29. März Ao. 1412

von 29. März 2015

Wie auch bei anderen Zöllen und Abgaben üblich, konnten solche Einnahmen an Einzelpersonen zu Lehen übertragen werden.
Das war hier in der Vergangenheit offensichtlich der Fall.

Mit vorliegendem Brief bestätigen Hermann von Zimmern und Thilo von Schenk, dass der Rat der Stadt Halle den Wegepfennig im Ulrichstor von ihnen erworben hat.

Das ist die erste schriftliche Erwähnung des Ulrichstores.