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Saale Bulls sichern sich gegen Rostock Piranhas mit 4:1 ersten Punktsieg der Saison

Ab jetzt zählt es richtig, denn am Freitagabend war es für die Saale Bulls endlich soweit und es ging in das erste Pflichtspiel der neuen Saison. Dabei war ihre letzte Vorbereitungspartie im Sparkassen-Eisdom recht durchwachsen und für die Pflichtspiele musste auf jeden Fall etwas mehr gezeigt werden. Und dies mussten sie gleich gegen alte Bekannte auf die Probe stellen, denn Ex-Bulls-Coach Ken Latta war mit den Rostock Piranhas in Halle zu Gast.

Saale Bulls sichern sich gegen Rostock Piranhas mit 4:1 ersten Punktsieg der Saison

In diese Partie starteten die Hausherren – mit einer guten Bilanz von 43 Siegen gegen die Gäste im Rücken – als Favoriten. Und dieser Rolle wollten sie dann wohl auch gerecht werden und drehten von Beginn an auf. So bekam Nico Stark im Gästetor die Pucks um die Ohren gehauen, aber den Bulls fehlten zunächst immer noch ein paar Zentimeter zum Führungstreffer und die Schüsse endeten am Gestänge oder in der Fanghand von Stark. Aber, die Führung lag in der Luft und es war dann Alexander Zille in der 5. Minute, welcher im Nachschuss vom eigentlichen Angriff von Johannes Ehemann doch noch den Puck im Tor versenken konnte.

Mit der verdienten Führung blieben die Saalestädter weiter im Angriff und arbeiten am weiteren Ausbau derselben. Die Gäste von der Ostsee mussten sich auf Konter verlegen, aber aus einem solchen schnappte sich Michal Schön den Puck und stürmte ins Drittel der Piranhas. Er hämmerte den Puck ins Tor und baute die Führung der Hallenser so auf 2:0 aus.

Jedoch sollte man sich im Eishockey als spielbestimmende Mannschaft nie zu sicher sein und die Konzentration muss über die kompletten 60 Minuten hoch gehalten werden. Dies beherzigten die Bulls am Freitagabend jedoch nur bedingt. Durch eine Strafe gegen die Bulls aufgrund zu vieler Spieler auf dem Eis zum Drittelende kamen die Gäste aus Rostock gefährlich zurück und verkürzten dank des Treffers von Valerij Guts auf 2:1

So blieb es in diesem extrem schnellen Spiel weiter spannend, denn nun versuchten auch die Piranhas, ihrerseits weiter Druck aufzubauen. Die Hausherren hatten den Warnschuss aber vernommen und zogen das Spiel wieder an sich. Da die Gäste kurz vor dem Ende des Abschnittes auch noch eine Strafzeit kassierten, blieb es bis zur Pause beim 2:1.

Zurück aus der Kabine standen die Bulls mit einem Mann mehr auf dem Eis, aber dies konnten sie nicht zu einem weiteren Treffer nutzen. Auch in der Folge blieben beide Teams im Mittelabschnitt hinter dem druckvollen Beginn des ersten Drittels zurück. Auch die Überzahlspiele blieben ohne weitere Auswirkungen auf den Spielstand, wodurch die Gastgeber auch ins letzte Drittel mit einer Führung von 2:1 starteten.

Nach der letzten Pause waren die Saalestädter wieder kraftvoll zurück aufs Eis gekommen und wollten sich die Führung auch im letzten Drittel nicht mehr aus der Hand nehmen lassen. Sie zogen immer wieder auf das Tor der Gäste, welche sich mit Händen und Füßen gegen die Angriffe wehrten. Nachdem ein Spieler der Bulls als letzter Mann unsanft gestoppt wurde, bekamen sie zu Recht einen Penalty zugesprochen, den Johannes Ehemann jedoch nicht verwandeln konnte.

Nun kam für die Hallenser wieder Pech ins Spiel, denn so oft sie auch auf da gegnerische Tor schossen, der Puck wollte einfach nicht über die rote Linie. Wegen des knappen Spielstandes zog Ken Latta zwei Minuten vor Abpfiff der Partie die letzte Möglichkeit und nahm nach seiner Auszeit seinen Torwart zu Gunsten eines zusätzlichen Feldspielers vom Eis. Das leere Tor nutzte Georg Albrecht jedoch als Einladung, um in der 59. Minute zum 3:1 einzunetzen. Nun fand der Puck auch endlich seinen Weg wieder, denn kaum war Nico Stark wieder in sein Tor zurückgekehrt, musste er auch schon wieder hinter sich greifen. Denn auch Philipp Gunkel hatte sich nach Vorarbeit von Nathan Burns 13 Sekunden vor Spielende verdient in die Torschützenliste eingetragen.

Mit einem 4:1 holen sich die Schützlinge von Dave Rich also den ersten Punktsieg der Saison und die Gäste von der Ostsee mussten sich ohne Punkte im Gepäck auf den Heimweg machen.

Am Sonntag geht es für die Saale Bulls nun ebenfalls an die Ostsee, aber nach Schleswig-Holstein, wo der EHC Timmendorfer Strand 06 auf das Team um Kapitän Kai Schmitz wartet.

Torschützen:

1:0 Alexander Zille – 5.
2:0 Michal Schön – 10.
2:1 Valerij Guts – 15.
3:1 Georg Albrecht – 59. (Emty Net)
4:1 Philipp Gunkel – 60.

Tore: 4:1 (2:1/0:0/2:0)

Torschützen:

0:1 Georg Abrecht – 13.
1:1 Sebastian Lehmann – 15.
1:2 Jan-Niklas Pietsch – 22.
1:3 Nathan Burns – 33.
2:3 Patrick Schmid – 48.
2:4 Maximilian Schaludek – 50.
2:5 Georg Albrecht – 58.

Tore: 2:5 (1:1/0:2/1:2)

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30.09.2017
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Mit Spreefüchse Berlin erneuter Aufsteiger zu Gast bei den Wildcats

18 Spiele in 11 Jahren haben die beiden Mannschaften gegeneinander schon bestritten. Die Wildcats haben am Sonntag um 16:00 Uhr die Spreefüchse Berlin in der ERDGAS Sportarena zu Gast. Auch wenn die Berlinerinnen Aufsteiger sind, kennen sich beide Vereine bestens.

Mit Spreefüchse Berlin erneuter Aufsteiger zu Gast bei den Wildcats

In den letzten Jahren ist man sich mehrfach in der Bundesliga aber auch im DHB Pokal begegnet. Eins war dabei immer gleich, die Wildcats waren immer der Zweitligist bei den aufeinandertreffen. Die Gäste aus Berlin nahmen dagegen schon alle Rollen ein. Mal waren sie als Erstligist der Topfavorit und manchmal auch der Außenseiter als Drittligist. Am Sonntag treffen sich beide Mannschaften nun in der 2. Bundesliga wieder. Die Favoritenrolle nehmen erneut die Gastgeber ein. „Wir wissen, dass die Voraussetzungen am Sonntag genau die gleichen sind wie in der letzten Woche gegen Waiblingen. Die Mannschaft und das Trainerteam haben die Lehren aus der überraschenden Niederlage am letzten Samstag gezogen und wollen mit einem Sieg gegen Berlin wieder zurück in die Erfolgsspur“, so Pressesprecher Marcel Gohlke.

Unterschätzen sollten die Hallenserinnen das Team von der Spree aber dennoch nicht. Mit Anna Blödorn, Bianca Trumpf und Anna Eber hat man pure Erstligaerfahrung im Kader. Die Gäste belegen aktuell den 12. Tabellenplatz und konnten in den letzten drei Spielen nur das Heimspiel gegen Herrenberg gewinnen. Niederlagen dagegen gab es in Bremen und in Hannover. Die Wildcats werden mit der gleichen Aufstellung wie in der Vorwoche das Spiel bestreiten. Das Bundesligaspiel am Sonntag steht ganz im Zeichen der Handball Weltmeisterschaft. Vom 01. bis 17. Dezember 2017 findet in Deutschland die Handball Weltmeisterschaft der Frauen statt. In der Halbzeitpause gibt es Karten für diesen sportlichen Höhepunkt zu gewinnen.

Datum: Sonntag, 01.10.2017 – 16:00 Uhr

Ort: ERDGAS Sportarena Nietlebener Straße 06126 Halle/Saale

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30.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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ES

Remake des beliebten Horrorfilms

ES

Die aktuelle Kinowoche hat bereits begonnen und hat ein absolutes Highlight im Gepäck. Die Neuauflage des Horrorklassikers und Stephen King – Romanes „ES“. Ob der Film ähnlich wie in den 90ern überzeugt, oder ob es ein verkapptes Remake geworden ist, lest Ihr wie immer in unserer Bewertung. Zumindest die Kinozahlen in den USA sprechen eindeutig dagegen!

Zum Inhalt:

In der Kleinstadt Derry im US-Staat Maine gehen seltsame Dinge vor. Es verschwinden Menschen und hier vorrangig Kinder. Die Kinderclique um Bill Denbrough (Jaeden Lieberher), Richie Tozier (Finn Wolfhard), Eddie Kaspbrak (Jack Dylan Grazer), Beverly Marsh (Sophia Lillis), Ben Hanscom (Jeremy Ray Taylor), Stanley Uris (Wyatt Oleff) und Mike Hanlon (Chosen Jacobs) will nach dem Verschwinden eines Freundes der Sache auf den Grund gehen und machen Bekanntschaft mit einer bösen Kreatur die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit deren Ängsten zu quälen. Meist erscheint die Kreatur jedoch in Form des Clowns Pennywise (Bill Skarsgård). Die Truppe macht es sich nun zur Aufgabe diesen zu vernichten…

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Wir haben hier wirklich einen der besten Horrorfilme der vergangenen zwei Jahre gesehen. Hier stimmt einfach alles und es ist uns selten so leicht gefallen eine Kritik zu schreiben, weil es einfach nichts gibt, was wir irgendwie kritisieren können. Der Sound, die Effekte, das gesamte Design und der Charme des Films sind herausragend gut geworden. Die Schauspieler überzeugen durch eine unglaubliche Ehrlichkeit, mit welcher Sie ihre Rollen verkörpern und auf die Leinwand bringen. Die Handlung ist detailliert und gut erzählt. Die Schockmomente stimmen und geizen auch nicht an der nötigen Gewalt. Nach diesem Film freuen wir uns schon jetzt auf den zweiten Teils zu „ES“ welcher bereits Angekündigt ist, und die Kids als Erwachsene zeigen sollen, die sich wiederholt dem beängstigenden Clown stellen müssen.

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30.09.2017
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„Der Besuch des preußischen Königs“ – Theaterführung durch das historische Waisenhaus

Die Franckeschen Stiftungen laden ein: eine szenische Führung durch das historische Waisenhaus mit Matthias Brenner (Chronist), Hilmar Eichhorn (Friedrich Wilhelm I) und David Kramer (August Hermann Francke) von den Bühnen Halle

Es ist wieder soweit: »Hoher Besuch« lädt zum Rundgang durch das historische Waisenhaus der Franckeschen Stiftungen ein. David Kramer und Hilmar Eichhorn schlüpfen in die Rollen des preußischen Königs und August Hermann Franckes. Begleitet werden sie dabei von Matthias Brenner als Chronisten.

Am 12. April 1713 besuchte der preußische König Friedrich Wilhelm I. die Schulstadt August Hermann Franckes, um das Werk zu besichtigen, das so viel Aufsehen in seinem Land erregte. Es war der Antrittsbesuch des neuen Kurfürsten und Königs in Halle, der auch über die Grenzen hinaus Aufsehen erregte. Sein Vater Friedrich I. hatte dem Waisenhaus umfangreiche Privilegien eingeräumt und den Aufbau der Franckeschen Stiftungen tatkräftig unterstützt. Würde dies unter dem neuen Regiment so weitergehen? Für August Hermann Francke war der Antrittsbesuch von größter Brisanz.

Heute ist genau bekannt, welchen Weg die Führung nahm und worüber Francke und der König sprachen. Ein Chronist begleitete die Gesellschaft und erstellte ein Gesprächsprotokoll. Dieses handschriftliche Manuskript befindet sich im Archiv der Stiftungen und es wird nun unter der Regie und schauspielerischen Mitwirkung von Matthias Brenner als Theaterführung durch das Waisenhaus in Szene gesetzt.

05. Oktober 2017

18 Uhr

Eintritt: 6€ ermäßigt 4€

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29.09.2017
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Fahrplanänderungen Linie S 5 Halle – Leipzig/Halle Flughafen – Leipzig Hbf – Altenburg – Zwickau

Fahrplanänderungen auf der Strecke/Linie:[nbsp]S 5 Halle – Leipzig/Halle Flughafen – Leipzig Hbf – Altenburg – Zwickau,in den Nächten Montag/Dienstag, 9./10. bis Donnerstag/Freitag, 12./13. Oktober, jeweils 23.15 – 4.45 Uhr

Fahrplanänderungen Linie S 5 Halle – Leipzig/Halle Flughafen – Leipzig Hbf – Altenburg – Zwickau

– Umleitung und Ausfall der Zwischenhalte Halle (Saale) Hbf [lt][gt] Leipzig Hbf sowie zusätzlicher Halt in Schkeuditz (Ersatz durch Busse)

– veränderte Fahrzeiten Halle (Saale) Hbf [lt][gt] Leipzig- Connewitz (verschiedene Abschnitte)

– Einzelne S-Bahnen werden in unterschiedlichen Nächten zwischen Halle (Saale) Hbf und Leipzig Hbf über Schkeuditz (zusätzlicher Halt) umgeleitet und halten nicht in Leipzig/Halle Flughafen und Leipzig Messe. Von/zu dem ausfallenden Halt in Leipzig/Halle Flughafen fahren Busse zwischen Leipzig/Halle Flughafen und Schkeuditz. Bitte beachten Sie die 11 – 22 Min. frühere Abfahrt/spätere Ankunft der Busse in Leipzig/Halle Flughafen.

– Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen.

– Die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, mobilitätseingeschränkten Personen und Gruppenreisenden ist in den Bussen nur begrenzt möglich.

Grund: Arbeiten an Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Baliseneinbau Gröbers – Leipzig-Mockau

Fahrplaninformationen zu dieser Meldung finden Sie hier:

Fahrplan (Leipzig-Connewitz – Halle (Saale) Hbf), 09.10. – 13.10.2017

https://bauinfos.deutschebahn.com/docs/sachsen-anhalt/infos/S5_5X_09-13102017_fahrplan.pdf

(Dateigröße: 367,6 kB)

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29.09.2017
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall in Spergau,[nbsp]Langenbogen und Merseburg -[nbsp]Geschwindigkeitskontrolle[nbsp]Altweidenbach – Verkehrskontrolle Mücheln[nbsp]-Diebstahl einer[nbsp]Geldbörse – Unbekannte[nbsp]Zerkratzten[nbsp]PKW[nbsp]in Mücheln

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall

Am 28.09.2017 gegen 20.50 Uhr ereignete sich im Bereich Leuna, OT Spergau, auf der Kreisstraße 2174 ein Verkehrsunfall.

Ein 60 jähriger LKW-Fahrer befährt mit seinem LKW die K 1274 aus Richtung Spergau, in Richtung B 91. Als ein Wildschwein plötzlich die Fahrbahn von rechts überquerte, konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Es kam zum Unfall mit Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 28.09.2017 gegen 23.05 Uhr ereignete sich im Bereich Salzatal, OT Langenbogen, in der Alten Halleschen Straße ein Verkehrsunfall. Ein 58 jährige Mazda-Fahrer befährt die Alte Hallesche Straße in Richtung Langenbogen ohne den bevorrechtigten 64 jährigen Traktor-Fahrer, aus der Eisdorfer Straße zu beachten. Es kam zum Zusammenstoß. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 29.09.2017 gegen 07.30 Uhr ereignete sich in Merseburg, in der Geusaer Straße ein Verkehrsunfall. Ein 41 jähriger Opel-Fahrer befuhr die Geusaer Straße aus Richtung Geusa in Richtung Merseburg. Zirka 100 m vor dem Ortseingangsschild Merseburg lief ein Wildschwein vom linken Fahrbahnrand auf die Straße. Ein Zusammenstoß konnte nicht verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete am Unfallort.

Geschwindigkeitskontrolle

Am 29.09.2017 führten Polizeibeamte in den Mittagsstunden, in der Ortslage Altweidenbach, in der Schafstädter Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Insgesamt wurden ca. 60 Fahrzeuge gemessen, von denen 5 zu schnell unterwegs waren. Eine 29 jährige VW-Fahrerin und ein 56 jähriger Citroén-Fahrer wurden mit 67 Km/h gemessen. Sie erwarten von der Bußgeldbehörde ein Verwarngeld in Höhe von 25,- €.

Verkehrskontrolle

Am 29.09.2017 gegen 10.00 Uhr führten Polizeibeamte, in der Ortslage Mücheln, in der Ernst-Thälmann-Straße eine Verkehrskontrolle durch. Ein 33 jähriger VW-Fahrer konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorlegen. Er gab selbst an, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.

Diebstahl

Am 29.09.2017 gegen 11.00 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter eine Geldbörse mit diversen Dokumenten entwendeten. Eine 76 Jährige befand sich in einem Einkaufsmarkt als sie den Verlust ihrer Geldbörse aus ihrer Umhängetasche feststellte.

Die Höhe des Schadens ist bislang unbekannt.

Sachbeschädigung

Am 29.09.2017 gegen 08.30 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter in dem Zeitraum vom 27.09.2017, ca. 18:00 Uhr bis 29.09.2017, ca. 08.00 Uhr in Mücheln, in der Karl-Marx-Straße, mit einem unbekannten Gegenstand die gesamte linke Fahrzeugseite des PKW Dacia durch Zerkratzten beschädigten. Die Höhe des Sachschadens ist unbekannt.

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29.09.2017
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Max Giesinger trägt sich ins Goldene Buch der Stadt Halle ein

Der Musiker Max Giesinger („80 Millionen“, „Wenn sie tanzt“) gibt am Tag der Deutschen Einheit am Dienstag, 3. Oktober 2017, ab 19 Uhr, ein Konzert auf dem Marktplatz. Gemeinsam mit engagierten Partnern und MDR-Sputnik hat die Stadt Halle (Saale) mit dem in der halleschen Partnerstadt Karlsruhe geborenen Max Giesinger einen der aktuell erfolgreichsten deutschen Musiker gewonnen.[nbsp]

Max Giesinger trägt sich ins Goldene Buch der Stadt Halle ein

Dessen Hit „80 Millionen“ hat bei YouTube aktuell mehr als 31 Millionen Klicks, der Song „Wenn sie tanzt“ kommt sogar auf über 38 Millionen Aufrufe.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand begrüßt den Musiker bereits um 18 Uhr im Großen Saal des Stadthauses, Marktplatz 2. Dort wird sich Max Giesinger in das Goldene Buch der Stadt eintragen. Die Hallenserinnen und Hallenser sind eingeladen, den feierlichen Akt zu verfolgen.

Die musikalische Feier am Tag der Deutschen Einheit auf dem Marktplatz beginnt bereits um 15 Uhr mit dem Auftritt der Leipziger Singer-Songwriterin Karoline Kalbitz. Um 16 Uhr spielt die hallesche Band „Regentanz“ und um 17 Uhr gibt es „urbane Popmusik“ von LOT aus Leipzig. Der Eintritt zu allen Konzerten ist frei.

Seit 2015 wird der Tag der Deutschen Einheit in Halle (Saale) unter anderem mit einem großen Konzert und freiem Eintritt auf dem Marktplatz gefeiert. Bei der Premiere im Jahr 2015 war die Band Silly zu Gast, im vergangenen Jahr wurde der 3. Oktober mit den Prinzen gefeiert.[nbsp](halle.de/ps)

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29.09.2017
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Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Versuchter Betrug in[nbsp]Hettstedt -[nbsp]Einbruch in eine Garage in[nbsp]Helbra – Maschinen[nbsp]von einer Baustelle in[nbsp]Hettstedt entwendet -[nbsp]Fahrraddiebstahl in[nbsp]Sangerhausen -[nbsp]Diebstahl eines Mopeds in[nbsp]Gerbstedt -[nbsp]Kradfahrer[nbsp]bei Unfall in Eisleben[nbsp]schwer verletzt – Verkehrsunfall in[nbsp]Oberröblingen und[nbsp]Wolferode

Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Hettstedt / Versuchter Betrug

Ein 79-jähriger Rentner wurde am heutigen Tage von einer weiblichen Person angerufen, welche sich als Mitarbeiterin des Amtsgerichtes Charlottenburg ausgab. Unter dem Vorwand, der Mann hätte jahrelang seine Beiträge an eine Lottogesellschaft nicht entrichtet und würde nun eine Geldstrafe von 9.000,00 Euro erhalten, wurde er aufgefordert, sofort eine Summe von 2.950,00 Euro auf eine Bank in Bulgarien zu überweisen. Da der Mann die Zahlung auf ein ausländisches Konto verweigerte, wurde ihm eine deutsche Bank genannt. Auf Anraten der Mitarbeiter seiner Hausbank tätigte der Rentner die Überweisung nicht und zeigte die Straftat bei der Polizei an. Ein finanzieller Schaden ist nicht entstanden.

Helbra / Einbruch in Garage

Unbekannte Täter drangen in eine Garage in der Lindenstraße ein und entwendeten vier Benzin-Freischneider der Marke Stihl. Die Schadenshöhe muss noch ermittelt werden.

Hettstedt / Diebstahl von Baustelle

In eine im Umbau befindlichen Gaststätte/ Pension in der Molmecker Straße stiegen unbekannte Täter über ein Baugerüst ein und entwendeten verschiedene Werkzeugmaschinen vom Typ Makita. Auch hier ist die Schadenshöhe noch nicht ermittelt.

Sangerhausen / Fahrraddiebstahl

Ein schwarzes Fahrrad der Marke Bulls, welches ordnungsgemäß an einem Fahrradständer in der Karl-Liebknecht-Straße gesichert war, haben unbekannte Täter samt Fahrradschloss entwendet. Der Schaden wird mit 500,00 Euro angegeben.

Gerbstedt / Diebstahl eines Mopeds

Gegen 17:25 Uhr wurde der Diebstahl eines Mopeds Simson S 51 aus einer Garage in der Helmsdorfer Straße gemeldet. Um auf das umschlossene Grundstück des Geschädigten zu gelangen, musste der Täter einen Zaun zerschneiden. Durch die entstandene Öffnung wurde das Moped auch weggefahren. Der Zufall wollte es, dass genau dieses Moped gegen 16:45 Uhr in der Eislebener Straße in Hettstedt von Polizeibeamten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der 15-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Der Diebstahl des Mopeds war allerdings zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht bekannt. Bei dem jungen Mann konnten die Beamten das entwendete Moped am Abend wieder auffinden und sicherstellen. Er muss sich nun auch dafür verantworten.

Verkehrslage

Eisleben / Am Helftaer Anger / 28.09.2017 19:50 Uhr

Der 53-jährige Fahrer eines PKW Hyundai beachtete beim Anfahren vom rechten Seitenstreifen nicht das in gleicher Fahrtrichtung auf der Straße fahrende Krad vom Typ Honda. Beide Fahrzeuge stießen zusammen. Der 24-jährige Kradfahrer versuchte noch auszuweichen. Durch den Zusammenstoß schleuderte er über die Motorhaube des PKW und kam nach ca. 5 m zum Liegen. Er musste schwer verletzt in eine Klinik verbracht werden. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 8.000,00 Euro.

Oberröblingen / Am Hopfberg / 28.09.2017 21:25Uhr

Der 33-jährige Fahrer eines PKW Toyota geriet mit seinem Fahrzeug aus noch unbekannter Ursache ins Schleudern und kam beim Gegenlenken seines Fahrzeuges von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug blieb in einem neben der Fahrbahn befindlichen Wasserlauf liegen. Der fahrer konnte sich aus dem PKW selbst befreien und wurde zur ärztlichen Untersuchung in eine Klinik verbracht, die er wieder entlassen konnte. Der PKW musste von einem Abschleppunternehmen geborgen werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. 20.000,00 Euro.

Wolferode / Wolfstraße / 29.09.2017 10:10 Uhr

Beim Ausparken stieß ein Verkaufswagen gegen einen parkenden PKW Ford und verursachte Sachschaden in Höhe von ca. 3.000,00 Euro.

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29.09.2017
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Schienenersatzverkehr in der Merseburger Straße wegen Brückenabriss

Die Merseburger Straße wird zwischen Hauptbahnhof und Damaschkestraße für den Straßenbahnverkehr vom 5. Oktober, ab 20 Uhr, bis zum 9. Oktober, 3 Uhr, wegen des Rückbaus der maroden Fußgängerbrücke gesperrt. Die Straßenbahnlinien 2 und 5 werden umgeleitet und es wird ein Schienenersatzverkehr eingesetzt. Die Abrissarbeiten werden in der verkehrsarmen Zeit der Herbstferien durchgeführt, um die Beeinträchtigungen niedrig zu halten.[nbsp]

Schienenersatzverkehr in der Merseburger Straße wegen Brückenabriss

Die Straßenbahnlinien 2 und 5 werden vom 5. Oktober, 20 Uhr, bis 9. Oktober, 3 Uhr, wie folgt umgeleitet:

Die Linie 2 wird aus der Südstadt kommend ab Vogelweide umgeleitet über Rannischer Platz, Franckeplatz, Am Leipziger Turm zum Riebeckplatz und fährt weiter regulär bis zur Soltauer Straße. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung ebenso.

Die Linie 5 wird aus Richtung Ammendorf ab Merseburger Straße umgeleitet über Damaschkestraße, Vogelweide, Rannischer Platz, Franckeplatz, Am Leipziger Turm zum Riebeckplatz und fährt weiter regulär nach Kröllwitz. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung ebenso. Entlang des gesperrten Streckenabschnitts wird ein Schienenersatzverkehr eingesetzt (Linie SEV 66) mit der Fahrtroute: Hauptbahnhof ZOB – Damaschkestaße – Vogelweide – Moskauer Straße/ Veszpremer Straße[nbsp][nbsp][nbsp] und zurück. Entlang der Strecke werden sind in Höhe der Straßenbahnhaltestellen Ersatzhaltestellen eingerichtet. In Fahrtrichtung Moskauer Straße/ Veszpremer Straße ist am Riebeckplatz in Höhe des ehemaligen Hotels eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet.

Für den Fußgänger-Verkehr ist die Merseburger Straße vom 5. bis 15. Oktober im Bereich des Brückenabrisses gesperrt. Fußgänger auf der Westseite der Merseburger Straße werden gebeten, den Fußweg vom ehemaligen Maritim-Hotel über die Turmstraße zum Durchgang am Polizeipräsidium zu nutzen. Auf der anderen Seite führt der Fußweg über die Rudolf-Ernst-Weise-Straße, die Bruckdorfer Straße und Osendorfer Straße zur Merseburger Straße (siehe angehängte Skizze der HASTRA).

Für den Kfz-Verkehr ist die Merseburger Straße vom 5. bis 15. Oktober zwischen Einmündung Willy-Brandt-Straße und Pfännerhöhe in Richtung Damaschkestraße gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Willy-Brandt-Straße,[nbsp] Turmstraße, Pfännerhöhe zur Merseburger Straße. Die Umleitung ist ausgeschildert.[nbsp]

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29.09.2017
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Regierungserklärung: „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“

Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport, gab während der heutigen Landtagssitzung erstmals eine Regierungserklärung zum „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ ab.

Regierungserklärung: „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“

Unter www.mi.sachsen-anhalt.de ist das Sportpolitische Grundsatzpapier „Sportland Sachsen-Anhalt 2020 – Bilanz und Ausblick“ veröffentlicht.

Anbei die Regierungserklärung „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ im Wortlaut:

Kaum ein anderer Bereich unseres gesellschaftlichen Lebens schafft es wie der Sport, regelmäßig Menschen unterschiedlichster Herkunft und verschiedenen Alters zusammenzubringen, sie gemeinsame Emotionen erleben und Erfolge sowie Niederlagen miteinander teilen zu lassen. Der organisierte Sport mit seinen knapp 3.150 Vereinen und über 341.000 Vereinsmitgliedern leistet in unserem Land wichtige Beiträge zur Integration und Inklusion. Er ist präventiv gegen Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit tätig. Und nicht zuletzt ist der Sport mit seinem Lizenzierungssystem ein wichtiger Bildungsträger.

Darüber hinaus trägt die regelmäßige Sportausübung zu einem gesunden Lebensstil bei. Und es sind die Erfolge unserer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die stolz machen, die zur Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt mit ihrem Land beitragen.

Der Sport ist zugleich maßgeblicher Träger für ehrenamtliches Engagement. Er stellt jenen gesellschaftlichen Bereich dar, in dem der höchste Anteil ehrenamtlicher Arbeit geleistet wird. Jeden Tag engagieren sich in unseren Sportvereinen unzählige ehrenamtliche Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Vorstandsmitglieder. Sie sind es, die das regelmäßige Training und ein vielfältiges Vereinsleben gestalten.

An den Wochenenden sind neben ihnen Hunderte Kampfrichterinnen und Schiedsrichter in den Sporthallen oder auf den Sportplätzen im Einsatz, um den Wettkampfbetrieb abzusichern. Ihnen allen, die mit ihrem Einsatz entscheidend dazu beitragen, dass Sachsen-Anhalt ein Sportland ist, spreche ich meinen herzlichen Dank und meine Anerkennung aus.
Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den organisierten Sport in unserem Land ist mir ein wichtiges Anliegen. Seit dem Jahr 2011 liegt die Sportförderung in den Händen des Ministeriums für Inneres und Sport. Seitdem sind jährlich mehr als 20 Millionen Euro an Landesmitteln in die Förderung des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt geflossen. Mit diesen Geldern wurden zahlreiche Sportstätten neu gebaut oder saniert. Und es wurden die Sportstrukturen gefördert, damit sie die Sportarbeit in unserem Land umsetzen, begleiten und unterstützen können.

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Sportfördergesetz war hierfür ein wesentlicher Meilenstein. Es gibt dem organisierten Sport Rechtssicherheit in Bezug auf die Nutzung kommunaler Sportanlagen. Und es gewährleistet eine verlässliche Förderung der Sportstrukturen.

Mit der im Sportfördergesetz festgeschriebenen Pauschalförderung für die mehr als 3.000 Sportvereine, die 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 48 Landesfachverbände wurde eine unbürokratische und transparente Förderpraxis geschaffen. Sämtliche Daten, die für die Berechnung der finanziellen Unterstützung einer Sportorganisation nötig sind, werden beim Landessportbund erfasst und nach feststehenden Kriterien direkt in einen Förderbetrag umgesetzt. Je nach Leistung der Sportorganisationen fällt also die Höhe der Förderung aus. Das ist transparent und effektiv.

Die durchwachsenen Ergebnisse der Olympischen Sommerspiele 2016 in Rio de Janeiro und 2012 in London, aber auch die seit 2015 begonnene Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung des Bundes haben mich im Herbst 2016 bewogen, eine „Arbeitsgruppe Spitzensport“ ins Leben zu rufen. In dieser AG sollten notwendige Veränderungen in den Strukturen und in der Förderung des Spitzensports im Land Sachsen-Anhalt diskutiert und Festlegungen zu den erforderlichen Änderungen der Landesförderung getroffen werden.

Ich bin sehr froh, dass wir für die Mitarbeit in der „AG Spitzensport“ neben dem Landessportbund und dem Olympiastützpunkt auch zwei Sportpraktiker, nämlich den ehemaligen Schwimmweltmeister Paul Biedermann und den erfolgreichen Schwimmtrainer Bernd Berkhahn, gewinnen konnten.

Außerdem wirkten die beiden leistungssporttragenden Vereine, der SV Halle und der SC Magdeburg, in der AG mit. Da auch die Eliteschulen des Sports der Städte Halle und Magdeburg in den Blick genommen wurden, verstärkte seitens des Bildungsministeriums Frau Staatssekretärin Koch-Kupfer die Arbeitsgruppe.

Im Zeitraum vom 2. November 2016 bis zum 8. Juni 2017 fanden insgesamt sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe statt. Die Ergebnisse dieser Beratungen werde ich im zweiten Teil meiner Regierungserklärung zusammenfassen.
Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen der Breitensport, der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie die Sportstättenentwicklung. Nicht zuletzt deshalb, weil es ohne einen gut aufgestellten Breitensport und die erforderliche Sportstätteninfrastruktur keinen erfolgreichen Leistungssport in Sachsen-Anhalt geben kann.

Die Weiterentwicklung des Breiten- und Gesundheitssports hat für mich einen hohen Stellenwert. Im Breitensport sind die meisten Sporttreibenden in Sachsen-Anhalt aktiv. Anders als beim Leistungssport wird im Breitensport nicht nach internationalen und nationalen sportlichen Höchstleistungen und Rekorden gestrebt. Die Freude an der Bewegung, Fitness- und Gesundheitsförderung sowie sozial-integrative Wirkungen des gemeinsamen Sporttreibens stehen im Vordergrund.

Maßstab für die Bereitstellung ausreichender Angebote im Breiten- und Gesundheitssport ist der Organisiertheitsgrad, das heißt die Anzahl der Vereinsmitglieder im Verhältnis zu den Einwohnern im Land. Hier konnte der LSB in den letzten Jahren trotz des Bevölkerungsrückganges in Sachsen-Anhalt einen stetigen Aufwärtstrend verzeichnen. Seit 2011 ist der Organisiertheitsgrad um 1,54 % gestiegen, damit sind mehr als 19.000 neue Mitglieder im LSB zu verzeichnen. Das ist ein großer Erfolg!

Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, die optimalen Förderinstrumente zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Förderung der Sportvereine beizubehalten und die Finanzierung der Kreis- und Stadtsportbünde als wichtige Partner des Breiten- und Gesundheitssports in der Region zu sichern.

Anliegen der Förderung des Breitensports durch das Land Sachsen-Anhalt ist es, die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Sportvereinen so zu optimieren, dass möglichst viele Menschen hier ihre sportbezogenen Bedürfnisse befriedigen und eine sportliche Heimat finden können. Dafür ist die „Vereinspauschale“ das geeignete Instrument. So erhalten seit 2011 jährlich mind. 2.500 Sportvereine einen Zuschuss für ihre Sportarbeit. Unterstützt von ihren Kreis- und Stadtsportbünden können sie so gute Sportangebote für die Menschen in Sachsen-Anhalt unterbreiten. An dieser Erfolgsgeschichte halten wir fest.

Wir werden zugleich gute Rahmenbedingungen für den Behinderten- und Rehabilitationssport sichern. Menschen mit Behinderung benötigen vielfältige Hilfen, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Der Behinderten- und Rehasport schafft hierfür zahlreiche Möglichkeiten. Neben körperlicher Ertüchtigung bietet Sport auch umfassende Lebenshilfe, da er nicht nur Ausgleich zum Beruf ist, sondern vielmehr auch soziale Betätigung schafft.

Das Land fördert den Behinderten- und Rehabilitationssport, um mit den Möglichkeiten des Sports die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung, von chronisch Kranken und von Rehabilitanden zu verbessern. Auf diesem Gebiet sind besonders der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt und der Gehörlosensportverband Sachsen-Anhalt mit ihren Mitgliedsvereinen tätig. Seit September 2013 ist zudem der Landesverband Special Olympics Sachsen-Anhalt aktiv, der sich dafür einsetzt, Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ein sportliches Leben zu ermöglichen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank für ihre erfolgreiche Arbeit.

Wir werden auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Sport weiterhin fördern. So startete der LSB im September 2015 mit finanzieller Unterstützung des Landes das Projekt „Sport [&] Bewegung inklusiv“. Mit diesem Vorhaben soll der inklusive Prozess im organisierten Sport befördert und Vorurteile und Hindernisse gegenüber behinderten Menschen sollen abgebaut werden.

Wir werden auch künftig den Behindertenleistungssport umfassend unterstützen. Die gleichberechtigte Nutzung der Förderinstrumente des Leistungssports durch behinderte und nichtbehinderte Sportlerinnen und Sportler ist uns ein zentrales Anliegen. So wird seit dem Jahr 2015 die Individualförderung aus Landesmitteln an behinderte Leistungssportlerinnen und -sportler in derselben Höhe wie an nichtbehinderte Leistungssportler ausgereicht.

Außerdem erfolgt eine stärkere Einbindung des Behindertensports in Betreuungsleistungen des Olympiastützpunktes, z. B. bei der Sportmedizin, Physiotherapie oder Laufbahnberatung. Die behinderten Leistungssportler werden auch in die Planungen des Olympiastützpunktes zur dualen Karriere einbezogen.

Ein besonders wichtiges Anliegen ist mir die weitere Unterstützung des Sports bei der Wahrnehmung seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung. Neben der Sportarbeit findet in den Sportvereinen vielerorts auch Bildungs- und Erziehungsarbeit statt. Für neu in unser Land kommende Menschen sind Sportvereine oft erste Orte der Begegnung. Der LSB bekennt sich in seiner Satzung klar gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, Gewalt, Gewaltverherrlichung und Homophobie. Zugleich sind die vielfältigen Sportangebote in Sachsen-Anhalt ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar.

Wir werden deshalb die weitere Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Sport unterstützen. Es wird zunehmend schwieriger, insbesondere junge Menschen für die Übernahme eines Ehrenamtes im Sport zu motivieren. Ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter, Kampfrichterinnen und -richter oder Vereinsvorstände sind jedoch das Rückgrat des organisierten Sports.

Deshalb ist es mir wichtig, dass gute Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit im Sport des Landes Sachsen-Anhalt bestehen. Darüber hinaus werde ich auch künftig jährlich eine Ehrungsveranstaltung für ehrenamtlich Engagierte in den Kreis- und Stadtsportbünden durchführen, um deren Leistungen, stellvertretend für unzählige täglich im Sport ehrenamtlich engagierte Menschen, zu würdigen.

Einen großen Schwerpunkt lege ich darauf, die Integrationsarbeit der Sportvereine weiter zu stärken. Das Programm des LSB und seiner Strukturen „Willkommen im Sport des Landes Sachsen-Anhalt“, das mit Landesmitteln gefördert wird, hat seit dem Jahr 2015 einen wichtigen Beitrag zur Integration in den Sport geleistet. Unzählige interkulturelle Spiel- und Sportfeste, Willkommensturniere, Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz fanden statt und haben dazu beigetragen, die Teilhabe von Asylbewerbern und Flüchtlingen am Sport zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Wir werden das Programm des organisierten Sports, dessen wichtigster Bestandteil das bereits seit 1991 erfolgreich wirkende Bundesprojekt „Integration durch Sport“ ist, auch weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.
Darüber hinaus erhalten die Kreis- und Stadtsportbünde seit Anfang August 2017 Landesmittel für eine halbe zusätzliche Stelle. Damit soll eine Anerkennung und Unterstützung ihres Engagements bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern erfolgen. Der Fokus der Integrationsmaßnahmen wurde dabei auf die Teilhabe aller Menschen am Sport erweitert. Die integrativen Maßnahmen sollen sich auch auf sozial Benachteiligte und auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beziehen.

Auf unsere Unterstützung kann der LSB auch weiterhin bei seiner Präventionsarbeit gegen Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Homophobie im Sport zählen. Bereits seit dem Jahr 2011 leistet das Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“, kurz MuT, einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Sportvereine in Sachsen-Anhalt gegen extremistisches Gedankengut. Wesentliche Projektinhalte sind u. a. die Bildungsarbeit, der Aufbau eines Netzwerkes gegen Extremismus im Sport und einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Daneben fanden zahlreiche Beratungen der Sportvereine vor Ort statt.

Im Zusammenhang mit den dramatisch angestiegenen Flüchtlingszahlen in den Jahren 2015 und 2016 übernahm das MuT-Projekt zusätzliche Aufgaben. Neben den bisherigen Aufgaben werden verstärkt Bildungsangebote zur interkulturellen Kompetenz durchgeführt und die Möglichkeiten zur Intervention durch Beratung von Sportvereinen wurden erweitert. Die Landesmittel für das Projekt wurden deshalb erhöht.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Projekt des LSB, nämlich „STARK im Sport“, widmet sich den Themen Homophobie, Sexismus sowie Transphobie und damit einhergehend der Diskriminierung im Sport. Die Zielgruppe bilden Personen ab 12 Jahren. Jugendliche und Erwachsene aus allen Regionen Sachsen-Anhalts werden vorrangig in den Sportorganisationen angesprochen. Über Lehrvorträge und Workshops, die im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen angeboten werden, sollen die Sportakteure für die Thematik sensibilisiert und zur Selbstreflexion befähigt werden. Das Projekt ist deutschlandweit einmalig in Inhalt und Ausrichtung. Somit übernimmt das Projekt innerhalb der deutschen Sportlandschaft eine Vorreiterrolle. Das 2015 begonnene Projekt wird durch das Land finanziell unterstützt.
In Sachsen-Anhalt sind deutlich mehr Jungen und Männer als Mädchen und Frauen im Sport organisiert. Rund 60 % der Mitglieder in den Sportvereinen sind männlich und rund 40 % weiblich. Bei den derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiterinnen im LSB entspricht der Anteil der Frauen mit rund 39 % ihrem Mitgliederanteil in den Sportvereinen. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass sich die Zahl der aktiven Sportlerinnen in den Sportvereinen seit 2011 um mehr als 13.000 Frauen und Mädchen erhöht hat.

Die Beteiligung von Frauen in Führungs- und damit auch an Entscheidungsgremien im Sport stellt sich noch deutlich dramatischer dar. In Vorstandspositionen sind lediglich rund 30 % der Frauen tätig, davon nur 15 % als Vorstandsvorsitzende. Deshalb hält das Land Fördermittel bereit, die für die Förderung innovativer Projekte zur Erhöhung des Mädchen- und Frauenanteils, aber auch zur besseren Beteiligung von Frauen in Führungsgremien eingesetzt werden können.

Die Schaffung und Erhaltung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur ist entscheidende Voraussetzung für das Sporttreiben aller Bevölkerungsgruppen. Die jährlich zur Verfügung stehenden Landesmittel für die Förderung des Sportstättenbaus können jedoch bei weitem nicht den bestehenden Bedarf beim Neubau oder der Sanierung von Sportstätten decken.

Ein besonders hoher Sanierungsstau besteht gegenwärtig bei Schwimmhallen und bei Kunstrasenplätzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche finanzschwache Kommunen wegen des zu erbringenden Eigenanteils keine Förderung beantragen, so dass die vorliegenden Anträge nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln.

So tragisch die Situation für die betroffenen Gebiete durch das Hochwasser im Jahr 2013 auch war; für die Sportstätteninfrastruktur des Landes Sachsen-Anhalt war dies ein großer Gewinn. Die betroffenen Kommunen und Sportvereine konnten zur Beseitigung der Schäden an Sportstätten Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds, in den Mittel des Bundes und der Länder eingezahlt wurden, beantragen. Von den in Sachsen-Anhalt gestellten 219 Anträgen wurden 199 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 98,9 Mio. Euro bewilligt. Mit diesen Mitteln wurden und werden bis heute zahlreiche moderne Sportstätten geschaffen.

Auf der Basis einer Ist-Analyse zur Sportstättensituation in Sachsen-Anhalt, die bis zum Jahresende 2018 durch den LSB erfolgen soll, werden wir ein demografiefestes Konzept zum zukünftigen Bedarf und zur künftigen Schwerpunktsetzung im Sportstättenbau erarbeiten. Dieses Konzept soll eine wesentliche Entscheidungshilfe für künftige Förderungen des Landes im Bereich des Sportstättenbaus sein.

Angesichts des aufgezeigten Bedarfs an Sportstättenförderung macht es mich besonders stolz, dass es uns gelungen ist, in der aktuellen Förderperiode erstmals Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds, kurz ELER und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, kurz EFRE, für die Sportstättenförderung zu nutzen. Im ELER werden im Rahmen der Dorfentwicklung für den Neubau und die Sanierung und im EFRE für die energetische Sanierung von Sportstätten EU-Mittel bereitgestellt. Schon jetzt wird deutlich, dass das Antragsvolumen, die zur Verfügung stehenden Mittel weit überschreiten wird.

Wir haben in diesem Jahr zudem eine Neufassung der Richtlinie zum Sportstättenbau vorgenommen, die in Kürze veröffentlicht werden soll. In der neuen Richtlinie werden sowohl die aktuellen haushalterischen Entwicklungen der Sportstättenbauförderung über das Finanzausgleichsgesetz als auch die beihilfenrelevanten Erfordernisse im Bereich der Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen geregelt.

Und nun komme ich zum Leistungssport. Die von mir eingangs erwähnte AG Spitzensport hat eine Ist-Analyse der Situation im Leistungssport des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Bundesreform des Leistungssports und der Spitzensportförderung Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Leistungssports entwickelt. Damit wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die unseren Spitzensportlerinnen und -sportlern gute Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Olympischen und Paralympischen Spielen im Sommer 2020 in Tokio und darüber hinaus eröffnen.

So werden wir den Nachwuchsleistungssport durch die dauerhafte Implementierung der Talentsichtung weiter stärken. Mit der flächendeckenden verbindlichen Einführung des sportmotorischen Tests EMOTIKON zum Schuljahr 2016/17 an allen Grund- und einigen Förderschulen des Landes Sachsen-Anhalt konnte ein wichtiger Schritt für die Talentsichtung gegangen werden. Auf Grundlage der Testergebnisse und von Empfehlungen der Sportlehrkräfte werden durch den LSB die besonders talentierten Kinder zu den Sachsen-Anhalt-Spielen eingeladen.

Diese Spiele, die in Verantwortung des LSB stattfinden, geben dem organisierten Sport gute Möglichkeiten, geeignete Jungen und Mädchen zu entdecken und diese für eine leistungssportliche Entwicklung zu empfehlen. In sogenannten Talentgruppen erfolgt für diese Kinder im 4. Schuljahrgang eine spezielle außerunterrichtliche Förderung durch erfahrene Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Daran anschließend steht im Idealfall mit dem 5. Schuljahrgang die Aufnahme an einer Eliteschule des Sports in Halle und Magdeburg. Die ersten Ergebnisse dieses im Jahr 2015 begonnenen Prozesses sind so vielversprechend, dass wir die Zuschüsse an den LSB zur Durchführung der Sachsen-Anhalt-Spiele und zur Förderung von Talentgruppen fortsetzen und bei Bedarf weiter erhöhen.

Mit dem im Jahr 2015 begonnenen Modellversuch „Pädagogisches Leitungssportpersonal“, kurz PLP, wurden zusätzliche Trainerkapazitäten an den Eliteschulen geschaffen. Dadurch konnte die Zahl der Leistungssportschülerinnen und -schüler, der sogenannten L-Schüler, an den Sportschulen deutlich erhöht werden. Durch den Einsatz des PLP wurde zugleich eine Qualitätsverbesserung der sportlich vielseitigen Betreuung der Schülerinnen und Schüler im gesamten Prozess der Talentförderung erreicht. Deshalb werden wir ab dem Haushaltsjahr 2020 die Überführung des PLP in eine gesicherte Förderung des LSB (mit 8 zusätzlichen Stellen im Trainerpool) anstreben.

Um zukünftig genügend Kapazität für die Aufnahme von L-Schülern an die Eliteschulen zu haben, ist vorgesehen, dass alle in Klasse 5 eingeschulten, sportlich talentierten Kinder, das sind die sogenannten T-Schüler, eine zweijährige Probezeit durchlaufen, nach der entschieden wird, ob ein Verbleib an der Eliteschule möglich ist oder eine Umschulung an eine andere Schule erfolgt.

Um mehr Freiräume für das Training der L-Schüler zu erreichen, wird das Bildungsministerium die Möglichkeit prüfen, ob der allgemeine Sportunterricht für diese Schülerinnen und Schüler künftig gemeinsam von Sportlehrkräften und Trainern gegeben werden kann und somit Inhalte des Trainings eingebaut werden können.

Meine Damen und Herren, zum Verbundsystem Schule und Sport gehören auch die vom LSB über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Landesmitteln betriebenen Internate und Mensen. An den Internaten finden gegenwärtig mit Unterstützung des Landes umfassende Renovierungsarbeiten statt, die den dort lebenden jungen Sportlerinnen und Sportlern verbesserte Wohnbedingungen ermöglichen.

Die AG Spitzensport hat eingeschätzt, dass mit dem Trainerpool des Landessportbundes ein erfolgversprechendes Instrument für die Steuerung des Gesamtprozesses Leistungssport von der Talentsichtung bis zum Hochleistungstraining geschaffen wurde. Entscheidend sind die stringente Führung der Trainerinnen und Trainer durch den LSB und die umfassende Einbeziehung der Partner, sowohl hinsichtlich ihrer Rechte als auch ihrer Pflichten. Mit der speziellen Dienstbeauftragung sowie der Rahmenvereinbarung zwischen dem LSB, dem OSP, den Landesfachverbänden der Schwerpunktsportarten und den beiden leistungssporttragenden Vereinen wurden hierfür geeignete Grundlagen geschaffen. Auf Impuls des Sportministeriums erfolgte eine Aktualisierung dieser Steuerungsinstrumente, die nunmehr konsequent umgesetzt werden sollen.

Zur Weiterentwicklung der Qualität des Trainerpools und zur Gewinnung von Top-Trainern soll in den nächsten Jahren ein „Attraktivitätsprogramm“ für den Trainerpool umgesetzt werden. Vorgesehen ist hier z. B., dass neben der bereits praktizierten Zahlung von Abfindungen zur Verjüngung des Trainerpools künftig im Einzelfall auch Abfindungen bei Erfolglosigkeit von Trainerinnen und Trainern gezahlt werden können und eine „Überlappung“ bei Neueinstellungen möglich ist. Außerdem streben wir an, ab dem Haushaltjahr 2019 eine Erhöhung der Landesmittel für den Trainerpool herbeizuführen, damit im Einzelfall bessere Einstiegsgehälter gezahlt werden können.

Bei der Analyse des Olympiazyklus 2013 bis 2016 hat sich herausgestellt, dass die Trainerinnen und Trainer, die zugleich auch Stützpunktleiterinnen oder -leiter sind, durch Verwaltungsaufgaben in der Entwicklung und Betreuung ihrer Athleten beeinträchtigt wurden. Der organisatorische und administrative Aufwand betrug annähernd 50 Prozent ihrer Wochenarbeitsstunden. Eine effektive Abstimmung und Kommunikation, z. B. über gemeinsame Trainingslager und die Steuerung der Trainingsprozesse, aber auch die Verbindung zum jeweiligen Spitzenfachverband wurden nicht systematisch und effizient umgesetzt.

Deshalb werden über ein Landesprojekt ab 1. Januar 2018 (zunächst bis zum Jahresende 2020) vier hauptamtliche Stützpunktleiter in den vier Schwerpunktsportarten Kanurennsport, Leichtathletik, Rudern und Schwimmen eingestellt. Das Land Sachsen-Anhalt will mit der Schaffung der Stützpunktleiterstellen die Arbeitsbedingungen innerhalb der Schwerpunktsportarten deutlich optimieren. Dies entspricht auch der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen stärkeren Ausrichtung der Sportförderung auf die Schwerpunktsportarten.

Durch die auf Bundesebene begonnene Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung müssen wir davon ausgehen, dass ab dem Jahr 2018 eine deutliche Verringerung der Trainingsstättenfinanzierung des Bundes im Zusammenhang mit der Aberkennung von Bundesstützpunkten und Doppelstandorten für Bundesstützpunkte in Sachsen-Anhalt erfolgen wird. Hier ist mit einer Kürzungssumme zwischen 100.000 und 150.000 Euro zu rechnen.

Da die Sportstätten jedoch weiterhin dem Nachwuchsleistungssport zur Verfügung gestellt werden, müssen die Städte Magdeburg und Halle diese Sportstätten auch künftig vorhalten. Deshalb planen wir, dass das Land ab dem Jahr 2019 ein Drittel der voraussichtlichen Kürzungssumme übernehmen wird, wenn die Kommunen sowie der Sport ebenfalls jeweils ein Drittel bereitstellen.

Um erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Land zu halten, müssen wir schrittweise noch bessere Möglichkeiten der dualen Karriere entwickeln. Deshalb planen wir, eine flexible Profilquote für Leistungssportler an Universitäten und Hochschulen des Landes zu schaffen, indem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Quote für sie vorgehalten wird. Damit kann die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium gestärkt werden.

Zur Verbesserung der finanziellen Situation von studierenden Leistungssportlern ist die Einführung eines „Sportstipendiums“ vorgesehen. Hierfür sollen ab dem Jahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 72.000 Euro bereitgestellt werden. Damit könnten bis zu 15 Sportlerinnen und Sportler mit monatlich 400 Euro unterstützt werden. Außerdem werden wir prüfen, ob eine reine Sportförderklasse in der Landespolizei eingerichtet werden kann.
In einem jährlichen Treffen zwischen Olympiastützpunkt, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer sollen künftig Einzelfälle zur Bereitstellung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen für Leistungssportlerinnen und -sportler besprochen werden.

Nicht zuletzt kann die Ausrichtung hochrangiger Wettkämpfe einen großen Beitrag dazu leisten, dass das Land Sachsen-Anhalt auf nationaler und internationaler Ebene stärker wahrgenommen wird. Wir werden deshalb verstärkt darauf hinwirken, dass herausragende sportliche Wettkämpfe in Sachsen-Anhalt stattfinden können. Erstmals im Jahr 2017 wurden hierfür zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Die Mittel dienen den Kommunen sowie den Sportstrukturen zur Durchführung von hochkarätigen Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften oder Deutsche Meisterschaften. Wir erwarten, dass sich die Akquise und Unterstützung von solchen Spitzensportveranstaltungen, die eine hohe internationale Strahlkraft haben, zugleich positiv auf das wirtschaftliche und touristische Wachstum des Landes auswirken.

Das Sportland Sachsen-Anhalt ist auf einem guten Weg. Wir haben gemeinsam mit dem Landessportbund viel für den Sport in unserem Land erreicht. Und, ich denke auch, dass das deutlich geworden ist, wir haben auch noch eine Menge vor.

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29.09.2017
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Nachtführung auf dem Stadtgottesacker

Im Rahmen der Ausstellung („Marcus Golter – Ein feiner stiller Ort – Fotografien von Bogenreliefs auf dem Stadtgottesacker“) des Halleschen Kunstvereins und dem Stadtmuseum Halle (Saale), fand gestern die lang angekündigte Nachtführung auf dem ab 1557 errichteten Stadtgottesacker statt.

Nachtführung auf dem Stadtgottesacker

Die Camposanto Anlage, gilt als einer der schönsten Friedhöfe in Deutschland und als ein Meisterwerk der Renaissance. Von den 94 Renaissance Grabbögen waren 1945 durch Bomben 26 zerstört oder beschädigt worden.

Bis Anfang der 60er Jahre wurden die meisten der Bögen wieder aufgestellt, blieben aber ohne Reliefs. Seit 1991 wurden über 11 Millionen Euro in die Wiederherstellung investiert, davon allein 6,2 Millionen Euro als Privatspende der 2012 verstorbenen Marianne Witte, Tochter des Nobelpreisträgers für Chemie, Karl Ziegler. Mit dem Läuten der kürzlich restaurierten Glocke im Turm begannen der Bildhauer Marcus Golter und die Bildhauerin Maja Graber, die nächtliche Führung.

Neben wissenswerten über den Stadtgottesacker, Erklärungen was die neuen Reliefs darstellen und wie die Ideen dazu entstanden, gab auch vieles über die hier beigesetzten Personen zu hören. Von Nickel Hofmann, dem Erbauer des Gottesackers, über Christian Thomasius dem Gründer unserer halleschen Universität, bis zum Vater von Georg Friedrich Händel, der einem Bauernsohn aus Maschwitz bei Halle ein Messer aus dem Magen entfernte. Damals sehr glaubhaft, aber heutige Mediziner schmunzeln drüber.

Der Stadtgottesacker hat die normalen Friedhofsöffnungszeiten der Stadt Halle.

Die Ausstellung im Stadtmuseum, Große Märkerstraße 10, kann noch bis zum 31. Oktober 2017, dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr besichtigt werden.

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29.09.2017
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10. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2016 veröffentlicht – Bericht ab sofort online einsehbar

Anzahl der stationären Einrichtungen und Plätze im Land weiter stabil – Trend geht jedoch zu ambulanter Betreuung

769 Prüfungen hat die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes im vergangenen Jahr in den 701 stationären Einrichtungen Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht per Gesetz nicht nur für 472 Alten- und Pflegeeinrichtungen, davon 456 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch für die 10 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 6 Hospize und die 229 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (mit insgesamt 39.798 Plätzen) zuständig.

10. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2016 veröffentlicht – Bericht ab sofort online einsehbar

Seit 2004 veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr die so genannten Heimberichte/Tätigkeitsberichte über die Arbeit der Heimaufsicht mit umfangreichen statistischen Angaben. Gegenüber dem Jahr 2015 ist die Anzahl der stationären Einrichtungen 2016 um 4 Einrichtungen und die Platzzahl um 262 stationäre Plätze zwar leicht zurückgegangen, verharrt aber insgesamt auf gleichbleibend hohem und stabilem Niveau.

Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist dagegen die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den derzeit 85 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und -gruppen weiter gewachsen (2015 waren es 79). Hier stehen 758 Plätze (2015: 714) zur Verfügung, das sind immerhin 44 mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Anzahl der Wohngemeinschaften und Gruppen hat damit um 7,59 % zugenommen, die der Plätze in diesen Wohnformen um 6,16 %.

„Dabei gehen die Impulse für die Einrichtung dieser Wohn- und Lebensformen sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Vereinen und Trägern stationärer Einrichtungen aus.“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Angesichts der steigenden Nachfrage ist es auch wichtig, dass sich ein nicht nur zahlenmäßig breites Angebot entwickelt. Die Bedürfnisse der Menschen sind unterschiedlich, dem müssen wir Rechnung tragen.“

Besonders die Betreuung und Förderung in den 229 stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird weiterhin in guter Qualität erbracht. Hier sind landesweit 65 Prozent der Beschäftigten ausgebildete Fachkräfte, die nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen, sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und heilpädagogische Förderung. Eine gute Qualität der Pflege und Betreuung wird auch in den 472 Pflegeeinrichtungen des Landes geleistet. Hier sind trotz des vielfach beklagten Fachkräftemangels landesweit immerhin 54 % der Beschäftigten Pflegefachkräfte.

Von den im vergangenen Jahr durchgeführten 769 Prüfungen fanden 624 unangemeldet statt. Damit ist eine weitere Steigerung der unangemeldeten Prüfungen von rund 77 % im Vorjahr auf 81 % im Jahre 2016 feststellbar, der bislang höchste Stand gegenüber allen Vorjahren. Die Heimaufsichtsbehörde entspricht damit der gesetzlichen Vorgabe, dass Prüfungen „in der Regel unangemeldet“ erfolgen sollen. 120 der unangemeldeten Prüfungen erfolgten anlassbezogen auf Grund von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Hygiene- oder baulichen Mängeln.

Die anlassbezogenen Kontrollen fanden – wenn notwendig – auch nachts in den entsprechenden Einrichtungen statt. Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen ausgewertet und durch Nachkontrollen sichergestellt, dass sie umgehend behoben werden. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Abstellung der festgestellten Mängel. Nur in 2 Fällen musste die Heimaufsicht im Ergebnis der Nachkontrollen noch eine Anordnung erlassen, um die vollständige Beseitigung der festgestellten Mängel durchzusetzen.

In 2 Fällen wurden Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Das erfolgt immer dann, wenn die Leitung oder Beschäftigte einer Einrichtung die für ihre Tätigkeit erforderliche persönliche oder fachliche Eignung nicht besitzen.

Das seit 2011 geltende Wohn- und Teilhabegesetz garantiert allen älteren und pflegebedürftigen Menschen und allen Menschen mit Behinderungen, die in einer stationären Einrichtung oder einer ambulant betreuten Wohnform leben, ein Mitwirkungsrecht in den sie betreffenden Angelegenheiten. In den meisten Einrichtungen nehmen Bewohnerbeiräte oder Bewohnerversammlungen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner wahr. Wo das nicht möglich ist, haben Bewohnerfürsprecher die Interessenvertretung übernommen.

Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 10. Tätigkeitsbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung steht.

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29.09.2017
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Stadtbad Halle: Zusätzliche Öffnungszeiten für Hallenser während Herbstferien

Da in den Schulferien vom 2. bis 13. Oktober 2017 kein Schulschwimmen stattfindet, bietet die Bäder Halle GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, allen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbad zusätzliche Zeiten zum Schwimmen an: Die Männerhalle, in der normalerweise montags bis donnerstags von 7 bis 13 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr das Schulschwimmen stattfindet, kann in dieser Zeit von der Öffentlichkeit genutzt werden.

Stadtbad Halle: Zusätzliche Öffnungszeiten für Hallenser während Herbstferien

Nachmittags steht die Männerhalle zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 22 Uhr, am Wochenende und Feiertag wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr. In der Frauenhalle wird nach wie vor das Becken denkmalgerecht saniert.

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Wohngemeinschaften: Ideal für Studenten

Experten über rechtliche Fragen beim Gründen einer WG

Das neue Semester beginnt für zahlreiche Studenten mit einem Umzug. Für Studenten ist häufig der finanzielle Aspekt ausschlaggebend für die Gründung einer WG. In teuren Städten wie Hamburg oder München können sich nur die wenigsten Studenten eine eigene Wohnung leisten.

Wohngemeinschaften: Ideal für Studenten

Da zudem die Kapazitäten der Studentenwohnheime begrenzt sind, suchen sich viele Studenten ein bezahlbares Zimmer in einer Wohngemeinschaft und sind dann auch bereit, Räume wie Bad, Küche und ggf. Wohnzimmer mit den Mitbewohnern gemeinsam zu nutzen. Die häufigsten Fragen beantworten ARAG Experten.

Was ist eine Wohngemeinschaft?

Eine Wohngemeinschaft ist der Zusammenschluss mindestens zweier Personen zum Zweck des gemeinsamen Wohnens in einer Wohnung. Was viele nicht wissen: Haben alle Mieter gemeinsam die Wohnung gemietet, bildet eine Wohngemeinschaft juristisch gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) gemäß § 705 BGB. Denn eine GbR kann auch ohne schriftlichen Vertrag oder Eintragung ins Handelsregister geschlossen werden. Konsequenz: Bei einer GbR haften zum Beispiel alle Mitglieder mit ihren gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft.

Wie viele Mitglieder darf eine WG haben?

Eine WG darf grundsätzlich nur so viele WG-Mitglieder haben, wie Schlafzimmer zur Verfügung stehen. Bei einem Verstoß hiergegen könnte laut ARAG Experten der Vermieter die Kündigung aussprechen.

Wer muss die Miete zahlen?

Hierbei kommt es darauf an, wer als Hauptmieter den Mietvertrag unterschrieben hat. Gibt es ein WG-Mitglied, das alleine den Mietvertrag unterschrieben hat und somit der Hauptmieter ist , so haftet er zunächst alleine gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung. Die anderen WG-Mitglieder sind dann Untermieter. Haben alle WG-Mitglieder den Mietvertrag unterzeichnet, sind sie gemeinsam zur Mietzahlung verpflichtet. Vorsicht: Jeder Bewohner haftet dann gesamtschuldnerisch für die Miete. Falls in einer WG z.B. zwei der insgesamt drei Mieter ihren Teil der Miete nicht zahlen, kann der Vermieter daher von einem einzigen Mieter die Zahlung der gesamten Miete verlangen. Dieser hat zunächst dem Vermieter die volle Miete zu zahlen und muss dann versuchen, die entsprechenden Teilbeträge von seinen Mitbewohnern zurückzuverlangen.

Ein Mitbewohner möchte ausziehen

Falls es einen Hauptmieter gibt und die anderen WG-Mitglieder nur Untermieter sind, muss der Untermieter nur gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Der Hauptmieter wird dann das Zimmer an einen neuen WG-Mitbewohner vermieten. Dazu braucht er die Zustimmung des Vermieters, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Komplizierter ist es, wenn alle WG-Bewohner Hauptmieter sind: Möchte ein Mieter ausziehen, braucht er die Zustimmung des Vermieters und der anderen Mieter. Die verbleibenden Mieter müssten dann einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen. Um hier Probleme zu vermeiden, raten ARAG-Experten dazu, im Mietvertrag eine Regelung aufzunehmen, die es den verbleibenden Mietern erlaubt, einen neuen Mitbewohner in den Vertrag aufzunehmen.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

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29.09.2017
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Experteninterview zum Thema „Haustiere in Mietwohnungen“

Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Mietrecht[nbsp]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Mietverträge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung[nbsp] enthalten dürfen. Ein Freifahrtschein für alle Tierliebhaber? Nicht unbedingt, meint ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer und antwortet auf Fragen um Recht und Unrecht in der Heimtierhaltung. [nbsp]

Experteninterview zum Thema „Haustiere in Mietwohnungen“

Herr Klingelhöfer, dürfen Mieter seit dem BGH-Urteil Hunde und Katzen halten wie sie wollen?

RA Tobias Klingelhöfer: Das angesprochene Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Thematik (Az.:[nbsp] VIII ZR 168/12) besagt lediglich, dass die Haltung mittels Formularklausel nicht pauschal verboten werden kann. Unabhängig davon kommt es immer darauf an, ob die Hunde- oder Katzenhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt. Es gilt immer, alle Einzelinteressen gegeneinander abzuwägen – die des Mieters, Vermieters und auch der Nachbarn. Ist beispielsweise der Hund zu groß für die Wohnung oder haben die Nachbarn Angst vor ihm, kann ein Verbot im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Was gilt bei der Haltung von Kleintieren?

RA Tobias Klingelhöfer: Gegen ein Aquarium oder den Hamster im Käfig kann wohl niemand etwas haben. Generell besteht kein Verbot zur Haltung von Kleintieren. Dies sind per Definition Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn und keine Schäden an der Wohnung verursachen. Allerdings sollte man es dennoch nicht übertreiben. 30 Wellensittiche in einer Voliere in einer Zweizimmerwohnung sind beispielsweise nicht erlaubt.

Dürfen Reptilien ohne Einschränkung gehalten werden?

RA Tobias Klingelhöfer: Hierbei kommt es in jedem Fall auf die Art der Haltung an. In einem Terrarium ist dies meist kein Problem, sofern dieses nicht ganze Teile der Wohnung einnimmt. Bloßer Ekel von Nachbarn reicht in der Regel auch nicht aus, um beispielsweise eine ungefährliche Schlange aus der Hausgemeinschaft zu entfernen (AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]). Anders sieht es aus bei der Haltung von Würgeschlangen oder Vogelspinnen – deren Anwesenheit darf der Vermieter untersagen.

Was ist mit Mini-Schweinen?

RA Tobias Klingelhöfer: Ein friedliches Mini-Schwein darf in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem bestimmten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Herannahen der Müllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht gebändigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall verlangte der Vermieter den Auszug des Schweins. Die Richter gaben ihm Recht (AG München 413 C 12648/04).

Dürfen mehrere Tiere gehalten werden?

RA Tobias Klingelhöfer: In Maßen ist auch die Haltung mehrerer Haustiere in der Regel kein Problem. Gibt es in der Familie ein Kaninchen und gleichzeitig noch zwei Wellensittiche, wird ihr der Vermieter kaum aufs Dach steigen. Anders sieht dies aus bei zooähnlicher Tierhaltung. So durfte sich ein Herr beispielsweise nicht über die fristlose Kündigung durch seinen Vermieter wundern. Dieser hatte nur die Haltung eines Hundes gestattet, aber trotz Abmahnung eine fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung festgestellt. Anzutreffen waren drei Schweine, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und Vögel (AG München, Az: 462 C 27294/98).

Dürfen Tiere im Gemeinschaftsgarten frei herumlaufen?

RA Tobias Klingelhöfer: Solange es niemanden stört, dürfen sich Tiere auf Gemeinschaftsgrundstücken frei bewegen. Sobald allerdings Beschwerden auftreten, gehört das Tier an die Leine – gleichgültig aus welchem Grund. So mussten die Besitzer eines Bernhardiners ihren Vierbeiner im Garten der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Leine legen. Die Eltern zweier vier und sechs Jahre alter Kinder wollten nicht, dass der Hund frei herumläuft. Die Größe des Hundes war ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts, unabhängig davon, ob der Hund schon einmal jemanden gebissen hat (OLG Karlsruhe Az.: 14 Wx 22/08).

Auch die Angst vor Verschmutzung der Gemeinschaftsfläche wiegt schwerer als der Freiheitsdrang des Tieres. Darum dürfen Vermieter einem Mieter auch fristlos kündigen, wenn dieser seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt. In einem verhandelten Fall hatte der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter seinen Hund weiterhin in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Die ständige Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch den Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störe den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen (AG Steinfurt, Az. 4 C 171/08).

Darf man das verstorbene geliebte Haustier im eigenen Garten begraben?

RA Tobias Klingelhöfer: Das Tierkörperbeseitigungsgesetz erlaubt das Begräbnis von toten Tieren im Garten. Es gibt aber einige Einschränkungen. Der Garten darf zum Beispiel nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Die Grabstelle darf nicht an öffentliche Plätze oder Wege angrenzen. Außerdem ist eine 50 cm dicke Erdschicht über dem Kadaver nötig und das Tier durfte keine ansteckende Krankheit haben, als es starb. Nutzer von gemieteten Gärten müssen zusätzlich den Vermieter fragen.

Download und weitere Urteile zum Thema unter

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ [nbsp][nbsp]

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Lkw-Fahrer stirbt bei schwerem Unfall auf der A14

Am heutigen Tag, gegen 08:55 Uhr, eignete sich auf der BAB 14 zwischen den Anschlussstellen Halle-Tornau und Halle-Peißen, in Fahrtrichtung Dresden, ein Verkehrsunfall.

Lkw-Fahrer stirbt bei schwerem Unfall auf der A14

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen fuhr der Fahrer eines LKW auf einen, am Stauende stehenden, Sattelzug auf. Dabei wurde der 43-jährige Fahrer des LKW in seinem Fahrzeug eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer des Sattelzuges wurde verletzt in ein Krankenhaus verbracht.

Die Fahrtrichtung Dresden ist vollgesperrt. Wie lange die Vollsperrung noch andauern wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der Fahrzeugverkehr wird an der Anschlussstelle Halle-Tornau, über die U 26, von der Autobahn abgeleitet.

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29.09.2017
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Veranstaltungstipps für Weihnachtsmarkt-Broschüre gesucht

Bis Mittwoch, 4. Oktober 2017 können Einrichtungen, Vereine, Künstler und private Initiatoren thematisch passende Veranstaltungen im Zeitraum des Halleschen Weihnachtsmarktes vom 28. November bis 24. Dezember 2017 kostenfrei an die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) melden unter marketing@stadtmarketing-halle.de.[nbsp]

Veranstaltungstipps für Weihnachtsmarkt-Broschüre gesucht

Telefonische Rückfragen sind ebenso möglich unter: 0345-478 235-63. Zur Bewerbung des Halleschen Weihnachtmarktes wird eine 60-seitige, kostenfreie Weihnachtsmarktbroschüre aufgelegt. Das Heft bündelt die vielen Veranstaltungen in Halles Innenstadt mit Übersichtskarte der Stände auf dem Weihnachtsmarkt und vielen Überraschungen in der Vorweihnachtszeit.

Folgende Informationen werden für einen Ausflugstipp benötigt: Nennung des Veranstaltungstitels und Zeitraums mit kurzer Beschreibung. Bei Interesse können zudem Anzeigenflächen gebucht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die eingehenden Anmeldungen auf thematische Bezüge zu prüfen.

Die Gratis-Broschüre wird in einer Auflage von 25.000 Stück gedruckt und im südlichen Sachsen-Anhalt und im Leipziger Raum zur Bewerbung des Halleschen Weihnachtsmarktes verteilt. Weit mehr als 400[nbsp]Veranstaltungen bündelte die Broschüre im vergangenen Jahr in der Adventszeit.
Diesen Service und Mehrwert für Touristen und Hallenser bietet die Stadt Halle (Saale) für Weihnachtsmarktbesucher seit 2008. Seit nunmehr zehn Jahren laden im Rahmen der Weihnachtsmarkt-Kampagne die Rentiere „Finni [&] Rudi“ mit wechselnden Motiven zum Besuch auf den „Halleschen Weihnachtsmarkt“.

Rentierfreunde können sich ab sofort auf den[nbsp]„Finni- [&] Rudi-Adventskalender“ freuen. Dieser wird u.a. in der Tourist-Information Halle, den Filialen der Halloren Schokoladenfabrik, der Bäckerei Schäfers, in Edeka- und NP-Märkten, bei Globus Halle Bruckdorf, in der Thalia Buchhandlung am Markt, im Museumsshop des Kunstmuseums Moritzburg sowie im Zoo-Shop des Halleschen Bergzoos verkauft.

Ansprechpartner für Veranstaltungsmeldung:

Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH
E-Mail: marketing@stadtmarketing-halle.de
Tel. 0345-478 235 63

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29.09.2017
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Landesrechnungshof bestätigt Bedarf für bessere Finanzierung und mehr Personal

In seinem Prüfbericht zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt hat der Landesrechnungshof deutliche Korrekturen angemahnt. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass der Finanzierungsanteil des Landes künftig nicht mehr durch gesetzlich festgelegte und auf Annahmen beruhenden Pauschalen zu erbringen sein sollte, sondern durch eine prozentuale Beteiligung an den tatsächlichen Personalkosten.

Landesrechnungshof bestätigt Bedarf für bessere Finanzierung und mehr Personal

Die GEW hatte diesen Vorschlag bereits in der Diskussion zur KiFöG-Novelle 2013 vorgeschlagen, um die Transparenz bei den verwendeten Landesmittel zu erhöhen.

Noch deutlicher wird der Landesrechnungshof bei den Fragen der Finanzierung des notwendigen Personals und der Einführung von einheitlichen Mindeststandards für den Betrieb von Kitas. „Der Landesrechnungshof hat heute deutlich gemacht, dass die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrages in den Tageseinrichtungen nur möglich ist, wenn mehr Personal vorgehalten wird, als dies bisher der Fall ist. Das Land muss dafür die entsprechenden Finanzen zur Verfügung stellen. Wir erwarten jetzt schnelle und beherzte Entscheidungen von der Landespolitik, um die derzeit schwierige Situation in den Tageseinrichtungen zu verbessern“, erklärte dazu Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.

In diesem Zusammenhang mahnte sie auch eine Reform der Erzieherinnenausbildung an, die dringend notwendig sei, um den künftigen Fachkräftebedarf sicherzustellen. Abschließend sah Gerth durch viele Passagen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes das langjährige Engagement und die Einschätzungen der GEW bestätigt: „Der heute vorgelegte Bericht greift viele von der GEW angemahnten Defizite in den Tageseinrichtungen auf. Dazu gehören u.a. die intransparenten und nicht auskömmlichen Finanzierungsbeteiligungen des Landes, unklare gesetzliche Regelungen zur Verantwortlichkeit von Landkreisen und Gemeinden sowie die generelle Unterfinanzierung des notwendigen pädagogischen Personals. Vorschläge zur Behebung dieser Defizite liegen auf dem Tisch, jetzt ist die Zeit für eine konsequente und transparente Umsetzung.“

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29.09.2017
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Rund 1,7 Millionen Euro für Straßensanierung bei Aschersleben

Am Mittwoch (04.10.) beginnen südwestlich von Aschersleben (Salzlandkreis) die Arbeiten zur Sanierung der Landesstraße (L) 228. „Das Land investiert knapp 1,7 Millionen Euro in die Ertüchtigung des Teilstücks der vielbefahrenen Straße“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel vor Beginn der Arbeiten.[nbsp]

Rund 1,7 Millionen Euro für Straßensanierung bei Aschersleben

Von dem Geld werde die Straße beginnend am Ortseingang von Westdorf (Richtung Welbsleben) bis zur Einmündung auf die Bundesstraße (B)185 in Aschersleben auf einer Gesamtlänge von rund 2,3 Kilometern aufwendig instandgesetzt.

Die Baumaßnahme wird zusammen mit der Stadt Aschersleben und der Ascanetz GmbH realisiert. Neben der eigentlichen Fahrbahnsanierung (einschließlich Straßenentwässerung) werden also auch die Nebenanlagen, wie Gehwege und Bushaltestellen sowie die Straßenbeleuchtung in Westdorf, erneuert. Darüber hinaus wird in Westdorf sowie zwischen Westdorf und Aschersleben die Freileitung der Energieversorgung umverlegt.

Während der Bauarbeiten, die in zwei Abschnitten realisiert werden, muss die L 228 jeweils voll gesperrt werden. Der erste Bauabschnitt umfasst die Arbeiten in der Ortslage Westdorf. Er soll planmäßig – natürlich auch in Abhängigkeit von der Witterung – Ende Januar 2018 abgeschlossen werden. Nach der Winterpause wird das Vorhaben planmäßig Mitte März 2018 mit dem zweiten Bauabschnitt von Westdorf bis zur B185 fortgesetzt.

Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt von Welbsleben kommend über die L 229 nach Quenstedt und weiter über die B 180 nach Aschersleben (Gegenrichtung analog). Die Ortslage Westdorf ist während des ersten Bauabschnittes für Anlieger und den Busverkehr nur über die Straße „Auf dem Mühlberge“ erreichbar. Danach (2. Bauabschnitt) kann Westdorf wieder über die L 228 aus Richtung Welbsleben angefahren werden.

Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke, insbesondere der Wohngebiete an der L 228, ist jederzeit gewährleistet. Auch die Müllabfuhr erfolgt planmäßig.

Voraussichtlich Ende August 2018 kann die sanierte Strecke wieder für den Verkehr freigeben werden.

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29.09.2017
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Tag der Deutschen Einheit

Am Dienstag, den 3. Oktober 2017 werden aufgrund des Feiertages keine Mülltonnen geleert. Deswegen entleert die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter danach.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Tag der Deutschen Einheit

Bürger, deren Behälterentleerung auf den Tag der Deutschen Einheit fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Mittwoch, 4. Oktober 2017, und am Donnerstag, 5. Oktober 2017, bereit zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2017 stehen im Internet unter https://hws-halle.de/privatkunden/entsorgung-reinigung/behaelterentsorgung/feiertagsentsorgung bereit.

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29.09.2017
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Jugendlicher ohne Führerschein im stillgelegten Auto unterwegs

Heute Morgen, gegen 01:30 Uhr stellten Polizeibeamte im Böllberger Weg einen Opel Astra fest, der augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Süden fuhr. Der Fahrzeugführer reagierte auf die Forderung anzuhalten (Blaulicht und Leuchtschrift „STOP POLIZEI“) erst nach einer Nachfahrt von ca. einem Kilometer.

Jugendlicher ohne Führerschein im stillgelegten Auto unterwegs

Auf Verlangen konnte der 20-jährige Fahrer weder Führerschein noch Fahrzeugpapiere vorweisen. Die folgende Überprüfung ergab, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Das geführte Fahrzeug war stillgelegt und die angebrachten Kennzeichentafeln gestohlen.

Ein früherer Drogenkonsum wurde ebenfalls eingeräumt. Es folgten Blutentnahme, Spurensicherung und mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen den Fahrer, als auch den Halter des PKWs.

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29.09.2017
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Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Einbruch in Verkaufseinrichtung in[nbsp]Benndorf -[nbsp]Fahrraddiebstahl in[nbsp]Sangerhausen -[nbsp]Grabsteine auf dem Friedhof in Rothenschirmbach[nbsp]umgeworfen -[nbsp]Einbruch in eine Gartenanlage in[nbsp]Rothenschirmbach -[nbsp]Verkehrskontrolle im[nbsp][nbsp]Mansfeld-Südharz – Wildunfall auf der[nbsp]Kreisstraße 2385 – Verkehrsunfall auf der[nbsp]Bundesstraße 86 und in[nbsp]Sangerhausen[nbsp]

Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Benndorf / Einbruch in Verkaufseinrichtung

Gegen 03:00 Uhr bemerkten Zeugen die offen stehende Tür des Liefereingangs einer Verkaufseinrichtung in der Steigerstraße. Eine Überprüfung ergab, dass unbekannte Täter in das Geschäft eingedrungen waren und aus dem Verkaufsraum alle Zigaretten, Süßigkeiten und Kaffee entwendet haben. Der Schaden wird auf ca. 5.000,00 Euro geschätzt.

Sangerhausen / Fahrraddiebstahl

Ein in der Hüttenstraße am Zaun angeschlossenes Fahrrad wurde von unbekannten Tätern entwendet. Die Täter durchtrennten zuvor das Fahrradschloss und ließen es am Tatort zurück. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein 26„ Herrenrad in schwarz/ weiß. Der Schaden wird mit 220,00 Euro angegeben.

Rothenschirmbach / Grabsteine umgeworfen

Auf dem Friedhof in Rothenschirmbach warfen unbekannte Täter drei Grabsteine um. Zu den Tätern konnten bisher keine Hinweise erlangt werden. Die Schadenshöhe ist ebenfalls noch unbekannt.

Rothenschirmbach / Einbruch in Gartenanlage

In die Kleingartenanlage „Einheit“ in der Hornburger Straße haben sich ebenfalls unbekannte Täter verlaufen. Sieben Gartengrundstücke wurden durch die Täter aufgesucht. angegriffen. Die in den Gärten befindlichen Lauben, Schuppen, Gewächshäuser, Regenfässer, Obstbäume und Zäune wurden durch die Unbekannten beschädigt. Aus einer Laube wurde ein Radio entwendet. Ein Gesamtschaden muss noch ermittelt werden.

Verkehrskontrolle

Im gesamten Landkreis führten am heutigen Tage Polizeibeamte des Polizeireviers Mansfeld-Südharz mit Unterstützung der Beamten der Landesbereitschaftspolizei und des Zentralen Einsatzdienstes der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt wurden dabei 1607 Fahrzeuge überprüft. 102 Verkehrsteilnehmer waren zu schnell unterwegs und müssen mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. Auf der B 86 wurde der Fahrer eines PKW Mercedes mit 140 km/h gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h. Ihn erwarten jetzt 240,00 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Neun Fahrzeugführer trugen während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt, zwei benutzten ihr Telefon, drei weitere hielten den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein. Gegen alle Betroffene wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Verkehrslage

Questenberg / Kreisstraße 2385 / 27.09.2017 21:05 Uhr

Auf der Straße in Richtung Wickerode stieß der Fahrer eines PKW Audi mit einem Reh zusammen, welches die Straße querte. Das Tier wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt und musste am Unfallort von seinen Leiden erlöst werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. 500,00 Euro.

Insgesamt ereigneten sich in den letzten 24 Stunden im Landkreis Mansfeld-Südharz 9 Verkehrsunfälle mit Wild. In Fünf Fällen stießen beteiligten Fahrzeuge mit Wildschweinen und in vier Fällen mit Rehwild zusammen. Dabei blieb es für die Verkehrsteilnehmer immer bei Sachschaden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei die Fahrzeugführer auf eine umsichtige vorausschauende Fahrweise hin, insbesondere wenn Waldgebiete in der Dämmerung durchquert werden.

Mansfeld / Bundesstraße 86 / 28.09.2017 06:45 Uhr

Die 56-jährige Fahrerin eines PKWMazda fuhr beim Einfahren von der B 180 auf die B 86 auf einen vor ihr fahrenden PKW Ford auf und verursachte Sachschaden von ca. 4.500,00 Euro. Personen wurden nicht verletzt.

Sangerhausen / An der Probstmühle / 28.09.2017 08:22 Uhr

Beim Abbiegen aus der Carl-Flügel-Straße streifte ein PKW Mazda einen aus Richtung Bonifaziusplatz kommenden Kraftomnibus und stieß mit diesem zusammen. Ohne anzuhalten, fuhr der Fahrer des PKW Mazda von der Unfallstelle davon. Der 52-jährige Fahrzeugführer des flüchtenden PKW stellte sich jedoch wenig später im Revierkommissariat Sangerhausen. Die Ermittlungen laufen. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 7.500,00 Euro. Personen wurden nicht verletzt.

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28.09.2017
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„42,195“ – Das neue Buch von Waldemar Cierpinski

Lange haben viele sehnsüchtig darauf gewartet – nun ist es seit wenigen Tagen da!

„42,195“ – Das neue Buch von Waldemar Cierpinski

Das neue Buch von Waldemar Cierpinski unter dem Titel „ 42,195 – Auf den Spuren zweier Olympiasiege“. Darin zeichnet er mit interessanten Geschichten seinen Weg zu den beiden Olympiasiegen von Montreal und Moskau nach und seine persönliche Laufkarriere mit allen Höhen und Tiefen im Kampf gegen die Uhr und gegen sich selbst. Zugleich vermittelt es wertvolle Lauftipps und Trainingspläne aus dem profunden Erfahrungsschatz des Doppelolympiasiegers.Alles in allem ein Motivationsbuch für alle, die sich bereits dem Laufen verschrieben haben oder erst in den Startlöchern dafür sind.

Beim Mitteldeutschen Marathon ist das neue Buch im Sporthaus Cierpinski erhältlich, wo es am Samstag, dem 14. Oktober, um 15 Uhr auch eine Autogrammstunde mit Waldemar Cierpinski geben wird.

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28.09.2017
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4. Baumaschinen-Erlebnistag bei der Papenburg in Halle

Heute öffnete die GP Günter Papenburg Unternehmensgruppe in Halle ihre Türen und gab Schulklassen und Jugendgruppen einen umfassenden und interessanten Einblick in die Vielfalt der Berufe rund um den Bau.

4. Baumaschinen-Erlebnistag bei der Papenburg in Halle

In den vergangenen Jahren verzeichneten die Erlebnistage rund um Baumaschinen und Ausbildungsberufe in der Baubranche große Erfolge und positive Resonanz. Bereits mehr als 750 interessierte Besucher nutzten die Chance, das Unternehmen und seine Ausbildungsangebote näher kennen zu lernen. Im Vordergrund steht dabei, jungen Leuten in der Phase der Berufsfindung die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und Einblicke in mögliche Ausbildungsbetriebe zu bekommen. Unternehmen aus der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik, dem Recyclingsegment und der Rohstoffgewinnung öffnen dafür im Rahmen des vom VDBUM (Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik e.V.) initiierten Erlebnistages ihre Büros, Produktions- und Werkstätten, Kiesgruben, Steinbrüche und Baustellen und machen ihre spannende Tätigkeit transparent.

Die Entdeckungsreise auf dem Gelände der GP Günter Papenburg AG begann im Foyer des Verwaltungsgebäudes rund um die Themen Berufsorientierung und Bewerbung.[nbsp]Begleitet wurden die Gruppen von den derzeitigen Auszubildenden der Unternehmensgruppe, die während des Aktionstages auch für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung standen.

Auf dem Freigelände konnten sich die Jugendlichen selbst ausprobieren. Im LKW wurde durch das Probesitzen im Cockpit die Tätigkeiten des Berufskraftfahrers näher gebracht. Beim Verladen von Sand mit einem Radlader bzw. Minibagger und beim Besuch im Führerhaus eines Motorgraders wurde der Beruf des Baugeräteführers und des Mechanikers für Land- und Baumaschinentechnik vorgestellt. Weiterhin präsentierte die Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH ihr Portfolio rund um Betonsteine und fordert zum Wettbewerb am Verlegekasten auf. Die Azubis der GP Verkehrswegebau GmbH und das ABZ Holleben verlegten zusammen mit den Schülern Pflastersteine, um den Beruf des Straßenbauers näher zu bringen.[nbsp]

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28.09.2017
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Mehr Mobilität in Pflegeheimen – Bewegungsförderungsprogramm „Pflegebedürftige Aktiv fördern“ gestartet

Mit dem Programm „Pflegebedürftige AKTIV Fördern“, [nbsp]unter Federführung der AOK Sachsen-Anhalt, wollen die gesetzlichen Krankenkassen im Land die Mobilität von Pflegeheimbewohnern steigern und so einen Beitrag zur Umsetzung des Präventionsgesetzes leisten. „Beweglichkeit ist für die Lebensqualität der Bewohner von großer Bedeutung.

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28.09.2017
hallelife.de - Redaktion