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The First Avenger: Civil War

Konflikt im Team der Avengers

The First Avenger: Civil War

Die neue Kinowoche ist angebrochen. Wir waren also wieder in den Lichtspielhäusern unserer Stadt unterwegs und haben die neuen Streifen der Woche unter die Lupe genommen. Beginnen möchten wir diese Woche mit dem neusten Abenteuer der Avengers „The First Avenger: Civil War“. Viele Fans haben die Chance genutzt und Ihn sich bereits am Donnerstag angeschaut. Wer noch überlegt kann sich ja unsere Bewertung durch den Kopf gehen lassen und dann entscheiden.

Zum Inhalt:

Die Avengers sind zum Geheimplan der Menschheit geworden wenn es darum geht, globale Katastrophen abzuwehren. Jedoch richten die Avengers bei Ihren Aktionen auch immer reichlich Schaden an und es wird Ihnen zudem Selbstjustiz vorgeworfen. Dies führt dazu, dass man überlegt eine Kontrollinstanz zu schaffen, welche den Superhelden mitteilt wann und wo Sie gebraucht werden. Nur dann haben die Avengers auszurücken und schließlich Bericht zu erstatten. Iron Man“ Tony Stark (Robert Downey Jr.) steht hinter dieser Idee. Immerhin ist er es auch, welcher die Katastrophe von Ultron (letzter Teil) auf seine Kappe nehmen muss. Steve Rogers alias Captain America (Chris Evans) sieht dies anders. Er kommt vom Militär und weiß wie sehr solche Organisationen und deren Macht ausgenutzt werden kann, erstrecht wenn Sie in die falschen Hände kommt. Es kommt zur Auseinandersetzung zwischen den Avengers.

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Nach wie vor kostet es uns immer eine kleine Überwindung, in einen Marvel, oder generell in eine Comicverfilmung zu gehen. Schlicht und ergreifend weil wir uns nicht als „die“ Comicfans sehen und wir uns im vorhergehen doch immer ein wenig belesen müssen um wen es hier geht, und wie dessen Vorgeschichte ist. Aber wir sind der Meinung, dass dies sehr vielen da draußen so gehen wird. Wieder einmal sind wir sehr zufrieden mit dieser Marvelproduktion und spätestens jetzt sollte für alle feststehen: Auch „Nicht-Comicfans“ werden bei einem Marvelfilm gut unterhalten. In diesem gibt es nichts, was uns nicht gefallen hat. Actionszenen die kreativ und gut gemacht sind (auch 3D kommt hier gut zur Wirkung, sehr gut inszenierte Animationen und tolle Schauspieler. Besonders hervorheben möchten wir eine völlig logische und flüssige Handlung die noch nach Ende des Filmes zum Nachdenken anregt. Viele Aspekte werden hier handlungsmäßig dargestellt die wirklich neben den Actionszenen den Zuschauer dazu bringen, mal in sich zu gehen. „The First Avenger: Civil War“ macht Spaß und Lust auf mehr. Diesen Film können wir wirklich nur weiterempfehlen.

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30.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Innovative Technik und spektakuläre Rettungsübung

Anlässlich der Eröffnung des Saalestrandes am 1. Mai, 14:00 Uhr, durch Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand wird der Wasserrettungsdienst Halle (DRK-Wasserwacht) innovative Technik und eine spektakuläre Rettungsübung präsentieren.

Innovative Technik und spektakuläre Rettungsübung

Direkt vor dem Saalestrand wird mit vier Motorrettungsbooten und zahlreichen Rettungskräften die Evakuierung eines „brennenden“ Fahrgastschiffes („Händel 2“) öffentlich geprobt. Zahlreiche Statisten werden die Übung realitätsnah bereichern.

Zugleich wird die feierliche Inbetriebnahme des ersten „Sonarbootes“ der DRK-Wasserrettung in Sachsen-Anhalt durch Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand erfolgen. Mit seinem modernen Sonar kann das Rettungsmotorboot Flüsse und selbst größere Seen zielgenau nach verunglückten Personen und Gegenstände abzusuchen und diese sogar in einer Tiefe von 100 m orten.

Präsentiert wird ebenfalls der „Seebär“, ein selbstfahrendes Unterwasserfahrzeug und innovative Technologieplattform für die Lebensrettung unter Wasser. Mit dem Ziel der Weiterentwicklung dieser Technik haben das Fraunhofer Institut Ilmenau, Arbeitsgruppe maritime Systeme, und die Wasserwacht Halle dieser Tage die Gründung einer Entwicklungspartnerschaft bekanntgegeben.

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Fotos [nbsp]DRK-Wasserwacht Halle
Gezeigt werden der Seebär nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit David Butterling (WRD Halle),Henrik Boche (WRD[nbsp]Halle), Prof. Thomas Rauschenbach (Leiter Fraunhofer-Institut), Dr. Sven Thomas (WRD Halle), Dr. Torsten Pfützenreuther (Fraunhofer-Insitut)

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30.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Gefährliche Körperverletzung in Hettstedt

Personen, die am 29.04.2016 in der Johann-Sebastian-Bach-Straße an einem Wohnblock grillten, wurden kurz vor 21 Uhr von einem Mann und einer Frau angegriffen. Bislang ist bekannt, dass der Mann einen 29-Jährigen schlug und dieser, als auch eine gleichaltrige Frau durch die Angreiferin mit einem Beil am Kopf verletzt wurden.[nbsp]

Gefährliche Körperverletzung in Hettstedt

Beide wurden mit Platzwunden im Krankenhaus ambulant versorgt. Bei der Suche nach den zunächst geflüchteten Angreifern wurde ein Fährtenhund eingesetzt. Die Tatverdächtigen, ein Mann (37) und eine Frau (24), beide alkoholisiert, konnten festgenommen werden. Die Ermittlungen dauern an.

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30.04.2016
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Verkehrsunfall in Riestedt

An der Kreuzung der Bundesstraße 86 mit der Riestedter Bahnhofstraße kollidierten am 29.04.2016 gegen 16:30 Uhr zwei Fahrzeuge. Ein Ford querte die B86 aus Riestedt kommend. Auf der bevorrechtigten Bundesstraße war ein VW Touran aus Richtung Sangerhausen kommend in Fahrtrichtung Emseloh unterwegs.[nbsp]

Verkehrsunfall in Riestedt

Im Kreuzungsbereich prallten beide PKW zusammen und wurden in den Straßengraben geschleudert. Dabei wurden die beiden Fahrzeugführer schwer verletzt. Die 62-jährige VW-Fahrerin kam in ein Krankenhaus. Der 27-jährige Fahrzeugführer des PKW Ford wurde per Hubschrauber in eine Klinik geflogen.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass es sich bei dem Ford um ein gestohlenes Fahrzeug handelt an dem sich andere stillgelegte Kennzeichen befanden. Die Entnahme einer Blutprobe bei dem Ford-Fahrer wurde angeordnet und das Fahrzeug sichergestellt. Auch der VW wurde abgeschleppt. Der Sachschaden wird auf etwa 25.000 Euro beziffert.[nbsp]

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30.04.2016
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Verkehrsunfall in Merseburg

Am 29.04.2016 bog ein unbekannter Fahrzeugführer um 22:24 Uhr von der Halleschen Straße nach rechts in die Fritz-Reuter-Straße ein. Hier kam es zum Zusammenstoß mit einem in gleicher Richtung auf dem Radweg fahrenden Radfahrer, der dadurch stürzte und eine Platzwunde erlitt.[nbsp]

Verkehrsunfall in Merseburg

Der Fahrzeugführer des unbekannten PKW erkundigte sich wohl kurz nach dem Befinden des Radfahrers und verließ dann pflichtwidrig den Unfallort. Der 18-jährige Radler, der kein Licht an seinem Gefährt hatte, wurde leicht verletzt.

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30.04.2016
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Körperverletzung auf dem Marktplatz

Am 30.04.2016 kurz vor 01:00 Uhr wurde auf dem halleschen Marktplatz ein Mann von einem Unbekannten getreten. Zunächst soll der aus Somalia stammende Mann Personen einer Gruppe angesprochen haben.[nbsp]

Körperverletzung auf dem Marktplatz

Es kam zu einer Auseinandersetzung und zu Tritten eines unbekannten jungen Mannes mit kurzen blonden Haaren gegen den Afrikaner. Dieser wurde mit einer Platzwunde in einem Krankenhaus ambulant behandelt.

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30.04.2016
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Linie 5/15: Saalekreis und HAVAG einigten sich auf Verkehrsleistung im Überlandgebiet

Der Saalekreis und die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, haben sich einvernehmlich über die Verkehrsleistung im Überlandgebiet geeinigt. „Wir begrüßen die Verhandlungsergebnisse des Saalekreises mit den Anrainerstädten“, sagt HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz. „Schön, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Der Bescheid der Genehmigungsbehörde, der Stadt Halle (Saale), liegt uns nun auch vor.“ [nbsp]

Linie 5/15: Saalekreis und HAVAG einigten sich auf Verkehrsleistung im Überlandgebiet

„Die Höhe des Zuschusses, den Saalekreis zahlen, reicht nicht aus, um die derzeitige Verkehrsleistung abdecken zu können. Deshalb haben die Vertragspartner im gegenseitigen[nbsp] Einvernehmen den Leistungsumfang in einem moderaten Maß reduziert“, erklärt HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz.

Montags bis freitags entfällt eine Fahrt am Morgen und zwei Fahrten am Abend. Die Fahrhäufigkeit bleibt daher nahezu unverändert. Aus 34 werden 31 Fahrten. Am Samstag fuhr die Linie 5 bisher von 4.00 -23.00 Uhr, jetzt fährt sie von 6.30 – 22.00 Uhr. Am Sonntag fuhr sie bisher 7.00 – 22.00 Uhr,[nbsp] jetzt fährt sie 8.30 – 18.30 Uhr.

Die Linie 5 übernimmt die Leistungen nach Merseburg-Süd als Ersatz für Linie 15, die eingestellt wird. Sie fährt Montag bis Freitag mit Betriebsbeginn bis ca. 12:00 Uhr aus Richtung Merseburg/-Zentrum kommend über Merseburg-Süd weiter in Richtung Bad Dürreberg. Ab 12:15 Uhr bis Betriebsschluss fährt sie aus Richtung Bad Dürrenberg über Merseburg-Süd und weiter in Richtung Merseburg/-Zentrum. Am Leunaweg besteht Anschluss zwischen den Zügen der Linie 5. Am Samstag fährt die Linie 5 von 6.30 – 22.00 Uhr, am Sonntag von 8.30 – 18.30 Uhr. An Samstagen und Sonntagen fährt wie bisher nur die aus Richtung Bad Dürrenberg verkehrende Linie 5 über Merseburg Süd. Ein Wechsel der Bedienungsrichtung erfolgt gegenüber Montag – Freitag nicht.

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30.04.2016
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Revolution auf dem Reilsberg

Besucher gelangen durch eine Gebirgslandschaft zum Regenwald – das ist der Zukunftstraum für den Eingangsbereich des Bergzoos in Halle. Am Reilsberg ist Großes geplant – die umstrittene Seilbahn ist nicht dabei. „Vision 2031“ heißt das Vorhaben und zielt auf den Umbau des Zoos bis zu seinem 130. Geburtstag. Am Donnerstag, 28. April 2016, sprachen Zoo-Direktor Dennis Müller und sein Pressesprecher Tom Bernheim vor Medienvertretern darüber und damit zum zweiten Mal seit der Erstvorstellung Ende September 2015.

Revolution auf dem Reilsberg

Für eine gebirgige Landschaft am Zoo-Eingang muss gar nicht viel umgebaut werden, ist sich der Zoo-Direktor sicher. Mit Deko wäre da viel zu machen. Bis zum Regenwald sei es von dort schon jetzt nur ein Katzensprung. Vor dem geistigen Auge der Zoo-Planer ist der tunnelartige Durchgang im Haus der Totenkopfaffen das Tor zum Regenwald. Dass die possierlichen Regenwaldbewohner jetzt noch auf Birkenstämmen herumklettern, habe praktische Gründe. Die Regenwald-Landschaft soll in den nächsten fünf Jahren entstehen, so der Plan.

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Prinzipell will der Zoo in drei Schritten mit einer Dauer von je fünf Jahren vorgehen. Außerdem soll das neue Zoo-Konzept auf drei Säulen stehen: Pädagogik, Artenschutz und Attraktivität für Besucher. Doch noch ist der Zeitplan nicht durchweg konkret, weil erst Klarheit über die Kosten bestehen muss, wie Müller sagt. Zu den Plänen gehört auch, die Krokodilanlage neu aufzuteilen. Von den drei Krokodilarealen sollen zwei für Neuzugänge umgestaltet werden. Auf der Wunschliste stehen der in Süd- und Südostasien beheimatete Kurzkrallenotter und das Kantschil (Hirschferkel), ein wunderlicher kleiner Paarhufer aus den Tropen Afrikas und Asiens.

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Man will künftig Tiere gemeinsam in einer Anlage halten und zeigen, die auch in der Natur zusammenleben, so Müller. Zur thematischen Ausrichtung nannte er bereits im Herbst 2015 vier große Themengebiete: Regenwald – die Lunge der Erde, Gebirge – auf den Dächern der Welt, Patagonien – zwischen Feuer und Eis, Savannen – endlose Weiten. Wichtigster Lebensraum soll das Gebirge sein, denn die Lage halleschen Zoos auf dem Reilsberg ist sein Markenzeichen.

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In den Bereichen, wo es speziell um die Bergwelt gehen wird, sollen Tiere aus Himalaya, Anden, Alpen, Pantanal und Gebirgsregionen Afrikas zu sehen sein. Müller nennt unter anderem Yak und Panda. Der Panda soll einen Bambuswald bekommen. Schon bald erwartet wird der Hahn eines Schwarznackenkranichs, der aus Moskau eingeflogen wird. „Wir buchen gerade einen Flug“, so Müller. Das dauere etwas, weil das Tier in einem beheizten Laderaum mitreisen muss und das sei ein besonderer Service, der erst organisiert werden müsse. Schwarznackenkraniche leben normalerweise in China, Bhutan, Indien und Vietnam. Die Art ist als gefährdet eingestuft. Konsequent auf das Bergthema umstellen will Müller auch die Zebraanlage. Statt dem Steppen- soll künftig das Bergzebra dort beheimatet sein, das auf dem afrikanischen Kontinent in der Kapregion und Namibia lebt und in seinem Bestand stark bedroht ist. Nach dem Willen des Zoo-Direktors sollen Tiere miteinander vergesellschaftet werden, die auch in der Natur zusammenleben. So soll sich zum Bergzebra die Blessbock-Antilope gesellen.

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Zoo-Besucher erleben in den nächsten Wochen die Fliederblüte. Aus diesem Anlass veranstaltet der Zoo die Fliederwochen. Für die passende Kulisse hat Floristin Nicole Zöllkau von der „Blumerie“ in der Reilstraße gesorgt und fünf große Schaubilder kreiert. Frühlingshafte Stillleben sind entstanden. Zuletzt gestaltete Zöllkau die beliebte Osterausstellung im Museum Petersberg. Auch für den Zoo war sie schon früher tätig.[nbsp]

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30.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Fahrleitungsarbeiten in der Paracelsusstraße/ Berliner Straße

In Vorbereitung der Sperrung Steintor sind Fahrleitungsarbeiten notwendig. Deshalb ist der Streckenabschnitt zwischen Steintor und Frohe Zukunft für den Straßenbahnverkehr von Sonntag, 1. Mai, 20.10 Uhr bis Montag, 2. Mai, Betriebsbeginn gesperrt. Die SEV Linie 60 ist im Einsatz.

Fahrleitungsarbeiten in der Paracelsusstraße/ Berliner Straße

Die[nbsp]Linie 1[nbsp]verkehrt aus Richtung Beesen kommend ab Steintor über Ludwig-Wucherer-Straße, Richard-Wagner-Straße, Adolfstraße und zurück.

Der[nbsp]SEV Linie 60[nbsp]verkehrt: Steintor, Straße Am Steintor, Magdeburger Straße, Paracelsusstraße, Dessauer Straße, Endstelle Frohe Zukunft, Dessauer Straße, Paracelsusstraße, Steintor. Anschließend wird die Straßenbahnhaltestelle „Am Steintor“ in Richtung Marktplatz bedient.

Folgende Haltestellen werden für den SEV eingerichtet:

•[nbsp]in der Paracelsusstraße/Höhe[nbsp] Hst.[nbsp]„Am Wasserturm“[nbsp]in beiden Richtungen

•[nbsp]in der Dessauer Straße/Höhe ARAL-Tankstelle in Richtung Frohe Zukunft (Ersatzhaltestelle „Äußere Hordorfer Straße“)

• in der Paracelsusstraße/Höhe Haltestelle[nbsp]„Äußere Hordorfer Straße“[nbsp]Richtung Steintor

•[nbsp]in der Dessauer Straße/Höhe Grundstück 194 bzw. Penny-Markt (Ersatzhaltestelle[nbsp] „S-Bhf. Dessauer Brücke“)

•[nbsp]in der Dessauer Straße/Höhe Haltestelle[nbsp]„Gertraudenfriedhof“[nbsp]Richtung Steintor

•[nbsp]Die Haltestelle Gertraudenfriedhof in Richtung Frohe Zukunft wird parallel zur Straßenbahnhaltestelle bedient.

•[nbsp]in der Dessauer Straße/Höhe Haltestelle[nbsp]„Kornblumenweg“[nbsp]Richtung Steintor. In Richtung Frohe Zukunft wird die Straßenbahnhaltestelle[nbsp]„Kornblumenweg“[nbsp]bedient.

•[nbsp]In der Frohen Zukunft bedient der SEV die Haltestelle der[nbsp]Linie 25[nbsp]zusätzlich.

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Den Alltag besser bewältigen

300 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen informierten sich auf dem AOK-Pflegeforum in Halle[nbsp]

Heute trafen sich auf Einladung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt rund 300 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Georg-Friedrich-Händel-Halle in Halle (Saale), um sich über die Pflegeversicherung zu informieren.

Den Alltag besser bewältigen

Im Mittelpunkt standen dabei die Leistungen der Pflegekasse und die Neuerungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Vor allem, wie Pflegebedürftige ihr Wohnumfeld ihren Bedürfnissen anpassen können, um so den Alltag besser zu bewältigen.

„Pflege ist das Thema Nummer eins bei unseren Versicherten“, sagte[nbsp][nbsp] Cornelia Schulz, Leiterin der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt. „Das zeigen die Auswertungen unseres Servicetelefons: Über 80.000 Anfragen zur Pflege erhalten wir jährlich, mehr als zu jedem anderen Thema. Bei den meisten geht es um Fragen zu Sach- und Geldleistungen“.

Deswegen gaben die AOK-Experten den Teilnehmern einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, wie z.B. das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. „Die Verhinderungspflege beispielsweise entlastet die Angehörigen, die selbst pflegen. Denn wir übernehmen für sechs Wochen im Jahr die Betreuung des Pflegebedürftigen durch einen Pflegedienst“, erklärt Cornelia Schulz.

Darüber hinaus standen die Änderungen auf dem Programm, die mit dem Pflegestärkungsgesetz II in den Jahren 2016 und 2017 in Kraft treten. So werden unter anderem ab 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. “Pflegebedürftige müssen zum Jahreswechsel keine neuen Anträge stellen. [nbsp]Sie brauchen sich auch nicht um die Einordnung in einen Pflegegrad kümmern – das übernehmen wir“, betonte Cornelia Schulz. Die Pflegekasse informiert darüber zum Jahresende alle Pflegebedürftigen.

Viele von ihnen wollen gern so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Hier fühlen sie sich am wohlsten – und dass wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit aus. Daher waren die Tipps von Anne Nieter, Wohnberaterin der Gesellschaft für Prävention im Alter e.V., besonders wertvoll. Sie informierte zu den finanziellen Hilfen der Pflegekasse bei einem bevorstehenden Wohnungsumbau, z. B. im Sanitärbereich oder in der Küche.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt steigt seit Jahren an. Waren es 1999 noch rund 66.000, sind es 2013 schon mehr als 90.000, von denen allein 63.000 bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind. Rund 40 000 von ihnen werden zu Hause gepflegt. Die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt informiert deshalb seit dem Jahr 2000 regelmäßig ihre pflegebedürftigen Versicherten und deren Angehörige auf den Pflegeforen.

Weitere Informationen zum Thema Pflege gibt es im Internet auf www.san.aok.de

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Kellereinbruch

Der Einbruch in zwei Keller eines Mehrfamilienhauses in der Thomasiusstraße wurde Freitagmorgen festgestellt.[nbsp]

Kellereinbruch

Entwendet wurde nach einem ersten Überblick ein Longboard. [nbsp]

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29.04.2016
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Verkehrsunfall an der Magistrale

Auf der Magistrale (Nähe Nietlebener Straße) stadteinwärts stieß ein PKW Opel, der rückwärts ausparkend auf die Magistrale auffuhr, gegen einen dort fahrenden PKW Fiat.[nbsp]

Verkehrsunfall an der Magistrale

Anschließend verließ die Opelfahrerin den Unfallort pflichtwidrig. Die Fiatfahrerin hatte sich jedoch das Kennzeichen des Wagens gemerkt, so dass die Fahrerin ermittelt werden konnte.[nbsp]

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29.04.2016
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Trickbetrug

Eine 85-Jährige erhielt am Donnerstag mehrere Anrufe von unbekannten Tätern. Zunächst meldete sich eine Frau, die angab, von der Polizei zu sein. Sie forderte die Frau auf, ihr Geld von ihrem Bankkonto abzuheben und in „Sicherheit“ vor einer kriminellen Bande zu bringen.[nbsp]

Trickbetrug

Zudem sollte sie nicht mit Verwandten oder anderen Personen darüber sprechen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Ein weiterer Anrufer gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus und wollte die weitere Verfahrensweise absprechen. Das Geld sollte in die Türkei transferiert werden. Als die Rentnerin in ihrer Bank eine höhere Summe Bargeld abheben wollte, wurde eine Angestellte misstrauisch. Sie fragte bei der Hallenserin nach und verhinderte so den Betrug. Man alarmierte dann die Polizei. [nbsp]

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29.04.2016
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Darlehenswiderruf – Positives BGH Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil ausgeführt, dass die Ausübung des Widerrufsrechts grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich ist.[nbsp]Insbesondere bei Darlehenswiderrufen argumentieren die Banken häufig damit, dass die Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich sei, da der Verbraucher den Widerruf lediglich erkläre, um bessere Konditionen zu erhalten.

Darlehenswiderruf - Positives BGH Urteil

In seinem aktuellen Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15, hat der Bundesgerichtshof zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages nun klargestellt, dass die Motivation für den Widerruf unerheblich ist und die Ausübung des Widerrufsrechts grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch bedeutet.

„Diese Argumentation des Bundesgerichtshofs überzeugt und ist unseres Erachtens eins zu eins auf die Problematik der Rechtsmissbräuchlichkeit von Widerrufen von Verbraucherdarlehensverträgen übertragbar“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin. „Auch bei diesen Fällen muss ohne Belang sein, aus welchem Grund der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, so dass auch hier ein Rechtsmissbrauch regelmäßig ausscheidet“, so Rechtsanwalt Schneider weiter.

Trotz dieses positiven Signals ist für viele Verbraucher jedoch Eile geboten: Nach einer seit dem 21.03.2016 geltenden gesetzlichen Neuregelung erlischt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Bislang galt das Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Viele Verbraucher haben bereits von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich damit auch nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu erhalten. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase hat ein wirksamer Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer finanziell positive Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann nach den Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Die CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin raten daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

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Weitere Informationen auch unter:[nbsp]www.cllb.de

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Europäischer Tag der Herzschwäche im Mitteldeutschen Herzzentrum Halle

Am Samstag, 7. Mai 2016, findet der Europäische Tag der Herzschwäche statt. Das Mitteldeutsche Herzzentrum am Universitätsklinikum Halle (Saale) bietet daher eine Informationsveranstaltung für Betroffene und Interessierte an. Diese findet zwischen 9 und 13 Uhr im Universitätsklinikum Halle (Saale), Ernst-Grube-Str. 40, Lehrgebäude, Hörsaal, statt.

Europäischer Tag der Herzschwäche  im Mitteldeutschen Herzzentrum Halle

In kurzen Vorträgen klären die Experten der halleschen Universitätsmedizin über die Erkrankung, die Ursachen und die Therapiemöglichkeiten auf. Außerdem haben die Besucher/innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit den Experten zu sprechen.

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Schlechte körperliche Belastbarkeit, Atemnot und Flüssigkeitseinlagerung in den Beinen – viele halten das für eine normale Alterserscheinung und begeben sich nicht in ärztliche Behandlung. Diesen Symptomen kann eine Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zugrunde liegen. Die Herzschwäche ist eine ernste Erkrankung, die die Lebensqualität und Erwartung erheblich einschränkt. In Deutschland leiden etwa zwei Millionen Menschen darunter und ein Teil der Erkrankungen wird noch gar nicht behandelt, weil sie nicht erkannt wurden.

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Der medizinischen Forschung ist es in den vergangen Jahrzehnten gelungen, medikamentöse Therapien für verschiedene Formen der Herzschwäche zu entwickeln. Diese können die Beschwerden deutlich verbessern und das Voranschreiten der Krankheit verlangsamen. Zusammen mit implantierbaren Geräten konnte auch die Sterblichkeit deutlich reduziert werden. Leider wird aber eine große Zahl von Patienten noch nicht optimal behandelt.

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Interview mit Prof. Dr. Stefan Frantz, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin III (Kardiologie)

Woran merke ich, dass ich unter einer Herzschwäche leide?

Die Herzinsuffizienz, auch Herzschwäche genannt, ist eigentlich keine einzelne Erkrankung, sondern ein Komplex von Beschwerden mit unterschiedlichen Ursachen. Allen gemein ist, dass sie das Herz schädigen. Herzschwäche macht sich durch schlechte körperliche Belastbarkeit, Atemnot und Flüssigkeitseinlagerung in den Beinen bemerkbar. Viele halten das für eine normale Alterserscheinung und begeben sich nicht in ärztliche Behandlung. Doch kann sich hinter diesen Symptomen eine Herzschwäche verstecken. Aber auch andere häufige Erkrankungen, vor allem Erkrankungen der Lunge und Nieren, können solche Beschwerden verursachen. Viele Patienten leiden an mehreren dieser Erkrankungen, so dass die gleichzeitig vorliegende Herzschwäche daher nicht frühzeitig erkannt oder behandelt wird.

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Wer ist der typische Herzinsuffizienzpatient?

Die Herzinsuffizienz ist häufig eine Erkrankung des höheren Lebensalters. So leiden etwa zehn Prozent der 80-Jährigen darunter. Es gibt aber viele verschiedene Ursachen, die zum Teil auch angeboren sein können und damit sogar Kinder betreffen können. Da die häufigsten ursächlichen Erkrankungen jedoch im fortgeschrittenen Lebensalter auftreten, nimmt die Häufigkeit mit dem Lebensalter zu.

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Wie entsteht die Erkrankung?

Sehr viele Erkrankungen können zu einer Herzschwäche führen. Das betrifft akute Erkrankungen, die das Herz irreversibel schädigen. Hier ist als häufigste Ursache der Herzinfarkt zu nennen, ebenso Entzündungen. Andere Ursachen entwickeln sich über viele Jahre schleichend und werden lange nicht erkannt oder behandelt. Hier denke ich an den Bluthochduck. Die Bluthochdruckkrankheit betrifft sehr viele Erwachsene und verursacht zunächst in der Regel über viele Jahre gar keine Beschwerden. Unter Umständen wird der Hochdruck dann nach Jahren im Rahmen der Abklärung von Herzinsuffizienz Symptomen erkannt.

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Wie viele Menschen leiden an einer Herzinsuffizienz?

In Deutschland leiden etwa zwei Millionen Menschen darunter und ein Teil der Erkrankungen wird noch gar nicht behandelt, weil sie nicht erkannt wurden. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung tritt die chronische Herzschwäche vermehrt auf. Jährlich sterben in Deutschland etwa 45.000 Menschen an dieser Krankheit.

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Wie kann Betroffenen geholfen werden?

Die Herzschwäche ist leider eine ernste Erkrankung, die die Lebensqualität und Lebenserwartung erheblich einschränkt. Einige Formen der Herzschwäche lassen sich mit Medikamenten wie Betablockern und Blutdrucksenkern behandeln, für andere fehlt immer noch eine geeignete Therapie. Fast immer ist die Behandlung lebenslänglich notwendig. Der medizinischen Forschung ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, medikamentöse Therapien für verschiedene Formen der Herzschwäche zu entwickeln. Diese können die Beschwerden deutlich verbessern und das Voranschreiten der Krankheit verlangsamen. Zusammen mit implantierbaren Geräten zum Schutz vor Rhythmusstörungen konnte auch die Sterblichkeit deutlich reduziert werden. Leider wird aber eine große Zahl von Patienten noch nicht optimal behandelt. Wir an der Halleschen Universitätsmedizin forschen auf dem Gebiet der Herzinsuffizienz und kooperieren mit vielen anderen Forschern, u.a. auch mit dem Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz in Würzburg, welches ich mitaufgebaut habe.

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Was kann ich selbst machen?

Das Alter können Sie natürlich nicht beeinflussen, aber Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen und Diabetes minimieren. Eine gesunde Lebensweise und körperliche Aktivität können sowohl das Auftreten einer Herzschwäche verhindern, als auch das Voranschreiten der Erkrankung verlangsamen.

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Was können die Ärzte besser machen?

Leider ist die Behandlung oft schwierig, gerade wenn die Patienten an vielen Erkrankungen leiden. Dann ist manchmal die Mitbehandlung in einem Zentrum, wie dem neuen Halleschen Herzzentrum nötig. Hier arbeiten Spezialisten verschiedener medizinischer Disziplinen zusammen. Aber auch die Information der Bevölkerung, der Patienten und ihrer Angehörigen ist eminent wichtig.

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29.04.2016
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Kiosk zieht die Blicke an

Der Kiosk am Reileck zieht gerade wieder alle Blicke auf sich. „Abenteuer Stadt“ heißt das Studentenprojekt vom Lern- und Spielmitteldesign der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, das bis zum 3. Mai 2016 zu sehen ist. Wo Passanten jüngst wegen einer Rasenlandschaft hinter den Fenstern rätselten, sind die nun direkt gefragt. Jeder darf mitmachen und sich inspirieren lassen. Kostenlos!

Kiosk zieht die Blicke an

Als Hallelife den Kiosk am frühen Donnerstagnachmittag aufsuchte, saß gerade eine tschechische Studentin am Schalter, um Neugierigen des Projekt zu erklären. Ein Mann klebte gerade einen Punkt auf einen Halle-Stadtplan, über dem die Aufforderung stand: „Zeig uns Deine Lieblingsorte!“ In den Fenstern hingen Stimmen zur Stadt: „Wir wollen die Hochstraße rosa streichen.“ / „Es sollte nicht so viel schön saniert werden, dadurch hat Halle mehr Patina und man hat das Gefühl, dass man noch etwas machen kann.“ / „Ich wollte in Städte wie Leipzig oder Dresden wohnen bleiben, aber dann hab ich meine Frau aus Halle kennengelernt.“ / „Der Marktplatz ist gleichzeitig zu voll und zu leer.“ / „I am missing a lush and healthy society.“ (Ich vermisse gerade eine gesunde Gesellschaft.) / „Es müsste mehr Parkhäuser geben, damit die Autos von den Straßen verschwinden.“ / „Ich habe zufällig eine Bekannte dreimal an einem Tag, an drei verschiedenen Orten in Halle getroffen. Da wusste ich, wie das in Halle halt so ist.“ / „Die komplette Verkehrsführung ist komisch.“ / „I enjoy to swim in Saale with success.“ (Ich erfreue mich daran, in der Saale zu schwimmen.) / „Wenn ich mit dem Fahrrad irgendwohin fahre, dann auch gerne dahin, wo sonst keiner ist, wo auch Ruhe herrscht und Vögel piepen.“

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Im Vorfeld gingen die Projektteilnehmer selbst auf Entdeckungsreise. Dazu teilten sie Halle in neun Distrikte auf, um sie mit allen Sinnen zu untersuchen und an mindestens einer Stelle selbst einzugreifen. Unter anderem belebten sie die zum Abriss vorgesehene blaue Brücke am Com-Center, richteten an ungewöhnlichen Orten „Straßengärten“ ein (Stichwort Guerilla-Gardening) errichteten am Hasenberg im Paulusviertel eine Perspektiven-Stehle und kartierten Hundekot am Galgenberg.

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Zahlreiche weitere Projekte sind im Internet auf der Herr-Fleischer-Vereins-Seite zu finden. Darunter das Vorhaben „Mach den Kiosk!“ mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2016. Dabei steht der Kiosk im September und Oktober 2016 für die Ergebnisse eines mit 1000 Euro dotierten Projektstipendiums zur Verfügung. Mitte Mai will eine fünfköpfige Jury die Bewerbungen auswerten, heißt es auf der Internetseite des Kioskbetreibers Hr. Fleischer-Verein. „Das Stipendium ist dem Andenken unseres tragisch zu Tode gekommenen Gründungsmitglieds Juliane Noack gewidmet.“ Die junge Künstlerin war beim Absturz einer Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen ums Leben gekommen, der von einem psychisch kranken Co-Piloten herbeigeführt worden war.

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Der Verein Herr Fleischer im Internet

http://herrfleischer.blogspot.de

hr.fleischer – Kiosk am Reileck

herrfleischer.blogspot.de

Für die einen ist es religiöser Ort, den man einmal im Leben besucht und umrundet haben muss. Für die anderen ist und bleibt es ein unbegreifliches Mysterium.

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das Projekt Urbanitat

http://urbanitat.jimdo.com/urbanitaten/

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im Gedenken an Juliane Noack fortgesetzte Internetseite

http://julianenoack.de

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29.04.2016
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Der aktuelle Baustellenkalender der Stadt Halle (Saale)

In der Saalestadt habe es Autofahrern momentan nicht leicht, bei allen Baustellen und den damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen. Zur Zeit sind es 50 eingetragene Verkehrshindernisse, mit denen die Verkehrsteilnehmer klar kommen müssen.

Der aktuelle Baustellenkalender der Stadt Halle (Saale)

Baustellenkalender[nbsp]der Stadt Halle (Saale)

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Baustellenkalender

Stadt Halle (Saale) -[nbsp]Stadtwerke Halle GmbH

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[nbsp]
Art
Baustelle
Bauherr
von
bis
Umleitung
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Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Alfred-Oelßner-Straße Einmündung Salzmünder Straße

Stadt Halle FB Bauen

06.08.2015 00:00 Uhr

30.11.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Anliegerstraßen. Ausfahrt auf Salzmünder Straße über Otto-Kanning-Straße.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Am Heiderand – Waldweg bis Marderweg und Zur Gartensatdt

EVH GmbH

28.10.2015 00:00 Uhr

31.12.2018 00:00 Uhr

Umleitung über angrenzende ausgeschilderte Waldwege.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Am Steintor – Magdeburger Straße,Ludwig-Wucherer-Straße

HAVAG

07.03.2016 00:00 Uhr

28.04.2016 00:00 Uhr

Umleitung aus Richtung Magdeburger Straße über Krausenstraße / Jahnstraße / Berliner Straße

aus Richtung Ludwig-Wucherer-Straße über Berliner Straße / Jahnstraße / Krausenstraße – aus Richtung Paracelsusstraße über Volkmannstraße / Krausenstraße

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

An der Magistrale – Elisabethbrücke – stadteinwärts

Staft Halle FB Bauen

genauer Termin noch nicht bekannt

genauer Termin noch nicht bekannt

Der Verkehr wird über die jeweils verbleibenden Fahrspuren umgeleitet.

Linke Fahrspur frei aus Richtung Neustadt – rechte Fahrspur frei aus Richtung B 80

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

An der Magistrale – Hochstraßenbrücken – südliche Brücke – stadteinwärts –

Stadt Halle FB Bauen

genauer Termin noch nicht bekannt

genauer Termin noch nicht bekannt

Der Verkehr wird einspurig in jede Richtung über die Nordbrücke umgeleitet

Bauzeit noch offen!

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

An der Magistrale – nördliche Mühlgrabenbrücke – Auffahrtsrampe vom Glauchaer Platz stadtauswärts

Stadt Halle FB Bauen

genauer Termin noch nicht bekannt

genauer Termin noch nicht bekannt

Umleitung über Glauchaer Platz / Herrenstraße / Mansfelder Straße / Zur Saaleaue

bzw für PKW – Herrenstraße / Parkplatz An der Stadtschleuse über Behelfsauffahrt zur Magistrale stadtauswärts

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

An der Magistrale – stadteinwärts – Höhe Elisabethbrücke

EVH GmbH

21.04.2016 00:00 Uhr

29.04.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird über die verbleibenden Fahrspuren an der Baustelle vorbei geführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

An der Wilden Saale, Gimritzer Gutsbrücke bis Peißnitzinsel

Stadt Halle

25.04.2016 00:00 Uhr

25.11.2016 00:00 Uhr

über Halle-Saale-Schleife/ Bürgerbrücke/ Behelfsfahrbahn/ Peißnitzinsel zum Gut Gimritz

Halle-Saale-Schleife Einbahnstraße in Richtung Heideallee

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Ankerstraße, zwischen Franz-Schubert-Straße und Mansfelder Straße

EVH Halle Netz GmbH

26.04.2016 00:00 Uhr

17.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Mansfelder Straße / Robert-Franz-Ring

Gegenrichtung Richtungsverkehr

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Baumweg in Höhe Hnr.25

HWS GmbH

26.04.2016 00:00 Uhr

29.04.2016 00:00 Uhr

über Strauchweg btw. Ackerweg

Baumweg ist bis Sperrung befahrbar

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Benkendorfer Straße, Einmündung Diesterwegstraße

HWS GmbH

15.04.2016 00:00 Uhr

17.06.2016 00:00 Uhr

über Diesterwegstraße/ Rattmannsdorfer Weg/ Passendorfer Weg

Benkendorfer Straße ist aus Richtung Passendorfer Weg bis Sperrung befahrbar

Ampelregelung

Birkhahnweg Deutsche Bahn-Brücke

Deutsche Bahn AG

31.07.2014 00:00 Uhr

31.05.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbei geführt.

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Blücherstraße zwischen Otto-Eißfeldt-Straße und Begonienstraße

EVH Halle Netz GmbH

11.04.2016 00:00 Uhr

27.05.2016 00:00 Uhr

Verkehr wird mittels Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Böllberger Weg, zwischen Torstraße und Max-Lademann-Straße

Havag

14.03.2016 00:00 Uhr

29.07.2016 00:00 Uhr

Umleitung stadteinwärts über Max-Lademann-Straße / Wörmlitzer Straße / Rannischer Platz / Torstraße

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Drosselsang

HWS GmbH

03.03.2016 00:00 Uhr

31.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung Gartenstadtstraße / Nachtigallensteig / Nelkenstraße (ist dann wieder frei)

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Großer Sandberg

HWA GmbH

01.02.2016 00:00 Uhr

29.04.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Kleiner Sandberg mittels Ampelregelung

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Gustav-Bachmann-Straße 14-28

HWS GmbH

29.03.2016 00:00 Uhr

06.05.2016 00:00 Uhr

Gustav-Bachmann-Straße ist als Sackgasse bis Sperrung befahrbar

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

Halle-Saale-Schleife

Stadt Halle

15.02.2016 00:00 Uhr

27.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung aus Richtung Heideallee über Gimritzer Damm / Rennbahnkreuz / zurück zum Gimritzer Damm – Halle-Saale-Schleife

Gegenrichtung Richtungsverkehr

Ampelregelung

Heidestraße – S-Bahnhof Nietleben

Deutsche Bahn AG

18.02.2016 00:00 Uhr

31.10.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird mittels Ampelregelung an der Baustelle vorbei geführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Helmut-Just-Straße, zwischen Cranachstraße und Klopstockstraße

HWS GmbH

08.03.2016 00:00 Uhr

27.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über angrenzende Nebenstraßen je nach Baufortschritt.

Anlieger in Abstimmung mit Baufirma frei

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Kanenaer Weg – Eisenbahnüberführung Höhe Leipziger Chaussee

Deutshe Bahn AG

03.08.2015 00:00 Uhr

31.03.2017 00:00 Uhr

Umleitung über Leipziger Chaussee / Raffineriestraße / Rudolf-Ernst-Weise-Straße / Merseburger Straße / Riebeckplatz / Delitzscher Straße

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Kellnerstraße

GP Real Estate GmbH

21.10.2015 07:00 Uhr

01.07.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Bornknechtstraße / Gerberstraße – Aufhebung Richtungsverkehr

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Klopstockstraße 99 – zwischen Helmut-Just-Straße und Wilhelm-Busch-Straße

HWS GmbH

13.04.2016 00:00 Uhr

29.07.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Wilhelm-Busch-Straße

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Krienitzweg

Privat

14.03.2016 00:00 Uhr

30.04.2016 00:00 Uhr

Anlieger;Versorg.-und Rettungsfahrzeuge frei

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Kurt-Eisner-Straße 10 bis Willy-Brandt-Straße

EVH GmbH

29.03.2016 00:00 Uhr

06.05.2016 00:00 Uhr

Kurt-Eisner-Straße bis Hnr.10 befahrbar

Fußgängerumleitung über Willy-Brandt-Straße/ Ernst-Toller-Straße

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Lauchstädter Straße 25, zwischen Merseburger Straße und Froberger Straße

privat

02.05.2016 00:00 Uhr

02.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Merseburger Straße / Huttenstraße / Liebenauer Straße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Louise-Otto-Peters-Straße 8 – Einmündung Kröllwitzer Straße

privat

07.03.2016 00:00 Uhr

30.11.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Kröllwitzer Straße / Dölauer Straße

Ausfart auf Kröllwitzer Straße bleibt gewährleistet.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Lutherstraße Haus Nr. 80 bis 79

Bauverein GmbH

06.04.2016 00:00 Uhr

03.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Liebenauer Straße / Lauchstädter Straße / Froberger Straße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Merseburger Straße – B 91 – Saaleflutbrücke

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

01.06.2015 00:00 Uhr

31.07.2016 00:00 Uhr

Umleitung einspurig in jede Richtung über Richtungsfahrbahn Merseburg

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

Merseburger Straße – B 91 – stadtauswärts Höhe ehemaliges Wasserwerk

Landesstraßenbaubehörde

30.09.2013 00:00 Uhr

31.12.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird über die linke Fahrspur an der Baustelle vorbei geführt.

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Merseburger Straße / B 91 – Elsterstrombrücke

Landesstraßenbaubetrieb Sachsen-Anhalt

09.02.2015 00:00 Uhr

28.10.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird einspurig in beide Richtungen über die Richtungsfahrbahn Halle geführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Merseburger Straße / B 91 – Saaleflutbrücke

Landesstraßenbaubetrieb Sachsen-Anhalt

29.04.2016 09:00 Uhr

01.05.2016 00:00 Uhr

aus Richtung Halle über Regensburger Straße (L 170) / Osendorf / Lochau / Burgliebenau (L 183) / Merseburg (B 181)

aus Richtung Merseburg über Korbetha / Rattmannsdorf / Hohenweiden (L 171) / Röpzig (K2152) / Halle

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

Merseburger Straße, zwischen Robinienweg und Am Sommerbad stadtauswärts und Willi-Brundert-Straße und Europachaussee stadteinwärts

HWS GmbH

29.03.2016 00:00 Uhr

04.05.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird auf der jeweils verbleibenden Fahrspur an der Baustelle vorbei geführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Nelkenstraße, zwischen Immenweg und Pirolweg

HWS GmbH

03.03.2016 00:00 Uhr

31.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Immenweg / Gartenstadtstraße / Pirolweg

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Nelkenstraße, zwischen Nachtigallensteig und Drosselsang

HWS GmbH

03.03.2016 00:00 Uhr

31.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Gartenstadtstraße – Anlieger in Abstimmung mit Baufirma

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Otto-Eißfeldt-Straße Höhe Hnr.2

EVH GmbH

04.04.2016 00:00 Uhr

27.05.2016 00:00 Uhr

Otto-Eißfeldt-Straße über zweite Zufahrt von Blücherstraße erreichbar

Verringerung der Fahrstreifenanzahl einer Fahrtrichtung von 2 auf 1

Pestalozzistraße, zwischen Haus Nr. 2a und Böllberger Weg

EVH GmbH

18.04.2016 00:00 Uhr

04.05.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Pfännerhöhe 24 – 25, zwischen Beyschlagstraße und Südstraße

privat

11.05.2016 07:00 Uhr

11.05.2016 18:00 Uhr

über Südstraße / Rudolf-Haym-Straße / Beyschlagstraße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Salzmünder Straße i.V.m. Lieskauer Straße/ Alfred-Oelßner-Straße

Stadt Halle

19.02.2016 00:00 Uhr

30.11.2016 00:00 Uhr

Verkehr wird mittels Ampel an der Baustelle vorbeigeführt

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Schkeuditzer Straße – Reidebrücke –

Stadt Halle FB Bauen

09.05.2016 00:00 Uhr

30.11.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Wallendorfer Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Delitzscher Straße / Äußere Leipziger Straße / Zwintschönaer Landstraße

Fußgänger / Radfahrer über Behelfsbrücke

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Schulstraße; Einmündungsbereich Große Ulrichstraße

Stadt Halle

04.04.2016 00:00 Uhr

16.12.2016 00:00 Uhr

überSpiegelstraße/ Große Ulrichstraße/ Kleinschmieden/ Große Steinstraße/ Mittelstraße

Ampelregelung

Stadtforststraße / Waldstraße

Stadt Halle FB Bauen

17.03.2016 00:00 Uhr

04.05.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird mittels Ampelregelung an der Baustelle vorbei geführt.

Ampelregelung

Straße der Befreiung zwischen Radeweller Weg und Kattowitzer Straße

HWS GmbH

25.04.2016 00:00 Uhr

17.06.2016 00:00 Uhr

der Verkehr wird mittels Ampel an der Baustelle vorbeigeführt

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Südstraße, zwischen Rudolf-Haym-Straße und Bernhardystraße

HWS GmbH

26.04.2016 00:00 Uhr

25.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Rudolf-Haym-Straße / Beyschlagstraße / Bernhardystraße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Vogelherd 1c bis 2a, zwischen Vogelweide und Fliederweg

EVH GmbH

25.04.2016 00:00 Uhr

20.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung aus Richtung Vogelweide über Paul-Suhr-Straße – Wenden – Fliederweg

Gegenrichtung Richtungsverkehr

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Windthorststraße 19, zwischen Robert-Blum-Straße und Adolf-von-Harnack-Straße

HWS / EVH

25.04.2016 00:00 Uhr

04.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Robert-Blum-Straße / Schleiermacherstraße / Adolf-von-Harnack-Straße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Wittekindstraße 2-4

Eigentümergemeinschaft

20.04.2016 00:00 Uhr

31.07.2016 00:00 Uhr

über Seebener Straße/ Trothaer Straße/ Reilstraße bzw. Seebener Straße/ Große Brunnenstraße/ Reilstraße

Einbahnstraße in Richrung Seebener Straße

Halbsperrung (eine Fahrtrichtung)

Wolfensteinstraße, zwischen Fischer-von-Erlach-Straße und Albert-Schweitzer-Straße

EVH GmbH

18.04.2016 00:00 Uhr

13.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung in Richtung Paracelsusstraße über Reilstraße / Zootrasse

Gegenrichtung Richtungsverkehr

Ampelregelung

Wörmlitzer Straße Höhe Jet-Tankstelle

Stadt Halle FB Bauen

24.04.2016 00:00 Uhr

29.04.2016 00:00 Uhr

Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbei geführt.

Vollsperrung (beide Fahrtrichtungen)

Zollrain, zwischen Kreuzung Am Taubenbrunnen / J.-G.-Schadow-Straße und Kreuzung Drei Lilien / Zscherbener Straße

Stadt Halle FB Bauen

29.03.2016 00:00 Uhr

13.05.2016 00:00 Uhr

Umleitung über Magistrale / An der Feuerwache / Eislebener Chaussee (B 80)

bzw. Zscherbener Straße / Hettstedter Straße / An der Magistrale

http://www.baustellenmobil.halle.de/#13/51.4813/11.9658

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Der Mai ist gekommen…

…, die Bäume schlagen aus. Aber nicht nur die Bäume benehmen sich zu diesem Anlass etwas eigenartig – so manchen Zeitgenossen sticht jetzt gehörig der Hafer. Doch auch und gerade zu Beginn des Wonnemonats sollte man einige Dinge beachten. Experten raten daher zu Vorsicht und Rücksichtnahme beim Tanz in den Mai.

Der Mai ist gekommen...

Großer Maibaum

Bei Maibäumen handelt es sich um meist große, hochstämmige, verzierte Bäume, die an zentralem Platz im Ort bei einer festlichen Veranstaltung aufgerichtet werden. Besonders in Baden-Württemberg, Bayern und Österreich ist das feierliche Aufstellen eines Baumstammes auf dem Dorfplatz üblich. Da es sich bei dieser Art Maibaum oft um wahre Riesen handelt, sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So dürfen z.B. nur solche Personen mit Motorsägen oder Winden arbeiten, die in der Handhabung dieser Geräte unterwiesen und geübt sind. Für das Fällen, Bearbeiten (Entasten und Entrinden) und Transportieren eines Baumes sind nur entsprechende Fachkräfte wie Waldarbeiter oder ausgebildete Feuerwehrleute und Gemeindearbeiter einzusetzen. Bei all diesen Arbeiten müssen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Forsten“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-V C 51) beachtet werden. Beim Transport ist außerdem darauf zu achten, dass das verwendete Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht und die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über die Ladung eingehalten werden. Nur wenn das Aufstellen und Abbauen eines Maibaums unmittelbar im Auftrag der Gemeinde geschieht, stehen die dabei beteiligten Personen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gemeinde tritt in diesem Fall als Unternehmer auf, die Helfer werden arbeitnehmerähnlich tätig. Die Gemeinde ist damit nicht nur verantwortlich für die sichere Durchführung aller Arbeiten. Sie muss auch dafür sorgen, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden.

Kleiner Maibaum

Daneben gibt es auch den Brauch, dass die jungen, unverheirateten Männer eines Dorfes vor den Häusern aller unverheirateten Frauen kleinere Maibäume, sogenannte Maien (meistens Birken oder im Oberschwäbischen Tannen), als „Gunstbeweis“ aufstellen. In einigen Teilen Deutschlands, zum Beispiel im Rheinland, im Bergischen Land, in Franken und in Schwaben, ist es üblich, dass männliche Jugendliche nur am Haus ihrer Angebeteten einen Baum anbringen. Im Allgemeinen sind das vor allem mit buntem Krepppapier geschmückte Birken. Aber Vorsicht! Das Gesetz setzt dem liebestollen Treiben Grenzen! In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten werden dürfen. Nur Bäume, die im eigenen Haus- oder Kleingarten stehen, sind von dem Verbot ausgenommen. Und wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben ebenfalls zurückstehen. Denn nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“

Zudem sollte man laut ARAG Experten abklären, ob es in der fraglichen Kommune eine Baumschutzsatzung gibt, die das Fällen verbietet bzw. eine Genehmigung dafür verlangt. Ist das der Fall, dürfen Bäume nur unter bestimmten Kriterien mit einer Erlaubnis gefällt werden. Diese Kriterien sind:

  • Baumart – unter die Baumschutzsatzung fallen je nach Bundesland verschiedene Baumarten

  • Baumgröße – diese kann die jeweilige Naturschutzbehörde nach eigenem Ermessen festlegen, so erfasst die Baumschutzsatzung in manchen Bundesländern Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern, bei anderen wiederum erst ab 80 Zentimetern

  • Zeitpunkt zum Fällen – hier gilt allgemein, dass der Schutz von Pflanzen und Tieren bzw. Vögeln innerhalb der Vegetationszeit und der Nist- bzw. Brutzeit Vorrang hat, demnach darf ein Baum nur im Spätherbst und im Winter gefällt werden, doch die genauen Kalenderzeiten unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, nicht erlaubt ist das Baumfällen generell von Anfang März bis Ende September

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Nebenkostenabrechnung

Etliche Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen sind nach Einschätzung der ARAG Experten falsch. Das mag daran liegen, dass sich die meisten aller deutschen Mietwohnungen in den Händen von Privatleuten befinden, von denen nur wenige eine professionelle Abrechnungssoftware nutzen. Dabei macht die so genannte zweite Miete derzeit durchschnittlich 34 Prozent der Gesamtmiete aus – Tendenz steigend.

Nebenkostenabrechnung

Ein genauer Blick auf die Zahlen des Vermieters ist also durchaus lohnenswert.

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Was in die Nebenkostenabrechnung gehört

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) kennt so genannte „warme“ und „kalte“ Nebenkosten. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte – beispielsweise von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne. Eine[nbsp]umfassende Liste[nbsp]finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt, etwa nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Haben die Vertragsparteien im Vertrag nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Betriebskosten, die verbrauchsabhängig sind, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt. Für Verwaltungs- und Reparaturkosten hingegen kommt grundsätzlich der Vermieter auf.

Verträge prüfen

ARAG Experten raten, Mietverträge im Hinblick auf die Nebenkostenregelung genau zu prüfen. Insbesondere in älteren Verträgen sind häufig Nebenkostenpauschalen oder Inklusivmieten vereinbart. Damit sind alle zusätzlichen Betriebskosten abgegolten. Vorsicht heißt es auch bei schwammigen Formulierungen wie ‚plus die üblichen Betriebskosten’, denn was ist schon üblich? Idealerweise enthält der Mietvertrag den Hinweis auf § 2 der BetrKV, in dem alle Betriebskosten genau aufgelistet sind. Aufwendungen, die über die dort enthaltenen Punkte hinausgehen – wie z.B. Aufwendungen für die Reinigung der Dachrinne oder die Wartung des Blitzableiters – müssen explizit im Vertrag erwähnt werden, sonst ist der Mieter nicht verpflichtet, dafür zu zahlen.

Kein Anspruch auf Rechnungskopien

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Zusendung von Fotokopien der Rechnungsbelege haben. Es reicht aus, dass der Vermieter die Rechnungen zur Einsicht und Prüfung bereithält. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter in einer anderen Stadt wohnt (Az.: VIII ZR 78/05).

Formale Abrechnungs-Vorgaben

Vermieter haben sich bei der Nebenkostenabrechnung an einige formale Vorgaben zu halten. Formfehler können sogar dazu führen, dass der Vermieter am Ende auf den Kosten sitzen bleibt. Grundsätzlich muss die Abrechnung für jeden verständlich sein – und zwar ohne, dass man ein BWL-Studium absolviert hat. Dabei gilt: Je detaillierter die Abrechnung, desto besser ist sie. Wichtig ist zudem auch das Datum der Abrechnung: Sie ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Vorauszahlungen

Zwar ist es verboten, unangemessen hohe Vorauszahlungen festzulegen. Liegen jedoch keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten. So hat der BGH entschieden (Az.: VIII ZR 195/03). Besondere Umstände können danach zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zusichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zum Abschluss des Mietvertrages zu veranlassen. Nachweisen muss dies allerdings der Mieter.

Neues Urteil

Vermieter haben seit Februar 2016 unter Umständen größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. In einem konkreten Fall teilten sich mehrere vermietete Gebäude einer Wohnanlage einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht. Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Der Fall landete beim BGH und muss nun noch einmal verhandelt werden. Grundsätzlich, so der BGH, mussten die Rechenschritte im konkreten Fall nicht aufgeführt werden. Der BGH hat bereits in anderen Entscheidungen mehrfach betont, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien (Az.: VIII ZR 93/15).

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Weitere Informationen unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Ausschreibung Gustav-Weidanz-Preis 2016

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle schreibt den Gustav-Weidanz-Preis für junge Bildhauerinnen und Bildhauer aus, die im weitesten Sinne figürlich arbeiten, wobei die unterschiedlichsten Materialien zur Anwendung kommen können. Einsendeschluss ist der 1. September 2016.

Ausschreibung Gustav-Weidanz-Preis 2016

Der Preis ist im Jahr 2016 mit 2.500 Euro dotiert. Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und das Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) verbinden mit der Preisvergabe eine Studio-Ausstellung des künstlerischen Werkes der Preisträgerin oder des Preisträgers. Teilnahmeberechtigt sind junge Bildhauerinnen und Bildhauer, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

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Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Junge Bildhauerinnen und Bildhauer können sich direkt bewerben. Darüber hinaus nimmt das Kuratorium gern auch Vorschläge von anderen Personen oder Institutionen entgegen. Die Nominierung der Preisträgerin / des Preisträgers erfolgt im Oktober 2016.

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Die Preisverleihung findet voraussichtlich im März 2017 im Rahmen der Eröffnung der Preisträgerausstellung im Kunstmuseum Moritzburg in Halle statt. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält die Möglichkeit, vorab eine Arbeit in der Kunstgießerei Strassacker, Süßen, mit einer finanziellen Unterstützung von maximal 1.000 Euro zu realisieren. Außerdem ist eine Publikation zur Ausstellung vorgesehen.

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Gustav Weidanz (1889–1970) leitete an der Burg Giebichenstein von 1916 bis 1959 die Fachklasse für Bildhauerei. Seiner testamentarischen Verfügung entsprechend vergibt die Gustav-Weidanz-Stiftung seit 1975 turnusmäßig einen Preis zur Förderung junger Bildhauerinnen und Bildhauer.

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Das Ausschreibungsverfahren wird gefördert von der Kunstgießerei Strassacker, Süßen.

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Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:

Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

University of Art and Design

Gustav-Weidanz-Stiftung

Neuwerk 7

06108 Halle (Saale)

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Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Michaela Schweiger, weidanz-stiftung@burg-halle.de, +49 (0)345 77 51-605

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Mehr Informationen über die Ausschreibung des Gustav-Weidanz-Preises 2016 erhalten Sie unter http://www.burg-halle.de/hochschule/information/aktuelles/a/ausschreibung-gustav-weidanz-preis-2016/.

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Mehr Informationen über die Gustav-Weidanz-Stiftung finden Sie unter http://www.burg-halle.de/hochschule/hochschulkultur/gustav-weidanz-stiftung/.[nbsp]

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29.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Unfall beim rückwärts Ausparken – Wer ist schuld?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einmal mehr Licht ins Dunkel der Frage gebracht, wer überwiegend haftet, wenn zwei aus Parkbuchten rückwärts ausparkende Fahrzeuge durch einen Zusammenstoß beschädigt werden. In einer aktuellen Entscheidung hielten die Richter fest, dass denjenigen, der beweisen kann, dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bewegungslos stand, nur eine geringe Mitschuld an dem Unfall trifft.

Unfall beim rückwärts Ausparken - Wer ist schuld?

Unfallklassiker „rückwärts Ausparken“
Hintergrund der Entscheidung war ein Unfall aus dem Jahre 2013. Bei dem Ausparkvorgang eines Fahrzeugführers – des späteren Klägers – auf einem Parkplatz kam es zu einem Zusammenstoß mit einem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrzeug in der zwischen den zwei Parkbuchten befindlichen Gasse. Die Versicherung des anderen Fahrzeughalters regulierte den Schaden am erstgenannten Fahrzeug entgegen der Forderung des späteren Klägers lediglich zur Hälfte. Sie verwies darauf, dass nach allgemeinen Grundsätzen in solchen Konstellationen eine Mitschuld der beiden Beteiligten von jeweils 50% bestehe, weswegen eine Übernahme weitergehender Kosten nicht in Betracht komme.

Hiergegen wehrte sich der Kläger vor Gericht. Der Fall nahm seinen Weg durch die Instanzen und landete schließlich vor dem BGH. Streitig war zwischen den Parteien vor allem, ob die beiden Fahrzeuge während des Zusammenstoßes in Bewegung waren oder ob das Fahrzeug des Klägers beim Unfall bereits bewegungslos stand. Der Kläger argumentierte nämlich, dass, wenn sein Fahrzeug sich nicht bewegt hätte, eine Haftung des Unfallgegners zu 100% bestehe.

Bundesgerichtshof auf Seiten des Klägers
Während das Amtsgericht und das Landgericht die Klage noch abwiesen und ein hälftiges Mitverschulden des Klägers annahmen, weil die Unfallkonstellation typischerweise für ein Mitverschulden spreche, gab der Bundesgerichtshof dem Kläger in der letzten Instanz Recht. Die Richter dort nahmen an, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Kläger im Unfallzeitpunkt bereits zum Stehen gekommen war. Dann sei allerdings nicht von einer typischen, die Haftung auf 50% verteilenden, Konstellation auszugehen – da einen sich auf einem Parkplatz nicht bewegenden Fahrzeugführer keine überwiegende Schuld treffe. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass die „Betriebsgefahr“ des klägerischen Fahrzeuges noch einen Mitverschuldensanteil ausmachen könne – dies muss jedoch das Landgericht entscheiden, an welches der Fall zurückverwiesen wurde.

Bei Unfällen Rechtslage anwaltlich überprüfen lassen
Unfälle wie der geschilderte geschehen auf deutschen Parkplätzen täglich hundertfach. Nicht selten nehmen Fahrzeughalter daraufhin die Angebote gegnerischer Versicherungen an, die natürlich daran interessiert sind, den entstandenen Schaden der Höhe nach so gering wie möglich zu regulieren. Hiervon sollten Betroffene sich allerdings nicht beeindrucken lassen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass es trotz der „Standardkonstellation“ des Unfalls beim rückwärts Ausparken stets auf die Gegebenheiten des Einzelfalles ankommt, um eine abschließende Bewertung der Haftungsfrage vorzunehmen. Mit dem Argument, beim Zusammenstoß bereits zum Stehen gekommen zu sein, haben Betroffene nach der neuesten Entscheidung gute Karten vor Gericht.

Frank Brüne,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Christi Himmelfahrt

Am Donnerstag, 5. Mai 2016, werden aufgrund des Feiertages keine Mülltonnen geleert. Deswegen entsorgt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter danach.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Christi Himmelfahrt

Bürger, deren Entsorgungstermin auf Christi Himmelfahrt fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Freitag, 6. Mai 2016, und am Samstag, 7. Mai 2016, vor die Tür zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2016 stehen im Internet unter[nbsp]www.hws-halle.de[nbsp]bereit.

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Seminare für Vereine und Ehrenamtliche – jetzt anmelden!

Im Mai und Juni 2016 bietet die Freiwilligen-Agentur Halle wieder verschiedene Tagesseminare und Abendveranstaltungen für Vereine und Ehrenamtliche zu den Themen Vereinsbuchhaltung und Fördermittelakquise an. [nbsp]

Interessenten können sich ab sofort unter[nbsp]www.freiwilligen-agentur.de[nbsp]anmelden.

Seminare für Vereine und Ehrenamtliche – jetzt anmelden!

Am 21. Mai 2016 wird z.B. das Tagesseminar „Grundlagen und Praxis der Vereinsbuchhaltung“ durchgeführt: Neben der inhaltlichen Vereinsarbeit sind die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsmittel und die Vereinsbuchhaltung wichtige Themen der Vorstandsarbeit. Als ehrenamtliche Vereinsvorstände mit Finanzverantwortung sollten Vereinsvorstände die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung kennen und sich mit den wichtigsten Fragen der Vereinsbuchführung auseinander setzen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen die wichtigsten Basics, thematisiert aber auch Praxisfälle und Besonderheiten.

Am 18. Juni 2016 findet das Tagesseminar „Fördermittel beantragen – Ideen voranbringen“ statt: Vor allem kleine Vereine und Initiativen stehen vor der Frage, wie sie Projekte finanzieren können. Eine Möglichkeit stellt das Einwerben von Fördermitteln dar. Doch wie sieht die Struktur der Förderlandschaft aus? Welche Recherchemöglichkeiten gibt es? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Wie geht man am besten vor und welche Methoden haben sich bei der Antragstellung bewährt? Und was ist bei der Kalkulation der Kosten zu beachten? In diesem Workshop werden all diese Fragen beantwortet und Sie erhalten eine grundlegende Einführung in die Thematik der Mittelakquise.

Die Fortbildungen richten sich an ehrenamtlich Engagierte aus kleinen Vereinen und ehrenamtlichen Projekten. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, ermäßigt 30 Euro.

Die Seminare finden jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr im SeminarLaden, Waisenhausring 1b, 06108 Halle (Saale) statt. Um eine Anmeldung eine Woche vor dem Seminar wird gebeten unter Telefon 0345/200 28 10 oder auf der Website www.freiwilligen-agentur.de

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Betriebserlaubnis und Schallschutzkonzept für den Flughafen

Die Mitteldeutsche Flughafen AG begrüßt den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle, welcher eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge umfasst.[nbsp]

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Betriebserlaubnis und Schallschutzkonzept für den Flughafen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig (seit 1. Dezember 2012 Landesdirektion Sachsen) getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.

Bereits am 24. April 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen. Am 4. November 2009 wies auch das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ab, welche sich gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle richteten.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Flughafen, seinen Anwohnern und unseren Kunden langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Selbstverständlich werden wir auch weiter mit Nachdruck an der Umsetzung aller Festlegungen zum Schallschutz arbeiten, in die unser Unternehmen bereits über 140 Millionen Euro investiert hat“, erklärt Johannes Jähn, Sprecher des Vorstandes der Mitteldeutschen Flughafen AG und Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH.

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Schallschutzmaßnahmen des Flughafens Leipzig/Halle

Für den Flughafen Leipzig/Halle hat der Schutz seiner Anrainer vor nächtlichem Fluglärm einen hohen Stellenwert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt investierte der Airport mehr als 140 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet, innerhalb dessen der Flughafen passive Schallschutzmaßnahmen realisieren muss. Basierend auf einer lärmmedizinischen Langzeituntersuchung zählen hierzu – neben den aktiven Schallschutzmaßnahmen – der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlaf- und Kinderzimmern, der Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen sowie Dächern. Hierfür wird jedes Gebäude innerhalb des rund 45 km langen und bis zu sechs Kilometer breiten Nachtschutzgebietes rund um den Flughafen, für das ein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde, individuell durch unabhängige Gutachter geprüft und der entsprechende Schallschutz dimensioniert. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist das Schutzgebiet mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

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Regelmäßige Überprüfung der Nachtschutzkriterien

Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen seit dem Frühjahr 2009 Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes. Diese sind bis 2016 jährlich, dann alle drei Jahre, durchzuführen. Ziel der kontinuierlichen Überprüfung ist es, zu ermitteln, ob sich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Lärmaufkommen Differenzen ergeben. Ist dies der Fall, muss der passive Schallschutz angepasst werden.

Im Ergebnis der ersten turnusmäßigen Überprüfung wurde durch die jetzige Landesdirektion Sachsen 2009 das bis dato planfestgestellte Nachtschutzgebiet um rund 44 Quadratkilometer erweitert. Dies führte dazu, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf baulichen Schallschutz weiter erhöhte. Im Rahmen einer Meistbegünstigungsregelung wurde dabei das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil des Flughafens nicht verkleinert.

Auch die Überprüfungsberechnung des Jahres 2015 anhand der Daten des Jahres 2014 ergab, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zu erfüllen sind.

Weitere Informationen zum Lärm- und Umweltschutz unter: https://www.leipzig-halle-airport.de/unternehmen/flughafen-als-nachbar/laerm-und-umweltschutz-164.html

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Linien 9 und 10 werden umgeleitet

Aufgrund von Gleisbauarbeiten in der Berliner Straße werden die Straßenbahnlinien 9 und 10 umgeleitet. Der Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle „Berliner Brücke“ und der Einmündung Berliner Straße/Paracelsusstraße ist in beiden Richtungen gesperrt. Schienenersatzverkehr (SEV) ist im Einsatz.

Linien 9 und 10 werden umgeleitet

Die Linie 9[nbsp] wird aus beiden Richtungen kommend umgeleitet von Freitag, 29. April, 20.10 Uhr bis Dienstag, 3. Mai, Betriebsbeginn. Aus Richtung Göttinger Bogen kommend verkehrt sie ab Hauptbahnhof[nbsp] über[nbsp] Delitzscher Straße, Freiimfelder Straße bis zur Haltestelle „Berliner Brücke“ und zurück.

Die Linie 10 wird aus beiden Richtungen kommend umgeleitet von Freitag, 29. April, 20.10 Uhr bis Montag, 2. Mai, Betriebsbeginn. Sie verkehrt aus Richtung Göttinger Bogen kommend ab Steintor über L.-Wucherer-Straße, R. Wagner-Straße zur Adolfstraße und zurück. Ab dem 2. Mai hat die Linie 10 aufgrund des Fahrplanwechsels eine veränderte Linienführung.

Es kommt Schienenersatzverkehr zwischen Berliner Brücke und Steintor zum Einsatz. Die Haltestelle Friesenstraße wird in beide Richtungen nicht bedient.

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion