Touristen und kurzzeitige Geschäftsreisende benötigen für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten in aller Regel kein Visum. In vielen anderen Fällen ist seit 2021 ein Visum erforderlich.
Darauf machen die Pass- und Meldestellen in Sachsen-Anhalt aufmerksam. Vor Beginn der Reisezeit haben viele Reisewillige nicht an die durch den Brexit geänderten Einreisebedingungen gedacht und nur einen vorläufigen Pass beantragen können. Um einen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Pass- und Meldestellen in den Kommunen befürchteten Mehraufwand zu vermeiden, soll auf diesen Umstand in der Öffentlichkeit verstärkt hingewiesen werden.
Noch keine Kommentare
Beginne eine UnterhaltungNoch keine Kommentare
Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.Only registered users can comment.