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09. August Ao. 1605

Graff Brunen von Mansfeld Lehnbrieff über das Vorwerck Domnitz, dem Rath zu Halle ertheilet.

In dem Dorf Domnitz (heute Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt), nordwestlich von Halle, hat es ein Vorwerk Domnitz mit allerlei Besitzungen gegeben. Die Gerichtsbarkeit darüber lag bei den Herren von Wettin (im 16. Jh. das Adelsgeschlecht Aus dem Winckel).

09. August Ao. 1605

Dieses Vorwerk war einst ein Klosterhof, der dem Jungfrauen-Kloster St. Johannes Baptistae zu Gerbstedt gehörte. Dieses Benediktiner-Kloster wurde im Jahre 985 vom Grafen Rikdag gegründet. Graf Rikdag baute in Domnitz und Dalena eine Wasserburg und schenkte das Klostergut an das Jungfrauen-Kloster in Gerbstedt.

Zur Zeit der Reformation bemächtigten sich die Grafen von Mansfeld der Herrschaft über das Kloster und sahen daher auch das Vorwerk Domnitz als ihren Besitz an.

Die Brüder Philipp und Johann Georg zu Mansfeld verkauften am 11. Mai Ao. 1545 dieses Vorwerk Domnitz an den Rat zu Halle unter der Bedingung, dass 2.000 Gulden am Tag Peter und Paul (29. Juni) und die restlichen 3.000 Gulden am Tag Michaelis (29. September) zu zahlen seien.
Gleichzeitig werden die Lehnsmänner in allen Angelegenheiten künftig an den Rat zu Halle verwiesen.

Übrigens waren die Nonnen im Kloster Gerbstedt von dieser Entwicklung gar nicht begeistert und beschwerten sich später bei Erzbischof Sigismund. Letztlich willigten sie aber in einen Vergleich.
Nachdem viele Nonnen sich jedoch zur evangelischen Lehre bekannten, das Kloster verließen und das Kloster somit langsam ausstarb, verleibten sich die Herren von Mansfeld das Kloster mitsamt seinen Gütern wieder ein.[nbsp]

Davon gibt der Lehnsbrief vom 09. August Ao. 1605 Zeugnis, in dem Bruno der Ältere, Graf und Herr zu Mansfeld, den Rat der Stadt Halle mit dem Vorwerk Domnitz mit all seinen Freiheiten und Zubehörungen inklusive des Pfarrlehns beleiht. Als Lehnsware werden 30 Gulden festgelegt.[nbsp]

Die Lehnsware wurde beim Wechsel des Lehnsherren und oft auch bei einem Wechsel des Lehnsträgers fällig (Erbe oder, wie hier, im Falle einer Stadt als Lehnsträger bei Einsetzung eines neuen Ratsmeisters).

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09.08.2014
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08. August Ao. 1579

Kayser Rudolphi II. Confirmation des zwischen Chur-Sachsen und dem Ertz-Stifft Magdeburg errichteten Eislebischen Permutations-Recessus.

Ein Burggraf war ursprünglich als Statthalter des Königs mit der Verwaltung und Verteidigung des ihm anvertrauten Gebietes beauftragt und wirkte auch als oberster Richter der Grafschaft. Mit diesem erblichen Amt und Titel wurden Adlige belehnt, die sich das Vertrauen ihres Landesfürsten erworben hatten.

08. August Ao. 1579

Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Hier nun bestätigt Kaiser Rudolph II. am 08. August Ao. 1579 die getroffenen Vereinbarungen und fordert seine Vasallen und Untertanen dazu auf, dem Vertrag zu entsprechen und die beiderseits eingeräumten Rechte zu respektieren.[nbsp]
Sollte jemand dieser Verfügung zuwider handeln, wird ein Strafgeld in Höhe von 50 Mark Goldes festgelegt, welches zur Hälfte an des Kaisers Reichskammer zu entrichten wäre und zur Hälfte an die Vertragspartner des Eislebischen Permutationsrezesses ginge.[nbsp]

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.

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08.08.2014
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05. August Ao. 1552

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Verordnung, daß in das Stifft S. Sebastiani keine unehelich Gebohrnen zu Stiffts-Gliedern aufgenommen werden sollen.[nbsp]

Friedrich IV. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Hohenzollern trat nach zweijähriger Sedisvakanz (unbesetztes Amt des Erzbischofs) die Nachfolge des Erzbischofs Johann Albrecht im Erzstift Magdeburg an.[nbsp]

05. August Ao. 1552

Johann Albrecht war schon am 17. Mai Ao. 1550 verstorben. Der Stuhl des Erzbischofs blieb jedoch verwaist, weil Friedrichs Vater, der Kurfürst Joachim II. Hector von Brandenburg die Ausübung der evangelischen Religion in der Mark Brandenburg freigegeben hatte und daher der Papst den Sohn nicht als Erzbischof bestätigen wollte.[nbsp]
Kurfürst Joachim II. schickte daraufhin zwei Gesandte auf das Konzil zu Trident, um den Papst zum Einlenken zu bewegen. Nach einigem Hin und Her gab der Papst schließlich nach und ernannte gegen Ende des Jahres 1551 Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg zum Erzbischof von Magdeburg.[nbsp]

Zusätzlich wurde Erzbischof Friedrich IV. im Jahre 1552 noch Bischof von Halberstadt, wo er gleich nach seiner Amtseinführung am 03. Oktober Ao. 1552 verstarb. Den Gerüchten um einen Giftmord wurde noch durch die Tatsache Vorschub geleistet, dass der Tod Friedrichs einige Zeit geheim gehalten worden war.[nbsp]

Erzbischof Friedrich IV. starb im zarten Alter von 21 Jahren und hatte nur 25 Wochen das Amt des Erzbischofs inne. Daher ist von ihm, außer einer verschwenderischen Hofhaltung, nicht viel zu berichten.

Ein Dokument jedoch ist aus seiner Amtszeit überliefert. Am 05. August Ao. 1552 ordnete er an, dass im Stift St. Sebastian in Magdeburg keine unehelich geborenen Herren als Kanoniker aufgenommen werden dürfen.[nbsp]

Das Stift St. Sebastian wurde im Jahre 1015 als Kollegiatstift gegründet. Die Kanoniker wandten sich im Jahre 1558 vom katholischen Glauben ab und wandelten 1573 das Stift in ein protestantisches Stift um.[nbsp]
Die ehemalige Stiftskirche ist heute die Kathedrale St. Sebastian des Bistums Magdeburg und gehört zur Straße der Romanik.

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05.08.2014
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04. August Ao. 1439

Des Concilii zu Basel Statutum, daß keine Stadt, Schloß, Dorff oder Ort ins Interdict geleget werden soll, es sey denn um eigene Schuld, oder ihrer Oberherren wegen; samt Attestat dem Rath zu Halle deshalb ertheilet.[nbsp]

Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt.[nbsp]Der Papst konnte ein Interdikt verhängen, aber auch jeder andere ranghohe kirchliche Würdenträger bis hinab zum Bischof. Dieser Bann galt für ganze Länder, Provinzen, Städte oder Dörfer.[nbsp]

04. August Ao. 1439

Alle Arten des Gottesdienstes waren während eines Interdikts untersagt. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.

Geistliche durften keine Messe lesen oder predigen, Trauungen durften nicht durchgeführt werden, Bestattungen fanden ohne kirchliche Zeremonien und Weihen statt, Glocken durften nicht geläutet werden.[nbsp]

Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.

Das führte zur missbräuchlichen Anwendung dieser Kirchenstrafe. In der Folge gewöhnten sich die Gläubigen an solche Maßnahmen und nahmen sie nicht mehr ernst.[nbsp]
Pfarrer wurden aufgefordert, trotz des Interdikts Messe zu halten. Wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurde ihnen nicht selten ihr Einkommen vorenthalten oder sie wurden gar aus dem Ort gejagt. Ein geflügelter Spruch lautete damals:[nbsp]“Pfaffen, wollt ihr singen oder wollt ihr springen?”.

Daraufhin begannen die Päpste, die Strafen zu lockern. Verschiedenen Kirchen und Klöstern wurden Privilegien erteilt, dass sie auch unter dem Interdikt weiter Gottesdienste halten können, allerdings bei verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut. Die Messe sollte leise gelesen werden.[nbsp]
Auch wurde bestimmten Personen gestattet, private Messen abzuhalten.[nbsp]

Im Jahre 1435 fand in Basel ein Konzil statt, auf dem man eben den Sachverhalt um die Interdikte klären wollte. Hier wurde allgemein durch ein Statut festgelegt, dass Städte nicht mehr aufgrund von Geldschulden ins Interdikt gelegt werden dürfen.[nbsp]

Dieses Statut wurde dem Rat der Stadt Halle am 04. August Ao. 1439 gesondert attestiert und bestätigt, dass keine Stadt, Schloss, Dorf oder Ort mit einem Interdikt belegt werden darf, es sei denn, der Ort oder dessen oberste Herren haben durch eigene Schuld das Kirchenrecht verletzt.

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04.08.2014
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03. August Ao. 1630

Des Administratoris zu Magdeburg, Marggraff Christian Wilhelms Patent, darinnen er denen Vasallen und Unterthanen seine Wiederkunft notificiret, und sie, ihme zu Vertreibung der Feinde beyzustehen ermahnet.[nbsp]

Wir befinden uns mitten im Dreißigjährigen Krieg.[nbsp]

03. August Ao. 1630

Die Kaiserlichen hatten große Erfolge im Kampf gegen die Protestanten errungen und das Reich zum großen Teil wieder unter ihre Kontrolle gebracht. In dieser Situation wurden protestantische Landesherren einfach für abgesetzt erklärt und kaisertreue Statthalter eingesetzt.

Für das Erzstift Magdeburg sollte der kaiserliche Prinz, Erzherzog Leopold Wilhelm, zum Erzbischof ernannt werden. Da dieser jedoch erst 16 Jahre alt war, wurden der Dompropst zu Mainz, Freiherr Johann Reinhard von Metternich und Reichshofrat Hammerl kommissarisch eingesetzt und nahmen die Huldigung der Städte im Erzstift ein.[nbsp]
Die evangelischen Domherren wurden gegen katholische ausgetauscht und Graf Wolf zu Mansfeld als Statthalter des Erzbischofs im Magdeburg bestellt.[nbsp]

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Christian Wilhelm, hatte sich schon seit 1629 in Schweden aufgehalten und war nun mit dem König Gustav II. Adolf von Schweden wieder nach Deutschland gekommen. In Magdeburg traf er sich heimlich mit Mitgliedern des Stadtrates und bat sie um Beistand bei der Rückeroberung des Erzstifts. Die Magdeburger willigten ein, wurden ihnen doch erhebliche Privilegien und die Unterstützung durch den schwedischen König versprochen.[nbsp]

Durch den Zuspruch ermutigt, erlässt Administrator Christian Wilhelm hier ein Dekret, in dem seine Lehnsträger aufgefordert werden, sich ihm anzuschließen und seinen Kampf gegen die Kaiserlichen und für die Durchsetzung der reinen evangelischen Lehre mit Mannen und Geldern zu unterstützen.[nbsp]
Wer sich dieser Verfügung widersetzt und dem Aufruf zur Musterung nicht folgt, hat mit dem Entzug des Lehens und anderen Strafen zu rechnen.[nbsp]
Für die Untertanen des Erzstifts wird die allgemeine Mobilmachung ausgerufen. Die wehrfähigen Männer sollen gen Magdeburg ziehen und auf dem Wege ordentlich Wacht halten, Kundschaften einziehen und noch mehr Männer werben.[nbsp]

In den folgenden Monaten fällt das Kriegsglück im Erzstift Magdeburg bald der einen, bald der anderen Seite zu. Administrator Christian Wilhelm hat allerdings hohe Verluste zu verzeichnen und die kaiserlichen Truppen gewinnen vorläufig die Oberhand.

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03.08.2014
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02. August Ao. 1547

Des Dom-Capitels zu Magdeburg Erbzins-Brief über das Ritterguth zu Passendorff, dem Cantzler D. Caspar Barthen ertheilet, als welchem es von D. Türcken im Testament vermacht worden, samt Cardinal Alberti inserirten Erbzins-Briefe, D. Christoph Türcken darüber ertheilet.

Passendorf, ein Dorf und Rittergut unweit von Halle, ist schon im Jahre 1091 erstmals urkundlich erwähnt worden und gehörte über viele Jahrhunderte zum Gebiet des Stiftes Merseburg.[nbsp]
02. August Ao. 1547

Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.[nbsp]

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.[nbsp]
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.[nbsp]

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.[nbsp]

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.[nbsp]
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.[nbsp]

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02.08.2014
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01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.[nbsp]

Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten)[nbsp]Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

01. August Ao. 1459

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.[nbsp]
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.[nbsp]

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung[nbsp] und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört habe und die Juden aus der Stadt vertrieben habe.[nbsp]
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.[nbsp]

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.[nbsp]
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.[nbsp]
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.[nbsp]
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.[nbsp]

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.[nbsp]

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01.08.2014
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30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.[nbsp]

Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.[nbsp]

30. July Ao. 1474

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.[nbsp]
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.[nbsp]
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.[nbsp]

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 – 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.[nbsp]

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 – 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.[nbsp]
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.[nbsp]

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.[nbsp]

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.[nbsp]

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen – also dem Verlauf der Stadtmauer – entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz “Am Steintor”), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.[nbsp]

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30.07.2014
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29. July Ao. 961

Kaiser Ottos I. Schenkung einiger Orte an das Moritzkloster zu Magdeburg

Otto I. schenkt dem Mauritiuskloster zu Magdeburg die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen, und an demselben Tage den Zehenden zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün, Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.[nbsp]

29. July Ao. 961

Übrigens: Dieser urkundliche Eintrag war der Grund für die 1.000-Jahr-Feier der Stadt Halle im Jahre 1961, obwohl Halle in dem Dokument gar nicht ausdrücklich benannt ist.[nbsp]
Nach meinen Informationen war jedoch der junge sozialistische Staat ganz versessen darauf, ein riesiges Stadtfest zu feiern. Da kam dieses Jubiläum gerade recht. Die Stadtverwaltung pries den Festzug als den größten in der Geschichte der DDR.[nbsp]
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Halla im Jahre 806 in der Chronik des Klosters Moissac wurde nicht verschwiegen. Allerdings wurde die Bedeutung des Ereignisses auch nicht hervorgehoben.[nbsp]

So kommt es, dass die Stadt Halle innerhalb von 45 Jahren ihr 1.000-jähriges und ihr 1.200-jähriges Jubiläum gesehen hat.

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29.07.2014
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28. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verpflichtung, daß das Hospital am Neuen Stifft soll abgebrochen und an die Moritzkirche wieder erbauet werden.[nbsp]

Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

28. July Ao. 1529

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der[nbsp]Stadtmauer[nbsp]bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.[nbsp]

Kardinal Albrecht hatte nicht nur wegen des Bauplatzes für seinen Stadtpalast auf den Abriss gedrungen, sondern auch wegen des “bösen Geruchs”, der zum Neuen Stift und zur Domkirche herüberzog.[nbsp]

Der Rat der Stadt bedankt sich mit dieser Verpflichtung außerdem für Kardinal Albrechts Großzügigkeit, die Neumühle an die Stadt übergeben zu haben.[nbsp]

Damit Kardinal Albrecht in seinem künftigen Stadtpalast nicht von unberufenen Blicken belästigt wird, verspricht der Rat der Stadt weiter, die Fenster im Klaustor zu vermauern, die auf den Bauplatz gehen. Letztlich ließ der Kardinal seine Residenz so dicht an das Klaustor bauen, dass diese Maßnahme nicht notwendig gewesen wäre.[nbsp]

Zusätzlich verpflichtet sich der Rat der Stadt in diesem Dokument, auf dem Martinsberg einen Begräbnisplatz einzurichten, auf dem alle Bürger und Einwohner der Stadt bestattet werden sollen.[nbsp]
In dieser Zeit begann man in Deutschland allgemein, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Bisher hatten Bestattungen auf den Kirchhöfen rund um die Kirchen der Städte stattgefunden und nur Massengräber in Pestzeiten wurden vor die Stadttore gelegt. Doch nun änderte sich dies und Kardinal Albrecht hatte auch für Halle die Anweisung gegeben, einen zentralen Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen anzulegen.[nbsp]
Diesen Begräbnisplatz auf dem Martinsberg kennen wir noch heute als Stadtgottesacker. Die Stadt umgab das Areal mit einer Mauer, die dann ab 1557 nach Entwürfen von Nickel Hoffmann mit Schwibbögen und Grüften ausgestattet wurde.[nbsp]

In dem Dokument wird weiterhin erwähnt, dass die Einwohner aufgefordert werden sollen, die Schweinemast und Ställe an Orte außerhalb der Stadt zu verlegen, damit die Lärm- und Geruchbelästigung abgestellt wird.

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28.07.2014
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26. July Ao. 1529

Revers des Raths zu Halle wegen erlangter Neumühle.

Der Rat der Stadt Halle bestätigt den Vertrag über die Übereignung der Neumühle vom Vortag.
Die Stadt verpflichtet sich, alle Vorschriften getreulich einzuhalten und versichert dies auch für kommende Generationen.[nbsp]

26. July Ao. 1529

Sollten dennoch Streitigkeiten entstehen, verpflichtet sich die Stadt, diese innerhalb von 6 Monaten zu regeln oder aber die Neumühle wieder an den Erzbischof oder seine Nachfolger zu übergeben.

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26.07.2014
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25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.[nbsp]

Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.[nbsp]

25. July Ao. 1529

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.[nbsp]

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.[nbsp]
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.[nbsp]

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.[nbsp]

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?[nbsp]

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25.07.2014
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24. July Ao. 1468

Kayser Friedrichs Citation an den Rath zu Halle, daß er auf nechsten Sontag nach Lichtmessen vor Ihm erscheinen, und wegen des Neujahrmarckts Antwort geben und Beweiß bringen solle.[nbsp]

Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.[nbsp]

24. July Ao. 1468

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten[nbsp]Salzgrafen Hedersleben[nbsp]der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.[nbsp]
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.[nbsp]

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.[nbsp]
Daraufhin orderte Kaiser Friedrich III. den Rat der Stadt Halle zur Stellungnahme und Beweisführung für die Rechtmäßigkeit ihres Neujahrsmarktes.[nbsp]
Naja, so ein Kaiser kann sich eben auch nicht alles merken…

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24.07.2014
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21. July Ao. 1452

Ertzbischoffs Friedrichs zu Magdeburg Confirmation eines geistlichen Beneficii zum Altar S. Catharinae in S. Nicolaus-Capelle zu Halle, so die von Kotzen und Northausen, als Erben Richardis, Peter Baldewins Witwen gestifftet.

Schon seit alter Zeit stand in einer Quergasse zwischen Großer und Kleiner Klausstraße die Kapelle St. Nicolai. Wann genau sie erbaut worden ist, kann nicht belegt werden. Es heißt jedoch, dass sie schon existierte, noch bevor mit dem Bau der Pfarrkirche St. Gertrude begonnen wurde. Da die Kirche St. Gertrude in der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstanden ist, gehörte also die Kapelle St. Nicolai zu den ältesten Kirchen der Stadt.[nbsp]

21. July Ao. 1452

Die Kapelle war dem heiligen Nikolaus gewidmet, der als Patron der Schiffer, Fischer und derer in Wassernot gilt.[nbsp]
Nikolaus wurde um 280 in Lykien (heute Teil der Türkei) in der Küstenstadt Patara geboren und starb um 345 als Bischof von Myra (heute Demre, Türkei). Ihm werden zahlreiche Wunder nachgesagt.[nbsp]
So soll er beispielsweise dem Hilferuf einiger Seeleute während eines Sturms gefolgt sein, die Navigation des Schiffes übernommen und sogar den Sturm gestillt haben. Aus dieser Legende leitet sich wohl sein Patronat ab.[nbsp]
Überdies gibt es die Geschichte von einem armen Manne, der 3 Töchter unter die Haube zu bringen hatte, jedoch nicht die Mittel für die Mitgift aufbringen konnte. So hätte der heilige Nikolaus diesem Mann des Nachts wohl etliche Beutel Geld in die Stube geworfen. Nun konnten die Töchter ausgestattet werden. Auf diese Episode geht der noch heute übliche Brauch zurück, den Kindern jedes Jahr am 06. Dezember kleine Geschenke zu machen.[nbsp]

Doch auch mit einem so mächtigen Patron blieb die Kapelle nicht von Unbill verschont. Im Jahre 1445 brannte sie bis auf den Grund ab und wurde danach wieder aufgebaut. Ein Hochwasser reichte im Jahre 1469 sogar bis an die Kapelle heran. Ein Jahrhundert später, die Reformation hatte sich in Halle längst durchgesetzt, wurde die Kapelle abgebrochen und die Steine zum Bau des neuen Klaustores und der Klausbrücke verwendet.[nbsp]

Peter Baldewin war Bürger der Stadt Halle und vermutlich Pfänner. Seine Witwe Richardis hatte ihr Vermögen ihren Verwandten, den Herren von Kotze und von Northausen vererbt, zu dem unter anderem die Erlöse aus einer Pfanne (etwa 0,5 Kubikmeter) des Deutschen Brunnens und einem Nößel (etwa ½ Liter) aus dem Meteritzbrunnen zählten.[nbsp]
Hermann, Heinrich und Ulrich von Kotze und Conrad, Johannes und Cuno von Northausen stiften dem Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai aus diesem Erbe insgesamt 41 Groschen und ein Stübchen (etwa 3,6 Liter) französischen Wein. Diese Stiftung wird dem Propst des Klosters zum Neuen Werk als Erbzins überlassen, um an besagtem Altar jede Woche 4 Messen zu Ehren der Verstorbenen lesen zu lassen.[nbsp]
Erzbischof Friedrich III. bestätigt diese Stiftung.

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21.07.2014
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20. July Ao. 1414

Pabsts Johannis XXIII. Bulla declaratoria des von Pabst Bonifacio IX. der Stadt Halle ertheilten Privilegii, daß man um Geld-Schulden, oder anderer geringer Sachen halber, sie nicht ins Interdict legen und den Gottesdienst hemmen soll.[nbsp]

20. July Ao. 1414

Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.[nbsp]

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen.[nbsp]

Papst Johannes XXIII. bestätigt in diesem Dokument eine Zusicherung von Papst Bonifaz IX. vom 19. November Ao. 1390, dass über die Stadt Halle wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll.[nbsp]

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20.07.2014
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17. July Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti Confirmation der Commende zum Altar Corporis Christi in S. Ulrichs-Kirchen von Wilhelm Untzern gestifftet.[nbsp]

Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

17. July Ao. 1514

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 – 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.[nbsp]

Bornmeister Wilhelm Untzer stiftet nun dem Altar des Leibes Christi ein nicht näher bezeichnetes Gut mit einem jährlichen Zins in Höhe von 28 Gulden und dazu ein Wohnhaus neben dem Barfüßer-Kloster (heute Löwengebäude der Universität) für den Altaristen. Erzbischof Albrecht bestätigt diese Stiftung.[nbsp]

Der Altar selbst war von der Brüderschaft des Fronleichnams im Jahre 1475 gestiftet worden.[nbsp]

Ein Altarist kümmerte sich um die Pflege eines Altars und alle damit verbundenen Verrichtungen. Als Stellvertreter des Pfarrers feierte er die vorgesehenen Heiligen Messen zum Wohle des Stifters. Er wurde aus den Erlösen der Altarstiftung bezahlt.
Mit der Reformation wurden Altarstiftungen abgeschafft.[nbsp]

Übrigens hat die Familie Untzer diese Stiftung nach der Reformation in ein Stipendiat für Studenten vornehmlich aus ihrem eigenen Geschlecht umgewandelt. Dies stieß beim Kirchenvorsteher der Ulrichkirche auf Unwillen. Der strengte auch einen Prozess an, um die Stiftung für die Besoldung seiner Prediger zu erhalten. Letztlich jedoch entschied das Gericht zugunsten der Familie Untzer.

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17.07.2014
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16. July Ao. 1325

Des Dom-Capitels Verschreibung, daß wenn Ertzbischoff Burchard zu Magdeburg denen intus benanten Grafen und Herrn, und den Städten Magdeburg, Halle, und Calbe Unrecht oder Schaden thäte, sie ihn zu dessen Ersetzung anhalten oder ihm nicht beiystehen wollen.[nbsp]

16. July Ao. 1325

Erzbischof Burchard III., von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.[nbsp]
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.[nbsp]
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Anfangs waren die Herren des Dom-Kapitels durchaus auf Seiten des Erzbischofs und unterstützten ihn nach Kräften. Weil er jedoch trotz mehrerer Vergleiche seine Unarten nicht ließ, rückte das Dom-Kapitel im Spätherbst 1324 von ihm ab.[nbsp]

Unser Dokument nun sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe die Unterstützung des Dom-Kapitels gegen den Erzbischof zu und verpflichtet ihn zu Schadenersatz bzw. gibt den Städten das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern.[nbsp]
Diesem Bündnis traten auch die Städte Burg und Haldensleben bei.

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16.07.2014
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15. July Ao. 1499

Nicolaus Schildbergs Stifftung für den Kirchhüter in U. L. Frauen-Kirche und zu Anschlagung der Bet-Glocke pro pace auff dem rothen Thurme.

Die Pfarrkirche St. Maria, auch Unser Lieben Frauen-Kirche genannt, ist erstmals im Jahre 1275 in einem Ablassbrief erwähnt worden, aber vermutlich schon eher entstanden. Zu dieser Kirche gehörten die Hausmannstürme, die auch heute noch unsere Marktkirche zieren.[nbsp]

15. July Ao. 1499

Der Marienkirche wurde der Rote Turm als Glockenturm beigestellt. Er wurde in der Zeit von 1418 bis 1506 erbaut.[nbsp]
Auf Befehl Kardinal Albrechts ist die Marienkirche ab 1529 bis auf die Hausmannstürme abgebrochen und mit der Kirche St. Gertrude zu einer einzigen Kirche vereint worden. Unsere heutige Marktkirche U. L. Frauen ist das Ergebnis dieses Zusammenbaus.[nbsp]

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena weihen ließ. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.[nbsp]

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.[nbsp]

Mit vorliegendem Dokument bestimmt Nicolaus Schildberg, dass jeden Morgen zu Beginn der Frühmesse die Betglocke auf dem Roten Turm dreimal pro pace (zum Frieden) schlagen soll.[nbsp]
Der Küster der Marienkirche soll dafür Sorge tragen und für diesen Dienst jedes Jahr zu Ostern 1 Gulden erhalten.[nbsp]

Schildberg verlangt zudem, dass die Marienkirche tagsüber offen steht. Es soll ein frommer Mann bestellt werden, der stetig in der Kirche umhergeht und auf Ordnung achtet. Dieser Kirchendiener soll Besucher zum respektvollen Benehmen anhalten und eventuell anfallenden Unrat wegkehren. Des Weiteren soll er eine Schwippe (Rute) mitführen, um Hunde und andere Tiere aus der Kirche vertreiben zu können. Für seine Dienste erhält der Kirchendiener 1 1/2 Gulden jedes Vierteljahr und jährlich 14 Ellen Tuch.[nbsp]

Weiterhin bestimmt Nicolaus Schildberg die Kapelle St. Maria Magdalena dazu, der Marienkirche jedes Jahr zu Ostern ein Pfund Wachs zu spenden.[nbsp]

Sollte das Läuten pro pace und das Offenhalten der Kirche je abgeschafft werden, bestimmt Nicolaus Schildberg die Weitergabe des Geldes, des Tuches und Wachses an andere Bedürftige.[nbsp]

Diese Verfügung hat Nicolaus Schildberg zusätzlich dem Rat der Stadt zur Niederschrift gegeben.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504.

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15.07.2014
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14. July Ao. 1520

Verträge und Artickel, so der Cardinal, Ertzbischoff Albrecht, samt dem Dom-Capitel zu Magdeburg, zwischen dem Neuen Stifft, ad Sudarium domini ad Velum aureum genant, und dem Rathe zu Halle aufgerichtet und vertragen.

14. July Ao. 1520

Bei Gründung seines Neuen Stifts schließt Kardinal Albrecht einen Vertrag über die Beschränkungen und Befugnisse des Stifts mit dem Rat der Stadt Halle ab.[nbsp]

  • Die Stadt Halle wird zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 340 Gulden verpflichtet, bis die Summe von 8.000 Gulden erreicht ist, die dem Neuen Stift vom Rat der Stadt zugesagt wurde.

  • Das Stift wird ein eigenes Brauhaus unterhalten, das Bier jedoch lediglich für den Eigenbedarf verwenden und nicht ausschenken oder verkaufen. Des Weiteren gestattet das Stift keinem Bürger der Stadt, im Stiftsbrauhaus zu brauen.

  • Das Stift kauft keine Grundstücke oder Häuser in der Stadt. Durch Erbschaft an das Stift kommende Güter innerhalb der Stadt soll das Stift binnen Jahr und Tag zum Verkauf anbieten und den Erlös der Gemeinde zur Verfügung stellen.

  • Das Stift darf kein Getreide kaufen, anbauen oder verkaufen. Des Weiteren darf innerhalb des Stiftsgeländes kein Verkauf stattfinden.

  • Spenden und Opfergaben sollen dem Stift zugute kommen.

  • Die Stadt Halle wird die Besitzungen und Kleinodien des Stifts getreulich verwahren, wenn der Stuhl des Erzbischofs unbesetzt ist und einem neuen Amtsinhaber wieder übergeben.

  • Das Stift verpflichtet sich, von der Moritzburg über die Mühle und die Wasserkunst bis zum Kornhaus des Stifts die[nbsp]Stadtmauer[nbsp]aufzurichten, aber dem Rat der Stadt Zugang zur Mühle und zur Wasserkunst zu gewähren.

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14.07.2014
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13. July Ao. 1558

Vertrag mit dem Churfürsten zu Sachsen, wegen der Strassen und Leib-Geleit zwischen Scheuditz und grossen Kubel, und[nbsp] der Obrigkeit und Gerichte, auch Huet und Weide uff dem Anger zwischen kleinen Kubel, Steinwitz und Nauendorff.[nbsp]

13. July Ao. 1558

Erzbischof Sigismund vergleicht sich mit Kurfürst August von Sachsen über Grenzstreitigkeiten.[nbsp]
Die Straße und das Leibgeleit einschließlich der Straßengerechtigkeit für die Straße von Leipzig durch Schkeuditz bis nach Großkugel an die Kreuzung der Scheidewege stand demnach Kurfürst August zu, selbiges für die Straße von Großkugel bis nach Halle wurde Erzbischof Sigismund zugesprochen.[nbsp]
Eigentum neben dieser Straße, wofür das Stift Merseburg zuständig war, wurde von der Regelung ausgenommen.[nbsp]

Der erwähnte Anger wurde in der Mitte geteilt und die Hälfte gegen Steinwitz zu dem sächsischen Amt Delitzsch und die Hälfte gegen Kleinkugel zu dem magdeburgischen Amt Giebichenstein geschlagen. Den Anwohnern wurde verboten, die Weidengrenzen über die festgelegten Amtsgrenzen hinaus abzustecken.[nbsp]
Es wurden Malhügel aufgeworfen und Grenzsteine mit den Wappen beider Herrn gesetzt.[nbsp]

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13.07.2014
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12. July Ao. 1713

König Friedrich Wilhelms in Preußen Majestät erneuerte Notification, von der auffs neue allergnädigst-confirmirten Vierteljährigen Collecte für die Frey-Tische in Halle.

12. July Ao. 1713

Studenten hatten damals wie heute nicht viel Geld zur Verfügung. Es gab weder Bafög noch ein Stipendium. Um dennoch die Studenten der Friedrichs-Universität ernähren zu können, wurden sogenannte Freitische eingerichtet, an denen die Studiosi unentgeltlich speisen konnten.[nbsp]

Mit diesem Dokument bestimmt König Friedrich Wilhelm I. in Preußen erneut, dass einmal im Quartal an einem Sonntag in allen Kirchen der Stadt eine Kollekte aufgestellt werden soll, um durch Spenden die Freitische zu finanzieren.[nbsp]
Um Missbrauch vorzubeugen, gibt er im Nachgang auch detaillierte Instruktionen für die Inspektoren und Prediger zur Handhabung der Kollekte.

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12.07.2014
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11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.[nbsp]

Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen. Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.[nbsp]

11. July Ao. 1534

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.[nbsp]

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.[nbsp]

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.[nbsp]

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.[nbsp]

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.[nbsp]

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.[nbsp]
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.

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11.07.2014
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09. July Ao. 1443

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Confirmation des von Burgemeister und Rath zu Löbechün in der Pfarr-Kirche daselbst gestiffteten Altars S. Andreæ, Valentini, Margarethæ und Barbaræ.[nbsp]

Löbejün ist 2 Meilen (ca. 15 Kilometer) von Halle entfernt gelegen und wird ebenfalls in der Urkunde Kaiser Ottos I. vom 29. Juli Ao. 961 erwähnt, in der er dem Moritzkloster in Magdeburg den Zehnten von einigen Orten, darunter auch Giebichenstein, schenkt.[nbsp]

09. July Ao. 1443

Die Stadt Löbejün hatte in alter Zeit eine Stadtmauer aus Lehm, ab 1552 eine steinerne Stadtbefestigung mit 4 Toren.

Erzbischof Günther bestätigt die Stiftung eines Altars für die Pfarrkirche St. Petri in Löbejün durch den Bürgermeister und den Gemeinderat.[nbsp]

Die Stadtkirche war dem Heiligen Petrus geweiht und wurde am Freitag, dem 17. Mai 1583 bei dem großen Stadtbrand zerstört, bei dem innerhalb von 3 Stunden die Kirche, der Glockenturm, das Rathaus, ein gemeinschaftliches Brauhaus und 180 Wohnhäuser in Rauch aufgegangen waren. Dieser Brand war von einem Manne gelegt worden, dem eines Sonntags kein Bier ausgeschenkt wurde, weil dies während des Gottesdienstes unschicklich war. Der Mann erhielt seine Strafe. Er wurde wenig später in Düben gefasst und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.[nbsp]

Im Jahre 1586 wurde die Kirche wieder erbaut. Ob der genannte Altar den Stadtbrand überstanden hat, ist hier nicht erwähnt.

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09.07.2014
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08. July Ao. 1367

Heinrichs von Merwitz Lehn-Revers über das Guth Merwitz, so er von Ertzbischoff Theodorico zu Magdeburg zu Lehn empfangen.[nbsp]

Merwitz oder Merbitz (seit 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis gehörend) wurde erstmals im Jahre 1264 erwähnt und war ein Rittergut derer von Merwitz. Im 15. Jh. starb das Geschlecht aus und Erzbischof Johannes belehnte im Jahre 1468 Stephan Schlegel mit dem Gut Merbitz. Später ist das Dorf an die Herren von Krosigk gekommen.[nbsp]

08. July Ao. 1367

Am 08. Juli Ao. 1367 gibt Erzbischof Dietrich das Gut an Heinrich von Merwitz zu Lehen.[nbsp]
Das Gut wird mit allen Zubehörungen, zusätzlich 5 Hufen Landes auf dem Felde bei Merwitz und 17 Hufen im Dorf, einer Holzstätte (Wald) und einer Wiese an Heinrich von Merwitz gegeben. Der Zins wird jährlich am Tag Mariä Geburt (08. September) entrichtet.[nbsp]
Die Besitzung wird auf anderthalb Hundert Schock breiter Groschen = 9.000 Groschen (150 Mark Silber) geschätzt.[nbsp]

Für seine Gattin Dorothea trifft Heinrich folgende Vorkehrungen:[nbsp]
Sollte Heinrich ohne Erben versterben, dann erhält der Erzbischof das Lehen zurück und soll Dorothea von Merwitz 75 Schock Groschen = 4.500 Groschen (75 Mark Silber) als Leibzucht (Witwenunterhalt) auszahlen.[nbsp]
Wenn seine Erben das Lehen übernehmen, dann sollen sie seiner Gattin jährlich 5 Mark Silber Witwenunterhalt zahlen. Eine Mark Silber soll in dem Fall seine Schwester Mechthild bekommen, die in Weißenfels Klosterfrau ist.[nbsp]
Überlebt seine Gattin Dorothea seine Erben, soll ihr das Gut als Unterhalt dienen. Will der Erzbischof dann das Lehen zurücknehmen, muss er wiederum die schon oben erwähnten 75 Mark Silber als Witwenunterhalt auszahlen.

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08.07.2014
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07. July Ao. 1283

Des Prediger-Closters zu Halle Abtretung des Platzes, worauf die Neu-Mühle stehet, an das Closter zum Neuen Werck.[nbsp]

Das älteste und zugleich mächtigste Kloster in der Umgebung der Stadt Halle, das Kloster zum Neuen Werk, ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gestiftet worden und hat seine Besitzungen in den folgenden Jahrhunderten so weit ausgedehnt, dass seine Einkünfte denen einer guten Grafschaft im Heiligen Römischen Reich entsprach. Es war mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

07. July Ao. 1283

Das Kloster hatte im Jahre 1236 eine Wassermühle von den Herren von Hausen gekauft. Diese Wassermühle lag in Glaucha, dicht bei dem im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg.[nbsp]
Im Jahre 1258 stritt sich das Kloster zum Neuen Werk mit dem Rat der Stadt Halle, wer für die Instandhaltung des Mühlendammes verantwortlich sei. Letztlich verpflichtete sich die Stadt zur Reparatur des Mühlendammes bzw. zum Schadenersatz.[nbsp]

Doch auch in der Folgezeit muss es Streit um diese Mühle gegeben haben, denn das Kloster zum Neuen Werk sah sich nach einem Standort für eine neue Mühle um.[nbsp]
Ein Platz am Mühlgraben, einem Seitenarm der Saale, schien für diese Zwecke besonders geeignet zu sein. Also wurde hier um 1280 die Neumühle über den Mühlgraben erbaut. Wir kennen diesen Ort noch heute als Mühlpforte.
Der Grund und Boden, auf dem die Neumühle errichtet worden war, gehörte jedoch dem vermutlich im Jahre 1271 gestifteten Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz.[nbsp]

Für den Preis von 50 Marck Silber tritt das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz den Platz, auf dem die Neumühle steht, an das Kloster zum Neuen Werk ab.[nbsp]
Der Pfarrer der Ulrichkirche, dem dieses Stadtviertel unterstand, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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07.07.2014
hallelife.de - Redaktion