Zahlt man nicht, werden Konsequenzen angedroht: der Termin für den persönlichen Besuch eines Außendienstmitarbeiters wird angekündigt, sollte dieser mehrfach platzen, würde ein gerichtliches Mahnverfahren folgen.
Bei genauerem Hinsehen lassen sich die Briefe schnell als Abzocke entlarven. Die Briefe strotzen vor Rechtschreibfehlern. Laut beigefügtem Überweisungsvordruck soll das Geld auf rumänische Konten überwiesen werden. Grund und Datum der vermeintlichen Forderung sowie Name oder Firma des Auftraggebers, für dem die Forderung angemahnt wird, sind nicht genannt. Diese Schreiben verstoßen damit gegen alle Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen.
Tipp
Die Verbraucherzentrale rät:
Nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag überweisen und ggf. Anzeige bei der Polizei erstatten. Grundsätzlich muss man nur dann zahlen, wenn ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.In den amtlichen Rechtsanwalts- und Inkasso-Verzeichnissen im Internet kann man sich darüber informieren, ob die Absender glaubwürdig sind. Unter der Adressewww.rechtsdienstleistungsregister.desind die im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassenen Inkassounternehmen zu finden.
Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Rat Suchenden in denBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).