2000 Euro für eine verstopfte Toilette

von 29. April 2021

Ob vergessen oder unterlassen, über einen Preis für die notwendigen Arbeiten wurde weder am Telefon noch vor Beginn der Arbeiten gesprochen. Ein entscheidender Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Nach einer knappen Stunde beendet die Firma ihre Arbeit – die Verstopfung der Toilette wurde allerdings nicht vollständig beseitigt – und konfrontiert den Verbraucher mit einer Forderung von 2.080 Euro. Neben der Reinigung von 15 laufenden Metern Rohr für 1.048 Euro werden Arbeits- und Einsatzpauschale, Lohnkosten, Spirale und Reinigung, An- und Abfahrtskosten und zusätzlich eine weitere Servicepauschale berechnet. Das Ganze auch zahlenmäßig nachzuvollziehen, ist unmöglich. Dennoch zahlt der Verbraucher auf Drängen des Firmenmitarbeiters per Karte.

Immer wieder wird die Verbraucherzentrale mit überhöhten Rechnungen von Notdiensten der verschiedensten Gewerke konfrontiert. Um das zu vermeiden, sollte in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten über Preise gesprochen und diese auch vereinbart werden. Ansonsten gilt die ortsübliche Vergütung für derartige Arbeiten, diese lässt sich bei den jeweiligen Innungen oder der Handwerkskammer erfragen. Doppelabrechnungen wie im vorliegenden Fall – eine Abrechnung nach Arbeitszeit und gleichzeitig eine nach laufenden Metern – sind nicht zulässig. Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit dürfen nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten erhoben werden. Letztlich ist eine Berechnung von Kosten grundsätzlich nicht zulässig, wenn die Störung tatsächlich nicht wie beauftragt behoben wurde.

Der Verbraucher steht nunmehr vor der Aufgabe, sein gezahltes Geld zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale wird ihn dabei unterstützen. Um derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden, die nervenaufreibend, kostenintensiv und langwierig sind, sollten sich Verbraucher auf mögliche Notfälle im Alltag rechtzeitig vorbereiten. Nützliche Tipps finden Verbraucher unter https://www.verbraucherzentrale-sachsenanhalt.de/handwerker .

Zu Fragen und Problemen rund um Handwerkerleistungen berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online oder telefonisch. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Online-Terminbuchung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de