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2007

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Halle zeigt sich süß und salzig auf dem Kölner RDA-Workshop

Mit süßen Hallorenkugeln und salzigen Aufmerksamkeiten lockt die Händelstadt Halle auf Europas größter Einkaufsmesse für internationale Bustouristik, dem RDA – Workshop in Köln (Reise-Ring Deutscher Autobusunternehmen). Vom 5. bis 7. Juli 2016 wirbt die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) gemeinsam mit touristischen Partnern, u.a. den Franckeschen Stiftungen zu Halle, dem Dorint Hotel Charlottenhof Halle, der Stiftung Moritzburg, dem Technischen Halloren- und Salinemuseum Halle und der Burg Querfurt, für die kulturellen und touristischen Highlights Halles und der Region.[nbsp]

Halle zeigt sich süß und salzig auf dem Kölner RDA-Workshop

Der RDA hat sich in den letzten 40 Jahren zu einer weltweit etablierten Plattform für Dienstleister aus allen Tourismussparten entwickelt und zeigt die Ideen und Reiseziele von morgen. Die SMG nimmt seit mehr als sieben Jahren regelmäßig am RDA teil und präsentiert die Händelstadt mit all ihren touristischen Highlights. Dabei kommt auch wieder das bekannte und allseits beliebte Halle-Quiz zum Einsatz. Hier kann jeder Standbesucher sein Wissen über die einwohnerstärkste Stadt Sachsen-Anhalts und ihr Umland testen und Neues lernen.

Während der dreitägigen Messe, die sich ausschließlich an Fachbesucher richtet, sollen gezielt Reiseveranstalter und Busunternehmen angesprochen werden, um Reiseangebote aufzulegen. Der 41. RDA – die Leitmesse für Gruppenreisen – hat am Dienstag, 5. Juli, und Mittwoch, 6. Juli, jeweils von 9:30[nbsp]bis 18:00 Uhr, sowie am Donnerstag, 7. Juli, 9:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Zu finden ist der Stand der Händelstadt in der Koelnmesse (Messeplatz 1), Halle 6 Stand G12.

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion
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Hohe Qualität der Lehre sichert hervorragende Ergebnisse

71 Absolventen der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben heute in Halle ihre Zeugnisse in Empfang genommen. Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, gratulierte den Absolventen und würdigte das hohe Niveau der juristischen Ausbildung in Halle. „Wenn von den 71 Absolventen 21 ein Prädikatsexamen bekommen haben, spricht das für hohe fachliche Qualität der juristischen Ausbildung an Ihrer Universität“, sagte sie am Freitag auf der Festveranstaltung in der Saalestadt.

Hohe Qualität der Lehre sichert hervorragende Ergebnisse

Das zeigten auch die Rankings des „Centrums für Hochschulentwicklung“ der vergangenen Jahre. 2011/2012 erreichte der juristische Bereich der Fakultät Platz 1 unter allen staatlichen Rechtsfakultäten Deutschlands in den Kategorien Betreuung, Repetitorien und Studiensituation. 2015/2016 wurde im Hochschulranking der dritte Platz aller staatlichen Hochschulen erzielt. Für die Qualität der Ausbildung spräche nicht zuletzt die signifikant gestiegene Zahl der Studierenden.

Der erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Referendariats, das an einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde und bei einer Anwaltskanzlei absolviert werden muss. Die Ausbildung zum Volljuristen endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung.

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion
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Filmquiz im Juli

Heute nun startet das nächste Filmquiz. Unter allen richtigen Antworten wird 1 x [nbsp]eine 2D-Dose (für 2 Personen) vom TheLight Cinema[nbsp]verlost.

Filmquiz im Juli

Hier unsere heutige Frage:

Wie heißt das Kind von Manni aus „Ice Age – Kollision voraus!“ (Filmstart 30. Juni)?

a) Peaches[nbsp]b) Ananas c) Pflaume d) Apple

[nbsp]

Weißt du es?

Dann sende eine Mail mit:

Stichwort: Filmquiz im Mai + Name, Anschrift und die Lösung an[nbsp]event@hallelife.de

Einsendeschluß ist der 17.07.2016

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion
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Polizeirevier Halle (Saale)

Diebstahl in der Richard- Paulick- Straße -Verkehrskontrolle in Halle- Trotha – Wohnungseinbruch in der Streiberstraße

Polizeirevier Halle (Saale)

Diebstahl

Die Polizei ist gestern Abend nach Halle- Neustadt gerufen worden. Ein Anwohner der Richard- Paulick- Straße hatte zwei junge Männer bei einem Diebstahl erwischt. Gegen 23:00 Uhr schaute der 63-Jährige fern als plötzlich der Strom in seiner Wohnung ausfiel. Er überprüfte daraufhin den im Hausflur frei zugänglichen Sicherungskasten und stellte fest, dass seine Keramiksicherung fehlte. Er schraubte eine neue Sicherung ein und schaute weiter fern. Gegen 23:30 Uhr fiel der Strom erneut aus. Der Mann begab sich sofort in den Hausflur, stellte dort zwei junge Männer fest und informierte schließlich die Polizei. Gegen die 21 und 23 Jahre alten Hallenser wurde Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

Verkehrskontrolle

Polizisten kontrollierten zurückliegende Nacht in Halle- Trotha den Fahrer eines Audis. Dieser war zuvor in der Trothaer Straße recht zügig unterwegs gewesen und wechselte mehrfach die Fahrspuren. Bei der Kontrolle drang Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug. Ein beim 23-jährigen Fahrer durchgeführter Drogenschnelltest zeigte den Konsum von Cannabis an. Im Auto fanden die Beamten zudem eine Kräutermühle (Crusher) mit Drogenrückständen. Gegen den Hallenser wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes erstattet.

Wohnungseinbruch

Unbekannte sind gestern in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Streiberstraße eingedrungen und haben einen Laptop, ein Netbook sowie einen geringen Bargeldbetrag in englischer und thailändischer Währung entwendet. Der Einbruch ereignete sich zwischen 09:15 Uhr und 18:15 Uhr. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme meldete sich eine zweite Anwohnerin bei den Beamten. Diese teilte mit, dass sie gegen 16:20 Uhr ein Klappern an ihrer Wohnungstür vernommen hatte. Daraufhin schaute die 27-Jährige nach und im Hausflur stand ein ihr unbekannter Mann gegenüber. Dieser war sehr schlank, hatte kurze, dunkle Haare und insgesamt ein recht ungepflegtes Äußeres. Bekleidet war er mit einem lachs- bzw. rotfarbenen T-Shirt und einer kurzen Jeans. Mit dem Hinweis, dass die Wohnungstür offen gestanden hätte, verabschiedete er sich und verließ das Haus. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion
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Bußgelder im Ausland

Schnell mal von unterwegs die Mails checken, eine WhatsApp schicken oder einfach nur telefonieren: Solange auf dem Smartphone oder Handy alles läuft, sind die Nutzer zufrieden. Doch häufig kommt es leider auch zu Problemen mit den Mobilfunkanbietern.

Bußgelder im Ausland

Immerhin fast die Hälfte der Verbraucher gibt laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an, in diesem Bereich schon einmal Ärger oder Fragen gehabt zu haben. Daher wundert es nicht, dass sich die Gerichte immer wieder mit Fällen rund um das Thema beschäftigen müssen. Dabei entscheidet die Rechtsprechung oft, aber nicht immer zugunsten der Verbraucher, wie drei aktuelle Urteile zeigen, über die ARAG Experten berichten.

Daten-Flatrate muss unbegrenzt sein

Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem Datenvolumen“ an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht einschränkend regeln, dass die Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits drastisch gedrosselt wird. In dem konkreten Fall ging es um einen Mobilfunktarif von E-Plus. Unter dem Stichwort „Mobiles Internet“ hieß es in den Tarifbedingungen: „Pro MB für mobiles Surfen in Deutschland 0,00 €; Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“. In derselben Klausel schränkte E-Plus die Leistung ein: Das monatliche Highspeedvolumen belief sich danach auf 500 MB. Nach dessen Erreichen drosselte E-Plus die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen die Verwendung der AGB und bekam jetzt vor dem Landgericht (LG) Potsdam Recht: Die einschränkende Klausel stellt laut Urteil eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar und ist deshalb unwirksam. Durch die Beschreibung der Leistung mit „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke die Beklagte den Anschein, als beinhalte der angebotene Tarif keine Begrenzung des Datenvolumens, so das Gericht. Tatsächlich komme die Drosselung der Geschwindigkeit nach Erreichen von 500 MB aber einer Reduzierung der beschriebenen Leistung auf „null“ gleich (Az.: 2 O 148/14, nicht rechtskräftig).

Gericht verbietet Datenautomatik in Handytarifen

Andere Mobilfunkanbieter schreiben in ihren Flatrate-Tarifen statt einer Drosselung des Datenvolumens eine sogenannte Datenautomatik fest. Für die Kunden bedeutet das: Haben sie ihr vertraglich vereinbartes Datenvolumen vor Ende des Berechnungszeitraums aufgebraucht, stockt der Anbieter das Volumen automatisch auf – und stellt die Kosten in Rechnung. Gegen entsprechende Tarifbedingungen von O2 wandte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit seiner Klage vor dem Landgericht (LG) München. Die betroffenen O2-Kunden wurden zwar über die erste automatische Aufbuchung vorher per SMS informiert. Eine Möglichkeit, dem zu widersprechen, hatten sie aber nicht. War auch das zusätzliche Datenpaket aufgebraucht, wurden sie erst nach Aufbuchung eines weiteren Paketes benachrichtigt. Der O2-Mutterkonzern Telefónica verlor das Verfahren jetzt in erster Instanz. Kunden des Anbieters gäben eine Vertragserklärung über den ursprünglichen Tarif ab, urteilten die Richter. Solle diese Hauptleistung – etwa durch ein zusätzliches Datenpaket – erweitert werden, müssten sie explizit zustimmen. Die von O2 gesendete SMS genüge dem nicht. Zudem verstoße die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Datenautomatik gegen das Transparenzgebot, denn sie sei nicht ausreichend klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert (Az.: 12 O 13022/15, nicht rechtskräftig).

Handy-Kauf im Ausland gut überlegen

Dagegen Mobilfunkanbieter in Deutschland müssen nicht dafür Sorge tragen, dass im Ausland erworbene Handys mit den von ihnen überlassenen SIM-Karten funktionieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Ein Mobilfunkunternehmen hatte einen Kunden auf Zahlung rückständiger Gebühren in Höhe von mehr als 800 Euro verklagt. Der beklagte Kunde hatte bereits vor zehn Jahren einen Mobilfunkvertrag mit der Klägerin geschlossen, der aber kein Handy[nbsp] enthielt. Als er feststellte, dass sein Ende 2012 in den USA gekauftes iPhone 5 mit der vom Kläger zur Verfügung gestellten SIM-Karte nicht kompatibel war, zahlte er dessen Rechnungen nicht mehr. Das Amtsgericht stellte sich aber auf die Seite des Anbieters und verurteile den säumigen Kunden zur Nachzahlung. Wer einen Mobilfunkvertrag schließe, können nicht allgemein davon ausgehen, dass auch ausländische Handys in Deutschland funktionieren müssen. Die Klägerin sei nur verpflichtet, dass ihr im Inland angebotener Dienst mit jedem hierzulande handelsüblichen Mobiltelefon genutzt werden könne (Az.: 261 C 15987/15).

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01.07.2016
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KiTa August Hermann Francke

Die wahrscheinlich jüngsten Autoren eines Buchs zum Stiftungsgründer

24 Vorschulkinder der „Forschergruppe“ in der KiTa August Hermann Francke sind die wahrscheinlich jüngsten Autoren eines Buches zu August Hermann Francke. Am 8. Juli 2016 wollen sie ihr über 50 Seiten starkes Werk den Eltern, Erziehern und Freunden in der KiTa vorstellen. Dafür legen sie am 5. Juli 2016 um 10 Uhr in der AWO-Druckwerkstatt (Telemannstraße 9) letzte Hand an.

KiTa August Hermann Francke

Ein Jahr lang haben die Kinder der Forschergruppe den Stiftungsgründer auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit vielen Fragen wandten sie sich an die Fachleute, besuchten die Bibliothek und die Ausstellungen im Waisenhaus der Franckeschen Stiftungen und staunten in der Wunderkammer. Bei Susanna Kovacs im Kinderkreativzentrum fanden sie eine sachkundige Ansprechpartnerin für alle Fragen, etwa nach den Waschräumen an der Nordseite des Gebäudeensembles am Lindenhof, deren Nutzung im Winter die Kinder besonders bewegte. Sie lernten Papier zu schöpfen, übten sich in der Handhabung von Feder und Tinte und schauten im Schulzimmer des 18. Jahrhunderts im Historischen Waisenhaus und am Francke-Denkmal vorbei. Wind und Wetter haben die Kinder nicht davon abgehalten, auch die Francke-Gruft auf dem Stadtgottesacker zu besichtigen. In der AWO Kinderdruckwerkstatt haben sie ihr Wissen kreativ in Bilder umgesetzt und sich bei den Texten von den Erzieherinnen unterstützen lassen.

„Das Projekt hat den Kindern der Forschergruppe gut getan. Zum Abschluss ihres KiTa-Aufenthaltes haben sie in die Welt des Lesens, Schreibens und Entdeckens geschnuppert und freuen sich nun auf den Schulbeginn“, sagt Anke Kohl, Leiterin der Kindertagesstätte August Hermann Francke. Die schönsten Momente des Forscherjahres und die Highlights des Buches bleiben dank einer Ausstellung in der Kindertagesstätte allen Eltern, Kindern und Besuchern erhalten.

In der Kinderdruckwerkstatt des AWO Regionalverbands Halle-Merseburg e.V. entdecken Kinder Buchstaben und Schrift aus eigener Hand – beim Drucken und Buchbinden. Kreativ, handwerklich und intellektuell erobern sie die Welt der Sprache.

Die Kinderdruckwerkstatt orientiert sich an der Pädagogik von C. Freinet: “Kindern das Wort geben”. Sie möchte sie über die Kunst des Druckens darin unterstützen, ihren eigenen Ausdruck zu finden und ihre Persönlichkeit zu entfalten.

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01.07.2016
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Sommerurlaub – sind alte Führerscheine im Ausland noch gültig?

Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Das bedeutet für viele Familien [nbsp]Ferien und Jahresurlaub im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil[nbsp]unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen und sich vorab informieren. Trotzdem gibt[nbsp]es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen im Ausland, wenn der alte graue oder[nbsp]rosafarbene Führerschein vorgezeigt wird.

Sommerurlaub – sind alte Führerscheine im Ausland noch gültig?

Die Verbraucherorganisation Geld und[nbsp]Verbraucher e. V. (GVI) empfiehlt deshalb den Textauszug einer EU-Entscheidung
in der entsprechenden Landessprache mitzuführen.
[nbsp]

Im Sommerurlaub mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen im Ausland oft Probleme,[nbsp]wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise[nbsp]verhängen Polizisten sogar recht hohe Bußgelder“, warnt die Verbraucherorganisation[nbsp]GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch[nbsp]bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für den alten Führerschein.[nbsp]

Wer noch einen alten Führerschein hat und Probleme bei Autofahrten mit Polizeikontrollen[nbsp]im Sommerurlaub vermeiden will, sollte im Ausland einen Textauszug der EU-Entscheidung[nbsp]in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich führen. Daneben gehören[nbsp]selbstverständlich die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht[nbsp]mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der Verbraucherorganisation GVI.[nbsp]

Die Texte für den alten Führerschein und den Europäischen Unfallbericht, die in mehreren[nbsp]Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und[nbsp]Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter[nbsp]„Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)“, abgerufen werden.

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion
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Bußgelder im Ausland und wie Sie sich verhalten sollten

Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Sie sollten wissen, dass laut ARAG Experten Bußgelder häufig in anderen Ländern nicht nur deutlich höher ausfallen als in Deutschland – kommen sie aus dem EU-Ausland, können sie hier meist auch vollstreckt werden!

Bußgelder im Ausland und wie Sie sich verhalten sollten

Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland?

Auf Verkehrsrowdys warten im europäischen Ausland zum Teil harte Strafen. In Frankreich müssen Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und In Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.

ARAG Experten haben zur Orientierung eine Tabelle für Sie zusammengestellt, in der Sie die Höhe der Bußgelder in vielen Ländern erfahren.

[nbsp]

[nbsp]

Alkohol am Steuer

Promille-grenze

20 km/h zu schnell

Überhol-verbot

Parkverbot

Belgien

ab 150 €

0,5

ab 100 €

ab 165 €

ab 55 €

Bulgarien

ab 255 €

0,5

ab 25 €

ab 25 €

ab 5 €

Dänemark

bis 1 Monats-verdienst

0,5

ab 135 €

270 €

ab 70 €

Deutschland

ab 500 €

0,5

bis 35 €

30-250 €

10-70 €

Finnland

ab 15 Tagessätze (TS)

0,5

ab 100 €

ab 10 TS

20-80 €

Frankreich

ab 135 €

0,5

ab 135 €

ab 135 €

ab 15 €

Griechenland

ab 80 €

0,5

ab 100 €

ab 350 €

ab 40 €

Großbritannien

bis 6.500 €

0,8

ab 130 €

ab 130 €

ab 50 €

Italien

ab 530 €

0,5

ab 170 €

ab 85 €

ab 40 €

Kroatien

ab 90 €

0,5

ab 65 €

ab 90 €

ab 40 €

Luxemburg

ab 145 €

0,5

ab 50 €

145 €

ab 25 €

Niederlande

ab 325 €

0,5

ab 165 €

230 €

ab 90 €

Norwegen

ab 600 €

0,2

ab 420 €

600 €

ab 90 €

Österreich

ab 300 €

0,5

ab 30 €

ab 70 €

ab 20 €

Polen

ab 145 €

0,2

ab 25 €

ab 60 €

ab 25 €

Portugal

ab 250 €

0,5

ab 60 €

ab 120 €

ab 30 €

Rumänien

ab 215 €

0,0

ab 50 €

ab 145 €

ab 50 €

Schweden

ab 40 TS

0,2

ab 270 €

ab 280 €

ab 20 €

Schweiz

ab 550 €

0,5

ab 165 €

ab 275 €

ab 35 €

Slowakei

ab 200 €

0,0

ab 150 €

150 €

ab 30 €

Slowenien

ab 300 €

0,5

ab 80 €

ab 500 €

ab 40 €

Spanien

ab 500 €

0,5

ab 100 €

ab 200 €

bis 200 €

Tschechien

ab 100 €

0,0

ab 40 €

ab 200 €

ab 40 €

Türkei

ab 215 €

0,5

ab 50 €

ab 70 €

ab 25 €

Ungarn

bis 970 €

0,0

bis 100 €

bis 330 €

bis 165 €

[nbsp]

Verkehrssünder sparen mit Bußgeldrabatten

Bei Verkehrsverstößen kennen deutsche Beamte kein Pardon. Anders sieht es in einigen EU-Ländern aus. Wer schnell zahlt, kann in den Genuss eines Rabatts kommen und so je nach Land bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen. So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien bis zu 10 Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen. In Frankreich werden Ihnen je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Sie zahlen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob Sie den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt bekommen haben. Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen lohnen: Hier wird in der Regel bei erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie seit dem Jahr 2013 nochmals 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei schwerwiegenden Delikten, die ein Fahrverbot oder eine Kfz-Beschlagnahme nach sich ziehen. In Spanien, Großbritannien und Griechenland schließlich sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie innerhalb der jeweils vom Gesetz vorgesehenen Frist zahlen. Doch egal, ob Bußgeldrabatt oder nicht: Sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten, ist immer noch die preiswerteste Lösung!

Bußgelder sind europaweit vollstreckbar

Wer nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Laut ARAG Experten können Bußgelder nämlich EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Möglich ist dies, seit Deutschland zum 28. Oktober 2010 einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt hat. Inzwischen wenden 26 EU-Länder den Rahmenbeschluss an. In Italien ist das entsprechende Gesetz im März 2016 in Kraft getreten. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Im europäischen Ausland sind Bußgelder allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen. Nichts zu befürchten hat grundsätzlich derjenige, der nicht selbst am Steuer saß. Zwar gilt in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann jedoch grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Eine Ausnahme gilt aber beispielsweise für Parkverstöße: Hier nimmt auch das deutsche Recht den Halter in die Verantwortung.

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Ferner scheidet eine Vollstreckung aus, wenn der Betroffene in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Wann verjähren Verkehrsverstöße?

Urlauber sollten sich auch darüber klar sein, dass bei ausländischen Bußgeldverfahren die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes gelten. Während in Deutschland Verkehrsverstöße bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger. Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen.

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01.07.2016
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150 europäische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Gast in Halle

Etwa 150 europäische Doktorandinnen und Doktoranden und Hochschullehrer/-innen sind ab 4. Juli am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu Gast. Anlass ist die Summer School der European Academy of Nursing Science (EANS, Europäische Akademie für Pflegewissenschaften), die bis zum 15. Juli in Halle stattfindet.[nbsp]

150 europäische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Gast in Halle

EANS dient der Vernetzung von Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Pflegewissenschaft und richtet seit 1998 Summer Schools für Doktorandinnen und Doktoranden an unterschiedlichen Orten in Europa aus. Erstmals findet die Summer School nun in Halle statt und zum zweiten Mal überhaupt in Deutschland. „Das ist eine große Freude und Ehre für uns“, so Professorin Meyer, seit vielen Jahren Fellow der EANS und nunmehr verantwortlich für die diesjährige Ausrichtung der Summer School.

Auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus 20 Ländern stammen, wartet ein umfangreiches Programm, das mehrere Ziele hat. So soll die neue Generation europäischer Pflegewissenschaftler/innen Kompetenzen in fortgeschrittenen wissenschaftlichen quantitativen und qualitativen Methoden der Pflege- und Gesundheitsforschung erwerben können, sie sollen ebenso lernen, eigene Forschungsschwerpunkte zu entwickeln und methodisch hochwertige Studien zu konzipieren. Außerdem geht es darum, eine multinationale, gemeinsame Lernumgebung zu schaffen und Möglichkeiten zu fördern, dass Doktorandinnen und Doktoranden in anderen Ländern studieren, arbeiten und forschen sowie gemeinsame Projektanträge stellen können.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EANS Summer School nehmen drei Jahre in Folge an dem Programm teil. Während im ersten Jahr ein zweiwöchiger Kurs stattfindet, sind es im zweiten und dritten Jahr jeweils einwöchige Kurse. In den drei Jahren werden neben den hochwertigen wissenschaftlich-methodischen Inhalten spannende andere Sachverhalte vermittelt und geübt: Wie Debatten und kritische Diskurse geführt werden, exzellente wissenschaftliche Präsentationen dargeboten werden, das gesellschaftliche wissenschaftliche Parkett begangen wird in der Podiumsdiskussion, dem Gesellschaftsabend und im Austausch der Vertreter/-innen der unterschiedlichen Nationen. Die Kursleitung wird von europäischen Professorinnen und Professoren der Pflegewissenschaft übernommen.

Neben dem wissenschaftlichen Input ist auch ein Freizeitprogramm geplant, das unter anderem eine Stadtbesichtigung, eine Führung durch die Meckelschen Sammlungen, Besuche des Universitätsklinikums Halle (Saale), des Krankenhauses St. Elisabeth [&] St. Barbara, des Salinemuseums sowie eine Willkommensveranstaltung im Rathaus umfasst.

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01.07.2016
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Respekt und Tariflohn für die Beschäftigten bei Amazon!

In Leipzig spricht in diesen Tagen jeden über die Entwicklungsmöglichkeiten von Robotern. „Die Weltmeisterschaft der Roboter findet in Leipzig statt, die technischen Möglichkeiten dieser Maschinen sind faszinierend.“.so ver.di Streikleiter Thomas Schneider.

Respekt und Tariflohn für die Beschäftigten bei Amazon!

„Doch wo Menschen arbeiten, sind es eben Menschen und diese sind wertschätzend und respektvoll zu behandeln und natürlich fair zu bezahlen.“ „Beim Amazon-Management drängt sich der Eindruck auf, dass die Menschen wie Roboter funktionieren sollen, kaum Pausen, egal wie die Luftbedingungen und Temperaturen sind, und kosten dürfen sie auch möglichst wenig“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago.

„Wir streiken heute zeitgleich zum Robo-Cup um genau auf diesen Unterschied hinzuweisen“, so Thomas Schneider. „Bei Amazon arbeiten Menschen, die wollen nach branchenüblichen Löhnen bezahlt werden, die wollen Arbeitsbedingungen, die nicht krank machen, die wollen all dieses für sich in Tarifverträgen regeln – doch das Amazon-Management zeigt die kalte Schulter und hält sich für den Nabel der Welt, der sich um all diese Belange der Beschäftigten nicht kümmern muss. Das treibt die Beschäftigten immer wieder auf die Straße“, so Schneider.

„1.013 Euro Weihnachtsgeld, 1.075 Euro Urlaubsgeld, eine 38 Stun-denwoche und 6 Wochen Urlaub sind in der Branche üblich. Das wollen wir auch für die Beschäftigten bei Amazon durchsetzen“, so Lauenroth-Mago.

Amazon verweigert die Aufnahme von Tarifverhandlungen, hat aber auf Grund der Streiks in den letzten drei Jahren die Gehälter und Löhne immer wieder etwas erhöht, zuletzt im September. Amazon zahlt kein Urlaubsgeld und gewährt ab 2016 nur noch 28 Arbeitstage Urlaub.

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01.07.2016
hallelife.de - Redaktion