+++ Windenergieanlage muss bei Kranichzug nicht abgeschaltet werden +++
Der Betrieb einer Windenergieanlage erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass sie keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf. Dies hat laut ARAG das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden (Az.:1 A 11643/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OVG Koblenz.
+++ Umsatzbeteiligung wird bei Elterngeld berücksichtigt +++
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, wonach monatliche Umsatzbeteiligungen zu einem höheren Elterngeld führen (Az.: L 2 EG 7/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen.