Warnungen vor Kostenfallen im Netz

Warnungen vor Kostenfallen im Netz
von 14. März 2022

Einbesonders wichtiger Punkt, der vor Käufen immer geprüft werden sollte,ist das Impressum. Dieser Hinweis fehlt auf der Seite gänzlich. DerBetreiber geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er versucht über dieallgemeinen Geschäftsbedingungen die Identität des Unternehmens zuregeln. In Artikel 2 heißt es hierzu: „Auf Anfrage“. Ein derartiges Verfahrenist nicht zulässig. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dassWebseitenbetreiber ihre Anschrift angeben müssen. UmVerbraucherinnen und Verbraucher für derartige Tricks zu sensibilisieren,bieten die Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. Märzzusätzliche Onlinevorträge an.

„Die Verbraucherzentralen möchten den diesjährigen Weltverbrauchertagnutzen, um auf Probleme im Konsumalltag aufmerksam zu machen undVerbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen zu warnen. Obwohlin der Vergangenheit Gesetzesänderungen – wie zum Beispiel dieButtonlösung – in Kraft traten, werden diese von vielen Anbietern abernoch immer nicht umgesetzt. Das hat zur Folge, dass Verbraucherinnenund Verbrauchern oft ein vermeidbarer finanzieller Schaden entsteht“,sagt Anne Neumann, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die Aktionswoche dauert bis Freitag, den 18. März. Die Themen derVorträge reichen von Fake-Shops über In-App-Käufe bis zu den Tückenvon Vergleichsportalen. Die Vorträge beginnen immer um 15 Uhr oder 18Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Umfangreiche Informationen zu Kostenfallen und Anmeldung zu denOnline-Vorträgen auf www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/kostenfallen.

Bei individuellen Fragen rund um das Thema Kostenfallen bietet dieVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Beratungen online, telefonisch oderin einem persönlichen Gespräch an. Das landesweite Servicetelefon derVerbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte undTerminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie
unter
www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.