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2007

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BURG zeigt Fotoausstellung „Plan F“ im Ratshof

Bereits zum fünften Mal in Folge zeigen Fotografie-Studierende der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle (BURG) im Ratshof der Stadt Halle in der Ausstellungsreihe „Plan F“, was sie in jüngster Zeit bewegt hat. Vom 30. Oktober bis 23. November 2015 sind die Semesterarbeiten von Studierenden des Masterstudiengangs Photography unter dem Titel „Sommeralbum 2015“ zu sehen.

BURG zeigt Fotoausstellung „Plan F“ im Ratshof

Die Ausstellungsreihe „PLAN F“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der BURG und der Stadt Halle und gibt in regelmäßigen Abständen Einblick in das aktuelle Geschehen im Masterstudiengang Photography. In dieser Ausgabe öffnet sich dem Betrachter ein begehbares „Sommeralbum 2015“, in dem ihm Strandschönheiten und farbschimmernde Gärten begegnen, aber auch das aktuelle Flüchtlingsthema in der Stadt Halle. Die FotografInnen haben Impressionen vom Unterwegs-Sein[nbsp] eingefangen, sich auf Abenteuerreise begeben, einen Bräutigam auf seinem spirituellen Weg begleitet und einer rituellen Schlachtung beigewohnt. Das Sommeralbum erzählt von der Leichtigkeit des Seins ebenso wievon aktuellen Konflikten und Fragestellungen, in der Ferne und ganz nah und schafft so eine Gleichzeitigkeit der Welt in Bildern.

Mit Arbeiten von Sophir Bandelin, Yvette Cruz, Roman Diller, Rouven Faust, Uwe Jacobshagen, Daniel Kockro, Emanuel Mathias, Walter Oppel, Angelina Perke, Ramona Schacht, Prof. Rudolf Schäfer, Nadja Shkirat, Johannes Stein, Annette Streicher und Sophie Valentin.

Zur Vernissage am Freitag, dem 30. Oktober 2013, um 14 Uhr sprechen Professor Dieter Hofmann (Rektor der BURG), Dr. Judith Marquardt (Beigeordnete für Kultur und Sport der Stadt Halle) und Professor Rudolf Schäfer (Professor für Fotografie).

Die Ausstellungsreihe ‚Plan F’ hat es sich zum Ziel gesetzt, Fotografie stärker in das Bewusstsein der Hallenser Bürger zu bringen und Kooperationen zwischen der Burg Giebicheinstein Kunsthochschule Halle und der Stadt Halle auszubauen. Mit den halbjährlichen Ausstellungen tragen Professor Rudolf Schäfer und die Studierenden des seit sechs Jahren bestehenden Master-Studiengangs Photography dazu bei, den Ruf Halles als Kunst- und Kulturstadt zu stärken.

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30.10.–23.11.2015

„Plan F: Sommeralbum 2015“

Ausstellungsreihe des Masterstudiengangs Photography der BURG

Eröffnung: Freitag, 30. Oktober 2015, 14 Uhr

Rathaus der Stadt im Ratshof / Standesamt

Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)

1. Etage

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Öffnungszeiten: Montag – Freitag 9 – 18 Uhr

Eintritt frei

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28.10.2015
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Fachkonferenz “Vielfalt leben! Aktiv gegen Homo-, Trans*- und Inter*phobie

Wir bringen Wissenschaft und Praxis an einen Tisch
Sonnabend, 28. November 2015, 11 bis 16 Uhr, Stadthaus Halle (Saale), Marktplatz 2, 06108 Halle

Veranstalter: Fachzentrum für geschlechtlich-sexuelle Identität des BBZ “lebensart” e. V.

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz richtet sich an Fachkräfte und Lernende/Studierende aus den Bereichen Pädagogik, Lehre und Gesundheitswesen und soll den Teilnehmer*innen die Möglichkeit verschaffen, sich praxisnah einem immer wichtiger werdenden Thema in Schule und Gesundheitsförderung zu nähern.

Wir möchten allen Interessierten die Gelegenheit bieten, sich im Rahmen unserer Fachkonferenz ein grundständiges Wissen und Verständnis für den „Umgang“ mit Fragen zu geschlechtlich-sexuellen Identitäten für ihr hiesiges oder zukünftiges Berufsleben anzueignen. Renommierte Expert*innen aus Medizin und Pädagogik (unter anderen Prof. Dr. Jutta Hartmann, Prof. Dr. Rüdiger Lautmann, Dr. Ulrich Klocke, Dr. Kurt Seikowski) werden gemeinsam mit homo- und bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen in einzelnen Zielgruppen-Workshops eine Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen.

Der Anmeldeschluss ist der 16.11.2015. Die Teilnahmegebühr von 10 Euro kann per Überweisung oder bar vor Ort gezahlt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Paranormal Activity „Ghost Dimension“

Noch einmal wird es Paranormal in den halleschen Kinos

Paranormal Activity „Ghost Dimension“

Bevor morgen die neue Kinowoche beginnt, möchten wir euch einen Start der jetzigen nicht vorenthalten. Es geht um den neuen Teil der Paranormal Activity – Reihe. Dieser soll (angeblich) der letzte Teil des Franchise sein. Ob dieser ähnlich Gänsehaut wie die Vorgänger verursacht, lest Ihr weiter unten in unserer Bewertung.

Zum Inhalt:

Ryan (Chris J. Murray) und seine Frau Emily (Brit Shaw) brauchen einen Neuanfang und ziehen daher mit Tochter Leila (Ivy George) in ein neues Haus. Sie merken recht schnell, dass die Geschichte des Hauses durch schlimme Geschehnisse gekennzeichnet ist. So finden Sie beispielsweise eine Sammlung alter VHS-Kassetten die bei deren Sichtung schlimmes erahnen lässt. Nun richten sich die Dämonen an Leila und für die Eltern heißt es schnell zu handeln um Schlimmeres zu verhindern.

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Irgendwie hat man sich als Horrorfilmfan schon immer gefreut wenn ein neuer Paranormal Activity in die Kinos kam. Aber seien wir ehrlich… irgendwie war es doch auch immer das Selbe. Familie zieht in ein Haus und das Unerklärliche begann und irgendwie wurde immer eine Verbindung zu den anderen Filmen der Reihe hergestellt. Mal mehr, mal weniger sinnvoll. Von daher sei erst einmal gesagt: Sofern man in ein paar Jahren nicht wieder Geld braucht und einem die Ideen ausgehen, ist die Reihe mit diesem Film von der Handlung her wirklich abgeschlossen! Nur leider hätte man es besser machen können. Der 3D-Effekt ist äußerst fragwürdig und hat wahrscheinlich an den Kinokassen für das Studio den größten Effekt. „Ghost Dimension“ sticht hervor, weil man im Gegensatz zu den Vorgängern sehr viel mehr von den Dämonen zu sehen bekommt. Doch hier greift der Spruch: „Weniger ist oftmals mehr“. So geht dadurch ganz klar die tolle Atmosphäre der ersten Teile verloren. Aber wir möchten nicht alles schlecht reden. So hat auch der finale Teil der Reihe seine Momente und unerschrocken wird keiner den Kinosaal verlassen. Auch gute Ideen in Bezug auf Handlung und Effekte kommen hier zum tragen. Nur leider zeigen diese beim Blick aufs Gesamtwerk, zu welch tollem Finale dieser Film hätte werden können.

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28.10.2015
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Hausarchiv der Familie von Anhalt bleibt in Landesbesitz

Als für das Archivwesen zuständiger Ressortchef hat der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, heute eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach das Hausarchiv der Familie von Anhalt weiterhin im Bestand des Landesarchivs verbleibt.

Hausarchiv der Familie von Anhalt bleibt in Landesbesitz

Mit Abschluss der heutigen Einigung gehen die für die Landesgeschichte äußerst bedeutsamen Archivalien in das Eigentum des Landes über. Sie werden nun dauerhaft am Standort in Dessau?Roßlau des Landesarchivs Sachsen Anhalt verwahrt und stehen der Öffentlichkeit dort im Kontext der übrigen anhaltischen Überlieferungen zur Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung.

Holger Stahlknecht: „Ich bin erfreut, dass uns heute ein weiterer wichtiger Schritt bei der Sicherung der kulturellen Überlieferung unseres Landes gelungen ist und diese Archivalien obendrein der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dafür danke ich der Erbengemeinschaft von Anhalt.“

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Hintergrund:

Die Herzöge von Anhalt waren bis 1918 das regierende Haus des Herzogtums/Landes Anhalt. Nach dem Thronverzicht im Ergebnis der Novemberrevolution 1918 und der Bildung des Freistaats Anhalt erfolgte 1919 eine vertragliche Auseinandersetzung mit dem Freistaat über den Umfang des persönlichen Eigentums der Familie von Anhalt. In diesem Zusammenhang wurde auch geregelt, dass die bisher gemeinsam verwahrten Archivalien des anhaltischen Haus- und Staatsarchivs in Schloss Zerbst getrennt werden sollten.

Die dem Hausarchiv zugewiesenen Archivalien gingen in das Eigentum der Familie über. Infolge von kriegsbedingten Auslagerungen und der Zerstörung des Schlosses im Frühjahr 1945 sind jedoch Bestandsnachweise und die Registratur des Archivs verlorengegangen. Die Archivalien des Hausarchivs wurden bei der Rücklagerung in das nunmehrige Landesarchiv mit den staatlichen Unterlagen vermischt, so dass sich der genaue Umfang des Hausarchivs heute nur noch näherungsweise bestimmen lässt.

In der Bodenreform 1945 wurde die Familie von Anhalt enteignet und das Kunst- und Kulturgut konfisziert. Auf der Grundlage von §[nbsp]5 Ausgleichsleistungsgesetz sind die beweglichen Kulturgüter, darunter auch das Hausarchiv, nach 1990 an die vormaligen Eigentümer zurückübertragen worden.

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Zum Landesarchiv

Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt ist das für die Überlieferung des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Archiv. Es verwahrt an vier Standorten insgesamt fast 50 laufende Kilometer Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten, Pläne, Zeichnungen und digitale Aufzeichnungen aus über 1000 Jahren Geschichte des Landes und seiner territorialen Vorläufer. Am Standort Dessau im alten Wasserturm in der Heidestraße befindet sich die für die Überlieferung des früheren Landes Anhalt zuständige Abteilung des Landesarchivs. Die Archivalien des Landes stehen zu den Öffnungszeiten der Lesesäle jedem Interessierten zur Einsicht zur Verfügung. Zahlreiche Informationen und digitalisiertes Archivgut findet man darüber hinaus über die Website www.landesarchiv.sachsen-anhalt.de.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Strafanzeige gegen die Polizei

Nach der massiven Beeinträchtigung der Montagsmahnwache am 26. Oktober 2015 durch Gegendemonstranten (hallelife berichtete) haben Teilnehmer der attackierten Veranstaltung vor Halles Ratshof Strafanzeige gegen die Polizei gestellt. Hauptauslöser für diesen rechtlichen Schritt ist der Wurf eines Böllers, bei dessen Explosion offenbar mindestens zwei Veranstaltungsteilnehmerinnen verletzt wurden (TV-Halle berichtetet).

Strafanzeige gegen die Polizei

Ferner wehrt sich das Orga-Team der „Friedensbewegung Halle“ dagegen, dass es in der Ausübung seiner durch das Grundgesetz garantierten Rechte „durch einen nachweislich gewaltbereiten Mob von Gegendemonstranten“ behindert wurden.

Auf seiner Facebook-Seite schildert Versammlungsleiter Frank Geppert seinen Ärger über den Ablauf am Montag unter anderem so: „Wisst ihr wie schwer das ist, wenn ich einem ignoranten, Gefährdungspotential verschärfendem Herrn Wille von der Versammlungsbehörde entgegen stehe, der mich angrinst, während gerade 2 Frauen von Böllern verletzt werden, der weiter grinst, wenn ich ihm persönlich eine der Frauen vorzeige, die Tränen in den Augen hat und er keinen einzigen Schritt macht, endlich eine Pufferzone einzurichten, der die Gesundheit unserer Teilnehmer wissentlich gefährdet, um die politischen Ziele von Vereinen und Parteien zu unterstützen.“ Veranstaltungsteilnehmer und Unterstützer bittet er nun darum, ebenfalls einen entsprechenden Brief an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zu schicken. Bisher hatte die Demo-Leitung sich immer wieder für die gute Arbeit der Polizei bedankt. Nun aber ist offenbar der Rubikon überschritten. Der „Friedensbewegung Halle“ liegt ein Videobeweis des Böllerwurfs vor, der auch zeigt, dass die Polizei nach dem Wurf offenbar nichts unternimmt.[nbsp]

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Das ist die Strafanzeige im Wortlaut:

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„Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Thärigen,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Wille (Leiter Versammlungsbehörde) und Herrn Laube (Polizeieinsatzleiter) wegen begangener Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB in Verbindung mit § 258 StGB. Gleichzeitig lege ich gegen die Genannten Dienstaufsichtsbeschwerde ein und stelle Strafantrag.

Begründung: Ich beabsichtigte, am Montag, dem 26.10.2015 an einer angemeldeten Versammlung auf dem halleschen Marktplatz teilzunehmen. Das Recht dazu ergibt sich aus Artikel 8 GG. Die Wahrnehmung dieses Grundrechtes wurde mir durch einen nachweislich gewaltbereiten Mob von Gegendemonstranten unmöglich gemacht.

Nach Rücksprache mit dem Versammlungsleiter, Herrn Geppert, sahen diese beiden Beamten sich nicht gewillt, das mir zustehende Demonstrationsrecht störungsfrei und gefahrlos zuzugestehen. Es gab eine Gegenveranstaltung, deren Zweck darauf gerichtet war, die angemeldete Veranstaltung „Montagsdemonstration“ gröblich zu stören bzw. zu verhindern, was einen Verstoß gegen § 20 VersammlG LSA darstellt.

Diese Störveranstaltung wurde auf der Facebook-Seite „No Halgida“, für welche sich ein gewisser „Marco Pellegrino“ verantwortlich zeichnet, im Vorfeld angekündigt und beworben. Diese „Gegendemonstration“ war meines Wissens am Händeldenkmal angemeldet. Unverständlicherweise wurde es den sogenannten Gegendemonstranten ermöglicht, mit angekündigten Störungsmitteln wie Trillerpfeifen, Megaphonen, Trommeln und Sirenengeräuschen die von mir besuchte Demonstration gröblich zu stören, ohne dass die Polizei dagegen einschritt.

Dadurch wurde es mir unmöglich gemacht, den Reden auf der angemeldeten Montagsdemonstration zu folgen. Nach Rücksprache mit dem Versammlungsleiter, Herrn Geppert, sahen sich Herr Wille als Leiter der Versammlungsbehörde und Herr Laube als Polizeieinsatzleiter nicht gewillt, diese Störungen zu unterbinden und die Störer auf den ihnen zugewiesenen Versammlungsraum am Händeldenkmal zurückzuführen, obwohl dies sichtlich ohne große Anstrengung möglich gewesen wäre. Schon das Aufbauen des „Sicherheitszaunes“ in direkter Nähe zur Montagsdemonstration lässt eine gewollte Eskalation vermuten.

Durch diese Duldung kam es im Rahmen dieser an diesem Platz nicht angemeldeten Gegenveranstaltung zu gefährlichen Körperverletzungen (§ 224 StGB) in Verbindung mit Verstoß gegen § 40 SprengG durch Werfen eines Sprengsatzes auf Teilnehmer der Montagsdemonstration, wodurch meines Wissens mehrere Personen verletzt wurden. Zudem hatte die an diesem Platz nicht angemeldete Gegendemonstration keinerlei Ordner und Teilnehmer dieser an diesem Platz nicht angemeldeten Gegendemonstration wurden nicht auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft, was ich aber bei Teilnehmern der Montagsdemonstration mitbekam.

Ich bitte Sie, mich über den Fortgang der Verfahren zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“

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Die Organisatoren der Gegendemo, die als Bündnis „Halle gegen Rechts“ und „No Halgida“ unterwegs ist, hat auch für den 2. November 2015 zum Krawallmachen gegen die „Querfront“ und zum „Pfeifen gegen Pfeifen“ aufgerufen. Die Legitimierung für ihr Vorgehen leiten sie unter anderem aus Enthüllungen wie der ab, dass eine Verbindung von der Montagsdemo in Halle zu Legida, dem Pegida-Ableger in Leipzig, besteht. Dazu hat „No Halgida“ die Gratulation des Legida-Chefs Markus Johnke ins Netz gestellt. Der postete vor besagter Gratulation, dass er seine „Sportpalastrede 4.0“ gerade fertiggestellt habe. Als Sportpalast-Rede wurde eine Rede von Propaganda-Minister Joseph Goebbels bekannt. Der Nazi-Minister hatte am 18. Februar 1943 im Berliner Sportpalast eine 109-minütige Rede gehalten, mit der er auf die dramatische Wende des Zweiten Weltkrieges reagierte und die Zustimmung des deutschen Volkes zum „Totalen Krieg“ zelebrierte. Johnke zitiert an anderer Stelle „seinen schwarzen Freund aus Kamerun“, der nicht versteht, warum Menschen in Deutschland ihr eigenes Land beleidigen.

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die Anzeige gegen Polizei zum Download im Internet

http://www.file-upload.net/download-11001257/Anzeige-gegen-Polizei.pdf.html

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Bündnis „Halle gegen Rechts“

http://www.halle-gegen-rechts.de/

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Legida-Seite

https://legida.eu

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die Sportpalastrede von 1943 in voller Länge

http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de[&]dokument=0200_goe[&]object=translation[&]st=[&]l=de

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Gesetzespaket zur Netzneutralität im EU-Parlament beschlossen

Das EU-Parlament hat gestern das kontrovers diskutierte Gesetzespaket zur Netzneutralität durchgewunken. Inhalt der neuen Regelung aus Brüssel ist die stufenweise Abschaffung von Roaming-Gebühren sowie einer Gleichbehandlung aller Datenübertragungsraten im Internet.[nbsp]

Gesetzespaket zur Netzneutralität im EU-Parlament beschlossen

Kritiker befürchten jetzt, dass in Zukunft nicht alle Daten mit der gleichen Geschwindigkeit durch das weltweite Netz strömen. Doch welche Auswirkungen hat das umstrittene Gesetz für uns Verbraucher? Darüber spricht der Journalist, Keven Nau mit Ilja Braun, Experte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.

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Keven Nau: Was bedeutet das Gesetz zur Netzneutralität für mich als Verbraucher?

Ilja Braun: Das EU-Parlament hat sich grundsätzlich für eine Absicherung des Prinzips Netzneutralität ausgesprochen. Auch in Zukunft sollen alle Daten gleich behandelt werden. Darüber hinaus werden aber auch Spezialdienste zugelassen – unter der Voraussetzung, dass „ausreichende Netzkapazitäten“ zur Verfügung stehen. Was das heißt, ist nicht näher definiert. Für Verbraucher besteht daher die Gefahr, dass das offene Internet zunehmend durch kostenpflichtige Spezialdienste verdrängt wird. Es ist jetzt die Aufgabe der Aufsichtsbehörde, also der Bundesnetzagentur, verlässliche Maßnahmen zum Schutz des offenen Internets zu ergreifen.

Keven Nau: Wie betrifft mich persönlich die neue EU-Regelung in Verbindung mit Telefon und Internet?

Ilja Braun: Die Verordnung ist auf die Zukunft ausgerichtet. Es ist derzeit noch unklar, welche Spezialdienste die Internetunternehmen anbieten wollen und inwiefern solche Angebote den Zugang zum offenen Internet beeinträchtigen werden. Es war aber wichtig, dass schon jetzt Maßnahmen zur Absicherung des freien Wettbewerbs verschiedener Anbieter im Netz getroffen werden.

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Keven Nau: Muss ich jetzt Bedenken haben, dass meine Internetleitung nicht mehr die volle Leistung bringt?

Ilja Braun: Es ist kein Einzelfall, dass Verbraucher viel langsamer surfen, als in ihren Verträgen angegeben wird. Die Bundesnetzagentur hat 2012 und 2013 Messtests durchgeführt. Mit dem Ergebnis: Die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit blieb in der Regel weit hinter den Werbeversprechen der „bis zu“-Angebote zurück. Die Qualitätsstudie des Jahres 2012 ergab, dass nur 69,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der beworbenen Datenübertragungsrate erreichten. Bei nur 19,5 Prozent der Nutzer wurde die volle vermarktete Datenübertragungsrate erreicht. 2013 waren es 77,1 Prozent, die mindestens die Hälfte der beworbenen Bandbreite erreichten. Nur noch 15,9 Prozent konnten die beworbene Leistung in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

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Keven Nau: Wird der Kunde in Zukunft durch seinen Provider gedrosselt?

Ilja Braun: Der Kunde bekommt schon heute oft nicht die vertragliche vereinbarte Maximalgeschwindigkeit. Die Bundesnetzagentur kann auf Grundlage der neuen Verordnung jetzt aber Mindestanforderungen festlegen. Wir hoffen, dass sie das rasch tun wird. Als Verbraucherschützer fordern wir: Die Anbieter sollten stets mindesten 75 Prozent ihrer vertraglich vereinbarten „bis zu“-Bandbreiten auch tatsächlich zur Verfügung stellen müssen.

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Keven Nau: Welche Rechte habe ich als Verbraucher wenn ich das Gefühl habe, durch das Gesetz benachteiligt zu werden?

Ilja Braun: Wenn Anbieter die versprochene Leistung nicht liefern, insbesondere im Hinblick auf die Downloadbandbreiten, soll es in Zukunft Sanktionen geben. Welche genau, muss der nationale Gesetzgeber festlegen. Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium gefordert, möglichst bald eine verbraucherfreundliche Regelung zu treffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Verbraucher für erhebliche Leistungsverstöße, insbesondere im Hinblick auf die Downloadraten, in Zukunft Geld zurückbekommen.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Luftballons zum Kirchengeburtstag

Montessori-Kinder lassen 170 Luftballons zum Kirchengeburtstag steigen

Die 170 Kinder der Montessori-Schule lassen am[nbsp]Freitag den 30. Oktober 2015[nbsp]anlässlich des Reformationstages von ihrem Schulhof 170 Luftballons mit 170 Wünschen an eine bessere Welt in den Himmel steigen.[nbsp]

Dazu haben sie in dieser Woche ihre Wünsche auf kleine Zettel geschrieben und sich nebenher mit Luther und der Reformation beschäftigt.

Dabei lernten sie, das das Reformationsfest am 31. Oktober „eines der wichtigsten Feste der evangelischen Christen ist, denn es ist der Geburtstag ihrer Kirche.

Deshalb sind die 170 Wünsche auch sozusagen Geburtstagswünsche an uns alle.“ so Schulleiterin Claudia-Celine Kownatzki.

Die Aktion ist Bestandteil des Projekts „schools500reformation“ (http://www.schools500reformation.net/de/). Ziel des Projekts ist es, Aktivitäten rund um den 500. Geburtstag der Reformation im Jahr 2017 zu entwickeln und diese miteinander zu teilen.

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Die evangelische Montessori-Schule Halle

Die Montessori-Schule Halle wurde 1992 gegründet. Die Kinder, deren Eltern und die ersten Lehrerinnen und Erzieherinnen betraten dabei in vielerlei Sicht Neuland – denn nicht nur das Lernen nach den Prinzipien Maria Montessoris und der Aufbau einer freien Schule waren neu für Sachsen-Anhalt – neu war auch die von Anfang an in der Schule geübte Integration von Kindern mit Behinderung in den Schulalltag, der heute so genannte „Gemeinsame Unterricht“.

Momentan lernen in der Montessori-Schule 170 Kinder ganztägig in jahrgangsübergreifenden Klassen nach den Prinzipien der Montessori Pädagogik – selbstbestimmt und interessengeleitet, selbstständig und durch praktisches Handeln.

Die Montessori-Schule Halle ist Preisträger des Deutschen Montessori Preises 2013 und mit dem Projekt „Haus der Generationen“ ausgezeichneter Ort der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“.

Mehr Informationen über die Montessori-Schule Halle erhalten Sie auf www.montessori-halle.de, aktuelle Neuigkeiten finden Sie unter: www.facebook.com/MontessorischuleHalle.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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„Tag der Begegnung“ – Impulse, Ideen, Input

Drogen- und Suchtberatungsstelle Eisleben lädt ein:

Bereits zum dritten Mal lädt die Drogen- und Suchtberatungsstelle (drobs) Eisleben zum „Tag der Begegnung“ ein. Für interessierte Besucher gibt es neben guten Gesprächen eine Menge Neues zu erfahren. So wird die gerade eröffnete Fachstelle für Suchtprävention vorgestellt, die durch Angelika Frenzel kompetent besetzt ist.

„Tag der Begegnung“ - Impulse, Ideen, Input

Ob Cannabis eine harmlose Substanz ist erläutert Kerstin Jüngling, Geschäftsführerin der Fachstelle für Suchtprävention Berlin in ihrem Vortrag.

Die öffentliche Veranstaltung am 25. November steht ganz unter dem Motto „Austausch“. Von 9 bis 14 Uhr gibt es die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen, voneinander zu lernen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. „Wir wollen von Erfahrungen lernen und Kontakte knüpfen. Für eine erfolgreiche Suchtarbeit im Landkreis ist eine Vernetzung richtig und wichtig“, weiß Moritz Herzer von der drobs Eisleben.

Aus diesem Grund stehen die Türen beim „Tag der Begegnung“ weit offen und alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Die Gäste erwartet ein informatives Programm: Neben den Vorträgen und Gesprächen stellt sich der Therapiehof Sotterhausen, eine Fachklinik für junge Abhängige, vor. Den ganzen Tag gibt es die Möglichkeit, die Beratungsstelle zu besichtigen. Die MitarbeiterInnen der drobs freuen sich auf Ihre Fragen und Anregungen.

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„Tag der Begegnung“ am 25. November 2015 von 9 bis 14 Uhr

  • 9.00 Uhr Empfang

  • 9.30 Uhr Eröffnung: Birgit Reinhardt, Geschäftsbereichsleiterin Sozialwerk Behindertenhilfe [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] Angelika Frenzel, Vorstellung der neuen Fachkraft für Suchtprävention

  • 10.00 Uhr Der Therapiehof Sotterhausen stellt sich vor

  • 11.00 Uhr Zeit für Gespräche und Besichtigungen

  • 12.00 Uhr Fachvortrag Cannabis: eine harmlose Substanz?

Kerstin Jüngling, Dipl.-Sozialpädagogin I Change-Managerin aus Berlin

Ort: Hotel „Graf von Mansfeld“, Markt 56, Lutherstadt Eisleben

Es gibt einen direkten Durchgang von der Beratungsstelle zum Hotel.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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PKW Einbruch

Aus einem in der Helmut- von- Gerlach Straße abgestellten Skoda Oktovia ist gestern zwischen 12:00 Uhr und 20:45 Uhr eingebrochen worden.[nbsp]

PKW Einbruch

Der oder die Täter zerstörten die Scheibe der Beifahrertür und entwendeten das an der Frontscheibe angebrachte mobile Navigationsgerät.

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28.10.2015
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Sachbeschädigungen an Fahrzeugen

In Halle-Trotha sind letzte Nacht die Außenspiegel von insgesamt vier Fahrzeugen beschädigt worden. Gegen 05:50 Uhr bemerkte eine 29-jährige Frau die defekte Halterung und das zerstörte Spiegelglas an ihrem in der Trothaer Straße abgestellten VW Golf und informierte die Polizei.[nbsp]

Sachbeschädigungen an Fahrzeugen

Von zwei benachbarten Fahrzeugen, ein Ford und ein Renault, und einem in der Seebener Straße abgestellten VW wurden ebenfalls die Außenspiegel beschädigt. Täterhinweise liegen bislang nicht vor.

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28.10.2015
hallelife.de - Redaktion