02. October Ao. 1414

von 2. Oktober 2014

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther, Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November Ao. 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt.
Mit seiner Position als Salzgraf war auch gleichzeitig das Amt des Münzmeisters verbunden. In Halle waren seit einigen Jahren keine neuen Münzen geprägt worden. Und das hatte seinen Grund. Zu dieser Zeit wurden noch hauptsächlich Hohlmünzen geprägt, die einem hohen Verschleiß unterlagen und daher immer wieder neu hergestellt werden mussten. Dies verursachte Kosten. Um also die Kosten für die Münzprägung decken zu können, wurde ein Zoll auf ein- und ausgehende Waren erhoben, die sogenannte Münzei. Die Einnahmen aus der Münzei standen dem Landesherrn zu. Wenn der Erzbischof jedoch Geld benötigte, verpfändete er auch schon einmal Anteile an der Münzei. So kam es, dass zu Beginn des 15. Jh. ein großer Teil der Münzei in den Händen des hallischen Stadtrates war und die Ratsherren von den Überschüssen aus der Münzei profitierten. Damit ihr Gewinn nicht geschmälert würde, hatten sie das Neuprägen von Münzen bisher erfolgreich unterbinden können. Es waren durch den regen Handel ja genug auswärtige Münzen im Umlauf.

Der neue Salzgraf und Münzmeister Hans von Hedersleben jedoch setzte sich über das Gebot des Stadtrates hinweg und begann, neue Pfennige zu schlagen. Das wollte man nicht ungestraft hinnehmen.
Die Stadt warf ihm nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben.

Am 12. September Ao.1412, zur Zeit des Jahrmarktes, während die Stadt auch das Privileg der Blutgerichtsbarkeit innehatte, nahm die städtischen Häscher Hans von Hedersleben gefangen und das Gericht klagte ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Da sich auch andere Nachbarn gegen die Stadt wandten, sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Erzbischof Günther bestätigt mit dem oben genannten Dokument, dass die Fehde beigelegt sei und er nichts mehr gegen die Stadt unternehmen werde.

16 Tage nach diesem Brief, am 18. Oktober Ao. 1414 setzte Erzbischof Günther einen neuen Salzgrafen, Hans Schaffstädt, ein.