städtische Dienstleistungen zur Verfügung. Das gleiche gilt für Fragen an das Gesundheitsamt, die ebenfalls unter der 115 beantwortet werden. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger außerdem, telefonische Fragen nicht direkt an das Fieberzentrum oder die Schwerpunkt-Ambulanz zu richten. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Hausärzte telefonisch.

6. Das Deutsche Rote Kreuz hat angekündigt, seinen Blutspendedienst zu intensivieren und steht für Fragen zu Blutspenden telefonisch zur Verfügung, genauso wie der Blutspendedienst des Universitätsklinikums.

7. Wie Sie sicher schon wissen, wurde nunmehr auch die gemeinsame Museumsnacht der Städte Halle und Leipzig abgesagt. Auch der diesjährige Frühjahrsputz der Stadt Halle wird auf Grund der aktuellen Situation nicht stattfinden.

Der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) in seiner Funktion als Leiter der Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass das gesamte Stadtgebiet von der Gefahr einer exponentiellen Ausbreitung des Virus betroffenen ist. Alle Bewohner und andere Personen haben den Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde Folge zu leisten. Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu senken, hat der Oberbürgermeister die Anweisung getroffen, dass die Verordnung des Landes vom 17.03.2020 um folgende Punkte erweitert wird:

1. Öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt.

2. Keine Gaststätte nach Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) darf für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

3. Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind generell untersagt. Ausnahmen bleiben Besuche von Palliativpatienten und Kindern unter 13 Jahren. Die Einrichtungen können Einzelfallentscheidungen treffen.

4. Die Stadt Halle (Saale) fordert eine Hundertschaft der Polizei beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterstützung bei der Durchsetzung der Anordnungen an.

5. Die Stadt Halle (Saale) fordert vorsorglich die Hilfe der Bundeswehr zur medizinischen Versorgung an.

6. Die Stadt Halle (Saale) fordert beim Pandemie-Stab des Landes Sachsen-Anhalt Schutzausrüstung in Höhe von 1000 Schutz-Sets (Mundschutz, Kittel, Tests) pro Tag an.

7. Bewohner und andere Personen in der Stadt Halle (Saale) haben allen Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde oder der von ihr eingesetzten Einsatzleitung Folge zu leisten.

8. Im Katastrophenfall ist jedermann verpflichtet, bei Abwehrmaßnahmen Hilfe zu leisten, wenn er von der Katastrophenschutzbehörde oder einem von ihr Beauftragten dazu aufgefordert wird. Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer durch sie erheblich gefährdet wird oder höherwertige Pflichten verletzen müsste. Personen, die hiernach zur Hilfeleistung herangezogen werden oder mit Einverständnis der Katastrophenschutzbehörde freiwillige Hilfe leisten, haben für die Dauer der Hilfeleistung die Rechtsstellung eines Helfers im Sinnen des Katastrophenschutzgesetzes.

9. Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, den Katastrophen-Abwehrkräften die Benutzung ihrer Grundstücke und Gebäude zur Katastrophenabwehr zu gestatten, soweit dies zur Abwehr der Katastrophe erforderlich ist. Gleiches gilt für zur Katastrophenabwehr geeignete Einrichtungen und Geräte.

10. Verstöße gegen Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50000 Euro geahndet werden.

Die Anordnungen treten mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Der tägliche Stab in der Stadtverwaltung tagt nunmehr in Form des Katastrophenschutzstabes, Mitglied ist auch ein Vertreter des Landesverwaltungsamtes. Außerdem erfolgen täglich Abstimmungsgespräche mit allen Kliniken in der Stadt.

Empfehlungen der Stadt:
Die Stadt Halle (Saale) rät weiterhin dringend davon ab, Kinder in Notbetreuungseinrichtungen zu geben.
Nicht in Quarantäne befindliche Personen können sich im Freien aufhalten, unter Beachtung des Sicherheitsabstandes zu anderen Passanten – die beispielsweise nicht zur Familien gehören – und unter Beachtung, dass jegliche Ansammlungen untersagt sind

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen:
Liebe Hallenserinnen und Hallenser, der Eintritt des Katastrophenfalls ist keine Katastrophe. Im Gegenteil: Der Katastrophenfall soll uns alle vor einer Katastrophe schützen. Insofern gilt weiter, besonnen, aber auch vorausschauend zu agieren. Genau das bezweckt die Stadt Halle (Saale) mit dem Ausrufen des Katastrophenfalles.
Natürlich kann der Katastrophenfall auch Einschnitte in das persönliche Leben bedeuten. Seien Sie aber gewiss, dass die Stadt solche Maßnahmen nur im Notfall und mit sehr viel Bedacht wählt.