Saisonkennzeichen für den Sommer

von 11. März 2021

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt.

Für die Beantragung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig: der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU.

Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen.

Für einen früheren oder späteren Saisonstart kann der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Die Art dieser Zulassung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das KBA verzeichnet seit der Einführung der Saisonkennzeichen am 1. März 1997 jährlich steigende Zulassungszahlen. Die Gesamtzahl lag 2020 bei knapp 2,49 Millionen – im Vergleich zum Vorjahr waren das 2,29 % mehr. Die Krafträder machen mit 1,35 Millionen die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus.