Diese sechs Fragen sollten Sie bei der Wohnungssuche stellen

von 24. August 2020

Wie groß ist die Wohnung wirklich?

Die Angaben zur Wohnungsgröße in Annoncen sind nicht bindend. Entscheidend ist die Quadratmeterzahl im Mietvertrag. Wenn der tatsächliche Wohnraum mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag vereinbarten Quadratmeterzahl abweicht, berechtigt das den Mieter nicht nur zu einer Mietminderung, sondern sogar zur fristlosen Kündigung (BGH, Az.: VIII ZR 142/08).

Wie hoch sind Miete und ortsübliche Vergleichsmiete?

Ist die Miete sehr günstig, ist die Freude unter Umständen von kurzer Dauer. Liegt die Miete nämlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Eigentümer nach einem Jahr eine Anhebung auf das übliche Niveau verlangen – allerdings nicht um mehr als 20 Prozent pro Erhöhung. In einigen Ballungsräumen liegt die Grenze bei 15 Prozent.

Wie werden die Nebenkosten geschätzt?

Die Betriebskosten und die Kosten für Heizung und Wasser machen inzwischen einen erheblichen Teil der Miete aus. Vor dem Bezug der neuen Wohnung sollten sich Mieter daher erkundigen, auf welcher Basis die Nebenkosten geschätzt wurden. Sind die Nebenkosten zu knapp kalkuliert, drohen hohe Nachzahlungen.

Welche Regeln gelten für Keller und Speicher?

Mit einem Gang in denKellergehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie dort wirklich Sachen unterstellen können und es kein feuchtes Loch ist. Ähnlich wie beim Garten ist wichtig, dass klare Vereinbarungen für die Nutzung getroffen werden. Das gleiche gilt – so vorhanden – auch für den Dachboden.

Ist die Gartennutzung erlaubt?

Wenn zu der Wohnung einGartengehört, sollten Sie nicht einfach davon ausgehen, ihn auch nutzen zu dürfen. Besser diesen Punkt klären, damit es nach dem Einzug keine Enttäuschung gibt.

Welche Haustiere sind erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Eigentümer Haustiere nicht pauschal verbieten. Unter Umständen ist eine solche Klausel im Mietvertrag ungültig (BGH, Az.: VIII ZR 340/06). Das gilt auch für ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Vertrag (BGH, Az.: VIII ZR 168/12).

Dennoch ist auch ohne vertragliche Regelung eine Zustimmung des Vermieters nötig, wenn Sie Hund oder Katze mitbringen wollen. Wenn Sie vorher fragen, ersparen Sie sich Ärger und böse Überraschungen.

Weitere interessante Informationen auch unter:
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