Bundespolizei vollstreckt gleich zwei Haftbefehle

von 13. August 2015

Nach dem Klicken der Handschellen wurden ihm die beiden Haftbefehle eröffnet. Zum einen hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg im Februar dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, da der Mann noch eine Restgeldstrafe von 420 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen zu verbüßen hat. Verurteilt wurde er aufgrund mehrerer Schwarzfahrten. Zum anderen lag ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Hiernach hat er aufgrund mehrerer Diebstahlshandlungen ebenfalls noch eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu zahlen oder muss für weitere 40 Tage ins Gefängnis.

Da der Mann die Geldstrafen nicht zahlen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben. Dort wird er die nächsten zwei Monate verbleiben. Zusätzlich stellten die Bundespolizisten bei der aktuellen fahndungsmäßigen Überprüfung fest, dass der Festgenommene gleich dreimal per Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Da keine aktuelle Wohnanschrift von ihm vorlag, wurden die zuständigen Behörden durch die Bundespolizei über seinen derzeitigen Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt.