Rahmenvertrag ermöglicht flächendeckend Corona-Tests in Apotheken

von 13. März 2021

Der Rahmenvertrag regele, dass Mitgliedsapotheken PoC-Antigentests im Rahmen der Corona-Testverordnung durchführen können. „Damit können wir schnell ein breites Netz an Test-Möglichkeiten aufbauen“, sagt Grimm-Benne. Der Vertrag sieht vor, dass sich symptomlose Bürger in den teilnehmenden Apotheken auf das Corona-Virus testen lassen können. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Pandemiebekämpfung“, so Grimm-Benne.

„Wir sind über die schnellen und sehr konstruktiven Vertragsverhandlungen mit dem Land sehr erfreut. Jetzt können unsere Mitgliedsapotheken dem Vertrag beitreten und somit zügig die kostenlosen Tests für die Bevölkerung anbieten. Denn mit dieser Landesvereinbarung entfällt für die einzelne Apotheke die Pflicht, separat mit dem jeweiligen Gesundheitsamt in Vertragsverhandlungen zu treten“, erklärt Matthias Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV). Und er ergänzt: „Dank der sehr zügigen und flexiblen Verhandlungen mit dem Sozialministerium kann nun kurzfristig ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Testangebot aufgebaut werden. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist die Apotheke übrigens verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.“

Die Rückmeldung von Seiten der Apotheken zum Vertrag ist sehr gut. Sukzessive wird daher in den nächsten Tagen ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut. Die Durchführung von Corona-Schnelltests ist eine freiwillige Zusatzdienstleistung der jeweiligen Apotheke. Aufgrund der organisatorischen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen können jedoch nicht alle Apotheken diese Dienstleistung anbieten.

Teilnehmende Apotheken können über die Internetseite https://www.ak-sa.de/aktuelles-presse/covid-19/test-apotheken.html gefunden werden. Diese Liste wird ständig aktualisiert.