Strafanzeige gegen die Polizei

von 28. Oktober 2015

Ferner wehrt sich das Orga-Team der „Friedensbewegung Halle“ dagegen, dass es in der Ausübung seiner durch das Grundgesetz garantierten Rechte „durch einen nachweislich gewaltbereiten Mob von Gegendemonstranten“ behindert wurden.

Auf seiner Facebook-Seite schildert Versammlungsleiter Frank Geppert seinen Ärger über den Ablauf am Montag unter anderem so: „Wisst ihr wie schwer das ist, wenn ich einem ignoranten, Gefährdungspotential verschärfendem Herrn Wille von der Versammlungsbehörde entgegen stehe, der mich angrinst, während gerade 2 Frauen von Böllern verletzt werden, der weiter grinst, wenn ich ihm persönlich eine der Frauen vorzeige, die Tränen in den Augen hat und er keinen einzigen Schritt macht, endlich eine Pufferzone einzurichten, der die Gesundheit unserer Teilnehmer wissentlich gefährdet, um die politischen Ziele von Vereinen und Parteien zu unterstützen.“ Veranstaltungsteilnehmer und Unterstützer bittet er nun darum, ebenfalls einen entsprechenden Brief an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zu schicken. Bisher hatte die Demo-Leitung sich immer wieder für die gute Arbeit der Polizei bedankt. Nun aber ist offenbar der Rubikon überschritten. Der „Friedensbewegung Halle“ liegt ein Videobeweis des Böllerwurfs vor, der auch zeigt, dass die Polizei nach dem Wurf offenbar nichts unternimmt.

Das ist die Strafanzeige im Wortlaut:

„Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Thärigen,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Wille (Leiter Versammlungsbehörde) und Herrn Laube (Polizeieinsatzleiter) wegen begangener Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB in Verbindung mit § 258 StGB. Gleichzeitig lege ich gegen die Genannten Dienstaufsichtsbeschwerde ein und stelle Strafantrag.

Begründung: Ich beabsichtigte, am Montag, dem 26.10.2015 an einer angemeldeten Versammlung auf dem halleschen Marktplatz teilzunehmen. Das Recht dazu ergibt sich aus Artikel 8 GG. Die Wahrnehmung dieses Grundrechtes wurde mir durch einen nachweislich gewaltbereiten Mob von Gegendemonstranten unmöglich gemacht.

Nach Rücksprache mit dem Versammlungsleiter, Herrn Geppert, sahen diese beiden Beamten sich nicht gewillt, das mir zustehende Demonstrationsrecht störungsfrei und gefahrlos zuzugestehen. Es gab eine Gegenveranstaltung, deren Zweck darauf gerichtet war, die angemeldete Veranstaltung „Montagsdemonstration“ gröblich zu stören bzw. zu verhindern, was einen Verstoß gegen § 20 VersammlG LSA darstellt.

Diese Störveranstaltung wurde auf der Facebook-Seite „No Halgida“, für welche sich ein gewisser „Marco Pellegrino“ verantwortlich zeichnet, im Vorfeld angekündigt und beworben. Diese „Gegendemonstration“ war meines Wissens am Händeldenkmal angemeldet. Unverständlicherweise wurde es den sogenannten Gegendemonstranten ermöglicht, mit angekündigten Störungsmitteln wie Trillerpfeifen, Megaphonen, Trommeln und Sirenengeräuschen die von mir besuchte Demonstration gröblich zu stören, ohne dass die Polizei dagegen einschritt.

Dadurch wurde es mir unmöglich gemacht, den Reden auf der angemeldeten Montagsdemonstration zu folgen. Nach Rücksprache mit dem Versammlungsleiter, Herrn Geppert, sahen sich Herr Wille als Leiter der Versammlungsbehörde und Herr Laube als Polizeieinsatzleiter nicht gewillt, diese Störungen zu unterbinden und die Störer auf den ihnen zugewiesenen Versammlungsraum am Händeldenkmal zurückzuführen, obwohl dies sichtlich ohne große Anstrengung möglich gewesen wäre. Schon das Aufbauen des „Sicherheitszaunes“ in direkter Nähe zur Montagsdemonstration lässt eine gewollte Eskalation vermuten.

Durch diese Duldung kam es im Rahmen dieser an diesem Platz nicht angemeldeten Gegenveranstaltung zu gefährlichen Körperverletzungen (§ 224 StGB) in Verbindung mit Verstoß gegen § 40 SprengG durch Werfen eines Sprengsatzes auf Teilnehmer der Montagsdemonstration, wodurch meines Wissens mehrere Personen verletzt wurden. Zudem hatte die an diesem Platz nicht angemeldete Gegendemonstration keinerlei Ordner und Teilnehmer dieser an diesem Platz nicht angemeldeten Gegendemonstration wurden nicht auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft, was ich aber bei Teilnehmern der Montagsdemonstration mitbekam.

Ich bitte Sie, mich über den Fortgang der Verfahren zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“

Die Organisatoren der Gegendemo, die als Bündnis „Halle gegen Rechts“ und „No Halgida“ unterwegs ist, hat auch für den 2. November 2015 zum Krawallmachen gegen die „Querfront“ und zum „Pfeifen gegen Pfeifen“ aufgerufen. Die Legitimierung für ihr Vorgehen leiten sie unter anderem aus Enthüllungen wie der ab, dass eine Verbindung von der Montagsdemo in Halle zu Legida, dem Pegida-Ableger in Leipzig, besteht. Dazu hat „No Halgida“ die Gratulation des Legida-Chefs Markus Johnke ins Netz gestellt. Der postete vor besagter Gratulation, dass er seine „Sportpalastrede 4.0“ gerade fertiggestellt habe. Als Sportpalast-Rede wurde eine Rede von Propaganda-Minister Joseph Goebbels bekannt. Der Nazi-Minister hatte am 18. Februar 1943 im Berliner Sportpalast eine 109-minütige Rede gehalten, mit der er auf die dramatische Wende des Zweiten Weltkrieges reagierte und die Zustimmung des deutschen Volkes zum „Totalen Krieg“ zelebrierte. Johnke zitiert an anderer Stelle „seinen schwarzen Freund aus Kamerun“, der nicht versteht, warum Menschen in Deutschland ihr eigenes Land beleidigen.

die Anzeige gegen Polizei zum Download im Internet

http://www.file-upload.net/download-11001257/Anzeige-gegen-Polizei.pdf.html

Bündnis „Halle gegen Rechts“

http://www.halle-gegen-rechts.de/

Legida-Seite

https://legida.eu

die Sportpalastrede von 1943 in voller Länge

http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de[&]dokument=0200_goe[&]object=translation[&]st=[&]l=de