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15. September Ao. 1503

Ertzbischoff Ernestus zu Magdeburg erlässet denen Altaristen des Altars S. Erhardi in S. Ulrichs-Kirche zu Halle die Residenz, und wöchentlich 2 von denen 5 Messen, so sie vermöge der Fundation zu halten schuldig gewesen.

Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

15. September Ao. 1503

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 – 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Peter Subach, Kirchenvorsteher der Ulrichkirche, und seine Gattin Margaretha Subach hatten wohl gemeinsam den Altar zu Ehren des heiligen Erhard gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 40 Gulden ausgestattet.

Am 07. Juni Ao. 1452 bestätigt Erzbischof Friedrich die Stiftung, in welcher die Altaristen verpflichtet werden, in der unmittelbaren Nähe der Ulrichkirche zu wohnen und wöchentlich 5 Seelmessen im Andenken an Peter Subach und seine Familie sowie Margaretha Subachs Familie zu lesen. [nbsp]

Nun aber, am 15. September Ao. 1503 lockert Erzbischof Ernst diese Bestimmungen und erlaubt den Altaristen des Altars St. Erhard, sich ihre Wohnstatt frei zu wählen. Des Weiteren reduziert er die Anzahl der wöchentlich zu haltenden Messen. Die Altaristen brauchen nun nur noch 3 Seelmessen in der Woche lesen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen. Begonnen hat sie damit kurz nach dem Tod ihres Gatten im Januar oder Februar 1440. Erste Aufzeichnungen hierüber datieren vom 14. Februar Ao. 1440.

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15.09.2014
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12. September Ao. 1417

Kaysers Sigismundi Confirmation aller Privilegien, der Stadt Halle.

Hier ist Johann Christoph von Dreyhaupt ein Fehler unterlaufen. Sigismund wurde erst im Jahre 1433 zum römisch-deutschen Kaiser ernannt. Das vorliegende Dokument hat Sigismund in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher König (seit 1411) gesiegelt. Das geht aus dem lateinischen Text auch hervor.

12. September Ao. 1417

König Sigismund war zu der Zeit intensiv mit dem Konzil von Konstanz (1414 – 1418) beschäftigt, um die Spaltung der Kirche zu beenden und wieder Glaubenseinheit zu schaffen.

In Halle jedoch hatte sich im Jahre 1412 ein unerhörter Vorgang ereignet: Die Stadt hatte den von Erzbischof Günther II. eingesetzten Salzgrafen, der zugleich Münzmeister war, der Falschmünzerei angeklagt, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und das Urteil gleich vollstreckt. Die ganze Geschichte ist unter dem Datum vom 01. Juni Ao. 1414 ausführlich beschrieben.

In der Folge dieser unrechtmäßigen Hinrichtung hatte Erzbischof Günther II. die Stadt Halle in Reichsacht und Bann schlagen lassen.
Zusätzlich überzog der Erzbischof die Stadt mit Krieg und Belagerung, ließ zur Erntezeit das Getreide auf dem Halme verbrennen und brachte durch solches Vorgehen den Handel in der Stadt gänzlich zum Erliegen.

Auf Befehl Kaiser Wenzels vom 01. August Ao. 1414 hatte der Rat der Stadt mit dem Erzbischof Verhandlungen aufgenommen, um die Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen und wieder Normalität einkehren zu lassen. Gegen eine Zahlung in Höhe von 13.000 Gulden zur Wiedergutmachung erklärte sich Erzbischof Günther II. bereit, die Feindseligkeiten gegen die Stadt Halle einzustellen.

Der Vertrag darüber wurde am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen. Dort versprach Erzbischof Günther auch, die Stadt wieder von Acht und Bann zu befreien.

Es sollte jedoch noch bis zum Jahre 1417 dauern, bis Erzbischof Günther II. wegen einiger Zwistigkeiten mit dem Markgrafen von Brandenburg an König Sigismund herantrat und um Schlichtung bat. Gleichzeitig ließ sich Erzbischof Günther II. mit den weltlichen Hoheitsrechten über das Erzstift Magdeburg beleihen.

Da ihm der König nun einmal sein Ohr geliehen hatte, bat Erzbischof Günther auch um Aufhebung der Reichsacht gegen die Stadt Halle.

König Sigismund lässt daraufhin zwei Dokumente aufsetzen, mit denen er am 12. September Ao. 1417 die Stadt Halle in ihren Privilegien und Freiheiten bestätigt und ihr außerdem das Privileg de non evocando erteilt.

Der oberste weltliche Richter war in jenen Zeiten der König bzw. Kaiser. Wenn jemand in einem weltlichen Rechtsstreit den König als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das königliche Gericht geladen.
Aber der König konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit.
In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den König gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden.

Nun hatte also die Stadt Halle in weltlichen Rechtsfragen die Gerichtshoheit erlangt.

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12.09.2014
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10. September Ao. 981

Pabst Benedicti VII. Bulla, darin er in Faveur des Ertzstiffts Magdeburg das Stifft Merseburg caßiret, und in eine Abtey verwandelt, auch Bischoff Gisilarium mit Ertheilung verschiedener Privilegien zum Ertzbischoff zu Magdeburg confirmiret.

10. September Ao. 981

Der erste Erzbischof des neu errichteten Erzbistums Magdeburg, Adalbert, verstarb am 20. Juni Ao. 981 in Zscherben und wurde im Magdeburger Dom beigesetzt.

Sein Nachfolger sollte der Schulmeister Othricus werden. Von den Domherren in Magdeburg erwählt, wollte Othricus die Bestätigung seiner Ernennung zum Erzbischof von Magdeburg bei Kaiser Otto II. erwirken.
Da Kaiser Otto II. zu der Zeit in Italien weilte, machte sich Othricus auf den beschwerlichen Weg und sprach dort bei dem kaiserlichen Kaplan, Bischof Giselher zu Merseburg, vor. Giselher versprach ihm jeden Beistand, bat sich jedoch bei Kaiser Otto II. das Amt des Erzbischofs für sich selbst aus.

Giselher hatte Erfolg und wurde der zweite Erzbischof zu Magdeburg.
Über den Verrat grämte sich Othricus dermaßen, dass er auf dem Heimweg von Italien in Benevent verstarb.

Giselher entstammte einem sächsischen Adelgeschlecht und war durch die Fürsprache des Bischofs Anno von Worms in kaiserliche Dienste gebracht worden. Dort wirkte er als Kaplan und wurde im Jahre 971 – auch wieder auf Annos Empfehlung hin – zum Bischof zu Merseburg ernannt.

Nun war es dazumal unerhört, dass ein Bischof zwei Bistümer besaß. Aus diesem Grund überhäufte Giselher den Papst Benedikt VII. mit Geschenken und erwirkte so die Auflösung des Bistums Merseburg. Das Bistum wurde am 10. September Ao. 981 in eine Abtei des Benediktiner-Ordens umgewandelt und dem Erzbistum Magdeburg angegliedert.
Zudem erhielt Erzbischof Giselher neben der Verleihung des Palliums als sichtbares Zeichen der Erzbischof-Würde noch weitere Privilegien von Papst Benedikt VII. zugestanden. Demnach hatte er das Recht, das Bistum Merseburg nach Gutdünken zu zergliedern.

Nach seiner Rückkehr in heimatliche Gefilde und der Inbesitznahme des Erzbistums Magdeburg fing Giselher sogleich mit der Aufteilung des Bistums Merseburg an. Schkeuditz, Köthen, Wurzen, Pichen, Eilenburg, Löbnitz, Düben, Pegau und Gerichtshain wurden neben Merseburg selbst ebenfalls dem Erzbistum Magdeburg zugeschlagen, die übrigen Besitzungen auf die Bistümer Halberstadt, Zeitz und Meißen aufgeteilt.

In der Folge dieser Zersplitterung haben sich viele ansässige Wenden (Slawen) von Kaiser und Christentum losgesagt und im Jahre 983 die Bistümer Havelberg und Brandenburg verwüstet. Giselher erhielt von Kaiser Otto II. den Auftrag, den Wenden Einhalt zu gebieten und eroberte Brandenburg zurück. Die Wenden wurden zurückgedrängt.

Übrigens wurde nach Giselhers Tod im Jahre 1004 das Bistum Merseburg wieder hergestellt.

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10.09.2014
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08. September Ao. 1520

Des Provincials des Prediger-Ordens Hermann Rabens Consens zu der von dem Cardinal Alberto vorgenommenen Translation des Convents Prediger-Ordens zum Heil. Creutz in das Closter zu St. Moritz.

08. September Ao. 1520

Das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz ist vermutlich um 1271 gegründet worden und beherbergte Mönche des Dominikanerordens für nahezu 300 Jahre.

Der Orden der Dominikaner, der zu den Bettel-Orden gehört, existiert seit 1216 und geht auf den heiligen Dominikus zurück, der um 1170 in Kastilien geboren war und als junger Geistlicher nach Rom gelangte. Dort war er im Auftrag des Papstes Innozenz III. als Wanderprediger wider die ketzerischen Albigenser (mit denen er jedoch auch den theologischen Disput suchte) unterwegs, weshalb der Orden auch Prediger-Orden genannt wird.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt.

Am 01. Juli Ao. 1518 erhielt er von Papst Leo X. die Freiheit, das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz zur Errichtung seines Neuen Stifts zu verwenden und die Prediger-Mönche in das bereits verlassene Moritzkloster zu versetzen.

Zwei Jahre später, am 28. Juni Ao. 1520, musste der Konvent der Dominikaner in die Versetzung einwilligen. Die Mönche zogen sogleich in das Moritzkloster um.

Am 08. September Ao. 1520 stimmt der Provinzial des Prediger-Ordens, Hermann Rabe, zwangsläufig dem Umzug zu.[nbsp]
Ein Provinzial ist der Leiter einer Ordensprovinz.[nbsp]

Kardinal Albrecht begann unverzüglich mit der Einrichtung seines Neuen Stifts und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Den Dominikanern gefiel es übrigens im Moritzkloster gar nicht. Und so baten sie Kardinal Albrecht nach dem Niedergang seines Neuen Stifts, doch wieder in ihre alte Herberge ziehen zu dürfen. Im Jahre 1541 stimmte Kardinal Albrecht diesem Begehr zu und gestattete den Mönchen auch die Nutzung der Domkirche für ihre Gottesdienste. Er hielt sich ohnehin zu dieser Zeit nicht mehr in Halle auf und hatte sämtliches bewegliches Vermögen des Stifts schon nach Mainz schaffen lassen.[nbsp]

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08.09.2014
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05. September Ao. 1548

Revers E. E. Raths zu Halle wegen Erbauung des Thurms zur Wasserkunst im Saal-Strohme.[nbsp]

Obwohl die Stadt Halle nahe an einem großen Fluss gelegen ist, hat in alten Zeiten bei den Einwohnern Wassermangel geherrscht. So behalfen sich die Bürger mit Schöpfbrunnen oder schöpften Wasser aus der Saale, um es mühevoll zu ihren Häusern zu transportieren.

05. September Ao. 1548

Aufgrund des Wassermangels ist die Stadt mehrfach fast gänzlich ausgebrannt.[nbsp]
Diesem Zustand sollte im 15. Jh. abgeholfen werden.[nbsp]

Im Jahre 1462 konzipierte ein Barfüßer-Mönch eine Wasserkunst, die mit Hilfe von Röhren Wasser aus der Saale in die Stadt leiten sollte. Um jedoch keinen Fehler zu machen, wurde im Jahre 1467 ein Prediger-Mönch ausgesandt, sich in anderen Städten nach Wasserkünsten umzusehen und die Technik zu studieren.[nbsp]

Darauf gründeten wohlhabende Bürger in Halle eine Wassergewerkschaft und brachten den Rat der Stadt dazu, den Bau einer Wasserkunst bei der Neumühle zu bewilligen. Der Turm für die Wasserkunst wurde gebaut und Röhren von dort in die Häuser der Wassergewerkschafter und zu einigen öffentlichen Plätzen gelegt. Im Jahre 1474 rann erstmals Wasser aus einem Röhrenbrunnen auf dem Marktplatz.[nbsp]

Nun war die Wasserkunst neben der Neumühle (über den Mühlgraben an der Mühlpforte) baufällig geworden. Der Kunstmeister von Wittenberg, Matheus Moß, wurde beauftragt, die Wasserkunst instand zu setzen und auszubauen. Dabei bekam die Wasserkunst einen Turm aufgesetzt. Matheus Moß erhielt für seine Arbeit 200 Reichsthaler Lohn.[nbsp]
Weil der Fluss, auch der Mühlgraben, landesfürstliches Eigentum war, musste die Stadt Halle dem Erzbischof Johann Albrecht eine Erklärung ausstellen, den Fluss zu keinem anderen Zwecke als der Wasserentnahme zu nutzen.

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05.09.2014
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04. September Ao. 1693

Privilegium über die Universitäts-Apothecke zum weißen Engel.

Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg erteilt dem ehemaligen kurpfälzischen Hof-Apotheker Johann Bernhard Hoffstädt das Privileg, in Halle unter der Jurisdiktion der Universität eine Apotheke anzulegen und zu halten.

04. September Ao. 1693

Johann Bernhard Hoffstädt war vorher in Heidelberg tätig und von dort durch die französische Invasion vertrieben worden.[nbsp]Dem Apotheker wird die Pflicht auferlegt, geeignetes Personal einzustellen und die Medikamente nach den ärztlichen Rezepturen zu fertigen. Verdächtige Sachen soll er nicht ohne Wissen der Ärzte verkaufen.[nbsp]
Gleichzeitig wird ihm Unterstützung und Schutz zugesichert.[nbsp]

Die Apotheke “Zum weißen Engel” wurde als Universitäts-Apotheke angelegt und dürfte der heutigen Engel-Apotheke am Kleinschmieden entsprechen.[nbsp]
Sie wurde nach Hoffstädts Tod von seinem Schwiegersohn, Dr. Coschwitz, übernommen. Nach dessen Tod übernahm wiederum der Schwiegersohn, Dr. Brockmann, die Apotheke.[nbsp]

Dr. Brockmann war auch als Stadtphysicus tätig, also der vom Stadtrat bestallte Arzt, den man mit unserem heutigen Amtsarzt im Gesundheitsamt vergleichen kann. Der Stadtphysicus war für die städtische Gesundheitsvorsorge und Hygiene zuständig und hatte die Aufsicht über die Apotheken sowie Hebammen, Bader und dergleichen. Außerdem nahm er die amtliche Totenschau vor und führte, wenn notwendig, Obduktionen durch.[nbsp]

Bis zum Jahr 1493 hatte es in Halle nicht eine einzige Apotheke gegeben. Medikamente wurden bis dahin von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.[nbsp]
Im Jahre 1493 zieht Simon Puster nach Halle und bietet seine Dienste als Apotheker an, woraufhin ihm am 21. März Ao. 1493 das Privileg erteilt wird, eine Apotheke zu betreiben. Dies war die Ratsapotheke, die um 1665 geschlossen wurde.
Die zweite Apotheke in Halle war die “Zum blauen Hirsch”, die im Jahre 1535 eröffnet wurde und noch heute als Marktapotheke vorhanden ist. Kardinal Albrecht verfügte damals mit dem Privileg gleichzeitig, dass in Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollten.[nbsp]
Diese ewigen Zeiten waren schon 20 Jahre später vorbei, als Wolff Holtzwirth die Löwenapotheke gründete, die wir auch heute noch kennen.

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04.09.2014
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02. September Ao. 1353

Thammen von Haldeck zu Lauchstädt, Ritters Verbündnüß mit der Stadt Halle, einander beyzustehen.

Wir befinden uns in unruhigen Zeiten. Nach wie vor gilt das Faustrecht und ein jeder versucht, von der Schwäche der Nachbarn zu profitieren.[nbsp]

02. September Ao. 1353

Im Jahre 1351 bricht der sogenannte Magdeburgische Krieg aus.[nbsp]Diesmal ist es jedoch nicht der Erzbischof, der in Kampflaune an der Stadt nagt, sondern es ist der Landadel, der Magdeburg in die Knie zwingen will und innerhalb von 3 Jahren Kriegskosten in Höhe von 15.000 Marck Silber verursacht.[nbsp]Dabei sind die angerichteten Schäden noch nicht berücksichtigt.[nbsp]Magdeburg erneuert sein Bündnis mit der Stadt Halle für die nächsten 6 Jahre und schließt neue Verträge zu gegenseitigem Beistand mit den Städten Goslar, Braunschweig, Quedlinburg, Halberstadt und Aschersleben.

Auch die Stadt Halle bemüht sich um Bundesgenossen für den Fall eines Angriffs. Gleichzeitig wird die Verteidigungsbereitschaft der Stadt erhöht.[nbsp]

Hier sichert der Ritter Thammo von Haldeck, der in Lauchstädt (heute Goethestadt Bad Lauchstädt) residierte, der Stadt Halle Treue und Beistand zu.[nbsp]
Gleichzeitig bekennt er sich zur Treue gegenüber seinem Herzog Magnus I. von Brunswick (Braunschweig) und seinem Markgrafen Friedrich III. von Meißen. Sollte die Stadt Halle Streit mit diesen Herren haben, verpflichtet sich Thammo von Haldeck zur Neutralität.[nbsp]
In anderen Fällen will er der Stadt gegen ihre Feinde beistehen und erwartet selbigen Beistand auch von der Stadt Halle.[nbsp]

Der Vertrag geht sogar noch weiter und räumt der Stadt Halle ein Vorkaufsrecht am Hause Lauchstädt ein, wenn Ritter Thammo von Haldeck seine Güter veräußern möchte. Ein solcher Verkauf würde sämtliche Zubehörungen und Rechte einschließen, die auf dem Haus liegen.[nbsp]
Dieses Vorkaufsrecht tritt jedoch nicht in Kraft, wenn sein Lehnsherr, der Herzog von Braunschweig, das Lehen einlösen will.[nbsp]
Ritter Thammo verspricht weiterhin, dass er keine Personen beherbergen will, die von der Stadt Halle geächtet wurden. Suchen jedoch Bürger oder Diener der Stadt Zuflucht vor anderen Häschern, so sichert er Unterkunft und Verpflegung zu.[nbsp]

Als Gegenleistung erwartet Ritter Thammo, dass ihm die Stadt im Fall einer Fehde mit 10 gerüsteten Mannen und 10 Schützen zu Hilfe eilt. Für die Verpflegung der Söldner will er sorgen.[nbsp]
Darüber hinaus erbittet er den Beistand der Stadt für den Fall, dass er seine Rechte verteidigen muss.[nbsp]

Ritter Heydenreich von Grävendorf und sein Sohn Friedrich, Ulrich von Hunleben (Holleben) und Hans von Sultz bürgen für Ritter Thammo und hängen ihre Siegel an den Vertrag.

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02.09.2014
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01. September Ao. 1327

Ertzbischoff Otto zu Magdeburg erklähret die von Halle an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig, bekräfftiget ihre Privilegia, und verspricht, sie zu schützen.

Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein.[nbsp]

01. September Ao. 1327

Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt.[nbsp]Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen und hatte über die Folgen des Totschlags zu entscheiden. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er – unter Auflagen – den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV..[nbsp]

Im vorliegenden Dokument vom 01. September Ao. 1327 erklärt er die Stadt Halle für unschuldig, bestätigt sie in ihren Privilegien und sichert der Stadt seinen Schutz zu. Außerdem verspricht er, Gesandte nach Rom zu schicken, um auch den Papst davon zu überzeugen, dass die Stadt Halle unschuldig sei und sie vom Bann zu lösen.[nbsp]

Trotzdem dauerte es noch geraume Weile, bis die Stadt vom Kirchenbann befreit wurde. Erst am 18. Oktober Ao. 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später nochmals, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März Ao. 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.

Papst Johannes XXII. hatte Magdeburg bereits im Jahre 1331 aus dem Bann entlassen.

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01.09.2014
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31. August Ao. 1524

Anderweiter Raths-Schluß wegen des Schosses.

Als Schoß wurde in alten Zeiten eine Abgabe bezeichnet, die eine Bürgerschaft zur Verwendung für die Allgemeinheit zusammen geschossen – d.h. gesammelt – hat. Heute kennen wir den Schoß als Steuer.[nbsp]

31. August Ao. 1524

Ursprünglich wurde der Schoß abhängig vom Grundbesitz entrichtet, später flossen alle Vermögenswerte in die Berechnung ein. Bis zum 16. Jh. hatte ein jeder Bürger und Einwohner der Stadt – so auch in Halle – unter Eid sein Vermögen anzugeben. Darauf wurde dann der Schoß berechnet.[nbsp]
Diesbezüglich sind ungezählte Meineide abgelegt worden; teils wurde das Vermögen niedriger beeidet, um sich arm zu rechnen und so die Abgabenlast zu mindern, teils wurde das Vermögen höher angegeben, um kreditwürdig zu sein bzw. zu bleiben, was jedoch zu einer oft ruinösen Abgabenlast führte.

Um diesen Missbrauch abzuschaffen, wurde in Halle im Jahre 1503 der Eid für den Schoß abgeschafft. Stattdessen legte der Rat der Stadt Regeln für einen allgemeinen Schoß fest.[nbsp]
Jeder Bürger hatte grundsätzlich auf sein Bürgerrecht 10 Groschen Schoß zu entrichten und einen Mann für die Wache und Instandhaltung des Stadtgrabens zur Verfügung zu stellen. Diese 10 Groschen wurden auch Vorschoß genannt, weil sie unabhängig von der Vermögenslage im Voraus zu zahlen waren.[nbsp]

Zudem wurden die Häuser in der Stadt taxiert und ein Hausschoß in Höhe von 1% des Hauswertes festgelegt. Die Besitzer der Salzkothen hatten für jeden Ofen jährlich 3 Groschen 2 Pfennige Herdschoß abzuführen. Wer Thalgüter (also Salzpfannen) besaß, musste als Thalsschoß je Pfanne jährlich so viel zahlen, wie er dafür dem Landesherrn zur Lehnsware erlegte.[nbsp]

Die Bürger, die kein eigenes Haus in der Stadt besaßen, mussten neben dem Vorschoß Nachtwächter- und Grabengeld abführen und zusätzlich eine Handels- und Handwerks-Steuer bezahlen.[nbsp]

Wer seine Abgaben nicht bis zum Drei-Königs-Tag (6. Januar) leistete, verlor sein Bürgerrecht!

Am 31. August Ao. 1524 legte der Rat der Stadt Halle fest, welche Personen von diesen Abgaben befreit sein sollen.[nbsp]
Nach diesem Dokument haben alle Hausbesitzer ihren Hausschoß und das Nachtwächtergeld zu zahlen. Die Bürger, die kein Haus besitzen, sind mindestens den Vorschoß schuldig.[nbsp]

Der jeweils amtierende Rat, die Schreiber, Schöppen, der Salzgraf und der regierende Oberbornmeister waren von der Zahlung des Nachtwächter- und Grabengeldes befreit. Deren Diener jedoch mussten die Abgabe leisten.[nbsp]

Die Torschließer brauchten ihr Hausschoß nicht erlegen, solange sie ihr Amt im Tor versahen.[nbsp]

Von den Gebühren für die Torhüter jedoch soll niemand befreit sein, ob arm oder reich, Rat oder Bürger.

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31.08.2014
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30. August Ao. 1519

Des Convents des Closters S. Moritz zu Halle Uebergabe des Closters samt allen seinen Gütern, an den Ertzbischoff, Cardinal Albertum, mit Consens, daß solche zu der Neuen Stiffts-Kirche zu Halle geschlagen, und derselben incorporirt werden mögen.[nbsp]

Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

30. August Ao. 1519

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann vermutlich im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen[nbsp]Legende[nbsp]erhalten und verbreitet hat.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht eingezogen und am 30. August Ao. 1519 vom Prior des Klosters, Nicolaus Munck, übergeben.[nbsp]
Nicht nur das Kloster selbst wurde nun dem Neuen Stift des Kardinals zugeschlagen, sondern auch dessen sämtliche Güter. Die Mönche zogen aus.

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30.08.2014
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29. August Ao. 1445

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Privilegium der Stadt Magdeburg ertheilet, daß die Bürger nach gemeinen Sächsischen Rechten entschieden werden sollen.

Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

29. August Ao. 1445

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben. Die Hallenser, angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart, zierten sich und legten erst ein Jahr später den Treueeid ab.[nbsp]

Als Erzbischof Friedrich III. feierlich zu Magdeburg begrüßt wurde und der Rat mitsamt den ansässigen Ständen und Innungen dem Landesherrn Treue und Gehorsam geschworen hatte, erteilte ihnen Friedrich einen Huldebrief, in dem der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden. Außerdem bekannte sich Erzbischof Friedrich III. zur Anwendung des sächsischen Rechts in seiner Diözese.[nbsp]

Am 21. August Ao. 1446 leistete auch Halle dem Erzbischof den Huldigungseid und erhielt ebenfalls das Privilegium, Rechtssachen nach sächsischer Art zu entscheiden.

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29.08.2014
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27. August Ao. 1691

Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg Rescript an die Magdeburgische Regierung, wegen Aufrichtung der Academie, und Bestellung auch Salarirung der Directorum und Professorum zu Halle.[nbsp]

Der magdeburgischen Regierung wird durch Kurfürst Friedrich III. angezeigt, welche Doktoren und Professoren in welche Fakultäten der Universität eingesetzt werden und wer wieviel Gehalt bekommen soll.

27. August Ao. 1691

Dafür wurden insgesamt jährlich 2.400 Thaler verwendet.[nbsp]Außerdem reguliert Friedrich III. die Stipendien, Praktika in den Amtsstuben und legt fest, dass Absolventen der Friedrichs-Universität bei der Besetzung von Stellen im Herzogtum Brandenburg-Preußen bevorzugt werden.

Für 10 arme Studenten werden jährlich insgesamt 500 Thaler als Stipendien vergeben.[nbsp]

Die Studenten dürfen bei allen Verhören und Verhandlungen der Regierung, der Kämmerei, dem Kirchengericht, des Schöppenstuhls, der Schulzengerichte, der Vormundschafts- und Amtsgerichte zu Giebichenstein anwesend sein. Außerdem dürfen sie an Beratungen im Rathaus und im Thalhaus teilnehmen. Die Studenten dürfen in den Schreibstuben zugegen sein, insbesondere bei Diktaten zuhören und zusätzlich ist ihnen Einsicht in die Schriftsätze in den Kabinetten und Sekretariaten zu gewähren.[nbsp]

Den Fakultäten werden Auditorii (Hörsäle) zugesprochen. Die theologische und philosophische Fakultät erhält “das beste Gemach auf der Bibliothec” (hier ist wohl die Marienbibliothek gemeint), die Juristen-Fakultät den “mittelsten Saal auf der Wage”, die medizinische Fakultät die “Pfänner Convent-Stube”, die mathematische Fakultät den “obersten Saal auf der Wage”. Für gemeinsame Zusammenkünfte der Fakultäten ist die beste Stube auf der Waage vorgesehen.[nbsp]

Kurfürst Friedrich III. (ab 1701 König Friedrich I. in Preußen) erlässt diese Verordnung vorbehaltlich der Bestätigung durch Seine Kaiserliche Majestät Leopold I..

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27.08.2014
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26. August Ao. 1550

Revers des Raths zu Halle, wegen des ausgehängten Korbes an der Stadt-Mauer vor dem Moritz-Pförtlein, zu Bestraffung der Feld- und Garten-Diebe.

In jenen Zeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass sich “leichtfertige” Leute an den Gärten, Äckern, Weinbergen und Wiesen in und um Halle gütlich getan haben und somit den Besitzern Schaden zufügten.[nbsp]

26. August Ao. 1550

Um diesen Vorkommnissen Einhalt zu gebieten, hatten der Rat der Stadt Halle und das Amt Giebichenstein beschlossen, vor der Moritzpforte nach Glaucha hin einen an einem Schwengel befestigten Korb aufzurichten. Feld- und Gartendiebe sollten zur Strafe da hinein gesetzt und durch Schwingen des Korbes in den Stadtgraben, der nun Korbteich genannt wurde, ausgeschüttet werden.[nbsp]
Um der Diebe habhaft zu werden, setzen der Rat der Stadt und das Amt Giebichenstein je einen Wächter ein.[nbsp]

In der Bestätigung des Rates der Stadt vom 26. August Ao. 1550 steht ausdrücklich geschrieben, dass dies der einzige Eingriff in die Gerechtsame des Amtes Giebichenstein sein soll und einzig zu dem genannten Zweck.[nbsp]
Diese Zusicherung war nötig, weil der Wächter, den die Stadt einsetzte, auch außerhalb der hallischen Stadtmauer tätig war und dort ja das Amt Giebichenstein in erzbischöflichem Auftrag die Jurisdiktion hatte. Außerdem befand sich der Korb zur Bestrafung der Delinquenten schon außerhalb der Stadt Halle auf dem Gebiet der giebichensteinischen Gerichtsbarkeit.[nbsp]

Übrigens ist der Korbteich im Jahre 1710 auf Befehl König Friedrichs I. in Preußen zugeschüttet worden, damit man einen besseren Zugang von der Stadt Halle nach Glaucha hätte. Gleichzeitig wurde die Moritzpforte abgerissen und statt ihrer ein neues Tor gebaut.[nbsp]
In dieser Zeit wurde der Korb am Ufer des Saalearms Körbersaale errichtet und war durch die Körberpforte zugänglich. Die Körberpforte befand sich in der Stadtmauer etwa auf der Höhe des heutigen Göbelbrunnens, der den Hallmarkt ziert.[nbsp]
Von der Körbersaale sehen wir heute nichts mehr, weil der Saalearm in den Jahren 1893/ 94 mit einer Straße (heutiger Hallorenring) überbaut wurde und dort heute nur noch der Verkehr fließt. Unter der Straße befindet sich ein erst kürzlich sanierter Kanal, der bei Regen als Ablaufkanal dient.[nbsp]

Das Körben als Strafe für Diebe hatte sich irgendwann überlebt. Danach wurde der Korb noch von den Halloren genutzt, um bei Volksfesten vorlaute Burschen zur Belustigung der Umstehenden zu “kärwen”.

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26.08.2014
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25. August Ao. 1524

Grenitz-Scheidung zwischen Krosigk und Ostrau.[nbsp]

Das Dorf Krosigk (heute Ortschaft der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) mit Schloss und Rittergut lag etwa 2 Meilen (ca. 15 km) von Halle entfernt an der Magdeburger Landstraße.[nbsp]

25. August Ao. 1524

Schloss Krosigk ist wohl um 1100 von Dedo von Krosigk erbaut worden und lange Zeit Residenz des Geschlechts von Krosigk gewesen. Später wechselten die Lehnsmänner recht häufig.[nbsp]

Im Jahre 1524 ist das Schloss Krosigk im Besitz Friedrichs von Trotha. Zwischen ihm und Veith von Drachstorff, dem Inhaber des Schlosses Ostrau, hatte es wegen der Grenzen zwischen beiden Gemeinden und den Gerichten darüber heftigen Streit gegeben.[nbsp]

Kardinal Albrecht als Erzbischof von Magdeburg und Lehnsherr beider Häuser nimmt nun eine Grenzscheidung vor, um die Angelegenheit zu schlichten.[nbsp]
Bei einem Lokaltermin wird festgelegt, wo Malsteine aufzurichten sind und welche Wege welchem Ort – und damit der jeweiligen Gerichtsbarkeit – zugehören. Alle bisherigen Streitigkeiten sollen mit dieser Grenzscheidung beigelegt sein.

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25.08.2014
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24. August Ao. 1541

Ordnung und Leges des uhralten Schöppenstuhls uff dem Berge vor dem Rolande zue Hall.

Der Schöppenstuhl ist ein Kollegium, das zu den jeweils streitigen Rechtsfällen Beratung erteilt und ein Urteil abfasst. Auftraggeber für den Schöppenstuhl sind die Gerichte, die die entsprechenden Akten mit der Bitte um Urteilsfindung übergeben.

24. August Ao. 1541

Die Mitglieder dieses Kollegiums heißen Schöppen (heute Schöffen). Für den Ursprung dieser Bezeichnung gibt es unterschiedliche Erklärungen. Johann Christoph von Dreyhaupt hält es für wahrscheinlich, dass sich der Name aus dem alten deutschen Wort “scepeno” herleitet, welches “Richter” bedeutete.

Die Schöppen dienten den eigentlichen Richtern, ob nun Graf, Burggraf oder Schultheiß, als Beisitzer und Ratgeber. So ist es in Halle schon im 13. Jh. üblich gewesen, dass ohne Schöppen kein peinlicher Prozess entschieden oder unbewegliches Gut auf einen anderen Besitzer übertragen werden durfte. Dies geht aus Gerichtsbüchern des Jahres 1266 hervor.

Bis zum 15. Jh. durften nur Adlige zu Schöppen ernannt werden, denn nur sie galten wegen ihrer Bildung als schöppenbare Männer. Erst als in Deutschland das Römische Recht übernommen wurde und Rechtsgelehrte an Universitäten ausgebildet wurden, änderte sich diese Tradition und fortan übertrug man das Amt eines Schöppen nur noch an Rechtsgelehrte.

Bereits im Jahre 1541 hatte sich der Schöppenstuhl in Halle eine eigene Ordnung gegeben.
In dieser Schöppenordnung ist festgelegt, dass

  1. ehrliche Christen, die auch rechtskundig sind, zu Schöppen erwählt werden. Es sollen 6 Schöppen sein und sie müssen begüterte Bürger der Stadt Halle sein.
  2. die gewählten Schöppen öffentlich vor dem Roland ihren Amtseid leisten müssen.
  3. die Schöppen ihr Amt gewissenhaft und sorgfältig wahrnehmen und wann immer erforderlich, zu Gericht sitzen sollen. Sie sollen nach bestem Wissen und Gewissen urteilen.
  4. die Schöppen, wenn sie verreisen müssen, rechtzeitig ihre Abwesenheit ankündigen sollen, damit das Gericht die Termine darauf ausrichten kann. Sie sollen pünktlich wieder in der Stadt sein, damit sie an den angesetzten Gerichtstagen teilnehmen können.
  5. es keine feste Bezahlung für die Schöppen gibt, sondern das Urteilsgeld und andere Abgaben an das Gericht auf alle Schöppen aufgeteilt werden.
  6. deshalb einer der Schöppen zum Kämmerer ernannt wird. Er soll die fälligen Abgaben und Urteilsgelder einnehmen, sorgfältig registrieren und den Schöppen Rechenschaft ablegen. In jedem Quartal wird den Schöppen ihr Anteil gegen Quittung ausgezahlt.
  7. ein Schöppe, der dieser Ordnung zuwider handelt oder ohne Grund länger als einen Monat abwesend ist, seines Anteils für den betreffenden Monat verlustig geht.
  8. die Schöppen auch Testamentsvollstrecker sind. Deshalb soll der Kämmerer des Schöppenstuhls die Vermächtnisse einfordern und, wie im jeweiligen Testament verfügt, an die Erben geben oder aber nach mehrheitlichem Beschluss der Schöppen zu milden Sachen verwenden. Die Einnahmen und Ausgaben sind jährlich zu berechnen.
  9. ein Gerichtsschreiber zu beschäftigen sei. Er muss mehrheitlich von den Schöppen anerkannt sein und dann zu den Urteilen und Sitzungen vereidigt werden. Wenn er Urteile an Boten ausgibt und das Urteilsgeld erhält, hat er es treulich an den Kämmerer abzuliefern. Neben dem Schreibgeld, dass er für Auftragsarbeiten erhält, stehen ihm je bürgerlichem Urteil 1 Groschen und je peinlichem Urteil 2 Groschen Urteilsgeld zu.
  10. auch ein Schöppendiener zu halten ist. Dieser soll im Schöppenhaus wohnen, sich um allgemeine Anfragen kümmern, den Boten aufwarten, die auf Urteile warten und das Schöppenhaus sauber halten. Außerdem soll er von den Boten das Urteilsgeld in Empfang nehmen, wie es auf dem Urteil vermerkt ist. Das Geld hat er alsbald dem Kämmerer auszuhändigen.
  11. der Schöppenstuhl für das Begräbnis eines verstorbenen Mitglieds sorgt. Schöppen, Schöppenschreiber und Schöppendiener bekommen in solchem Fall Trauerbinden. Die Familie des Verstorbenen erhält noch für ein halbes Jahr seinen Anteil am Urteilsgeld und am Schöppenbrot.
  12. der Schöppenstuhl dreimal im Jahr ein gemeinsames Essen im Gasthof Frosch halten soll, damit die Schöppen einander besser kennenlernen.


Diese Schöppenordnung wurde am 12. Juni Ao. 1584 von Administrator Joachim Friedrich durch eine Verordnung ergänzt.[nbsp]

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24.08.2014
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23. August Ao. 1469

Erasmi Probsts des Closters zum Neuen Werck Vidimus dreyer Briefe Kayser Friedrichs, eines an Churfürst Ernsten zu Sachsen, des andern an den Rath zu Leipzig, und des dritten an den Rath zu Halle, vom 25. May 1469. darinnen den Neu-Jahrs-Marckt zu Leipzig abzustellen, und solchen dagegen zu Halle zu halten, bey Strafe befohlen wird.[nbsp]

23. August Ao. 1469

Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich am 25. Mai Ao. 1464 über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai Ao. 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.[nbsp]

Nun sind Vertreter des Rates der Stadt Halle und der Innungen vor Erasmus, dem Propst des Klosters zum Neuen Werk und gleichzeitig Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, erschienen und haben ihm drei gesiegelte Briefe von Kaiser Friedrich III. vorgelegt. Einer dieser Briefe war am 20. Mai Ao. 1469 an Kurfürst Ernst von Sachsen gerichtet, ein weiterer am 25. Mai Ao. 1469 an den Rat der Stadt Leipzig. In diesen beiden Briefen wird der Stadt Leipzig bei Strafe geboten, den Neujahrsmarkt zu Leipzig wieder stillzulegen und die Stadt Halle an ihren althergebrachten Freiheiten zu belassen. In diesem Fall bezieht sich Kaiser Friedrich III. auf die Freiheit, einen Neujahrsmarkt abzuhalten. Leipzig soll den hallischen Neujahrsmarkt nicht behindern.[nbsp]
Ein dritter Brief ist an den Rat der Stadt Halle gerichtet und bestätigt diesen am 25. Mai Ao. 1469 in seinen Rechten.[nbsp]

Propst Erasmus lässt die Briefe prüfen und bestätigt deren Echtheit.[nbsp]
Die Vertreter der Stadt Halle bitten daraufhin den Propst, von diesen Briefen eine Abschrift fertigen zu lassen, weil die Briefe zur Durchsetzung der hallischen Rechte häufig gebraucht würden und man befürchten müsse, sie könnten beim Transport durch Regen, Wasser oder Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden.[nbsp]
Propst Erasmus entspricht der Bitte und beauftragt den vom Erzbischof bestellten und vereidigten Schreiber Blasius Cruße mit der Fertigung der Abschriften.[nbsp]
Derselbe fertigt und bezeugt die Abschriften und Propst Erasmus lässt die Abschriften wiederum prüfen, bevor er sie am 23. August Ao. 1469 mit seinem Siegel beglaubigt.

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23.08.2014
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22. August Ao. 1515

Ertzbischoff Albrechts zu Magdeburg Confirmation der von Nicolaus Schildbergen gestiffteten 2 Geistlichen Beneficien in der Capelle S. Mariae Magdalenae vor dem Claus-Thore, und deren Verbesserung.[nbsp]

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena, St. Jacob, dem Heiligen Kreuz, St. Wentzel und St. Wolfgang weihen ließ.

22. August Ao. 1515

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre und jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.[nbsp]

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt, einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments zu errichten.[nbsp]
Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.[nbsp]

Am 20. August Ao. 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich und am 22. August Ao. 1515 werden von ihm die geistlichen Stiftungen für den Altar der Kapelle St. Maria Magdalena im Wert von 25 Rheinischen Gulden pro Jahr und die Stiftung für die Marienkirche vom 15. Juli Ao. 1499 bestätigt. Der Betrag für die Stiftung der Marienkirche wird auf insgesamt 200 Rheinische Gulden pro Jahr angehoben. Den Nachkommen Nicolaus Schildbergs wird das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) für die Kapelle St. Maria Magdalena zugesprochen.[nbsp]

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

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22.08.2014
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21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.

Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.[nbsp]

21. August Ao. 1446

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.[nbsp]

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.[nbsp]Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.[nbsp]

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.[nbsp]Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.[nbsp]Die Stadt nahm das Angebot gerne an.[nbsp]

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.[nbsp]
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.[nbsp]

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

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21.08.2014
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20. August Ao. 1515

Ertzbischoff Albrechts zu Magdeburg Bestätigung des zwischen dem Rath zu Halle und Nicolaus Schildbergs Erben wegen dessen Testament und Stifftungen getroffenen Vergleichs.

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena, St. Jacob, dem Heiligen Kreuz, St. Wentzel und St. Wolfgang weihen ließ.[nbsp]

20. August Ao. 1515

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre und jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.[nbsp]

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt, einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments zu errichten.[nbsp]
Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.[nbsp]

Am 20. August Ao. 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich.

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20.08.2014
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18. August Ao. 1012

Pabst Benedicti VIII. Breve an Ertzbischoff Walthardum zu Magdeburg, mit welchem er ihm das Pallium überschickt, die Vortragung des Creutzes und andere Freyheiten erlaubt.[nbsp]

Die Amtszeit Erzbischof Walthards war nur von kurzer Dauer. Gerade einmal zwei Monate lang besetzte er den Stuhl des Erzbischofs in Magdeburg. Um 960 geboren, wurde Walthard (oder Walther) im Jahre 984 zum Dompropst in Magdeburg ernannt.

18. August Ao. 1012

Im Jahre 1004 erwählte ihn das Domkapitel zum neuen Erzbischof. König Heinrich II. legte jedoch Widerspruch ein und sorgte dafür, dass sein Hofkaplan Tagino (oder Daginus) zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde.[nbsp]

Erst nach dem Tode Taginos am 09. Juni Ao. 1012 setzte das Magdeburger Domkapitel Walthard als Erzbischof ein. Zwei Monate später, am 12. August Ao. 1012, verstarb Walthard unerwartet auf der Burg Giebichenstein und wurde in der Domkirche zu Magdeburg bestattet.[nbsp]

So kam also die päpstliche Bestätigung in seinem Amt und das Zeichen der erzbischöflichen Würde, das Pallium, erst posthum in Magdeburg an. Am 18. August Ao. 1012 ließ Papst Benedikt VIII. einen Brief aufsetzen, in dem Erzbischof Walthard seine Amtsfreiheiten gestattet werden. Ihm wird außerdem das Recht erteilt, Prozessionen vorzustehen. Nun, er konnte diese Freiheiten nicht mehr nutzen.

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18.08.2014
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16. August Ao. 1504

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Petitorium vor die Kirche zu Amendorff, in seiner Diöces zu deren Reparirung Allmosen zu samlen, samt 40 Tagen Ablaß vor diejenigen, so darzu ihre milde Hand aufthun.[nbsp]

Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.

16. August Ao. 1504

Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen. Am 15 April Ao. 1394 löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.[nbsp]

Nun sind die Kirchen baufällig geworden und bedürfen der Reparatur. Deshalb bittet Erzbischof Ernst am 16. August Ao. 1504 alle Menschen in seiner Diözese um Gelder für die Bauarbeiten und verspricht jedem Spender 40 Tage Ablass.

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16.08.2014
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15. August Ao. 1691

Vergleich zwischen denen von Kotzen und den Kirchen-Vorstehern U. L. Frauen Kirche zu Halle, wegen der Kotzischen Commenden, nebst Churfl. Brandenb. gnädigster Confirmation.[nbsp]

Die Marktkirche Unser Lieben Frauen ist ein Zusammenbau der beiden ursprünglichen Pfarrkirchen St. Maria (erbaut um 1275) und St. Gertrude (erbaut um 1295). Kardinal Albrecht hatte im Jahre 1529 angeordnet, die Marienkirche bis auf die Hausmannstürme abzureißen und mit der Gertrudenkirche zu verbinden.[nbsp]

15. August Ao. 1691

Weit vor diesem Umbau der beiden Kirchen hatte die Witwe des Pfänners Peter Baldewin, Richardis, ihr Vermögen an ihre Verwandtschaft aus dem Hause von Kotze und von Northausen vererbt.[nbsp]
Daraufhin stifteten die Begünstigten einen Teil ihres Erbes an den Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai und darüber hinaus einen Altar St. Fabian [&] Sebastian in der Gertrudenkirche sowie einen Altar St. Catharina in der Marienkirche. Über diese Stiftungen gibt es Dokumente vom 21. Juli Ao. 1452.[nbsp]

Zu der Stiftung der Altäre in der Marien- und der Gertrudenkirche gehörten auch Einnahmen in Höhe von insgesamt 3 Pfannen Sole aus dem Deutschen Brunnen. Für dieses Geld wurden an den Altären regelmäßig Messen zu Ehren der Verstorbenen und für das Wohl der Stifter gelesen. Zusätzlich hatte sich die Familie von Kotze hier noch das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) gesichert.

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Nach dem Zusammenbau beider Kirchen und der Reformation hatten die Herren von Kotze auch die beiden Stiftungen zusammengelegt, jedoch 20 Gulden davon abgezweigt, um Studenten mit einem Stipendium versorgen zu können. Diese Herabsetzung der Stiftung und zusätzlich die Ausübung des Kirchenpatronats hatte die Kirchenväter erheblich verstimmt. So beschwerten sich diese bei den offiziellen Kirchenvisitationen in den Jahren 1563, 1583 und erneut im Jahre 1642 bei den jeweils amtierenden Erzbischöfen bzw. Administratoren in Magdeburg. Diese Beschwerden scheinen ergebnislos geblieben zu sein.[nbsp]

Nun endlich, nachdem die Verträge des Westfälischen Friedensschlusses aus dem Jahre 1648 in Kraft getreten waren und das ehemalige Erzbistum Magdeburg ein brandenburgisches Herzogtum geworden war, nahm sich Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg der Angelegenheit an und verglich die Streithähne.[nbsp]

Am 15. August Ao. 1691 wurde also der Kompromiss geschlossen, dass die Einnahmen aus den 3 Pfannen Deutsch jährlich ohne Verzug dem Pfarrdiener ausgehändigt werden und dieser am Thomastag (21. Dezember) nach der Predigt öffentlich die Entgegennahme der Stiftung bekannt gibt und den Stiftern Dank ausspricht.[nbsp]
Die Zinsen jedoch – in Höhe von 20 Gulden jährlich – werden auch weiterhin ohne Verzug an die Stipendiaten gegeben.[nbsp]

Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg bestätigt die Wirksamkeit dieses Vergleichs am 24. Oktober Ao. 1691.

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15.08.2014
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12. August Ao. 1307

Pabst Clementis V. Bulla Executoria an den Ertzbischoff zu Magdeburg, darinn er demselben befiehlet, die Bulle wegen der Güter der Tempelherren, daß solche zusammen gehalten werden sollen, zu publiciren.

Der Orden der Tempelherren hatte sich um 1118 aus Rittern formiert, die sich verpflichtet hatten, Pilger im gelobten Land – Jerusalem – gegen die Ungläubigen zu beschützen. Balduin II., König von Jerusalem, stellte ihnen ein Haus auf dem Tempelberg zur Verfügung. Daher rührt der Name des Ordens.

12. August Ao. 1307

Zunächst wurde der Templerorden von päpstlicher Seite sehr unterstützt und genoss einen guten Ruf, wodurch sich die Zahl der Tempelherren erheblich vergrößerte. Auch Personen von hohem Stande traten in den Orden ein und vermehrten so das Vermögen des Ordens beträchtlich. Zu seinen Glanzzeiten besaß der Orden 40.000 Niederlassungen (Kommenden) und verfügte über ein jährliches Einkommen von über 2 Millionen Gulden.[nbsp]

Ob der zunehmende Reichtum und Einfluss des Templerordens die Sitten verdarb und sich etliche Tempelherren tatsächlich der Völlerei, der Trunksucht und der Habgier ergaben, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es wird jedenfalls gesagt, einige Ordensleute seien überheblich geworden und fingen Händel und Krieg mit Fürsten und Königen an oder betrieben schlicht Räuberei.[nbsp]

Gesichert ist allerdings, dass sowohl der französische König Philipp IV. der Schöne als auch Papst Clemens V. begehrliche Blicke nach dem Vermögen des Templerordens geworfen hatten. König Philipp hatte wohl obendrein um Aufnahme im Orden gebeten und war abgelehnt worden.[nbsp]

Dies wird einer der Gründe gewesen sein, weshalb Philipp IV. auf den Gedanken verfiel, den Templerorden auflösen zu lassen. Der wichtigste Grund jedoch war, dass Philipp IV. hoch verschuldet war – auch bei den Templern – und dringend Geld brauchte.[nbsp]
So beeinflusste der französische König den Papst, der seine Residenz nach Avignon verlegt hatte, und verlangte von Clemens V., den Bann über den Templerorden zu verhängen.[nbsp]

Nun warf man den Templern Ketzerei, Gotteslästerung und Homosexualität vor und bereitete den Boden für ein Verbot und die Beschlagnahmung aller Güter.[nbsp]

Am 14. September Ao. 1307 erließ Philipp IV. einen geheimen Haftbefehl, der die Verhaftung aller Templer im Herrschaftsbereich des französischen Königs am 13. Oktober Ao. 1307 vorsah.[nbsp]

Schon vor diesem Datum muss es unter anderem Verhandlungen mit den Johannitern gegeben haben, dass sie einen Teil des Templervermögens beanspruchten. Um also eine Zersplitterung der Güter zu verhindern, verfügte Papst Clemens V., die Güter des Templerordens seien zusammen zu halten.[nbsp]
Am 12. August Ao. 1307 befiehlt Papst Clemens V. dem Erzbischof Burchard III., diese Verfügung in seinem Geltungsbereich bekannt zu machen.[nbsp]

Burchard III. erwies sich als williger Vollstrecker päpstlichen Befehls.
Als er im Jahre 1311/ 1312 dem Konzil zu Vienne (Frankreich) beigewohnt hatte und dort der Tempelritterorden verdammt und aufgehoben wurde, ließ er nach seiner Rückkehr alle 4 Komtureien des Ritterordens in seinem Erzbistum an einem Tag stürmen und die Tempelherren gefangen nehmen. Ihre Güter wurden eingezogen und die Ordensleute auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[nbsp]
Dies betraf auch das Tempelherren-Gut Mücheln bei Wettin.

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12.08.2014
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11. August Ao. 1448

Ertzbischoff Friederichs zu Magdeburg Vergleich mit dem Stifft S. Nicolai zu Magdeburg, wegen des Wasserlauffs zu Hohen-Etlau, und dessen Gebrauch zu denen Kupffer-Hütten bey Kirch-Etlau.

In der Gegend um Rothenburg hat es wohl einst ergiebige Kupferadern gegeben, weshalb ab spätestens 1446 bei Kirch-Etlau (Edlau ist heute eine Ortschaft der Stadt Könnern im Salzlandkreis.) ein Kupferbergwerk betrieben worden ist.[nbsp]

11. August Ao. 1448

Erzbischof Friedrich III. hatte die Herren Heinemann und Habundus Laß mit dem dortigen Bergrecht beliehen und die beiden haben eine Kupferhütte errichtet.[nbsp]

Mit der in Hohen-Etlau betriebenen Mühle muss es da einigen Streit gegeben haben.[nbsp]
Am 11. August Ao. 1448 jedenfalls vergleicht Erzbischof Friedrich III. das Stift St. Nikolai in Magdeburg, dem die Mühle in Hohen-Etlau gehörte, mit den Herren Laß dahingehend, dass der Müller den Wasserlauf nicht hindern oder stauen darf, ohne dies mit den Hüttenleuten in Kirch-Etlau abgesprochen zu haben.[nbsp]
Auch in der Kupferhütte wurde schließlich Wasser benötigt.[nbsp]
Die Hüttenarbeiter wiederum sollen das Wasser nicht umleiten oder stauen, damit die Felder und Wiesen der Bauern keinen Schaden nehmen. Muss dennoch Wasser abgeleitet werden, soll das nur nach Absprache geschehen.[nbsp]
Der Müller in Hohen-Etlau erhält für seine Mühen jedes Jahr an Martini (11. November) einen Rheinischen Gulden von der Kupferhütte in Kirch-Etlau.[nbsp]
Dieser Vertrag erlischt, wenn die Kupferhütte geschlossen wird. Dann mag der Müller das Wasser wieder frei nutzen.[nbsp]
Sollte während der Vertragsdauer der Müller wegen eines zu niedrigen Wasserstandes nicht mahlen können, sollen die Leute ihr Getreide in Rothenburg oder einer anderen Mühle ungehindert mahlen lassen dürfen.[nbsp]
Diejenigen, die bisher ihr Getreide in Alsleben haben mahlen lassen, sollen dies auch weiterhin ungehindert tun können.[nbsp]

Zum besseren Verständnis möchte ich anmerken, dass der Landesherr dazumal sehr wohl die Freiheit hatte, den Bauern vorzuschreiben, in welcher Mühle sie ihr Getreide mahlen zu lassen hatten. Viele Mühlen gehörten Klöstern, die natürlich ihre Einnahmen gesichert sehen wollten. So ist also diese Verfügung nicht verwunderlich.

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11.08.2014
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10. August Ao. 1551

E.H. Dom-Capitels zu Magdeburg Wiederkauffs-Verschreibung des Ringlebens und der sieben Häuser auf dem Martinsberge, (vor dem Galgthore) gegen Empfang 500 Gulden an den Rath zu Halle.[nbsp]

Vor den Toren der Stadt Halle zwischen Ulrichstor und Unterem Galgtor lagen die Gemeinden Petersberg, Ringleben, die Vorstadt Steintor und der Martinsberg.[nbsp]

10. August Ao. 1551

Die Gemeinde Petersberg (nicht zu verwechseln mit der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) hatte ihren Namen von der Kapelle St. Petri, die auf dem Platz des heutigen Opernhauses stand und ein Teil der Ulrichpfarre gewesen ist. Diese Kapelle ist verbrieft seit 1213 und hat gemeinsam mit der Ulrichkirche dem Kloster zum Neuen Werk gehört. Das Dorf selbst hat offenbar schon seit langer Zeit der Stadt Halle gehört, die darüber die Erb- und Niedergerichte ausübte. Die Ober- oder Blutsgerichtsbarkeit übte jedoch das erzbischöfliche Amt Giebichenstein aus.[nbsp]
Der Ort hatte seine eigenen Statuten und seit mindestens 1561 ist von der Gemeinde jedes Jahr ein Rentherr (damals Bauermeister genannt) gewählt worden, der im Auftrag der Stadt Halle auf Ordnung achtete und Erbzinsen und andere Abgaben einnahm.[nbsp]

Ringleben, zwischen der Gemeinde Petersberg und der Vorstadt Steintor gelegen, gehörte einst zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk und wurde dem Geschlecht derer von Brachstedt in Halle zu Mannlehen gegeben. Im Jahre 1472 tauschte das Kloster das Örtchen Ringleben gegen die Peißnitz mit dem Vorwerk Gimritz ein. Fortan gehörte Ringleben dem Erzbischof und wurde wiederum an die von Brachstedt verliehen. In der ersten Hälfte des 16. Jh. starb Paul von Brachstedt ohne Erben und das Lehen fiel an den Erzbischof zurück. Kardinal Albrecht überließ Ringleben dann im Jahre 1540 seinem Kanzler Dr. Türck zu Lehen, welcher ebenfalls ohne Erben verstarb.[nbsp]

Während nun der postulierte[nbsp]Erzbischof Friedrich[nbsp]auf seine Ernennung durch den Papst wartete, verkaufte das Domkapitel zu Magdeburg eben diesen Flecken Ringleben an den Rat der Stadt Halle. Gleichzeitig werden noch 7 Häuser auf dem Martinsberg wiederkäuflich an den Rat übergeben.[nbsp]
Der Rat der Stadt Halle bezahlt für die Besitzung 500 Gulden und darf die Einnahmen daraus für 15 Jahre nutznießen.[nbsp]
Im Dokument wird ebenfalls festgelegt, dass das Domkapitel nach Ablauf der 15 Jahre die Besitzungen wieder einlöst und der Stadt Halle die 500 Gulden entrichtet.

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10.08.2014
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