Empfindliche Strafen für Unternehmer wegen Schwarzarbeit

von 26. April 2012

Ein 36jähriger Unternehmer aus Halle muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte hatte eine Eisenflechterei betrieben und beschäftigte als Subunternehmer auf verschiedenen Baustellen diverse Arbeitskräfte. Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Halle und der Steuerfahndungsstelle Halle (Saale) deckten auf, dass er Löhne an seine Arbeitnehmer zum größten Teil in bar als so genannte Schwarzlohnzahlungen auszahlte. Die betroffenen Arbeitnehmer wurden über ein Jahr lang nicht der zuständigen Einzugsstelle gemeldet, Beiträge zur Sozialversicherung wurden nicht abgeführt. Der Unternehmer unterließ es außerdem, die Lohnsteuer zu den entsprechenden Fälligkeitszeitpunkten an das Finanzamt zu melden und zu entrichten. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 540.000 Euro nicht abgeführter Sozialbeiträge und über 120.000 Euro nicht beglichener Lohnsteuer. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Ein 45-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz wurde durch das Landgericht Halle (Saale) zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde auf drei Jahre festgesetzt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg ermittelte, dass der Vater von drei Kindern über einen Zeitraum von drei Jahren Arbeitslosengeld II bezogen hat, obwohl er als Schrotthändler jährliche Einkünfte von rund 85.000 Euro erzielte. Darüber hinaus verschwieg er dem Jobcenter Mansfeld-Südharz nicht nur sein Einkommen, sondern auch die Tatsache, dass er mit seiner Frau in eheähnlicher Gemeinschaft lebte. Insgesamt wurden so zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von 14.000 Euro erschlichen. Weiterhin wurde festgestellt, dass er als Unternehmer im Schrotthandel seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.