Leihbedingungen von Kaffeebechern to go

Leihbedingungen von Kaffeebechern to go
von 7. September 2023 0 Kommentare

Kaffee im Mehrwegbecher Leihbedingungen undurchsichtig und zum Teil rechtswidrig

Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt hat das Mehrwegangebot verschiedener Anbieter im Außer Haus Kaffeegeschäft unter die Lupe genommen

Kaffeebecher to go gehören zu den oft genutzten Alltagsbegleitern. Fachleute schätzen, dass in Deutschland stündlich bis zu 140.000 Becher für Heißgetränke to go verbraucht werden. Seit Jahresbeginn besteht im AußerHausVerkauf die Pflicht, neben Einweg auch Mehrweglösungen anzubieten. Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt (VZSA) hat hingeschaut und die Pfandsysteme unter die Lupe genommen.

In der Markstichprobe der Verbraucherzentrale setzten die meisten Kaffeeanbieter die Mehrwegpflicht über eine Becherabgabe gegen eine Leihgebühr (Pfand) um. Der Pfand betrug zwischen 1 € 3,50 €. In einem Fall wurden die Becher 14 Tage lang kostenlos über einen externen Serviceanbieter geliehen. „Unsere Marktstichprobe hat jedoch einige Ungereimtheiten hinsichtlich der Leihbedingungen zutage gefördert“ sagt Alexander Heinrich Referent Lebensmittel der Verbraucherzentrale SachsenAnhalt. „Die Bäckereikette Schäfer ́s, eine Marke der EDEKA, geht nach unser Auffassung rechtswidrig und für Verbraucher nachteilig vor.“ Auch bei Schäfer ́s können die Mehrwegbecher gegen ein Pfand von einem Euro je Becher zurückgegeben werden. Davon sind allerdings die dazu passenden Mehrwegdeckel ausgeschlossen; diese können lediglich käuflich für einen Euro pro Deckel erworben werden. Die gleichen Getränke kosten mithin in der Mehrwegalternative mit Deckel einen Euro mehr. Dabei regelt das Gesetz, Anbieter dürfen die Verkaufseinheit aus Getränk und Mehrwegverpackungen nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen anbieten als die gleichen Getränke in Einwegverpackungen. Doch genau das ist hier der Fall. Die Mehrwegalternative wird damit für den Endverbraucher unattraktiv gemacht. Dies widerspricht der originären Intension des Gesetzes. Der Endverbraucher soll sich möglichst frei und ohne Nachteile für eine Variante entscheiden können. Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt hat inzwischen „Schäfer ́s“ aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Bis auf ein Unternehmen in der Marktstichprobe hielten alle anderen Anbieter MehrwegKaffeebecher vor. Auf Rückfrage wurde das Fehlen mit einer geringen Nachfrage begründet, diese befreit Unternehmen laut Ausnahmeregelungen jedoch nicht von der Mehrwegflicht. Daher fordern wir alle gesetzlich verpflichteten Anbieter auf ihre Leihbedingungen zu überprüfen sagt Alexander Heinrich.

Die Marktstichprobe wurde im Einzugsgebiet der Stadt Halle (Saale) durchgeführt, dabei wurden zumeist bundesweit agierende Unternehmen beprobt.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsenanhalt.de.

         

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