28. März Ao. 1514

von 28. März 2015

Nach dieser Wahl wurden Gesandte nach Rom geschickt, um von Papst Leo X. die Bestätigung des neuen Erzbischofs zu erwirken. Die Gesandtschaft kam nach erfolgreicher Mission am 05. März Ao. 1514 wieder aus Rom zurück.

Inzwischen hatte das Domkapitel zu Magdeburg allem Anschein nach zum ersten Mal im Erzstift eine sogenannte Wahlkapitulation entworfen.
Dies war ein Vertragswerk, in dem die Rechte und Pflichten des Erzbischofs und des jeweiligen Domkapitels festgelegt wurden. Somit bildete es die Verfassung für das entsprechende geistliche Fürstentum.
Solche Wahlkapitulationen waren bis zum Ende des 17. Jh. üblich und wurden erst 1695 vom Papst und 1698 vom Kaiser verboten. Danach wurden nur für die Wahl des Erzbischofs von Mainz noch Wahlkapitulationen gefertigt.

Erzbischof Albrecht (er wurde erst im Jahre 1518 zum Kardinal ernannt) war von der Übergabe der Wahlkapitulation überrascht und wollte sie nicht ratifizieren. Hartnäckige Verhandlungen des Domkapitels und einige Änderungen im Vertrag führten letztendlich doch zur Unterzeichnung am 28. März Ao. 1514.