Anträge für Aufenthaltstitel online verfügbar

Anträge für Aufenthaltstitel online verfügbar
von 20. November 2023 0 Kommentare

Anträge für Aufenthaltstitel ab 20. November 2023 online verfügbar

 

Ab Montag, dem 20. November 2023, ist es für aus Drittstaaten eingereiste Personen im Burgenlandkreis möglich, folgende Anträge online zu stellen:

  • Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung
  • Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
  • Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
  • Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis).

 

Für Staatsangehörige der EU oder des EWR sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige ist es möglich, folgende Anträge online zu stellen:

  • Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung der Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte.

 

Im Online-Verfahren muss der Antragstellende, je nach Antragsgrund, etwa acht Online-Masken durchlaufen, bis er seinen Antrag absenden kann. Dabei werden verschiedene persönliche Angaben abgefragt und es besteht die Möglichkeit, direkt Zeugnisse oder Dokumente hochzuladen.

Die Antragstellung über das Onlineportal ermöglicht den Antragstellenden eine barrierefreie und einfache Bearbeitung des Antrages von Zuhause aus. Alle Anträge sind in der Muttersprache auszuwählen. Die Individualisierung der Texte im Antrag und die Möglichkeit des Ein- und Ausblendens von Anzeigeelementen machen das Ausfüllen deutlich einfacher. Das bisherige Verfahren zur Antragsausfüllung war in der Regel mit dem Ausfüllen mehrfacher Formulare in Papierform verbunden. Dies war nicht nur für den Antragstellenden, sondern auch für die den Antrag bearbeitende Person in der Migrationsagentur ein sehr großer Aufwand. Mit der Onlinebearbeitung werden die eingegebenen Daten direkt ins System eingepflegt. Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter können nun direkt auf den ersten Blick erkennen, welche Unterlagen oder Angaben eventuell noch fehlen bzw. nachgereicht werden müssen. Zudem werden die eingegebenen Daten automatisch auf Vollständigkeit und auch auf Plausibilität überprüft. Diese Prüfung wird die Antragszeiten um ein Vielfaches verkürzen. Außerdem spart es Zeit und Aufwand, da somit lange Wartezeiten vor Ort ausbleiben. Für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten müssen Antragstellende trotz Onlineantrag anschließend in der Migrationsagentur vorstellig werden.

 

Hintergrund

Die Einrichtung dieses digitalisierten Verfahrens ist im Zuge der Realisierung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) umgesetzt worden. Es handelt sich um eine OZG-Leistung aus dem Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ und stellt damit eine der unter den Top 100 wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen dar. In Deutschland werden jährlich über 1 Million Aufenthaltstitel erteilt. Diese Leistung ist eine priorisierte EfA-Leistung (Einer-für-Alle-Leistung), d.h. diese Leistung ist zentral von einem Land oder einem Zusammenschluss mehrerer Länder entwickelt worden. Diese Leistung wird nun zentral betrieben. Alle anderen Länder und Kommunen können diese Leistung mit- oder nachnutzen.

Im Burgenlandkreis gibt es bereits Online-Dienste für die Bereiche „Bauen und Wohnen“, „Mängelmelder“ und den „Antrag auf Kulturförderung“. Mit der jetzigen Leistung gehört der Landkreis mit zu den ersten Landkreisen Sachsen-Anhalts, der diese Leistung online stellt. Bisher haben bundesweit 127 Kommunen und in Sachsen-Anhalt bisher 2 Kommunen den Start ihrer Online-Anträge zu „Aufenthaltstitel“ gemeldet. Perspektivisch wird im Burgenlandkreis an der Umsetzung weiterer Onlinedienste gearbeitet.

Hier gelangt man zum Onlineportal: https://www.burgenlandkreis.de/de/antraege.html#/#bueOverview.

         

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