LBS Landesbausparkasse Ost dreht an der Gebührenschraube

von 13. Februar 2017

Damit versucht nun eine weitere Bausparkasse ihre Kunden aus lukrativen Bausparverträgen zu drängen. Betroffen sind vor allem Bausparverträge, bei denen hohe Guthabenzinsen vereinbart wurden. Nach den neuen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der LBS Ost soll diese Kontogebühr für jedes Bausparkonto des Bausparers im jeweiligem Tarif berechnet werden, auch bei bereits bestehenden Bausparverträgen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät betroffenen Bausparern, der Änderung der ABB zur Kontogebühr umgehend schriftlich und nachweislich (möglichst per Einwurf-Einschreiben) zu widersprechen. Zu beachten ist dabei, dass der Bausparer binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprechen muss, damit die Kontogebühr nicht wirksam wird. Wer nicht reagiert bzw. nicht fristgerecht schriftlich Widerspruch einlegt, muss die neue Kontogebühr zahlen, denn damit gilt die Zustimmung des Bausparers als erteilt

Betroffene Bausparer können sich auch an jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. und einen entsprechenden Musterbrief verwenden.