12. August Ao. 1307

von 12. August 2014

Zunächst wurde der Templerorden von päpstlicher Seite sehr unterstützt und genoss einen guten Ruf, wodurch sich die Zahl der Tempelherren erheblich vergrößerte. Auch Personen von hohem Stande traten in den Orden ein und vermehrten so das Vermögen des Ordens beträchtlich. Zu seinen Glanzzeiten besaß der Orden 40.000 Niederlassungen (Kommenden) und verfügte über ein jährliches Einkommen von über 2 Millionen Gulden.

Ob der zunehmende Reichtum und Einfluss des Templerordens die Sitten verdarb und sich etliche Tempelherren tatsächlich der Völlerei, der Trunksucht und der Habgier ergaben, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es wird jedenfalls gesagt, einige Ordensleute seien überheblich geworden und fingen Händel und Krieg mit Fürsten und Königen an oder betrieben schlicht Räuberei.

Gesichert ist allerdings, dass sowohl der französische König Philipp IV. der Schöne als auch Papst Clemens V. begehrliche Blicke nach dem Vermögen des Templerordens geworfen hatten. König Philipp hatte wohl obendrein um Aufnahme im Orden gebeten und war abgelehnt worden.

Dies wird einer der Gründe gewesen sein, weshalb Philipp IV. auf den Gedanken verfiel, den Templerorden auflösen zu lassen. Der wichtigste Grund jedoch war, dass Philipp IV. hoch verschuldet war – auch bei den Templern – und dringend Geld brauchte.
So beeinflusste der französische König den Papst, der seine Residenz nach Avignon verlegt hatte, und verlangte von Clemens V., den Bann über den Templerorden zu verhängen.

Nun warf man den Templern Ketzerei, Gotteslästerung und Homosexualität vor und bereitete den Boden für ein Verbot und die Beschlagnahmung aller Güter.

Am 14. September Ao. 1307 erließ Philipp IV. einen geheimen Haftbefehl, der die Verhaftung aller Templer im Herrschaftsbereich des französischen Königs am 13. Oktober Ao. 1307 vorsah.

Schon vor diesem Datum muss es unter anderem Verhandlungen mit den Johannitern gegeben haben, dass sie einen Teil des Templervermögens beanspruchten. Um also eine Zersplitterung der Güter zu verhindern, verfügte Papst Clemens V., die Güter des Templerordens seien zusammen zu halten.
Am 12. August Ao. 1307 befiehlt Papst Clemens V. dem Erzbischof Burchard III., diese Verfügung in seinem Geltungsbereich bekannt zu machen.

Burchard III. erwies sich als williger Vollstrecker päpstlichen Befehls.
Als er im Jahre 1311/ 1312 dem Konzil zu Vienne (Frankreich) beigewohnt hatte und dort der Tempelritterorden verdammt und aufgehoben wurde, ließ er nach seiner Rückkehr alle 4 Komtureien des Ritterordens in seinem Erzbistum an einem Tag stürmen und die Tempelherren gefangen nehmen. Ihre Güter wurden eingezogen und die Ordensleute auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Dies betraf auch das Tempelherren-Gut Mücheln bei Wettin.