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01. April Ao. 1303

Ertzbischof Burchardi zu Magdeburg Absonderung der Dörfer Lobeschitz und Podelsee von der Pfarre zu Wettin, und Erhöhung zu einer besondern Pfarre.[nbsp]

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Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.[nbsp]

01. April Ao. 1303

Die heute evangelische Kirche St. Nikolai in Wettin, erbaut im 12. Jh., war um 1300 die Pfarrkirche der Stadt.
Zu der Pfarre haben ehedem auch die Kirchen der Dörfer Lobesitz und Podelsee (bei Neutz) gehört, die von Erzbischof Burchard II. von Wettin abgespalten und zu einer eigenen Pfarre ernannt wurden.

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01.04.2015
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31. März Ao. 1235

Ertzbischoff Burchards Incorporation 1 Hufe Landes zu Glauche, 4 Hufen zu Bruckdorff, 1 Hofes bey dem Closter, und eines Platzes bey S. Martins-Capelle zu Halle, an das Nonnen-Closter Marien-Cammer.

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Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 – 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

31. März Ao. 1235

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und hier gliedert Erzbischof Burchard I. dem Kloster die genannten Ländereien ein.

Übrigens: Weil sich die Zisterzienser, die sich streng an die Traditionen der Benediktiner hielten, nur von ihrer eigenen Hände Arbeit ernähren wollten und eben nicht auf Kosten abhängiger Bauern, wurden viele Bauern und Handwerker als Laienbrüder in den Orden aufgenommen.
Da viele dieser Laienbrüder vor ihrem Eintritt in ein Kloster verheiratet waren und mit Einwilligung ihrer Ehefrauen ins Kloster gingen, wurden für diese verlassenen Ehefrauen eigens Zisterzienser-Nonnen-Klöster geschaffen, um sie nicht anderen kirchlichen Orden zu überlassen.

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31.03.2015
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29. März Ao. 1412

Hermanns von Czymmern und Tile Schengkens Verkauff des Wegepfennigs in S. Ulrichs-Thore an den Rath zu Halle.[nbsp]

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Der Wegepfennig war ein Zoll, den man zu zahlen hatte, wenn man mit einem Wagen oder Karren in eine Stadt einfahren wollte. Dieser Zoll war dazu gedacht, die Straßen und Wege der Stadt in einem guten Zustand zu halten.[nbsp]

29. März Ao. 1412

Wie auch bei anderen Zöllen und Abgaben üblich, konnten solche Einnahmen an Einzelpersonen zu Lehen übertragen werden.
Das war hier in der Vergangenheit offensichtlich der Fall.

Mit vorliegendem Brief bestätigen Hermann von Zimmern und Thilo von Schenk, dass der Rat der Stadt Halle den Wegepfennig im Ulrichstor von ihnen erworben hat.

Das ist die erste schriftliche Erwähnung des Ulrichstores.

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29.03.2015
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28. März Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti zu [nbsp]Magdeburg, gebohrnen Marggrafens zu Brandenburg mit dem Dom-Capitul errichtete Capitulation.

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Nach Erzbischof Ernsts Tod ist in Magdeburg am 30. August Ao. 1513 die Wahl des neuen Erzbischofs durchgeführt worden. Darin wurde einmütig Markgraf Albrecht von Brandenburg zum Erzbischof bestimmt, der bereits Domherr im Magdeburg und außerdem in Mainz und Trier war.[nbsp]

28. März Ao. 1514

Nach dieser Wahl wurden Gesandte nach Rom geschickt, um von Papst Leo X. die Bestätigung des neuen Erzbischofs zu erwirken. Die Gesandtschaft kam nach erfolgreicher Mission am 05. März Ao. 1514 wieder aus Rom zurück.

Inzwischen hatte das Domkapitel zu Magdeburg allem Anschein nach zum ersten Mal im Erzstift eine sogenannte Wahlkapitulation entworfen.
Dies war ein Vertragswerk, in dem die Rechte und Pflichten des Erzbischofs und des jeweiligen Domkapitels festgelegt wurden. Somit bildete es die Verfassung für das entsprechende geistliche Fürstentum.
Solche Wahlkapitulationen waren bis zum Ende des 17. Jh. üblich und wurden erst 1695 vom Papst und 1698 vom Kaiser verboten. Danach wurden nur für die Wahl des Erzbischofs von Mainz noch Wahlkapitulationen gefertigt.

Erzbischof Albrecht (er wurde erst im Jahre 1518 zum Kardinal ernannt) war von der Übergabe der Wahlkapitulation überrascht und wollte sie nicht ratifizieren. Hartnäckige Verhandlungen des Domkapitels und einige Änderungen im Vertrag führten letztendlich doch zur Unterzeichnung am 28. März Ao. 1514.

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28.03.2015
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26. März Ao. 1469

Des Convents der Marien-Knechte Aufnahme der Becker zu Halle in ihre Brüderschaft, und Verschreibung ihrer guten Wercke.[nbsp]

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Schon frühzeitig setzte sich innerhalb der Kirche die Ansicht durch, dass das Himmelreich nur denen zuteil wurde, die gute Werke verrichteten und ihre Sünden büßten. Insbesondere in den Klöstern, die strengen Ordensregeln folgten, meinte man daher, einen Überschuss an guten Werken zu haben.
Diesen Überschuss gedachte man mit Laien zu teilen, die sich in die Kloster-Gemeinschaft einkaufen konnten.

26. März Ao. 1469

Auf diese Weise bildeten sich ganze “Brüderschaften der guten Werke”.

Dieses Vorgehen soll auch der Ursprung der Handwerkszünfte und Innungen sein. Da nicht jede Einzelperson so viel Vermögen hatte, sich in eine Klostergemeinschaft einzukaufen, schlossen sich wohl gleichartige Gewerke zusammen, die auch gemeinsam Andacht übten und untereinander besondere Rechte und Pflichten vereinbarten.
Im Schutze der Innung konnten dann auch Personen von niedrigem Stand und mit wenig Vermögen in den Genuss einer solchen Laienbruderschaft eines Klosters kommen.

Dem jeweiligen Kloster bescherte die Aufnahme einer Innung in die Brüderschaft regelmäßige Einnahmen.

Hier haben nun die Marienknechte oder Serviten, die ihr Kloster in der Galgstraße (heute Leipziger Straße; die Ulrichkirche war die Klosterkirche der Serviten) hatten, die Bäcker-Innung der Stadt Halle in ihre Brüderschaft aufgenommen und sichern der Innung ihre guten Werke zu, insbesondere die Seelmessen für die Verstorbenen und andere Fürbitten.

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26.03.2015
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25. März Ao. 1469

Pabsts Pauli II. Privilegium de non evocando der Stadt Halle, besonders wider die Westphälische Gerichte ertheilet, mit Ernennung der Äbte des Closters S. Petri zu Merseburg, und des Schotten-Closters S. Jacobi zu Erfurt, nebst dem Probst des Closters S. Mauritii zu Halle zu Conservatoribus.

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Der oberste geistliche Richter war in jenen Zeiten der Papst. Wenn jemand in einem geistlichen Rechtsstreit den Papst als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das päpstliche Gericht geladen.[nbsp]

25. März Ao. 1469

Aber der Papst konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit.

In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den Papst gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden.

Die Geschichte dieses Briefes beginnt schon im Jahre 1392, als Erzbischof Albrecht IV. der Stadt Halle das Privileg erteilt, dass der Rat und die Bürgerschaft der Stadt vor keine auswärtigen geistlichen Gerichte geladen werden sollen. Allein der Probst des Klosters St. Moritz sei als Richter zuständig und hätte auch gegen die Widersacher gerecht zu verfahren.

Und wenn ein Auswärtiger eine Rechtssache mit den Hallischen auszumachen hätte, möge auch er sich an den Probst zu St. Moritz wenden.

Nun gab es im Jahre 1401 einen Fall, in dem sich jemand an das kaiserliche Hofgericht wandte und Erzbischof Albrecht IV. eingreifen und schlichten musste.

In den folgenden Jahrzehnten wurde der Stadt Halle sowohl vom Kaiser für die weltlichen Gerichte, als auch vom Papst für die geistlichen Gerichte das erwähnte Privileg verliehen.

Hier nun wird insbesondere erwähnt, dass die entsprechende Jurisdiktion an das Kloster zum Neuen Werk bzw. dessen Probst als Erzdiakon des Kirchensprengels abgegeben worden ist und jener für die Stadt Halle den Probst des Moritzklosters als obersten geistlichen Richter bestimmt hat.
Aus diesem Grund hätten auch die westfälischen Gerichte die Stadt nicht vor sich zu laden, sondern sich an die örtliche Gerichtshoheit zu wenden.

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25.03.2015
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01. Februar Ao. 1413

Pabsts Johannis XXIII Bulla, darinnen er der Stadt Halle das Privilegium ertheilet, daß wann nicht die gantze Stadt ins Interdict geleget ist, der Gottesdienst wegen ein und anderes excomminicirten nicht gehemmet werden soll.[nbsp]

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Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt.
Der Papst konnte ein Interdikt verhängen, aber auch jeder andere ranghohe kirchliche Würdenträger bis hinab zum Bischof. Dieser Bann galt für ganze Länder, Provinzen, Städte oder Dörfer.

01. Februar Ao. 1413

Alle Arten des Gottesdienstes waren während eines Interdikts untersagt. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.

Geistliche durften keine Messe lesen oder predigen, Trauungen durften nicht durchgeführt werden, Bestattungen fanden ohne kirchliche Zeremonien und Weihen statt, Glocken durften nicht geläutet werden.

Das Interdikt wurde oft missbräuchlich angewandt, um persönliche Interessen von kirchlichen Würdenträgern durchzusetzen. In der Folge gewöhnten sich die Gläubigen an solche Maßnahmen und nahmen sie nicht mehr ernst.
Pfarrer wurden aufgefordert, trotz des Interdikts Messe zu halten. Wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurde ihnen nicht selten ihr Einkommen vorenthalten oder sie wurden gar aus dem Ort gejagt. Ein geflügelter Spruch lautete damals: “Pfaffen, wollt ihr singen oder wollt ihr springen?”.

Daraufhin begannen die Päpste, die Strafen zu lockern. Verschiedenen Kirchen und Klöstern wurden Privilegien erteilt, dass sie auch unter dem Interdikt weiter Gottesdienste halten können, allerdings bei verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut. Die Messe sollte leise gelesen werden.
Auch wurde bestimmten Personen gestattet, private Messen abzuhalten.

Einige einflussreiche Persönlichkeiten aus Halle hatten nun die Bitte an Papst Johannes XXIII. herangetragen, dass Gottesdienste weiterhin stattfinden dürfen, wenn nur einzelne Personen einem Interdikt unterliegen bzw. exkommuniziert worden sind.
Papst Johannes XXIII. erteilt der Stadt daraufhin dieses Privileg.

Hierüber darf jedoch nicht vergessen werden, dass zu dieser Zeit die gesamte Stadt in Acht und Bann lag, also auch dem Interdikt unterlag. Diese Repressalien rührten noch von der Geschichte um den Salzgrafen Hans von Hedersleben, den die Stadt Halle am 13. September Ao. 1412 unrechtmäßig der Falschmünzerei bezichtigt, zum Tode verurteilt und hingerichtet hatte. Der Vergleich über diesen Vorfall wurde erst am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen, in dem Erzbischof Günther II. versprach, die Stadt von Reichsacht und Bann zu lösen.
Das von Papst Johannes XXIII. am 01. Februar Ao. 1413[nbsp]erteilte Privileg konnte also nur für die Zukunft angewendet werden.

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01.02.2015
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26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.

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Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet.
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde.

26. Januar Ao. 1543

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben.
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat.

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt.

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen.
Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein.

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26.01.2015
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24. November Ao. 1381

Conrad, Dietrichs, Albrechts und Heinrichs Gebrüder Grafen von Wernigerode Bekäntniß und Verschreibung, daß sie forthin Schloß und Stadt Wernigerode mit seinen Zubehörungen vom Ertzstifft Magdeburg zu Lehn tragen wollen.

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Wir befinden uns in bewegten Zeiten.
Nachdem Papst Clemens V. im Jahre 1309 seinen Sitz nach Avignon verlegt hatte, war Avignon einige Jahrzehnte als Residenz der Päpste anerkannt worden. Im Jahre 1376 kehrte jedoch Papst Gregor XI. nach Rom zurück.

24. November Ao. 1381

Nach dessen Tod im Jahre 1378 wurde der Italiener Bartolomeo Prignano als Urban VI. zum Pontifex erwählt. Das passte den französischen Kardinälen überhaupt nicht ins Konzept. Sie erklärten Urban VI. für unfähig und ernannten den Franzosen Robert Graf von Genf als Clemens VII. zum Papst, der in der Folgezeit als Gegenpapst wirkte.

Markgraf Ludwig von Meißen war auf Drängen des römisch-deutschen Kaisers Karl IV. im Jahre 1373 zum Erzbischof vom Mainz ernannt worden, während das Mainzer Domkapitel Adolf von Nassau zum Erzbischof wählte.
Logischerweise führte dies zu Streitigkeiten, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere in Thüringen und dem mainzischen Eichsfeld einhergingen. Kaiser Karl IV. und sein Sohn Wenzel standen auf Seiten Ludwigs.
Eine Auflösung des Streits erfolgte jedoch erst nach dem Tod Papst Gregors XI. im Jahre 1378. Der von den französischen Kardinälen eingesetzte Gegenpapst Clemens VII. bestätigte Adolf von Nassau in seinem Amt als Erzbischof von Mainz und König Wenzel, der mittlerweile die Nachfolge seines 1378 verstorbenen Vaters Karl IV. angetreten hatte, erkannte die päpstliche Ernennung an.
Als Papst Urban VI. im Jahre 1381 das gerade frei gewordene Amt des Erzbischofs von Magdeburg an Ludwig von Meißen übergab, verzichtete dieser auf Mainz und forderte die Städte des Erzstifts Magdeburg zur Huldigung auf.

Doch die Städte Magdeburg und Halle leisteten die Huldigung nicht, weil sie sich auf eine alte Gewohnheit beriefen, nach der sie nur denjenigen als Landesherren anerkennen, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde vorweisen könne. Erst als Ludwig die kleineren Städte zur Huldigung zwang und am 15. März Ao. 1381 der Stadt Halle einen Huldbrief erteilte, in dem die Stadt an ihren Freiheiten und Privilegien belassen und die erste Lehnsware erlassen worden war, leistete auch Halle den Treueschwur gegenüber dem neuen Erzbischof. Die Stadt Magdeburg ließ sich Zeit und huldigte Erzbischof Ludwig erst, nachdem auch ihren Bürgern am 25. Juli Ao. 1381 der Huldbrief erteilt wurde.

Damit jedoch hatte der Ärger im Erzstift noch kein Ende.
Die Herren der Grafschaft Wernigerode, die zur Mark Brandenburg gehörte, hatten unter anderem die Burgen Papstorf und Langeln in Besitz. Beide Burgen befanden sich auf dem Territorium des Bistums Halberstadt. Die Grafen von Wernigerode betätigten sich auf diesen beiden Burgen als Raubritter und fügten so Durchreisenden und den umliegenden Ortschaften erheblichen Schaden zu. Dabei müssen sie sich wohl auch den Unmut des Erzbischofs Ludwig zugezogen haben, denn der schickte im November des Jahres 1381 seinen Hauptmann mit Truppen nach Papstorf und Langeln, um den Herren das Handwerk legen zu lassen.
Die Truppen des Erzbischofs hatten Erfolg und zerstörten beide Raubschlösser. Graf Conrad von Wernigerode wurde gefangen genommen. Sein Bruder Dietrich entwischte.

Daraufhin lieferten sich die Grafen von Wernigerode der Gnade des Erzbischofs von Magdeburg aus und boten ihm sogar ihre Stammburg und die Stadt Wernigerode an. Nachdem sich Graf Dietrich gestellt und für die Gefangenen ein Lösegeld in Höhe von 400 Mark erlegt hatte, übernahm Erzbischof Ludwig die Besitzungen und gab sie den besiegten Grafen zu Lehen. Die Herren von Wernigerode müssen auf Papstorf verzichten.

Im vorliegenden Dokument bestätigen die Grafen Conrad, Dietrich, Albrecht und Heinrich von Wernigerode am 24. November Ao. 1381 die Vereinbarung. Sie schwören dem Erzbischof und dem Erzstift Magdeburg ewige Treue und versprechen, nie wieder Feinde des Erzbistums zu werden. Außerdem sagen sie dem Erzbischof ihren Beistand in Notlagen zu und erklären Schloss und Stadt Wernigerode zu offenem Haus und Stadt. Das bedeutet, dass der Lehnsherr – hier der Erzbischof – das Recht hat, jederzeit Besatzung in Schloss und Stadt zu legen, so er das für notwendig hält. So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.
Darüber hinaus versprechen die Grafen für sich und ihre Nachkommen, den Besitz an niemand anders als den Erzbischof von Magdeburg zu verkaufen, sollte dies einmal notwendig oder erwünscht sein.
Zu guter Letzt beteuern die Herren von Wernigerode, auch den Brüdern und Vettern des Erzbischofs Ludwig – also den Markgrafen von Meißen – und deren Nachkommen keinerlei Feindschaft entgegenzubringen.
Der Landesherr sichert den Grafen im Gegenzug Verteidigung und Unterstützung zu, wie allen seinen Untertanen.

Erzbischof Ludwig hatte nicht lange Spaß an seinem neuen Besitz. Zur Fastnacht am 18. Februar Ao. 1382 gab er ein prächtiges Fest im Rathaus zu Calbe. Im Haus des Stadtschreibers gleich nebenan brach ein Feuer aus, welches schnell gelöscht werden konnte. Dennoch gerieten die Festgäste in Panik und strömten gleichzeitig auf die Treppe im Rathaus. Die Treppe brach und viele der Gäste stürzten hinab. So endete der Tanz mit zahlreichen gebrochenen Armen und Beinen.
Erzbischof Ludwig jedoch überlebte den Sturz nicht und wurde in aller Stille in der Caldaunen-Kapelle des Magdeburger Doms beigesetzt.

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24.11.2014
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13. November Ao. 1513

Der Päbstlichen Commissarien, Abt Tilemanns zu Closter Berge und Ludolphs Probsts zu Gottes Gnaden Processus Incorporationis des Compter-Hoffs zu S. Cunegund, und zubehöriger Güter, so das Closter zum Neuenwerck von denen Teutschen-Ordens-Rittern erkaufft, samt inserirten Documenten.

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Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

13. November Ao. 1513

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und “liederliche Weibspersonen” verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Propst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen hallischen Güter des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu. Die päpstlichen Kommissare bestätigen nun die Aufnahme dieser Güter in den Besitz des Klosters.

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13.11.2014
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04. November Ao. 1494

Ertzbischoff Ernsts zu Magdeburg Confirmation der Verbesserung des geistlichen Beneficii zum Altar S. Thomae der Caland-Brüderschafft in U. L. Frauen-Kirche zu Halle.

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Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.

04. November Ao. 1494

Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff “Calendae” – den Ersten des Monats – zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Zu dem Altar gehörte gleichzeitig eine Summe Geldes, welche die Brüderschaft spendete, um den Altaristen und die zu haltenden Messen zu finanzieren. Eine solche Stiftung war am 05. Januar Ao. 1458 schon von Erzbischof Friedrich bestätigt worden.

Nun hatte die Kalandbrüderschaft die Summe erhöht und Erzbischof Ernst bestätigt am 04. November Ao. 1494 diese Verbesserung.[nbsp]

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04.11.2014
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01. November Ao. 1361

Theodorici Ertzbischoffs zu Magdeburg Huldebrieff, oder Confirmation der Privilegien der Stadt Halle bey der Huldigung ertheilet.

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Nach dem Tod Erzbischof Ottos (Landgraf Otto von Hessen) hatte das Domkapitel von Magdeburg den bisherigen Bischof von Halberstadt, Markgraf Ludwig von Meißen, als neuen Erzbischof eingesetzt. Dies stieß bei den Ständen auf Unwillen, denn Ludwig war ein junger Herr aus einem mächtigen Fürstengeschlecht und schon die Halberstädter führten Klage gegen seine unnachgiebige Regierung.

01. November Ao. 1361

Und noch jemand war mit der Wahl nicht zufrieden: Kaiser Karl IV. wollte gern seinen Günstling, Bischof Dietrich zu Minden, auf dem magdeburgischen Erzbischofstuhl sehen.
Dieser Dietrich Kagelwit (oder Dietrich von Portitz, wie manche Quellen schreiben), Sohn eines Schneiders aus Stendal, hatte sich durch achtsames Versehen seiner Ämter und sparsame Haushaltsführung bei Kaiser Karl IV. beliebt gemacht und war unter anderem mit diplomatischen Missionen betraut worden.

Kaiser Karl IV. traf nun eine Übereinkunft mit Papst Innozenz VI. und ließ Dietrich zum Erzbischof von Magdeburg berufen.
Am 12. Oktober Ao. 1361 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Erzstift seine Privilegien und Erzbischof Dietrich nahm in der Folgezeit in den Städten des Erzstifts die Huldigung ein.

Den Huldebrief für die Stadt Halle hatte Erzbischof Dietrich am 01. November Ao. 1361 verfasst, als er sich noch in Böhmen befand.

In diesem Brief versichert er der Stadt Halle, sie bei ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie gegen Fürsten und andere Herren zu beschirmen und zu verteidigen.

Der Einzug in Halle und die Einnahme der Huldigung erfolgte offenbar zu einem späteren Zeitpunkt. Leider ist hierzu kein Hinweis vermerkt.

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01.11.2014
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29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.

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Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

29. October Ao. 1428

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 – 1372) und Peter (1372 – 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.

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29.10.2014
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27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.

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Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür – wenn notwendig – die Saale stauen lassen.

27. October Ao. 1238

Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.

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27.10.2014
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02. October Ao. 1414

Guntheri Ertzbischoffs zu Magdeburg Vertrag mit der Stadt Halle, wegen der Geschichte mit dem Saltzgräfen Hansen von Hedersleben.

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Zwischen der Stadt Halle und den Erzbischöfen (namentlich Peter und Albrecht) hatte es Streit gegeben, wer den Salzgrafen einsetzen darf. Der Salzgraf hatte das oberste Amt der Salzwirker inne und wachte über die Talgerichte. Außerdem oblag ihm das Amt eines Münzmeisters und Zolleinnehmers.

02. October Ao. 1414

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther, Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November Ao. 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt.
Mit seiner Position als Salzgraf war auch gleichzeitig das Amt des Münzmeisters verbunden. In Halle waren seit einigen Jahren keine neuen Münzen geprägt worden. Und das hatte seinen Grund. Zu dieser Zeit wurden noch hauptsächlich Hohlmünzen geprägt, die einem hohen Verschleiß unterlagen und daher immer wieder neu hergestellt werden mussten. Dies verursachte Kosten. Um also die Kosten für die Münzprägung decken zu können, wurde ein Zoll auf ein- und ausgehende Waren erhoben, die sogenannte Münzei. Die Einnahmen aus der Münzei standen dem Landesherrn zu. Wenn der Erzbischof jedoch Geld benötigte, verpfändete er auch schon einmal Anteile an der Münzei. So kam es, dass zu Beginn des 15. Jh. ein großer Teil der Münzei in den Händen des hallischen Stadtrates war und die Ratsherren von den Überschüssen aus der Münzei profitierten. Damit ihr Gewinn nicht geschmälert würde, hatten sie das Neuprägen von Münzen bisher erfolgreich unterbinden können. Es waren durch den regen Handel ja genug auswärtige Münzen im Umlauf.

Der neue Salzgraf und Münzmeister Hans von Hedersleben jedoch setzte sich über das Gebot des Stadtrates hinweg und begann, neue Pfennige zu schlagen. Das wollte man nicht ungestraft hinnehmen.
Die Stadt warf ihm nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben. [nbsp]

Am 12. September Ao.1412, zur Zeit des Jahrmarktes, während die Stadt auch das Privileg der Blutgerichtsbarkeit innehatte, nahm die städtischen Häscher Hans von Hedersleben gefangen und das Gericht klagte ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Da sich auch andere Nachbarn gegen die Stadt wandten, sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Erzbischof Günther bestätigt mit dem oben genannten Dokument, dass die Fehde beigelegt sei und er nichts mehr gegen die Stadt unternehmen werde.

16 Tage nach diesem Brief, am 18. Oktober Ao. 1414 setzte Erzbischof Günther einen neuen Salzgrafen, Hans Schaffstädt, ein.

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02.10.2014
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01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.

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Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt.

01. October Ao. 1570

Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 ebenfalls im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Das Hospital findet in der Umgebung des Moritzklosters jedoch nicht den notwendigen Platz, um dem Gebot der Selbstversorgung gerecht werden zu können. Insbesondere[nbsp] war der Ort nicht zu Ackerbau und Viehzucht geeignet.
Deshalb bat der Rat der Stadt den Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden in der Zeit der Reformation auch Administratoren genannt), das Hospital in die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha verlegen zu dürfen. Am 01. Oktober Ao. 1570 gibt Administrator Joachim Friedrich seine Erlaubnis.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:
Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.
Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.

Bereits zu Beginn des Jahres 1571 wurde mit dem Bau der neuen Hospitalgebäude begonnen. Einige Gebäude wurden als Wohnungen hergerichtet und Kammern für die Insassen gebaut. Auch Scheunen durften nicht fehlen. Darüber hinaus wurden ein Teich und ein Hopfgarten angelegt.
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Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters zogen am 27. September Ao. 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen um.

Im Jahr darauf kaufte der Rat der Stadt noch 2 Gehöfte zu dem Hospital hinzu, weil nunmehr auch der Platz des ehemaligen Klosters allein nicht mehr ausreichte.

Für etwa 25 Jahre sollte dieser Platz genügen. Eine große steinerne Scheune wurde im Jahre 1601 errichtet. Das war auch das Jahr, in dem in Philipp Schmids Garten in Oberglaucha eine Quelle entdeckt und eingefasst wurde. Wir kennen sie noch heute als Gesundbrunnen. Von der Quelle aus wurde das heilkräftige Wasser in Röhren bis in den Hof des Hospitals geleitet und dort für das Vieh und die Haushaltung verwandt.

Neue Käufe erfolgten im Jahre 1602. Hier erwarb der Rat der Stadt Halle noch ein Haus, einen Hof und einen Garten hinter dem ehemaligen Kloster und schlug auch diese Besitzungen dem Hospital St. Cyriaci zu.

Letztlich wurde im Jahre 1614 mit Bewilligung des Administrators Christian Wilhelm noch ein zusätzliches Gebäude errichtet.

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01.10.2014
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30. September Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Wapenbrieff vor Sebastian Hugen, Schultheissen zu Magdeburg ertheilet.

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Erzbischof Friedrich III. erteilt Sebastian Hugen die Erlaubnis, ein Wappen führen zu dürfen.

30. September Ao. 1455

Sebastian Hugen bekleidete das Amt des Schultheißen in Magdeburg und hatte sich durch treue Dienste und redlichen Lebenswandel verdient gemacht.

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Das Wappen soll folgendermaßen aussehen:

Es soll ein Schild in weißer Farbe sein, in dem Schild zwei rote Einhornköpfe und unter den Einhornköpfen eine blaue Lilie. Auf dem Schild soll ein Helm stehen und auf dem Helm ein roter Einhornkopf.

* Johann Christoph von Dreyhaupt führt dieses Dokument als Beweis dafür an, dass entgegen der zu seiner Zeit (um 1740) herrschenden Meinung im Heiligen Römischen Reich nicht nur Kaiser und Römischer König das Recht hatten, Wappen zu erteilen.

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30.09.2014
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29. September Ao. 1304

Des Closters zum Neuen Werck Bekäntniß, daß Johann von Northausen einen Altar samt einer täglichen Früh-Messe in der Kirche S. Gertrudis zu Halle gestifftet, und darzu den Zins von einer Reihe Häuser auf dem Redden-Berge übereignet.

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Die Rede ist hier von der ehemaligen Kirche St. Gertrude auf dem Marktplatz, die wohl schon 1295 erwähnt wird, obwohl sie zu dem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgebaut war.

29. September Ao. 1304

Zur Kirche St. Gertrude gehörten die blauen Türme, die bei Niederlegung und Umbau der Kirchen St. Gertrude und St. Maria im Jahre 1529 – ebenso wie die Hausmannstürme der Kirche St. Maria – stehen blieben und nun Teil der Marktkirche Unser Lieben Frauen sind.

Im Jahre 1303 hat Johann von Northausen, ein Pfänner zu Halle, der Kirche St. Gertruden einen Altar gestiftet, der dem heiligen Andreas gewidmet war und an der Ostseite der Gertrudenkirche stand. Zu dem Altar gab der Pfänner das Geld für eine tägliche Frühmesse und außerdem den Jahreszins aus einigen Häusern auf dem Reddenberg.
Erzbischof Burchard II. und die Bischöfe Albert I. zu Halberstadt, Heinrich III. zu Merseburg, Friedrich zu Brandenburg und Arnold zu Havelberg erteilten reichlichen Ablass zu diesem Altar.

Das Kloster zum Neuen Werk bestätigt in diesem Dokument die Stiftung des Johann von Northausen.

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29.09.2014
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26. September Ao. 1184

Ertzbischoff Wichmann zu Magdeburg übereignet dem neugestiffteten Closter zu S. Moritz zu Halle, die Kirche zu Radewell, samt den Capellen zu Dellnitz, Besen und Wörmlitz, desgleichen die Pfarre zu Nienberg und das Dorff Schlagkwitz.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.

26. September Ao. 1184

Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Der erste Propst des Klosters, Dudo, war ursprünglich auch Mönch im Kloster zum Neuen Werk und wurde am 29. Mai Ao. 1184 in sein neues Amt eingesetzt. Als dieser im Jahre 1193 zum Propst im Kloster zum Neuen Werk ernannt wurde, folgte ihm eben jener Schulmeister Rudolphus nach, der laut o.g. Legende die Ursache für die Gründung des Klosters St. Moritz war.

Das Kloster wurde dem heiligen Moritz geweiht, der auch der Patron des Erzstifts Magdeburg war. Moritz oder Mauritius war mutmaßlich ein in Ägypten geborener Offizier der Thebaischen Legion des römischen Kaisers Maximian (240 – 310). Moritz und seine Legion waren Christen. Kaiser Maximian war auf einem Feldzug nach Gallien und wollte die Legion im Kampf gegen Christen einsetzen. Während der Alpenüberquerung im Wallis meuterten die 6.600 Mann der Legion, weil sie nicht gegen ihre Religionsbrüder kämpfen wollten. Kaiser Maximian ließ daraufhin die Legion dezimieren, d.h. jeden zehnten Mann hinrichten. Als dies die verbliebenen Mannen nicht umstimmen konnte, wurde eine zweite Dezimierung befohlen und letztlich die Vernichtung der gesamten Legion angeordnet. Den Ort, an dem die Hinrichtung der Legion stattfand, kennen wir heute als St. Moritz.
Der Kommandeur der Legion, Moritz, wurde als Märtyrer im 4. Jh. heilig gesprochen und gilt als Schutzpatron des Heeres.

Kaiser Otto I. soll wohl vom Papst Gebeine vom heiligen Moritz als Reliquien erhalten haben. In Magdeburg gründete er dann das Moritzkloster, das im Jahre 968 zum Sitz des Erzbistums ernannt wird.

Doch zurück zum Moritzkloster in Halle.

Das Kloster ist im Laufe der Zeit mit vielen geistlichen und weltlichen Gütern beschenkt worden und war so mit einem reichen Einkommen ausgestattet.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von den Mönchen verlassen und 1520 an Kardinal Albrecht übergeben, um seine Güter zu der Neuen Stifts-Kirche (Domkirche) zu schlagen. Kardinal Albrecht wies den Dominikaner-Mönchen, die bisher im Kloster St. Pauli zum Heiligen Kreuz an der Neumühle lebten, das ledige Gebäude des ehemaligen St. Moritz-Klosters als Wohnstätte zu.

Den Dominikanern hat es aber im Moritzkloster nicht gefallen, zumal die Moritzkirche eine Pfarrkirche der Pfänner war, die sich während der Reformation mehrheitlich zum evangelischen Glauben bekannten und die Mönche häufig verspotteten. Daher sprachen die Dominikaner bei Kardinal Albrecht vor und baten darum, wieder in ihren ursprünglichen Gebäuden leben zu dürfen, die nun ja zum Neuen Stift gehörten. Kardinal Albrecht gewährte ihnen diesen Wunsch im Jahre 1541, kurz bevor er Halle verließ. Damit war das Moritzkloster wieder bis auf das Hospitalgebäude unbewohnt.

In das zum Moritzkloster gehörende Gebäude des Hospitals St. Johannis zog im Jahre 1529 das Hospital St. Cyriaci, dessen Grund und Boden Kardinal Albrecht zur Errichtung seines Stadtpalastes nutzte. Doch auch das Hospital St. Cyriaci zog im Jahre 1570 wieder um und besetzte fortan die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha. Damit war das Moritzkloster endgültig verwaist.

Im vorliegenden Dokument übergibt Erzbischof Wichmann am 26. September Ao. 1184 die Kirche zu Radewell mit ihren Filialen zu Döllnitz, Beesen (Planena und Malderitz eingeschlossen) und Wörmlitz an das neu gegründete Moritzkloster. Des Weiteren wird dem Kloster die Pfarre Nienberg mit ihrem Filial Schlagwitz geschenkt.

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26.09.2014
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23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.

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Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.

23. September Ao. 1467

Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle.

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23.09.2014
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21. September Ao. 1530

Kayser Caroli V. Privilegium über zwey Jahrmärckte der Stadt Halle ertheilet.

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Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

21. September Ao. 1530

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und die Streitigkeiten zwischen beiden Städten zogen sich noch eine ganze Weile hin. Mit der Machtübernahme Erzbischof Ernsts in Halle geriet die Klärung des Streitfalles ins Stocken.

Erst 1530 kümmerte sich Kardinal Albrecht um die Angelegenheit und bat Kaiser Karl V. um ein Privileg für zwei weitere Jahrmärkte in Halle. Dieser erlaubte der Stadt, einen Jahrmarkt um St. Maria Magdalena (22. Juli) und einen um Allerheiligen (01. November) zu halten. Jeder dieser Jahrmärkte sollte 3 Tage vor dem Feiertag beginnen und danach noch 3 Tage dauern. Den Händlern, die den Jahrmarkt besuchten, wurden alle Freiheiten und Sicherheiten im Rahmen der Stadtprivilegien zugesprochen.
Diese Jahrmärkte wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt blieb bei ihren Jahrmärkten im Januar und September.

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21.09.2014
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20. September Ao. 1556

Ertzbischoff Sigismundi Entscheidung einiger Gebrechen zwischen den Stadt- und Amts-Müllern in und bey der Stadt Halle.

In alten Zeiten hat es in und um Halle mehrere Mühlen gegeben, die meist dem Kloster zum Neuen Werk gehörten und der Jurisdiktion des Amtes Giebichenstein unterworfen waren. Daher wurden sie generell die Amts-Mühlen genannt.

20. September Ao. 1556

Dem Rat der Stadt Halle gehörten nur drei Mühlen: die Neumühle, später die Mühle zu Gimritz und die Schneidemühle vor dem Schiefertor. Diese Mühlen wurden die Stadt-Mühlen genannt.

Flussabwärts standen also folgende Mühlen:

  1. Die Böllberger Mühle mit einer gewöhnlichen Getreidemühle und einer Ölmühle, in der Pflanzenöle hergestellt wurden.

  2. Die Mühle auf den Pulverweiden mit einer Papier- und Pulvermühle.

    Daher stammt der Name “Pulverweiden”. Eine Papiermühle verarbeitete meist Lumpen, um Papier herzustellen. In einer Pulvermühle wurden Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und gemischt, um daraus Schwarzpulver zu erhalten.

  3. Die Mühle zu Glaucha mit einer gewöhnlichen Getreidemühle, die jedoch nach Errichtung und Inbetriebnahme der Neumühle abgerissen worden ist.

  4. Die Ratsmühle (erst 1569) auf dem Holzplatz vor dem Schiefertor mit einer Schneidemühle.

    Als Schneidemühlen wurden damals Sägewerke bezeichnet. Später wurde hier auch noch eine Walkmühle errichtet, die zur Verarbeitung und Veredelung von Stoffen diente.

  5. Die Neumühle am Mühlgraben mit einer Getreidemühle (als Ersatz für die Glauchaer Mühle), einer Schleif- und Poliermühle, einer Schneidemühle, einer Gewürzmühle und einer Walkmühle.

    In einer Schleifmühle wurden Steine gesägt und geschliffen. Außerdem diente sie zum Schleifen von Glas. Eiserne Geräte wurden in einer Poliermühle auf Hochglanz gebracht.

  6. Die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitz) mit einer Getreide- und einer Ölmühle.

  7. Die Steinmühle bei der Ziegelwiese mit einer Getreidemühle, einer Ölmühle und einer Schneidemühle.

  8. Die Mühle zu Trotha mit einer Getreide- und einer Ölmühle sowie einer Schneidemühle.

    Später entstand am gegenüberliegenden Ufer hinter Kröllwitz noch eine Papiermühle, die zu Franckes Waisenhaus gehörte.

Diese Mühlen, alle an demselben Fluss gelegen, beeinflussten einander natürlich. Darüber gab es immer wieder Streit, der durch etliche Jahrhunderte nachzuvollziehen ist.

Nun hatte es zwischen den Amts- und Stadt-Müllern in und um Halle wieder Streit wegen der Höhe der jeweiligen Mühldämme gegeben. Das Problem wurde schon im Jahre 1534 an Kardinal Albrecht herangetragen, doch erst Erzbischof Sigismund fand 1556 eine endgültige Lösung.
Verschiedene bestellte Müller der Umgebung hatten eine Untersuchung der in und um Halle befindlichen Mühlen vorgenommen und die Mängel abstellen lassen. Die Maßnahmen sind in oben genanntem Dokument aufgeführt worden.
Es ging hierbei um die Mühle zu Trotha, die Steinmühle, die Mühle zu Gimritz, die Neumühle und die Böllberger Mühle.

Zwölf Jahre später, im Jahre 1568, erarbeiteten und publizierten Administrator Johann Friedrich und Kurfürst August von Sachsen gemeinsam eine allgemeine Mühlenordnung für das Erzbistum Magdeburg und das Kurfürstentum Sachsen, nachdem sie die Mühlen an Saale, Luppe, Elster und Pleiße besichtigt hatten.

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20.09.2014
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19. September Ao. 1454

Johannis Truchseß von Beyerrod Comitis Palatini und Kaysers Friderici III. Secretarii dem Magistrat zu Halle ertheilte Gewalt, 50 Notarios publicos zu creiren.

Mit Einführung des römischen Rechts auch im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches im 15. Jh. und der Forderung der geistlichen Gerichtsbarkeit nach schriftlichen Unterlagen ergab sich die Notwendigkeit, Verträge, Gerichtsakten und Protokolle von dazu qualifizierten Personen ausfertigen und beglaubigen zu lassen.

19. September Ao. 1454

Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.

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19.09.2014
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18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.

Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.[nbsp]Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

18. September Ao. 1531

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

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18.09.2014
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17. September Ao. 1382

Graf Ulrichs von Hohnstein Verkauff der Helffte des Schlosses und Städtleins Wippra mit allen Zubehör an Ertzbischoff Fridericum zu Magdeburg vor 450 Marck feinen Silbers.

Friedrich von Hoym, Bischof zu Merseburg, wurde am 23. Februar Ao. 1382 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Dies war der zweite Anlauf auf das Amt, denn schon 1368 war er vom Magdeburger Domkapitel gewählt worden, musste den Stuhl jedoch auf Befehl Kaiser Karls IV. für Albrecht II., Graf von Sternberg, räumen.

17. September Ao. 1382

Aus seiner Regierungszeit ist nicht viel bekannt, denn sie währte nur 9 Monate. Er soll aber wohl gewirtschaftet haben.
Erzbischof Friedrich II. verstarb nach kurzer Krankheit am 09. November Ao. 1382 in Merseburg und wurde in der dortigen Domkirche begraben.

Die Städte Halle und Magdeburg verweigerten ihm die Huldigung, weil sie sich auf einen althergebrachten Brauch beriefen, wonach sie nur demjenigen Landesherrn huldigen würden, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner Erzbischof-Würde vorzeigen konnte. Dieses Pallium hatte er nicht erhalten, wiewohl er die päpstliche Bestätigung seines Amtes vorweisen konnte.
Möglicherweise hatten weder er noch das Domkapitel das Geld, um das Pallium zu kaufen. Dafür brauchte es schon ein kleines Vermögen, denn ein Pallium kostete um die 20.000 bis 30.000 Rheinische Gulden.

Am 17. September Ao. 1382 erkaufte Erzbischof Friedrich II. eine Hälfte des Schlosses und Städtchens Wippra von Graf Ulrich von Hohnstein. Wippra war ohnehin erzbischöfliches Lehen.
Diese Hälfte des Besitzes wird mit allen Zubehörungen, Gerichten und Einkünften für 450 Marck Silber an das Erzbistum übergeben. Graf Ulrich von Hohnstein verzichtet für sich selbst und seine Nachkommen auf jegliche künftige Besitzansprüche.

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17.09.2014
hallelife.de - Redaktion