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Heine-Park und Lehmanns-Felsen

Entlang der Saale gibt es viel zu sehen und zu entdecken. Eine sehr schöner Route ist der Spaziergang durch den Heine-Park, hinunter ans Riveufer in Richtung Peißnitzinsel, vorbei an den Lehmanns-Felsen. Von oben hat man eine tolle Aussicht, bei guten Wetter bis weit hinter Neustadt.

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08.06.2018
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Über den Dächern von Halle!

Der Wasserturm im nördlich gelegenen Teil der Stadt Halle ist für viele Einwohner und Besucher nicht zu übersehen. Kommt man über die B80 von der Autobahn, fährt man direkt daran vorbei in Richtung Stadtmitte und Halle-Neustadt.

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04.06.2018
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Das Beatles Museum in der Kulturstadt Halle!

Es ist eigentlich wie bei jeder Erinnerung. Die Gedanken schweifen sofort zurück, bis zu jener Zeit, als alles begann. Es gab nur wenige, die damals nicht am Radio saßen. Fernsehen war noch nicht so aktuell wie heute, der Blick ging eher in das magische Auge des Radioempfängers, um eine scheinbare Atmosphäre einzufangen, die nur schwer nachzuvollziehen war.

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25.04.2018
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Der Stadtgottesacker von Halle

Errichtet wurde der Stadtgottesacker ab 1557, nach italienischem Vorbild [Camposanto] im Renaissancestil.[nbsp]Die ringförmig angeordneten Arkaden mit ihren eingebauten Grüften waren lange Zeit der städtischen Oberschicht vorbehalten.

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23.04.2018
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Die Moritzburg in Halle an der Saale

Der Grundstein für die Moritzburg als befestigtes Schloss wurde 1484 gelegt und ist im Stil der Spätgotik errichtet. Sie gehört neben vielen Baudenkmalen der Saalestadt zu einem der interessantesten und ältesten Bauwerke der Stadt.

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16.04.2018
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Der Goldberg

Der Goldberg, die nordöstlichen Erhebung im Stadtgebiet von Halle, gelegen an der B100, zwischen dem Dautzsch und der Frohen Zukunft, hat seinen Namen seit ca. 1750, den goldgelben Sand zu verdanken. In der Vergangenheit war dieser Bereich über viele Jahrhunderte eine Sandgrube. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden hier bei Erdarbeiten sogar eine alte Begräbnisstätten aus porphyrenen Steinkisten, die schnurverzierte Urnen und durchlochte Steinhämmer, als Beigaben enthielten, entdeckt.

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15.04.2018
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Dorfkirche – „Johannes der Täufer“

Die kleine evangelische Kirche steht im Stadtteil Diemitz. Das ehemalige Dorf am Stadtrand[nbsp]wurde am[nbsp]1. Juli 1950 nach Halle (Saale) eingemeindet.

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14.04.2018
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BISMARCKTURM IN WETTIN

Warum in die Ferne schweifen, wenn so viel Unbekanntes so nah ist. Heute wollen wir euch in den Saalekreis entführen, in die Stadt der Wettiner. Das kleine Städtchen an der Saale, bietet viele Sehenswürdigkeiten, die auf den einstigen Glanz des Hochadels hinweisen.

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12.04.2018
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Alte Stadtmauer und ehemaliges Steintor gefunden

Auf der Großbaustelle in der Große Steinstraße sind bei den Bauarbeiten Reste der alten Stadtmauer und des alten Steintores gefunden wurden. Eine Sensation, denn man hätte sie dort nicht mehr vermutet.

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14.03.2018
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Abriss eines Baudenkmals für die Lückenbebauung

„Lücke wird endlich geschlossen“ berichtete die MZ, am 08.02.2018 ,zur Bebauung der Baulücke Rannische Straße 10. Aber zu welchem Preis? Der Abbruch eines weiteren Baudenkmals unserer Stadt, denn die Große Brauhausstraße 17 muss dafür weichen. Wieder wird ein Stück Hallesche Geschichte unwiederbringlich zerstört. Fragen über Fragen, warum konnte es nicht integriert werden? Warum gibt die Stadt dazu das ok? Dies beschäftigt auch Hans-Christian Riecken und er verfasste dazu diesen Beitrag.

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22.02.2018
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Historischer Moment auf dem Holzplatz

Ein historisches Ereignis gab es gestern Nachmittag auf dem Holzplatz in Halle (Saale), nach über 50 Jahren floss aus einer Tiefe vom 519,70 m[nbsp] wieder “Hallesche Sole”. Der Verein[nbsp]Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. plant den alten Solebrunnen wieder zu reaktivieren, damit in der Saline endlich wieder “Hallsches Salz” verarbeitet werden kann.

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21.02.2018
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Bald bleiben nur noch die Erinnerungen

So manch ein Hallenser hat insgeheime gehofft das sich wieder ein Betreiber für Halles Traditions-Gaststätte Knolls Hütte findet, der den Mut hat die Sanierung auf sich zu nehmen. Aber leider ist es nicht an dem und nun sind die Stunden gezählt.

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19.02.2018
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Sole aus Halle – Salz für (H)alle

Bereits unsere Großmütter wussten: “Koche, backe, brate, schmore – nur mit Siedesalz Hallore”! Damit dies auch in den nächsten Generationen nicht nur mündlich überliefert wird, hat die Neue Hallesche Pfännerschaft, welche auch den alten Solebrunnen am Holzplatz reaktivieren will, seit dem 01. November 2017, den Online-Vertrieb von Salz-Produkten vom Technischen Halloren- und Salinemuseum übernommen.[nbsp]

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30.01.2018
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Abriss im Gestüt Kreuz

Im ehemalige Königliche Landgestüt Kreuzvorwerk (Gestüt Kreuz), gegründet 1888, wurde in den letzten Jahren saniert, eine moderne Wohnanlage wurde aus den alten Gemäuern geschaffen. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz. Nur die alte Sattlerei schlummerte über die Jahre weiterhin trist daher und wurde zusehend maroder.

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21.12.2017
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Instandsetzung der Moritzkirche

In den zurückliegenden zwei Jahren, 2015 und 2016, wurden die Fußpunkte am Dach der Moritzkirche über dem Langhaus repariert. Weithin sichtbar ist die ungewöhnlich aussehende, vorläufige Dachdeckung im unteren Teil des Daches. Für den dritten Bauabschnitt hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wieder Gelder zugesagt und heute überreicht.

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22.11.2017
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29. September Ao. 1525

Des Closters zum Neuenwergk Abtretung der drey Pfarren und geistlichen Jurisdiction zu Halle, samt der Kohlwiese unter der S. Moritzburg gelegen, an den Ertzbischoff Cardinal Albertum.

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08.10.2015
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# 4 – Wusstet Ihr schon, dass…

der Jägerberg keine natürliche Erhebung ist, sondern aufgeschüttet wurde?

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08.10.2015
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29. September Ao. 1525

Des Closters zum Neuenwergk Abtretung der drey Pfarren und geistlichen Jurisdiction zu Halle, samt der Kohlwiese unter der S. Moritzburg gelegen, an den Ertzbischoff Cardinal Albertum.

Aufgrund der Wirren in der Zeit der Reformation und der Schwierigkeiten, die sich daraus für die geistliche Gerichtsbarkeit ergaben (weil z.B. auch Mönche sich nicht mehr an ihr Gelübde gebunden fühlten), übergibt das Kloster zum Neuen Werk die Gerichtsbarkeit und Verwaltung des Kirchensprengels an Kardinal Albrecht.

29. September Ao. 1525

Außerdem gibt das Kloster die Aufsicht über die 3 Pfarren in Halle an Kardinal Albrecht ab und verpflichtet sich, den Lehnszins in Höhe von 100 Gulden, der bisher an die Vicarien zu Magdeburg zu zahlen war, nunmehr an die Pfarren zu zahlen.
Damit das Kloster von weiteren Verpflichtungen freigestellt wird, tritt es dem Erzbischof Kardinal Albrecht zudem die Kohlwiese bei der Moritzburg ab.

Fünf Jahre später (1530) zieht Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk ein und fügt es mit all seinen Besitzungen seinem Neuen Stift hinzu.

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29.09.2015
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24. September Ao. 1482

Willkühr der Stadt Halle, von Ertzbischoff Ernesto confirmirt und promulgirt.

Die Stadt Halle begehrte seit jeher gegen die Herrschaft der Erzbischöfe zu Magdeburg auf und strebte danach, eine Freie Reichsstadt zu werden. Dies führte immer wieder zu Streitigkeiten und Kämpfen.

24. September Ao. 1482

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Nachdem sich Erzbischof Ernst der Stadt bemächtigt und die Pfänner, denen die ganze Schuld am Widerstand gegen den Landesherrn zugeschrieben wurde, um ein Viertel ihrer Thalgüter erleichtert hatte, erließ er am 18. März Ao. 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte. Dabei schrieb er der Stadt neue Gesetze vor und veränderte den Rat nach seinem Gutdünken.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September Ao. 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember Ao. 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.

Diese Willkür vom 24. September Ao. 1482 war nicht die erste Verfassung der Stadt Halle gewesen. Wenn es wohl schon seit den Anfängen der Stadt sicherlich ein Regelwerk zum Gemeinwesen gegeben haben muss, so ist uns doch kein schriftliches Zeugnis überliefert. Die erste Urkunde für eine Willkür der Stadt Halle findet sich für das Jahr 1316. Leider ist das Original wohl nicht mehr erhalten.

In den Wirren um den verbrannten Salzgrafen Hans von Hedersleben und den damit verbundenen Streitigkeiten mit Erzbischof Günther hat die Stadt im Jahre 1427 eine neue Willkür aufgestellt, die dann am 24. September Ao. 1482 abgelöst wurde.

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24.09.2015
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08. August Ao. 1500

Ablaß-Brieff von 5 Cardinälen der Kirche zu S. Ulrich zu Halle ertheilet, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.

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Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

08. August Ao. 1500

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Im vorliegenden Dokument erteilen 5 Kardinäle jeweils 100 Tage Ablass für diejenigen Besucher der Kirche St. Ulrich, die an den hohen Festtagen Christi Geburt, Ostern und Pfingsten zur Beichte gehen und der Messe am ersten und zweiten Abend beiwohnen.

Die Kardinäle, die diesen Ablass gewährten, waren Oliverius aus dem Hause Caraffa im Königreich Neapel, Georgius a Costa aus Lissabon in Portugal, Hieronymus Bassus de Ruvere aus Savona in Ligurien, Baptista Zeno aus Venedig und Raimundus Perault (Raimund Peraudi) aus Saintes in Frankreich.

Raimund Peraudi ist der Initiator dieses Ablassbriefes. Er war ab 1486 Ablasskommissar für Frankreich und später päpstlicher Legat und Ablassprediger in Deutschland und Nordeuropa. In dieser Eigenschaft rief er im Jahre 1500 den Jubiläumsablass (1.500 Jahre Christentum) in Deutschland und Skandinavien aus.

Im Jahre 1502 besuchte Kardinal Raimund Peraudi auch Halle und Magdeburg und ernannte den Propst des Klosters zum Neuen Werk, Dr. Pals, zum Unterkommissar zum Einsammeln von Ablassgeldern. Nun wurden die Ablassgelder für den Kreuzzug gegen die Türken gebraucht.

Erzbischof Ernst bestätigt diesen Brief am 21. Oktober Ao. 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

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Kennt Ihr eigentlich schon mein Buch “Rund um die Stadtmauer in Halle (Saale)”?

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08.08.2015
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02. August Ao. 1535

Cardinal Alberti Privilegium, D. Wiehen zu Anlegung einer Apothecke ertheilet, und daß nicht mehr als zwey Apothecken zu Halle seyn sollen.

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Hier haben wir nun das schon im Chronik-Eintrag vom 28. Juli Ao. 1555 erwähnte Privileg des Kardinals Albrecht für Herrn Dr. Johann Nicolaus Wyhe, eine zweite Apotheke in Halle anzurichten.

Dr. Johann Nicolaus Wyhe war der Leibarzt des Kardinals und hatte sich über viele Jahre um die Gesundheit Kardinal Albrechts und seines Hofstaates verdient gemacht.

02. August Ao. 1535

Seine Familie stammte ursprünglich aus Thüringen und hieß eigentlich Niclas genannt Rybegersten. Vermutlich zu Wohlstand gelangt, kaufte sich das Geschlecht den Rang von Edelleuten und gab sich den Beinamen von Wyhe. Dr. Johann Nicolaus Wyhe ist der erste dieses Namens, der in Halle ansässig wurde.

Als er bei Kardinal Albrecht um die Genehmigung zur Einrichtung einer Apotheke ersuchte, war er immer noch der Leibmedicus des Fürsten. Später jedoch wurde er auch Pfänner und Ratsmeister im Magistrat zu Halle. Dr. Johann Nicolaus Wyhe war mit Clara, einer Tochter des Ratsmeisters Augustin Holtzwirth, verheiratet und hatte 6 Kinder.

Kardinal Albrecht gewährte seinem Leibarzt das erwünschte Privileg und verfügte gleichzeitig, dass in der Stadt Halle künftig nicht mehr als zwei Apotheken vorhanden sein sollen.

Wir erinnern uns, dass seit 1493 schon eine Apotheke existierte, die Ratsapotheke, die von Herrn Simon Puster gegründet worden war und bis ins Jahr 1665 bestand.

Weshalb die Anzahl der Apotheken in der Stadt begrenzt werden sollte, kann nur gemutmaßt werden. Vermutlich wollte Kardinal Albrecht seinen Leibarzt keiner großen Konkurrenz aussetzen und damit ein erfolgreiches Geschäft garantieren. Dazu passt, dass in der Urkunde außerdem ein Verbot für alle Krämer, Bader, Barbiere und sonstige Händler erlassen wird, Zubereitungen zu verkaufen, die auch in Apotheken gebräuchlich sind. Einzig schlichte einheimische Feldkräuter dürfen noch außerhalb von Apotheken gehandelt werden.

Im Gegenzug wird Dr. Wyhes Privileg auch auf die Anwendung und den Verkauf von Gewürzen erweitert.

Dr. Johann Nicolaus Wyhe eröffnete dann im Eckladen des Hauses “Zum Goldenen Ring” am Marktplatz 22 seine Apotheke “Zum Blauen Hirsch”.

Fast ein ganzes Jahrhundert später, im Jahre 1630, erwirbt der Apotheker Dr. Urban Teißner den “Blauen Hirsch”. Am 03. August Ao. 1636 kauft er das Haus Marktplatz 17 dazu und richtet seine Hirsch-Apotheke dort ein. Noch heute finden wir an diesem traditionsreichen Platz die Marktapotheke.

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02.08.2015
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01. August Ao. 1341

Graff Albrechts von Barby Vertrag mit der Stadt Halle.

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Graf Albrecht von Barby entstammt einem Grafengeschlecht, das sich auf die Linie der Grafen von Arnstein zurückführt. Dessen Stammvater war Walther III. von Arnstein, der mit Gertrud von Ballenstedt verheiratet war. Gertrud von Ballenstedt war Askanierin und stammt somit von Esico von Ballenstedt, dem Bruder der Uta von Naumburg (Naumburger Dom) ab.

01. August Ao. 1341

Die Grafen von Barby führen ihren Namen auf die Burg Barby zurück, die sich seit dem 12. Jh. im Besitz der Grafen von Arnstein befand.

Das Grafengeschlecht von Barby ist nicht zu verwechseln mit dem uradeligen Geschlecht von Barby, dessen Stammväter anfangs Erbherren zu Jerichow waren.

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Vorliegendes Dokument schlichtet am 01. August Ao. 1341 Streitigkeiten der Stadt Halle mit dem Grafen Albrecht von Barby. Über die Natur des Streits werden leider keinerlei Aussagen getroffen. Vermutlich ging es um die Hoheit über gewisse Besitzungen. Es müssen in den vergangenen Jahren Kriegshandlungen stattgefunden haben, denn im Dokument sollen alle “Schäden aus den Kriegen” vergeben und vergessen sein.

Als Zeugen und Bürgen für den Vertrag traten für den Grafen Albrecht von Barby die edlen Herren Wiprecht von Cerwist und Hinz von Mosigkau (Voigt von Barby) auf. Für die Hallischen zeugten und bürgten Hans Tobias, Hans Drossan und Hans Beyger.

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01.08.2015
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30. July Ao. 1584

Registratur der Bannes Befehlung, Einweisung, und Vereydung des Schultheissen Johann Pöllners, und Schöppen in die Gerichte zu Halle vor dem Roland.

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Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.

30. July Ao. 1584

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.
Ein Afterlehen war ein Lehen, das weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.

Mittlerweile hatte die Stadt Halle (nach großen Streitigkeiten im Jahre 1474) beim Erzbischof das Privileg erwirkt, die Person für ein vakantes Schultheißenamt selbst benennen zu dürfen, welche dann vom Erzbischof bestätigt wurde. Dabei machten es sich die Ratsherren zur Regel, dass nur ein Bürger der Stadt Halle für das Amt in Frage kam.

Nun wurde am 30. Juli Ao. 1584, um 9:00 Uhr morgens, der Pfänner und Bürger der Stadt Halle Johann Pöllner als Schultheiß vereidigt und bekam den Bann vom Landesherrn übertragen.

Als Bann wurde das Recht bezeichnet, die Gerichtsbarkeit auszuüben.

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Eigentlich war Johann Pöllner schon seit dem 21. Oktober Ao. 1575 als Schultheiß in Halle tätig. Aber damals war er vom Burggrafen Magdeburgs, Kurfürst August von Sachsen, eingeschworen worden. Administrator Joachim Friedrich (nach der Reformation wurden die Erzbischöfe als Administratoren bezeichnet) beanspruchte dieses Recht jedoch für sich als Landesherrn. Daher erklärte er die Übertragung des Bannes und die Vereidigung Johann Pöllners im Jahre 1575 für ungültig und ließ den Schultheißen erneut einschwören.

Zur Durchführung und Überwachung der Vereidigung waren hochrangige Vertreter des Administrators erschienen: Fürstlich Magdeburgischer Rat Andreas von Drachsdorff, Hofmarschall Wiprecht von Treschkau, Hauptmann auf der Moritzburg zu Halle Hennig Hameln und Doktor des Rechts Bartholomeo Ude.

Zur Vereidigung waren im Saal des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) erschienen:

Schultheiß Johann Pöllner,

Salzgraf und Senior des Schöppenstuhls Anthonius Feudemann, Doktor des Rechts Joachim Schober und Ratsmeister Leonard Zeise als alte Schöppen,

Doktor des Rechts Johann Schultz und Lizenziat Wolff Schrötter als neue verordnete Schöppen,

Schöppenschreiber Samuell Ockel und

Gerichtsfrohn (Gerichtsdiener) Andreas Reiche.

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Die Fürstlichen Räte lassen den zu vereidigenden Personen die Eidesformeln vorlesen.

Schultheiß Johann Pöllner merkt an, dass in den Eidesformeln erwähnt wird, man wolle sich nach den jüngst reformierten Rechtsgrundsätzen richten. Da hierfür jedoch nicht alle Punkte und Artikel allen anwesenden Personen bekannt sind, sollten sie vorgelesen und zur Beachtung übergeben werden. Erst dann könne man eingeschworen werden. Dem stimmten die Fürstlichen Räte zu.

Nachdem die reformierten Verordnungen und die Verfassung verlesen worden sind, brachte Johann Pöllner vor, dass der Schöppenstuhl mit nur 5 Schöppen für die bevorstehenden Aufgaben kläglich unterbesetzt sei. Außerdem stünde in den Verordnungen, dass weder Schultheiß noch Schöppen die Gerichtsakten mit nach Hause nehmen dürfen, wo doch die zur Prüfung notwendigen Bücher stünden und somit eine sorgfältige Arbeit gar nicht möglich sei.

Die Fürstlichen Räte antworten, dass dem Administrator die Unterbesetzung des Schöppenstuhls sehr wohl bekannt sei und er die Anzahl der Schöppen auf acht erhöhen wolle. Des Weiteren solle den Schöppen gestattet werden, Akten zur Prüfung mitzunehmen und danach kollegial darüber zu beraten.

Nachdem nun alle Fragen geklärt waren, zog die ganze Gesellschaft in Begleitung von Sekretären vom Neuen Gebäude aus auf den Markt vor den Roland.

Vor dem Roland warteten schon die Ratsherren der Stadt Halle und wohnten der Zeremonie bei. Die zu vereidigenden Personen wurden von den Fürstlichen Räten ins Gerichthaus geführt und schworen dort den jeweils für sie gedachten Amtseid.

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30.07.2015
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28. July Ao. 1555

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium Wolff Holtzwirthen ertheilet, eine Apothecke anzurichten.

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Vor 1493 hat in Halle keine einzige Apotheke existiert. Medikamente wurden von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.

28. July Ao. 1555

Im Jahre 1493 aber war Herr Simon Puster in die Stadt gekommen und hat seine Dienste als Apotheker angeboten.
Der Rat der Stadt hat daraufhin mit Erzbischof Ernst verhandelt und die Erlaubnis erwirkt, eine Apotheke in Halle einrichten zu dürfen.
Der Stadtrat gestattete Herrn Puster, eine Apotheke zu führen, verlieh ihm das Bürgerrecht zu Halle und befreite ihn von allen Abgaben im Zusammenhang mit seinem Apothekengeschäft. Für andere Vermögenswerte musste er weiter seine Steuern zahlen.

Diese erste Apotheke war die Ratsapotheke, die bis 1535 die einzige hallische Apotheke blieb. Die Ratsapotheke hat bis etwa 1665 bestanden, ist dann aber geschlossen worden.

Im Jahre 1535 erteilte Kardinal Albrecht seinem Leibarzt Dr. Johann Nicolaus von Wyhe das Privileg, eine neue Apotheke einzurichten und verfügte gleichzeitig, dass zu Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollen. Die Apotheke von Dr. Wyhe wurde “Zum blauen Hirsch” genannt und ist noch heute als Marktapotheke auf dem Marktplatz vorhanden.

So ist das manchmal mit den “ewigen Zeiten”: sie sind allzu schnell vorüber.

Der Apotheker Wolff Holtzwirth kehrte im Jahre 1554 von seinen Studien aus Italien zurück und ehelichte die Tochter Katharina des namhaften Rechtsgelehrten und erzbischöflichen Kanzlers Dr. Melchior Kling. Mit dem Wunsch, eine eigene Apotheke zu eröffnen und seinem Beruf nachgehen zu können, trat der 32-jährige an seinen Schwiegervater heran und bat um Fürsprache bei Erzbischof Sigismund, weil seinen Wünschen ja noch immer das Privileg Kardinal Albrechts im Wege stand.

Dr. Melchior Kling trug dem Erzbischof das Anliegen vor und beschrieb die alte Ratsapotheke im Besitz des Apothekers Wolff Ludewiger als verfallen und unnütz. Außerdem gab er an, dass Wolff Ludewiger ihm das Vorkaufsrecht an seiner Apotheke eingeräumt hätte.

So erwirkte er, dass seinem Schwiegersohn Wolff Holtzwirth am 28. Juli Ao. 1555 das Privileg zur Eröffnung einer Apotheke erteilt wurde.

Erzbischof Sigismund erwähnt in der Urkunde die Verfügung seines Vorgängers, nur zwei Apotheken in Halle zuzulassen, verweist aber gleichzeitig auf die “unfleißige Haltung” der Ratsapotheke. Somit sei die Existenz der Ratsapotheke zu vernachlässigen und Wolff Holtzwirth wird ermächtigt, eine neue Apotheke aufzurichten. Fürderhin sollen keine anderen als die Apotheke des Dr. Wyhe und die des Wolff Holtzwirth in Halle existieren. Das Privileg erstrecke sich auch auf deren Erben.

Trotz des Vorwurfs gegen den Besitzer der Ratsapotheke wird diesem gnädig zugestanden, seine Apotheke bis zu seinem Ableben bewirtschaften zu dürfen.

Sollte Wolff Ludewiger seine Apotheke zu Lebzeiten veräußern wollen, nimmt der Erzbischof für sich das Vorkaufsrecht in Anspruch. Nach dem Tode des Apothekers gehe die Ratsapotheke auch ohne vorherigen Verkauf in erzbischöflichen Besitz über.

Erzbischof Sigismund kündigt in dem Dokument gleich an, die Apotheke in jedem Falle dem Wolff Holtzwirth und dessen Erben übereignen zu wollen. Wolff Holtzwirth wird dann dem Erzbischof den Kaufpreis der Ratsapotheke erstatten. Dr. Johann Nicolaus von Wyhe habe zugesagt, sich am Erwerb der Ratsapotheke für Wolff Holtzwirth mit 100 Talern beteiligen zu wollen.

Beide Apotheker versichern, einander zu ehren und zu unterstützen.

Gleichzeitig verbietet Erzbischof Sigismund mit diesem Dokument allen anderen Krämern, Badern, Barbieren und sonstigen Händlern den öffentlichen oder heimlichen Verkauf von Zubereitungen, die allein den Apotheken vorbehalten bleiben sollen. Einzig schlichte einheimische Feldkräuter dürfen noch außerhalb der Apotheken gehandelt werden.

Das Magdeburger Domkapitel gibt zu den vorgenannten Artikeln und Klauseln seine Zustimmung.

Mit solchem weitreichenden und wohlwollenden Privileg ausgestattet, richtete sich Wolff Holtzwirth am Marktplatz, genauer in der Brüderstraße, seine Apotheke ein. Als Zeichen führte sie das biblische Symbol des Königs Salomo auf seinem Thron sitzend zwischen zwei Löwen. Diese Löwen gaben der Apotheke ihren Namen, Löwen-Apotheke, unter dem sie bis heute bekannt ist.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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26. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verschreibung, daß die neufundirte Stiffts-Kirche für die Haupt und oberste Kirche soll gehalten werden, ingleichen wegen des Opfer-Geldes.

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Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

26. July Ao. 1529

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werk und die Ulrichskirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Von Beginn an stießen die Pläne des Kardinals nicht auf Gegenliebe bei der hallischen Bürgerschaft. Die Reformation fand auch in Halle viele Anhänger, die also keinen Grund für die Errichtung eines weiteren katholischen Stifts in ihrer Stadt sahen, zumal nach und nach die hallischen Klöster ihre Mannen verloren. So teilte man Kardinal Albrecht anfangs mit, dass man in Halle schon genug Kirchen habe und es viel eher an treuen Predigern und Lehrern fehle.

Doch insbesondere im Rat der Stadt gab es noch einige eifrige Katholiken, z.B. die Ratsmeister Wentzel Kurbauch und Caspar Querhammer sowie der Syndikus Philipp Goßmann. Deren Fürsprache bewirkte denn auch einige Vertragsabschlüsse zwischen dem Neuen Stift und dem Rat der Stadt Halle. Einer dieser Verträge beinhaltete sogar die finanzielle Beteiligung des Rates am Bau des Stifts in Höhe von 8.000 Rheinischen Gulden.

Ebenso bestätigte der Rat der Stadt dem Neuen Stift am 26. Juli Ao. 1529, dass die Stiftskirche (der heutige Dom) die Mutter- und oberste Hauptkirche der Stadt sein solle.

Um die Anerkennung der Stiftskirche als oberste Pfarrkirche der Stadt zu manifestieren, wollen die Ratsmänner nach ihrem Ableben dort begraben werden (Das Verbot, Beerdigungen auf den Kirchhöfen innerhalb der Stadtmauer durchzuführen, erfolgte erst später.).

Des Weiteren wollen die Ratsmänner dafür Sorge tragen, dass die Pfarrer der Stiftskirche die vier rituellen Opfer im Kirchenjahr erhielten und die Küster ungehindert von Haus zu Haus ziehen und den Opferpfennig eintreiben können. Der Opferpfennig musste von jedem Einwohner entrichtet werden, der das heilige Sakrament empfangen hat. Im Jahre 1529 war laut Dokument das Opfergeld auf einen alten Pfennig je Person festgelegt. Wer seine Teilnahme am Sakrament verschwieg und den Opferpfennig nicht entrichtete, musste damit rechnen, vom Rat der Stadt mit einer Bußstrafe belegt zu werden.

Im gleichen Dokument versichert der Rat, die beiden Pfarrkirchen St. Gertrude und St. Maria am Markt niederzulegen und zu einer einzigen Kirche, der Marktkirche Unser Lieben Frauen, zu vereinen. Deren Pfarrer sollen Kanoniker im Neuen Stift werden. Die Pfarrkirche St. Ulrich (Hier ist noch die ursprüngliche Kirche dieses Namens gemeint, die zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der Stadtmauer stand.) wird dem Neuen Stift einverleibt.

Die Schulen zu Unser Lieben Frauen und St. Ulrich sollen wieder eingerichtet werden und der Rat verpflichtet sich, für den Unterhalt der Schulmeister und Bediensteten zu sorgen.

Auch die offiziellen Beamten der geistlichen Jurisdiktion sollen aus dem Stadtsäckel versorgt werden.

Zum Schluss wird dem Neuen Stift noch die von Nicolaus Schildberg testamentarisch gestiftete Predigerwohnung in der Nähe des Doms übereignet, die bis dahin als Behausung für den Prediger der Pfarrkirche St. Maria diente. Als Ersatz soll auf dem Pfarrhof von St. Gertrude eine neue Predigerwohnung errichtet werden.

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26.07.2015
hallelife.de - Redaktion