Überbrückungshilfe beantragen – so geht’s

von 29. Oktober 2020

Wo und wie man diese Überbrückungshilfe beantragen kann, wissen die Experten.

Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können nach Auskunft der Experten die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nach Auskunft der Experten immer nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannten „prüfende Dritte“ kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragsteuerlich registriert ist. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolgt über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/firmen-und-freiberufler/