Unerwünschte Wahlwerbung im Briefkasten

von 12. Mai 2021

Ein deutlich sichtbarer Aufkleber “Keine Werbung einwerfen” auf dem Briefkasten sollte bei nicht adressierter Werbung helfen. Dabei ist egal, ob es sich um Wahlwerbung oder einen Flyer der neuen Pizzeria um die Ecke handelt – die verteilenden Personen haben das Werbeverbot zu akzeptieren. Sollten trotz des Aufklebers Flugblätter oder Postwurfsendungen von Unternehmen oder politischen Parteien eingeworfen werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den jeweiligen Absender anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.

Bekommen Verbraucher jedoch persönlich adressierte Werbesendungen ist die Post verpflichtet, diese Briefe – und hierunter fallen auch Werbebriefe von Parteien – zuzustellen. Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen dürfen Verbraucheradressen aus öffentlichen Adressverzeichnissen – beispielsweise beim Einwohnermeldeamt erfragen – und letztlich für Wahlwerbung nutzen. Grundsätzlich können Verbraucher persönlich adressierte Wahlwerbesendungen nur dadurch verhindern, dass sie der Übermittlung von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen beim Einwohnermeldeamt widersprechen.

Zu Fragen und Problemen rund um Werbung berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online oder telefonisch. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.