Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 11. Dezember 2019

+++ Windenergieanlage muss bei Kranichzug nicht abgeschaltet werden +++

Der Betrieb einer Windenergieanlage erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass sie keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf. Dies hat laut ARAG das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden (Az.:1 A 11643/17).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OVG Koblenz.

+++ Umsatzbeteiligung wird bei Elterngeld berücksichtigt +++

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, wonach monatliche Umsatzbeteiligungen zu einem höheren Elterngeld führen (Az.: L 2 EG 7/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen.