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Flucht mit teuren Folgen

Bei Unfallflucht drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbot / Angemessene Wartezeit muss eingehalten werden

Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder zumindest die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen. Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Darauf weist der ADAC hin.

Flucht mit teuren Folgen

Die Rechtsfolgen für das unerlaubte Entfernen bemessen sich dabei auch nach dem angerichteten Schaden. Beträgt dieser bis etwa 600 Euro, wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt bzw. es wird eine geringe Geldstrafe ausgesprochen. Bei einem Schaden bis 1 300 Euro muss der Fahrer schon mit einer Geldstrafe bis zu einem Monatsgehalt rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot.

Härtere Konsequenzen haben Schäden ab 1 300 Euro. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen, es gibt drei Punkte. Diese Eintragung bleibt zehn Jahre lang im Flensburger Register. Zudem drohen Geldstrafen, die deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen können.

Wer einen Unfall verursacht hat, muss den Geschädigten umgehend benachrichtigen oder die Polizei informieren. Ist kein Mobiltelefon zur Hand, muss der Verursacher mindestens eine halbe Stunde warten, ehe er zur Telefonzelle oder zur Polizei geht. Es reicht keinesfalls aus, eine Visitenkarte am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. „Ein solcher Hinweis an der Windschutzscheibe ist zwar gut gemeint, reicht aber bei Weitem nicht aus“, betont ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe.

Auch ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man grundsätzlich 24 Stunden Zeit hat, um den Unfall nachträglich zu melden. Zum einen gibt es diese „tätige Reue“ nur bei kleinen Parkremplern und nur dann, wenn die Polizei noch nicht tätig wurde. Zum anderen ist die Straftat in jedem Fall bereits mit dem Wegfahren begangen worden; wer sich erst später meldet, kann daher lediglich mit einer milderen Strafe rechnen.

Auch mit der Schadenregulierung ist es für den flüchtigen Sünder schlecht bestellt, da Unfallflucht als vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gewertet wird. Der Versicherungsschutz ist dann dahin. Die Kaskoversicherung verweigert jede Zahlung und kann den Vertrag kündigen. Die Haftpflichtversicherung bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, Beträge bis zu 5 000 Euro holt sie sich allerdings vom Verursacher wieder.

Unfallflucht spielt nicht nur nach harmlosen Parkremplern eine Rolle. Bei 371 095 schweren Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2014 entfernten sich laut Statistischem Bundesamt 17 390 Pkw-Fahrer unerlaubt vom Unfallort; das sind 4,7 Prozent, also nahezu jeder 20. Autofahrer.

Weiter Informationen zum[nbsp]Thema Unfall und Panne[nbsp]finden Sie unter[nbsp]www.adac.de/unfälle[&]pannen.

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14.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Stauprognose für das Wochenende 16. bis 18. Oktober

Ferienbeginn in zehn Bundesländern

Das kommende Wochenende dürfte eines der verkehrsreichsten in der Herbstreisezeit werden. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie Teile der Niederlande starten jetzt in die Ferien.[nbsp]

Stauprognose für das Wochenende 16. bis 18. Oktober

Auf dem Rückweg sind die Urlauber aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Besonders voll dürfte es auf den Routen in Richtung Alpen, in die Mittelgebirge sowie an die Küsten werden.

Die staureichsten Fernstraßen im Überblick:

  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee

  • A 1 Köln – Bremen – Hamburg – Lübeck – Puttgarden

  • A 2 Dortmund – Hannover – Berlin

  • A 1/ A 3/ A 4 Kölner Ring

  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau

  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden

  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe – Basel

  • A 7 Flensburg – Hamburg – Hannover – Würzburg – Füssen/Reutte

  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg

  • A 9 München – Nürnberg – Berlin

  • A 24 Hamburg – Berlin

  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen

  • A 93 Kufstein – Inntaldreieck

  • A 95/ B 2 München – Garmisch-Partenkirchen

  • A 96 München – Lindau

  • A 99 Umfahrung München

In den benachbarten Alpenländern sind trotz starken Urlauberverkehrs lange Staus unwahrscheinlich. Stop-and-Go droht jedoch an den Herbst-Baustellen und in den Ballungsräumen. Aufgrund der Grenzkontrollen an der österreichischen Grenze sollten Urlauber bei der Wiedereinreise nach Deutschland längere Wartezeiten einkalkulieren. Massive Behinderungen gibt es auch an den Grenzen von Österreich zu Ungarn, Slowenien und der Slowakei sowie an den Übergängen in Südosteuropa.

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14.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Viel Scheu vor dem Energieanbieterwechsel

Onlineumfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass Einsparpotential noch oft ungenutzt bleibt

Die Verbraucherzentralen der Bundesländer haben eine[nbsp]Onlineumfrage zum Thema “Wechsel des Strom- und Gasanbieters”[nbsp]durchgeführt. Mit der zum Weltverbrauchertag (15. März 2015) gestarteten Befragung wollten die Verbraucherzentralen herausfinden, ob und wie oft Verbraucher schon den Vertrag oder Versorger gewechselt haben, was sie von einem Wechsel abhält und welche Aspekte ihnen bei einem neuen Vertrag/neuen Anbieter besonders wichtig sind.

Viel Scheu vor dem Energieanbieterwechsel

Anlass der Umfrage war, dass laut Studien die meisten Verbraucher mit den Energiepreisen unzufrieden sind; insbesondere, weil sinkende Energiepreise kaum bei den Verbrauchern ankommen.

An der Umfrage beteiligten sich über 1300 Verbraucher. Die Ergebnisse machen deutlich, dass weiterhin viele Verbraucher noch nie den Anbieter gewechselt haben bzw. im Rahmen der meist teuren Grundversorgung beliefert werden. Jeder vierte der befragten Verbraucher, der noch nicht gewechselt hat, sorgt sich, dass der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert und dadurch eine Versorgungslücke entstehen könnte. Teilweise besteht kein Interesse am Wechsel oder es fehlt schlicht und einfach am Wissen, wie das Wechselprozedere funktioniert.

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Selbst wenn es beim Wechsel zu Problemen oder Verzögerungen kommt, steht man nicht ohne Strom oder Gas da, denn die Versorgung ist zu jedem Zeitpunkt durch den Grundversorger sichergestellt, so die wichtige Botschaft der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.[nbsp]

Verbraucher, die bereits Tarif oder Anbieter gewechselt haben, gaben als Beweggründe für den Wechsel vorrangig an, Geld sparen zu wollen, Ärger über Preiserhöhungen sowie Unzufriedenheit mit dem bisherigen Energielieferanten. Besonders wichtig für Verbraucher bei der Anbieterwahl ist, dass der Versorger keine Vorkasse verlangt, eine vertragliche Preisgarantie zugesichert und ein guter Kundenservice gewährleistet wird. Deutlich wurde anhand der Umfrage auch, dass mit steigenden Energiepreisen das Interesse der Kunden an einem Wechsel wächst.

Der Vertrags- oder Anbieterwechsel ist einfacher, als viele glauben – wenn man gewisse Grundregeln beachtet. Um erfolgreich den Anbieter zu wechseln, sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Vertragsbedingungen verglichen werden.

Verbraucher, die Probleme mit Ihrem Versorger und/oder dem Wechsel haben, finden Informationen und Hilfestellungen unter[nbsp]www.vzsa.de/Anbieterwechsel[nbsp]oder direkt bei den[nbsp]Beratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale.

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Mehr zum Thema

Diese Umfrage wurde im Rahmen des durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projektes “Wirtschaftlicher Verbraucherschutz” durchgeführt.

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14.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Autofahren deutlich billiger

Der Kraftfahrerpreis-Index sinkt binnen Jahresfrist um 3,9 Prozent. Der starke Rückgang der Kraftstoffpreise drückt die Autohaltungskosten.

Die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt von Kraftfahrzeugen sind binnen eines Jahres um 3,9 Prozent gesunken. Ausschlaggebend hierfür ist die deutliche Verbilligung von Benzin und Diesel.[nbsp]

Autofahren deutlich billiger

Gegenüber dem Vorjahr sanken die Kraftstoffpreise um 13,8 Prozent, während es bei den Kosten für die allgemeine Lebenshaltung keine Veränderungen gab. Dies sind die zentralen Erkenntnisse des aktuellen Kraftfahrerpreis-Index, den der ADAC gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt alle drei Monate veröffentlicht. Der Index umfasst alle Preise rund um Autos und Motorräder. Aktuell liegt er bei 102,3 Punkten. Der Index für die allgemeine Lebenshaltung stagniert bei 107,0 Punkten. Beide Indizes wurden letztmals für das Jahr 2010 auf den Basiswert 100 gesetzt.

Neben den Kraftstoffpreisen fließen noch weitere Faktoren in den Kraftfahrerpreis-Index ein. So verteuerten sich Neuwagen um 0,8 Prozent, neue Motorräder sogar um 2,0 Prozent. Auch die Ausgaben für Ersatzteile und Zubehör stiegen um 0,7 Prozent. Deutlich verteuert haben sich gegenüber Herbst 2014 Fahrzeug-Reparaturen und Inspektionen. Die Ausgaben hierfür kletterten um 3,1 Prozent. Für Fahrschulen und Führerscheingebühren muss man 1,8 Prozent mehr bezahlen, auch die Mieten für Garagen gingen um 1,0 Prozent nach oben.

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14.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Bambi kommt meist ohne Vorwarnung

Im Herbst passieren die meisten Wildunfälle mit Personenschaden / Besonders große Gefahr während der Dämmerung

Im Jahr 2014 verunglückten auf deutschen Straßen 2 842 Menschen bei Wildunfällen. Insgesamt waren 18 Tote zu beklagen, 574 Menschen wurden beim Zusammenprall mit einem Wildtier schwer verletzt. Unter die Räder kamen bei den Unfällen aber auch gut 200 000 Rehe, Hirsche und Wildschweine.

Bambi kommt meist ohne Vorwarnung

Neben dem oft beträchtlichen Leid für Mensch und Tier ist auch der wirtschaftliche Schaden immens. So belaufen sich die jährlichen Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherer auf gut eine halbe Milliarde Euro.

Nach Angaben des ADAC ist die Gefahr, mit einem Wildtier zu kollidieren, in den Monaten Oktober und November besonders groß. Dies liegt in erster Linie daran, dass jetzt als letzte Getreideart der Mais abgeerntet wird und viele Tiere sich nicht mehr sicher auf dem Feld verstecken können. Grundsätzlich können Wildunfälle zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit passieren, doch die Gefahr nimmt im Herbst zu. Der Grund: Wild geht meist in der Dämmerung auf Nahrungssuche, also genau dann, wenn in der dunklen Jahreszeit der Berufsverkehr auf den Straßen ist.

Der ADAC rät den Verkehrsteilnehmern, vor allem an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern aufmerksam und vorsichtig zu sein. Es empfiehlt sich, das Tempo zu reduzieren, bremsbereit zu sein und den Straßenrand im Blick zu behalten. Wenn plötzlich ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, heißt es abbremsen, abblenden und dann langsam vorbei fahren. Nicht selten folgen auf ein Tier noch weitere Artgenossen, deswegen ist auch weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Kann ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, sollte der Fahrer das Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Je schneller das Fahrzeug beim Unfall ist, desto größer die Wucht beim Aufprall des Tieres und damit auch das Verletzungsrisiko der Insassen. Ausweichmanöver sollte man auf jeden Fall vermeiden – sie enden nicht selten an einem Baum oder im Gegenverkehr.

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14.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Beratungsaktion für Studenten zum Studienbeginn und Studienende

Anlässlich der mittlerweile in allen Bundesländern begonnenen[nbsp]Vorlesungen im neuen Semester stehen jedem Studenten oder deren Eltern,[nbsp]die Experten der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI)[nbsp]kostenlos für die Beantwortung von Fragen rund ums Thema Studienbeginn,[nbsp]Studienende und Versicherungsschutz telefonisch zur Verfügung.[nbsp]Die Beratungsaktion findet vom 15. bis 20.10.2015 statt.

„Unsere Erfahrungen bei Beratungsaktionen zeigen, dass viele Studenten und deren Eltern vor allem zum Studienbeginn überfordert sind, wenn es um das Thema Versicherungsschutz geht “, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI hin. Aber auch Studenten, die nach dem Semester das Studium beenden werden, sind nach Erfahrungen der GVI beim Thema „Versicherungsschutz nach Studienende“ sehr unsicher.

Häufige Fragen der Studenten bzw. deren Elternbei bei den Beratungsaktionen sind: Welche Versicherungen sollten bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden? Welche Absicherung besteht noch über die Eltern? Welche Versicherungen sind nach dem Studium wichtig? Diese und andere Fragen beantwortet Siegfried Karle, Präsident der GVI regelmäßig zu jedem Studienbeginn bzw. Studienende.

Beratungsaktion für Studenten oder deren Eltern: Die GVI-Experten stehen vom 15. bis 20.10.2015 werktäglich zwischen 11.00 und 16.00 Uhr zum Thema Studienbeginn, Studienende und Versicherungsschutz telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter[nbsp]info@geldundverbraucher.de gestellt werden. Zudem stellt die Verbraucherorganisation in diesem Zeitraum interessante Informationen und Videos für Studenten unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zum Abruf bereit.

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13.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Die besten Verkaufschancen und -zeiten für das Weihnachtsgeschäft

Der Report verzeichnet einen deutlichen Anstieg im Weihnachtsgeschäft, ermittelt die besten Verkaufszeiten und gibt die Top-5 Tipps zur optimalen Vorbereitung

Für den Einzelhandel hat das Weihnachtsgeschäft einen ganz wesentlichen Anteil am Erfolg eines Geschäftsjahres. Aber wann ist mit dem größten Ansturm zu rechnen und wie können sich Händler optimal darauf vorbereiten?[nbsp] Eine aktuelle Marktstudie* von[nbsp]eBay Enterprise[nbsp]belegt eine deutliche Steigerung bei den Ausgaben im Weihnachtsgeschäft, vor allem auch bei Onlineeinkäufen.[nbsp]

Die besten Verkaufschancen und -zeiten für das Weihnachtsgeschäft

Der Report zeigt außerdem die besten Verkaufschancen und -zeiten auf und fasst die Top-5 Tipps zusammen, mit denen sich Händler auf den großen Ansturm im Weihnachtsgeschäft vorbereiten können.

Im letzten Jahr gaben die Konsumenten in Deutschland während der Weihnachtszeit rund 14,55 Mrd. Euro für Online-Einkäufe aus, das waren 21,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt gab jeder deutsche Haushalt in dieser Zeit insgesamt 796,41 Euro aus, 339,29 Euro davon speziell für Geschenke. Deutschland liegt damit nach Großbritannien auf Platz zwei der höchsten Ausgaben für Weihnachtseinkäufe. Für ganz Europa lagen die Ausgaben in der Weihnachtssaison, von Mitte November bis Ende Dezember 2014, bei 48,86 Mrd. Euro im Onlinegeschäft – 21,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auch für den erweiterten Verkaufszeitraum von Oktober bis Dezember, gab es in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Anstieg von 30 Prozent.

Betrachtet man den gesamten europäischen Raum, werden die höchsten Online-Umsätze in der Weihnachtszeit üblicherweise im Zeitraum vom sogenannten „Black Friday“ bis zum „Cyber Monday“ erzielt. Im Jahr 2015 ist das Freitag der 27.11 bis Montag der 30.11. In dieser Zeit liegen die Verkaufszahlen nochmals um 200 Prozent höher als in einer durchschnittlichen Verkaufswoche zwischen Oktober und Dezember. Der eBayEnterprise Report zeigt zudem auf, wann die besten Verkaufszeiten an den Spitzentagen sind, sodass Händler ihre Angebote und Online-Präsenz entsprechend anpassen können.

Der ‘Peak Preparedness’ Report von eBay Enterprise identifiziert allerdings auch eine zweite besonders starke Verkaufswoche im Vorfeld des Weihnachtsfestes. Diese beginnt nach/laut Auswertung der Verkaufszahlen der vergangenen Jahre rund 18 Tage nach dem Black Friday und betrifft somit die mittlere Dezemberwoche. Laut der Studie lagen die Online-Konvertierungsraten in dieser zweiten Spitzenperiode im letzten Jahr um 74 Prozent höher als die durchschnittlichen Werte in der Weihnachtszeit 2014.

„Black Friday und Cyber Monday sind mittlerweile feste Größen im Kalender, und jeder Einzelhändler, der europaweit verkauft, plant sie entsprechend ein“, erklärt Enda Breslin, European Head of Business Development bei eBay Enterprise. „Unsere ‘Peak Preparedness’ Studie zeigt jedoch auch weitere lukrative Verkaufszeiten Mitte Dezember auf. Die Konvertierungsraten sind in diesen Zeiträumen höher, weil die Kunden dann viel zielorientierter einkaufen – sie haben bereits nach Geschenkideen gesucht und sich verschiedene Angebote angesehen. Einzelhändler können dies nutzen, um in diesem Zeitraum die bestmöglichen Umsätze zu erzielen.”[nbsp]

„Die Weihnachtszeit ist für den Einzelhandel nach wie vor die Zeit, um sich zu beweisen. Letztes Jahr konnten viele Händler die große Nachfrage nicht bewältigen, was auch eine erhebliche Belastung für die Lieferanten und die Kundendienstkanäle bedeutete. Gute Vorbereitung ist also offensichtlich das A und O”, so das Resümee von Enda Breslin.

eBay Enterprise hat fünf Tipps für diese Vorbereitung auf den Weihnachtsansturm zusammengefasst:

  1. Abteilungsübergreifendes Team speziell für das Weihnachtsgeschäft: Ein solches Team sollte der erste Schritt bei der Planung sein, da das Weihnachtsgeschäft alle Abteilungen betrifft – vom Verkauf bis hin zur Buchhaltung. In dem Komitee sollten daher alle Abteilungen repräsentiert sein und Leistungskennzahlen, Zuständigkeitsbereiche und die Kommunikationsstrategien vorab vereinbaren. So können Fehlkommunikation zwischen Teams mit unterschiedlichen Prioritäten und interne Schwierigkeiten verhindert werden.

  2. Vorbereitung für den Online-Ansturm: die kurzen, heftigen Anstiege der Besucherzahlen und die damit verbundenen Transaktionen sind eine starke Belastung für das System, das normalerweise für eine deutlich geringere Nachfrage ausgelegt ist. Cloud-basierte Netzwerke können Händlern einen Kapazitätsüberschuss bieten, der es ihnen ermöglicht, solch große Fluktuationen zu bewältigen, ohne großartig in ihre Infrastruktur investieren zu müssen.

  3. Pünktliche Lieferungen: Wir raten Händlern, eng mit den Logistik- und Transportunternehmen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese die erwarteten Versandmengen bewältigen können und die Leistungserwartungen kennen. Die Zusammenarbeit mit mehreren Transportunternehmen kann die Risiken senken. Ähnlich wichtig ist es, vorab die Leistungen der Partner zu prüfen und deren Feedback mit einzubeziehen. Das Transportnetzwerk hat eine begrenzte Kapazität, sodass in Stoßzeiten aus einem verlässlichen 2-Tage-Lieferservice ein 2-3-Tage-Lieferzeitraum werden könnte. Das ist nicht ideal, aber es ist besser, dies im Voraus zu wissen, um die Erwartungen der Kunden von vorneherein realistisch zu gestalten (z.B. durch Bestellungsbestätigungs-eMails), statt sie zu enttäuschen.

  4. Filial-Netzwerke: Händler mit einem Filial-Netzwerk und Omnichannel-Optionen – wie beispielsweise Click-and-Collect oder Ship-from-Store – sind in einer beneidenswerten Position. Diese Kombination von Ressourcen half Händlern im letzten Jahr viele Lieferungen über Ship-from-Store-Dienstleistungen und lokale Transporte abzuwickeln oder den Kunden Abholungen in nahegelegenen Filialen anzubieten und so die Belastung zentraler Lieferstellen zu mindern.

  5. Kundenbetreuung: Sie ist die letzte Verteidigungslinie und ein Schlüsselfaktor zur Lösung von Problemen unzufriedener Kunden. So wie Cloud-Netzwerke flexible Kapazitäten für Websites bieten, kann ein ausgelagerter Kundenservice zur Bewältigung kapazitätsüberschreitender Anfragen beitragen und Ressourcen ergänzen, wenn sie am meisten gebraucht werden. Ein Schlüsselaspekt, den Händler oft übersehen, bildet dabei die Kommunikation nach außen – das Feedback an die Kunden. Wenn es beispielsweise doch zu Verzögerungen kommt, sollte dies den Kunden mitgeteilt werden, egal ob durch eine eMail, Website Messaging, Social Media-Kanäle oder durch eine automatisierte, telefonische IVR-Nachricht.

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*Über den eBay Enterprise ‘Peak Preparedness’ Report
Die Zahlen, die die Grundlage des Reports bilden, stammen aus Analysen des Europageschäfts von eBay Enterprise in den Jahren 2012-2014. eBay Enterprise arbeitet mit mehr als 500 führenden Händlern und Marken weltweit zusammen.

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13.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Gaspreise: Anbieterwechsel lohnt sich, Vertragsanpassung auch

Ein „Heiz-Check“ deckt darüber hinaus unnötige Energieverluste bei privaten Heizungsanlagen auf
Durch den Wechsel des Gasanbieters oder eine Vertragsanpassung lässt sich viel Geld sparen. Deutlich zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Grundversorgung ist meist die schlechteste Wahl. Verglichen wurden die Preise für Gas an 23 Standorten in Sachsen-Anhalt.

Gaspreise: Anbieterwechsel lohnt sich, Vertragsanpassung auch

Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr und einer Heizleistung von 13 kW bezahlen Verbraucher danach durchschnittlich 1558 Euro im Grundversorgungstarif. Am wenigsten bezahlen dabei die Verbraucher in Magdeburg.
Wer als Kunde des örtlichen Grundversorgers noch nie gewechselt hat, also noch immer in dem teuren Allgemeinen Tarif steckt, sollte zumindest bei seinem Grundversorger in einen Sondervertrag mit einem günstigeren Tarif wechseln. Allein durch diesen Vertragswechsel lassen sich bereits 55 bis zu 582 Euro, d.h. durchschnittlich 219 Euro, sparen.

Am meisten können Verbraucher bei einem Anbieterwechsel profitieren, wenn sie also nicht nur den Tarif wechseln, sondern gleich einen anderen Anbieter wählen. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr und einer Heizleistung von 13 kW kann diese Einsparung nach Berechnungen der Verbraucherzentrale zwischen 351 bis zu 756 Euro im Jahr betragen (durchschnittlich 498 Euro).

Ein Heiz-Check deckt darüber hinaus unnötige Energieverluste bei privaten Heizungsanlagen auf. Der Check liefert eine unabhängige Bewertung der Heizanlage und konkrete Empfehlungen, wie sich das System auch ohne große Investitionen optimieren lässt, denn erschreckend viele Heizungsanlagen bringen in der Praxis nicht die Effizienz, die das System eigentlich verspricht“, erläutert Hans-Jürgen Sadlo, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Für die Verbraucher bedeutet das in erster Linie zu hohe Heizkosten: Die Mehrkosten summieren sich in einem typischen Einfamilienhaus schnell auf 150 Euro und mehr.“ Der Heiz-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die z.B. einen Gas- oder Ölheizkessel, eine Fernwärmestation oder eine Wärmepumpe zuhause haben. Mieter benötigen die schriftliche Einwilligung des Eigentümers. Termine für den Heiz-Check können unter der kostenlosen Nummer 0800 – 809 802 400 gebucht werden.

Hinweis
Die Ergebnisse der Stichprobe mit den Übersichten der Preise für einzelne Verbrauchsgruppen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt www.vzsa.de/gaspreise–anbieterwechsel-lohnt-sich–vertragsanpassung-auch nachzulesen.

Die[nbsp]Tabellen zeigen beispielshaft die Kosten und Einsparmöglichkeiten pro Jahr zum Stand 24.9.2015.
Wer sich zum Anbieterwechsel informieren möchte oder Hilfe beim Vergleich der vielen Angebote und Vertragsbedingungen benötigt, kann sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden.

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12.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Verbraucherpreisentwicklung in Sachsen-Anhalt bei + 0,1 Prozent

Wie das Statistische Landesamt mitteilte, betrug der Anstieg des Verbraucherpreisindex im September 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat 0,1 Prozent.[nbsp]Gegenüber dem Vormonat August 2015 sank das Preisniveau durchschnittlich um 0,2 Prozent auf einen Indexstand von 107,1 (2010 = 100).

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09.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Pkw im Bremstest nicht zu schlagen

ADAC vergleicht Bremswege verschiedener Fahrzeugklassen / Transporter und Wohnmobil mit mäßigen Ergebnissen

Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Verkehrsunfällen. Verursacht werden sie meist durch zu geringen Abstand zum Vordermann. Dabei schätzen die Fahrer die Bremsleistungen anderer Fahrzeuge oft falsch ein.[nbsp]

Pkw im Bremstest nicht zu schlagen

Der ADAC hat untersucht, wie leistungsstark die Bremsen verschiedener Fahrzeugkategorien sind. Gewinner des Vergleichs ist der Pkw, gefolgt vom Wohnanhängergespann, Motorrad, Kleintransporter und Wohnmobil. Auf dem letzten Platz landete der Lkw.

Ins Rennen schickten die ADAC-Techniker zwei Pkw – einen VW Golf und einen BMW X3. Als Motorrad ging eine BMW 1200GS an den Start, das Gespann bestand aus einem BMW X3 mit einem Hymer Carado, das Wohnmobil war ein Dethleffs Globebus T4. Ein Mercedes Sprinter vertrat die Kategorie der Kleintransporter und für die Klasse der Lkw trat ein DAF XF an. Alle Fahrzeuge waren bis an die Grenze des Erlaubten beladen und mussten bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h so schnell wie möglich zum Stehen kommen.

Wie zu erwarten war, schnitt das Gespann mit einem Bremsweg von 25,2 Metern schlechter ab als der Golf mit 23,2 und der BMW mit 23,5 Metern. Überraschend war, dass das Gespann einen kürzeren Bremsweg hatte als das Motorrad (25,3 Meter). Eher mäßig fiel die Ergebnisse für den Sprinter (28 Meter) und das Wohnmobil (29,8 Meter) aus. Obwohl der Lkw Letzter im Vergleich war, ist seine Bremsleistung mit 36,2 Metern nach Ansicht des ADAC nicht als schlecht zu bewerten. Immerhin muss der Brummi mit 40 Tonnen Gesamtgewicht mehr als die 11-fache Masse der anderen, auf 3,5 Tonnen reglementierten Fahrzeuge stoppen. Für den Lkw spricht zudem, dass er serienmäßig über einen Notbremsassistenten verfügen muss.

Wie sich bei der Untersuchung weiter gezeigt hat, spielt der Grad der Beladung nur eine untergeordnete Rolle für die Länge des Bremswegs. Kritisch können die verschiedenen Bremsleistungen vor allem dann werden, wenn Fahrzeuge unterschiedlicher Kategorien die notwendigen Mindestabstände nicht einhalten, wenn also etwa ein Motorrad oder ein Lkw zu dicht auf einen Pkw auffährt. Nach Ansicht des ADAC sollten daher Abstands- sowie Auffahrwarner und Notbremsassistenten nicht nur beim Lkw serienmäßig mit an Bord sein.

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07.10.2015
hallelife.de - Redaktion
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Was bei der Bereifung beachtet werden sollte

Was Autofahrer alles bei der Bereifung beachten sollten, hat der ADAC hier von A bis Z zusammengefasst:

Was bei der Bereifung beachtet werden sollte

Ausland:[nbsp]In Deutschland und in vielen Nachbarländern gibt es für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Vor der Winterreise sollten sich Urlauber daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.

DOT-Nummer: Reifen müssen mit Angaben zum Herstellungsdatum versehen werden. Das Datum wird als verschlüsselte vierstellige Nummer meist am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 geben das Jahr an. Die Ziffernkombination „1814“ bedeutet somit: 18. Produktionswoche des Jahres 2014. Ein neuer Satz Reifen sollte beim Kauf nie älter als drei Jahre sein.

Einlagern: Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck (0,5 bar höher als Herstellervorgabe) liegend übereinander gelagert werden. Alternativ bieten sich auch so genannte Felgenbäume oder Wandhalterungen an. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen, nicht mit Öl verunreinigten Boden stehen und sollten alle paar Wochen gedreht werden.

Felgen: Bei einem Fahrzeugwechsel auf ein neueres Modell sollte man beachten, dass die Felgen des Vorgänger-Fahrzeugs nicht immer übernommen werden können. Bei der Verwendung von Leichtmetallfelgen im Winter müssen Autofahrer auf deren “Wintertauglichkeit” achten. Leichtmetallfelgen, die nicht für den Wintereinsatz geeignet sind, können mit den Jahren am Felgenhorn oxidieren und dadurch schleichendem Luftverlust verursachen.

Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen stellen einen technischen Kompromiss dar, der wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wenn sie auf kleinen, leichten Fahrzeugen wenig gefahren werden. Bei extremen winterlichen als auch sommerlichen Straßenverhältnissen bieten die entsprechenden Spezialreifen (Sommer- bzw. Winterreifen) derselben Marken eine größere Sicherheit.

Hinterachse: Bei unterschiedlichen Reifenqualitäten oder unterschiedlichen Profiltiefen gehören die besseren Reifen grundsätzlich auf die Hinterachse, da sie vorrangig das Fahrzeug stabilisiert. Unterschiedliche Profiltiefen und[nbsp]ungleichmäßiger Verschleiß an Vorder- und Hinterachse können vermieden werden, wenn in regelmäßigen Abständen (alle 5000 bis 8000 km) die Räder zwischen Vorder- und Hinterachse getauscht werden. Vielfach geben die Hersteller hierzu auch Tipps in den Bedienungsanleitungen.

(Geschwindigkeits- [&] Last-) Index: Alle Reifen sind ausgelegt für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten und Tragfähigkeiten. Die entsprechenden Spezifikationen werden ausgedrückt durch den Geschwindigkeits- und Lastindex auf der Reifenseitenwand. Die Indizes an den montierten Reifen müssen mindestens mit den Vorgaben aus den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Erlaubt sind auch höhere Indizes. Bei M+S-Reifen sind bezüglich des Geschwindigkeitsindex Ausnahmen möglich. In diesem Fall muss ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnern.

Ketten/Kettenpflicht: Eine Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Generell dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet jedes Land jedoch mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an. Auch die Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich laut ADAC vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren.

Label: Seit 2012 gilt die Vorschrift, nach der Autoreifen im Handel mit dem sogenannten Reifenlabel gekennzeichnet werden müssen. Dieses Label gibt Auskunft über den Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch), die Nassbremseigenschaften und die Außengeräuschentwicklung des Reifens. Für den Autofahrer ergeben sich dadurch neue Informationsmöglichkeiten. Besonders wenn es um die sicherheitsrelevanten Nassbremseigenschaften geht, sollten Reifen der Klassen C oder besser ausgewählt werden. Wer sich umfassend über einzelne Reifeneigenschaften informieren möchte, sollte den ADAC Reifentest zu Rate ziehen.

Mischbereifung: Mit „Mischbereifung“ ist die gemeinsame Montage von Diagonalund Radialreifen auf einem Fahrzeug gemeint. Diese ist für Pkw grundsätzlich nicht zulässig. Heutzutage werden für Pkw fast nur noch Radialreifen angeboten. Das „Mischen“ bzw. Kombinieren von unterschiedlichen Reifenmodellen oder Reifen deutlich unterschiedlichen Alters, wenn z.B. nur zwei Reifen ersetzt werden, kann zu Beeinträchtigung der Fahrdynamik führen. Bei einigen Fahrzeugen kann es aufgrund unterschiedlicher Abrollumfänge zum Eingriff elektronischer Assistenzsysteme (Anti-Schlupf-Regelung) kommen.

Oktober bis Ostern / Reifenwechsel: Der ADAC empfiehlt die Verwendung von Winterreifen von Oktober bis Ostern. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit überwiegend Witterungsverhältnisse wahrscheinlich sind oder schnell entstehen können, die mit Winterreifen besser zu beherrschen sind. Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners, können aber den Kaskoschaden kürzen,[nbsp]wenn nachgewiesen ist, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, worunter auch Ganzjahresreifen fallen.

Panne / Ersatzrad / Runflat-Reifen: Liegenbleiben mit einer Reifenpanne ist eine unangenehme Sache. Mit Runflat-Reifen kann man das weitgehend vermeiden, weil sie zumindest eine eingeschränkte Weiterfahrt ermöglichen. So erübrigt sich ein sofortiger Radwechsel oder eine notdürftige Reifenreparatur. Wer mit normalen Reifen fährt, sollte nicht vergessen, regelmäßig auch den Luftdruck des Reserverads zu prüfen.

Profiltiefe: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt, Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm auszutauschen.

Qualität versus Kosten: Der Preis alleine sagt nichts über die Fahrleistung eines Reifens aus, die teuren sind nicht immer die Besten, die günstigen nicht immer die Schlechtesten. In der Regel kosten vier günstige Reifen in etwa soviel wie drei Reifen aus dem oberen Preissegment. Dazwischen gibt es einige Alternativen im mittleren Preissegment und vernünftigen Testergebnissen. Unsere Preisrecherchen zeigen, dass ein Vergleich mehrerer Händler oft große Preisunterschiede zeigen, teilweise ist die Preisspanne für ein bestimmtes Reifenmodell ähnlich groß wie die Spanne vom Billigsten bis zum Teuersten. Daher auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und die Kosten für Montage, Auswuchten und Altreifenentsorgung nicht vergessen.

Reifendruckkontrollsystem: Seit 1. November müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Kauf eines zusätzlichen Winterrädersatzes einmalige Mehrkosten von 250 bis 300 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Kauf neuer Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.

TWI: Sogenannte Tread Wear-Indikatoren sind kleine Erhebungen in den Hauptrillen der Reifen. Sie sollen der besseren Beurteilung des Verschleißzustandes von Reifen dienen. Wenn der Steg des TWI bündig ist mit den benachbarten Profilblöcken, ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder bereits unterschritten. An der Außenschulter der Reifen ist die Position der Indikatoren in den Hauptrillen vielfach mit den Buchstaben TWI oder einem markenspezifischen Symbol gekennzeichnet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm darf über den gesamten Umfang im Bereich der Hauptrillen nicht unterschritten werden. Deshalb sollte die Reifenprofiltiefe immer an verschiedenen Stellen der Lauffläche geprüft werden. Empfehlung: Winterreifen, die eine durchschnittliche Profiltiefe von weniger als 4 mm haben, sollten nicht mehr verwendet und vor dem Wintereinbruch durch neue ersetzt werden.

Unwucht: Jedes Rad, auf das ein neuer Reifen montiert wurde, muss ausgewuchtet werden, um einen möglichst ungestörten Lauf des Rads am Fahrzeug zu gewährleisten. Für im Betrieb befindliche Räder kann ein Nachwuchten erforderlich werden, wenn zum Beispiel bei bestimmten Geschwindigkeiten Rückwirkungen auf das Lenkrad spürbar werden.

Ventil: Einfache Gummi-Snap-In-Ventile müssen bei jedem Reifenwechsel ausgetauscht werden. Für Metallventile gelten andere Regeln.

Wechsel von Winterrädern: Wer den Wechsel der Räder selbst vornehmen will, muss unbedingt die Herstellerhinweise in der Bedienungsanleitung beachten. Dies gilt besonders für die Anzugsmomente der Radverschraubung. Wichtig ist auch, die Radschrauben zu verwenden, die zu der jeweiligen Felge passen. Im Zweifel sollte eine Fachwerkstatt den Wechsel vornehmen.

Zertifizierte Reifenmontagebetriebe: Immer mehr Pkw werden mit sogenannten Ultra High Performance-Reifen (UHP-Reifen) oder Runflat-Reifen ausgestattet. Diese Reifen erfordern bei der Montage und Demontage besondere Vorkehrungen, die eine mögliche unbemerkte Beschädigung des Reifens während der Montage ausschließt und damit den sicheren Betrieb der Reifen gewährleistet. Einzelne Reifenmontagebetriebe sind für diese speziellen Montagetätigkeiten gesondert zertifiziert.

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07.10.2015
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Reifen jetzt wechseln

Die wichtigsten Tipps für Autofahrer

Trotz milder Temperaturen rät der ADAC Autofahrern, jetzt die Reifen zu wechseln, um bei jedem Wetter sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Wer früh von Sommer- auf Winterbereifung umstellt, spart sich zudem bei einem plötzlichen Wintereinbruch lange Wartezeiten in den Werkstätten.

Reifen jetzt wechseln

Als Richtschnur gilt: Von Oktober bis Ostern sollten Autos mit Winterreifen ausgestattet sein.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung im Straßenverkehr drohen 80 Euro und ein Punkt. Bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung kann dies bei grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Außerdem droht dem Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs ist, bei der Regulierung eines Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite eine Mithaftung. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vorab über die Winterreifenpflicht in dem jeweiligen Land informieren, da diese in Europa nicht einheitlich geregelt ist.

In Deutschland fordert der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern bei der Bereifung. Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von vier Millimetern auszutauschen.

Wer die Winterreifen aufgezogen hat, sollte die Sommerreifen bis zur nächsten Saison richtig einlagern. Durch Kennzeichnung der Räder mit Kreide (zum Beispiel „vr“ für vorne rechts) wird die Montage nach dem Winter erleichtert. Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck (0,5 bar höher als die Herstellervorgabe) liegend übereinander gelagert werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen Boden stehen und sollten alle paar Wochen gedreht werden.

Autofahrer, die neue Winterreifen benötigen, können sich im aktuellen ADAC-Winterreifentest 2015 über die Modelle informieren. Wer beim Reifenkauf Preise vergleicht und seine Fahrgewohnheiten berücksichtigt, findet auch unter den neuen Modellen günstige Produkte, wie die Testergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zum Reifen A-Z finden Sie[nbsp]hier

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07.10.2015
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Safe-Harbor-Abkommen mit den USA ist ungültig

In den USA ist der Datenschutz nicht ausreichend! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelung zum Datentransfer von der EU in die USA für ungültig erklärt. Die persönlichen Daten europäischer Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, heißt es in dem Urteil.

Safe-Harbor-Abkommen mit den USA ist ungültig

Die Europäische Kommission hatte demnach gar nicht die Kompetenz, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, erläutern ARAG Experten. Geklagt hatte ein Österreicher, der seine personenbezogenen Informationen bei Facebook nicht als sicher ansah. Das US-Unternehmen hat seinen Europasitz in Irland und speichert die Daten in den USA. Die EU-Kommission erklärte, sie wolle zügig Verhandlungen über ein neues Abkommen abschließen.

Weiter Informationen unter www.arag.de

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07.10.2015
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Stauprognose für das Wochenende 2. bis 4. Oktober

Zahlreiche Urlauber und Ausflügler werden am kommenden Wochenende an die Küsten, in die Mittelgebirge und die Alpen aufbrechen. Auch die zahlreichen Baustellen führen dazu, dass manche Fahrt im Stau endet.

Stauprognose für das Wochenende 2. bis 4. Oktober

Der Reiseverkehr erhält durch den Beginn der Herbstferien in Nordrhein-Westfalen und Thüringen wieder etwas Schwung. Zahlreiche Urlauber und Ausflügler werden am Wochenende an die Küsten, in die Mittelgebirge und die Alpen aufbrechen. Auch die derzeit etwa 440 Baustellen auf den deutschen Autobahnen führen dazu, dass manche Fahrt im Stau endet.

Die staureichsten Fernstraßen im Überblick:

  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee

  • A 1 Köln – Bremen – Hamburg – Lübeck – Puttgarden

  • A 2 Dortmund – Hannover – Berlin

  • A 1/ A 3/ A 4 Kölner Ring

  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau

  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden

  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe – Basel

  • A 7 Flensburg – Hamburg – Hannover – Würzburg – Füssen/Reutte

  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg

  • A 9 München – Nürnberg – Berlin

  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen

  • A 93 Kufstein – Inntaldreieck

  • A 95/ B 2 München – Garmisch-Partenkirchen

  • A 96 München – Lindau

  • A 99 Umfahrung München

Urlauber, die nach Österreich fahren, müssen sich bei der Wiedereinreise nach Deutschland auf Wartezeiten durch Grenzkontrollen einstellen. Betroffen sind nicht nur die Autobahnen, sondern auch kleinere Grenzübergänge an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Reisende sollten gültige Ausweise dabei haben.

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30.09.2015
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Diesel teurer, Benzin günstiger

Preisdifferenz seit vier Wochen unter Steuerspreizung

Die Preisentwicklung bei Super E10 und Diesel zeigt aktuell in unterschiedliche Richtungen: In der aktuellen ADAC-Auswertung kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Durchschnitt 1,329 Euro – das sind 0,4 Cent pro Liter weniger als in der Vorwoche.

Diesel teurer, Benzin günstiger

Teurer wird Tanken hingegen für Dieselfahrer: Der Preis für einen Liter ist um 0,4 Cent auf durchschnittlich 1,136 Euro gestiegen.

Mit dem Preisrückgang bei Super E10 normalisiert sich das Niveau bei dieser Sorte weiter, nachdem die Preise bis Juli überdurchschnittlich gestiegen waren. Die Preisdifferenz zwischen Benzin und Diesel ist nun seit vier Wochen geringer ist als die steuerliche Spreizung von 22 Cent und beträgt aktuell nur gut 19 Cent.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, Kraftstoffpreise zu vergleichen und Unterschiede in lokalen Märkten zu nutzen. Informationen gibt es unter[nbsp]www.adac.de/tanken[nbsp]und in der App „ADAC Spritpreise“.

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30.09.2015
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Sicher zur Schule und wieder zurück

Mit dem Schulwegplan Unfälle von Erstklässlern vermeiden. Der ADAC gibt Tipps für Schulen, Eltern und Autofahrer.

2014 verunglückten besonders viele Kinder auf dem Schulweg: Mehr als 16 000 Kinder unter 15 Jahren wurden zu Fuß oder auf dem Fahrrad bei einem Verkehrsunfall verletzt.

Sicher zur Schule und wieder zurück

Besonders groß ist die Unfallgefahr für Erstklässler, die viele neue Eindrücke zu verarbeiten haben. Alle Verkehrsteilnehmer sind gefragt, damit die Kleinen sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps für einen sicheren Schulweg zusammengestellt.

Viele Unfälle entstehen, weil vor allem die jüngeren Schülerinnen und Schüler aufgrund der Größe, eines eingeschränkten Gesichtsfelds und mangelnden Gefahrenbewusstseins kritische Situationen nicht erkennen können. Sie benötigen bis zu dreimal mehr Zeit als Erwachsene, um auf gefährliche Situationen im Verkehr angemessen zu reagieren. Mit der richtigen Vorbereitung der Kinder können viele Unfälle vermieden werden.

Zudem können Schulwegpläne die Zahl der Unfälle verringern. Jedoch: Viele Grundschulen stellen den Eltern keinen geeigneten Plan zur Verfügung. Diese Spezialpläne der näheren Umgebung einer Schule zeigen, auf welchen Wegen die Kinder am besten aufgehoben sind. Grundsätzlich gilt: Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der beste und sicherste sein. Wichtig beim Erstellen eines Plans ist, dass Kinder selten die Fahrbahn überqueren müssen und die Straßenseite nach Möglichkeit ausschließlich an Ampeln oder Zebrastreifen wechseln.

Weiterführende Schulen sollten zudem Radwegepläne zur Orientierung anbieten, da ältere Schulkinder häufig schon mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die Federführung bei der Erstellung der Pläne sollte bei den Verkehrsbehörden liegen.

Wichtig für die Sicherheit der Kinder ist neben guter Vorbereitung auch helle Kleidung oder reflektierende Sicherheitswesten an Regen- und Nebeltagen oder in der Dämmerung.

Besonders morgens und am Mittag sollten Autofahrer in der Nähe von Kindergärten und Schulen die Geschwindigkeit auf Tempo 30 drosseln und vorausschauend und bremsbereit unterwegs sein.

„Sicherheit von Fußgängern im Straßenverkehr“ ist das Schwerpunktthema, mit dem der ADAC die Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“ im September fortsetzt. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

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30.09.2015
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Mundraub ganz legal

Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!

Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.

Mundraub ganz legal

Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.

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Mundraub ganz legal?
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Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.

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Wem gehört das Obst am Straßenrand?
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Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.

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Vor der Ernte am besten fragen
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Entscheidend für eine legale Ernte ist das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann man sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, kontaktieren Sie den Eigentümer. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

Weitere Informationen unter www.arag.de

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28.09.2015
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Vorkasse für Auszahlung eines vermeintlichen Lottogewinns

Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzockmasche

Großes Staunen lösen derzeit bei einigen Verbrauchern[nbsp]Gewinnbescheide der Lotto49 Deutschland GmbH[nbsp]aus. Die Adressaten werden beglückwünscht zu einem Lotterie-Gewinn von über 90 000 Euro. Aufgrund “steuerbedingter Geschäftsanweisung” könne der Gewinn nicht auf das Konto überwiesen werden, sondern würde von einem Geld [&] Werttransportunternehmen überbracht.[nbsp]

Vorkasse für Auszahlung eines vermeintlichen Lottogewinns

Diese[nbsp]Internationale Transport [&] Security GmbH aus Leonding wiederum verlangt einen Geld-[&] Werttransportversicherungsbetrag von 4,5 Prozent der Gewinnsumme. Die Überweisung dieser reichlich 4000 Euro sei die Voraussetzung für eine reibungslose Gewinnübergabe.

Die Abzocker setzen hier auf eine altbekannten Masche: Ein verlockender Gewinn soll zu einer Anzahlung verleiten. Damit der Schwindel nicht gleicht auffliegt, nutzen die Betrüger die echten Firmenadressen der[nbsp]
staatlichen Westdeutschen Lotterie in Münster. Selbst die Internetseite von West Lotto wurde nachgebaut.[nbsp]

Tipp

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, keineswegs in der Hoffnung auf einen Gewinn hier Geld zu überwiesen! Eine Gewinnanzahlungspraxis gibt es bei keiner der staatlichen Lotteriegesellschaften.[nbsp]

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Bei Fragen zu Gewinnmitteilungen können sich Verbraucher an alleBeratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder das Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900)1775 770 (1 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) wenden.

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28.09.2015
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Sachwerte zum Anfassen: Anlageformen der Zukunft

Die finanzpolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und der digitale Wandel haben zu einem maßgeblichen Umdenken auch im Bereich der Anlageformen geführt. Rein aktienbasierte Anlageformen kommen daher für viele Anleger nicht mehr infrage. Das Bedürfnis nach Sicherheit übersteigt in den meisten Fällen den Wunsch nach einer möglichst hohen Rendite.[nbsp]

Sachwerte zum Anfassen: Anlageformen der Zukunft

Unter diesen Voraussetzungen stellt sich für viele Menschen die Frage, wie sie ihr Vermögen nachhaltig und sicher anlegen können.

Aus alt mach‘ neu: Investition in Oldtimer und Kunst

Da rein elektronisch gehandelte Papierwerte wie Aktien und Fonds Wertschwankungen unterliegen, sollten Anleger überdenken, auf Werte zu setzen, deren monetärer Wert auch tatsächlich mit einem real existierenden Produkt verbunden ist. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Investition in Sachwerte. Dabei ist eine Kombination aus mehreren Anlageformen sinnvoll, um das Vermögen streuen, potenzieren und auch im Krisenfall optimal absichern zu können. So können auch kombinierte Anlageformen wie Mischfonds ein sinnvolles Investment darstellen.

Eine gute Anlage in Sachwerte sollte nach Möglichkeit folgende Vorteile aufweisen: Der Wert sollte anfassbar, transportierbar, weltweit anerkannt und als Zahlungsmittel zugelassen sein. Er sollte zudem den Vorteil der Fälschungssicherheit bieten. An letztgenanntem Punkt setzt die Auswahl von renommierten Experten und Gutachtern an, um die Echtheit von Oldtimern, Kunst, Münzen, Briefmarken und Co. beurteilen zu können. Diamanten gelten in diesem Kontext als schwerer veräußerbar, da es aufgrund ihrer Seltenheit bei der Bewertung nur wenig renommierte Experten gibt und sie zudem bei richtiger Schätzung einen für viele Menschen häufig nicht bezahlbaren Wert aufweisen.

Unter genannten Gesichtspunkten kommt die Geldanlage in Form von Oldtimern als nennenswerte Sachinvestition infrage. Aber auch die jüngeren Modelle wie Youngtimer eignen sich als gewinnversprechendes Investment. Old- und Youngtimer bieten im Gegensatz zu beispielsweise Immobilien den Vorteil, dass sie portabel und damit auch in Krisenzeiten leichter veräußerbar sind. Bei den Fahrzeugen gilt zu beachten, dass sie in einem guten Zustand und relativ selten sind.

Neben Klassikern der Fahrzeuggeschichte gelten auch hochdotierte Werke der Kunstgeschichte als alternative Anlageform. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, die Kunst von einem Experten bewerten zu lassen, um einen Wertverlust infolge eines gefälschten Bildes zu verhindern. Neben Oldtimern und Kunst verlieren auch Münzen von ihrem antiquierten Charme und gewinnen als Anlageoption mit Zukunft.

Altbewährte Anlageformen in Krisenzeiten: Gold und Silber

Gold und Silber haben sich seit hunderten von Jahren als sichere Vermögensanlage in Krisenzeiten bewährt. Mit Gold wird an den Wertpapierbörsen spekuliert, weshalb das Edelmetall zumindest teilweise den Gesetzen der Finanzwelt unterliegt. Die dabei entstehenden Kursschwankungen sind jedoch relativ gering, weshalb Gold aufgrund seines realen Wertes als durchaus sichere Geldanlage einzuordnen ist.

Leider ist im wahrsten Sine des Wortes auch nicht alles Gold, was glänzt. Um den windigen Angeboten der schwarzen Schafe aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich die Inanspruchnahme seriöser und staatlich zertifizierter Anbieter. Es müssen dabei keine großen Geldmengen sein, die beim Gold- oder Silberkauf gezahlt werden. Eine sehr intelligente Variante stellt dabei der Münzkauf dar. Hier können die Anleger vergleichsweise kleine Beträge zu Silber oder Gold machen. Diese Methode bietet dabei einen doppelten Vorteil durch den Edelmetall- und hohen Sammlerwert von Münzen.

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23.09.2015
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Wohlfühlatmosphäre auch in kleinen Wohnzimmern

Das Wohnzimmer ist Lebensmittelpunkt, Rückzugsort und Ruheoase. Nach einem langen Tag findet man hier Erholung und Entspannung. Doch auch wer nur wenig Platz zur Verfügung hat, muss nicht auf eine perfekte Wohnfühloase verzichten. Gemütlich und funktional eingerichtet, kommen auch kleine Wohnzimmer ganz groß raus. Ob beim DVD-Abend mit der ganzen Familie, einem verregneten Sonntag auf der Couch mit dem Partner oder einem guten Glas Wein in netter Gesellschaft alter Freunde: Das Wohnzimmer steckt voller Möglichkeiten.[nbsp]

Wohlfühlatmosphäre auch in kleinen Wohnzimmern

Nur weil in einigen Wohnungen das Wohnzimmer etwas kleiner ausfällt, bedeutet das nicht, dass das Potenzial des Raumes nicht voll ausgeschöpft werden kann. Mit der richtigen Einrichtungen und stimmigen Accessoires hält Wohlfühlatmosphäre im Wohnzimmer Einzug.

Farbe zeigen

In einem sehr kleinen Zimmer wirken dunkle Wände sehr wuchtig und drücken den Raum zusätzlich. Besser sind dezente, helle Wände und helle Möbel. Wem das zu langweilig ist, kann die Wand auch mit einem pastellfarbenen Anstrich farblich von der Einrichtung abheben. Damit der Raum nicht zu steril wirkt, bringen Dekorationselemente an der Wand bunte Abwechslung. So zum Beispiel eine Fotoleinwand, die sogar mit eigenen Bildern gestaltet werden kann. Natürlich kann auch Farbe zum Einsatz kommen, dann aber nur, um den Raum optisch größer erscheinen zu lassen.

Flexibel sein

Wer sich neu einrichtet, sollte vor allem bei den Möbeln lieber zweimal überlegen. Ein XXL-Sofa mit großer Liegelandschaft ist in einem kleinen Raum eher ungünstig. Besser sind ein Sofa und Sessel, die flexibel gruppiert werden können. Eine Couch, die zum Schlafsofa umfunktioniert werden kann, spart am Tag Platz und verwandelt sich am Abend in eine gemütliche Liegewiese.

Abstriche machen

Ein Wohnzimmer kommt generell mit wenigen Möbeln aus. Deshalb sollten alle Einrichtungsgegenstände, die keinen bestimmten Zweck erfüllen, aus einem kleinen Raum verbannt werden, um ihn nicht zu überladen. Besser ist es zwischen den Möbeln immer ein wenig Platz zu lassen. So erscheint ein kleines Wohnzimmer automatisch luftiger und dadurch größer.

Bildrechte: Flickr living room at morning jinkazamah CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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23.09.2015
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Sachsen Anhalt lehnt die Einführung der Mietpreisbremse ab

Seit dem 1. Juni 2015 haben alle deutschen Bundesländer die Möglichkeit, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse einzuführen. Als Vorreiter hat Berlin die Neuregelung noch am selben Tag festgelegt und einen Monat später zogen Nordrhein-Westfalen und Hamburg nach.[nbsp]

Sachsen Anhalt lehnt die Einführung der Mietpreisbremse ab

In einigen weiteren Bundesländern sollte sie folgen, doch viele – darunter auch Sachsen Anhalt – wollen das neue Gesetz überhaupt nicht verabschieden.

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Deshalb will Sachsen Anhalt keine Mietpreisbremse

In Sachsen Anhalt besteht nach Einschätzung der Landesregierung kein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Da der Wohnungsmarkt in den größeren Städten des Bundeslands entspannt zu sein scheint, sieht man auch keinen Anlass dazu, die Mietpreisbremse einzuführen. In Magdeburg oder Halle liegt die durchschnittliche Monatskaltmiete momentan etwa zwischen 5,30 und 5,50 Euro pro Quadratmeter. Da die Bevölkerungszahlen innerhalb der Städte sogar rückläufig sind und aktuell fast jede achte Wohnung leer steht, ist dort auch in naher Zukunft nicht mit einer Anspannung des Wohnungsmarktes zu rechnen. Aus diesem Grund wird die Einführung der Mietpreisbremse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht zur Debatte stehen.

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So funktioniert die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde hauptsächlich deshalb eingeführt, weil die Immobilienpreise innerhalb der letzten Jahre enorm angestiegen sind. Grund dafür ist, dass trotz des nachlassenden Wohnungsbaus die Mieten vieler Immobilien zur gleichen Zeit beliebig erhöht werden konnten. Ohne Probleme war es Vermietern möglich, neue Mietverträge mit einem höheren Mietzins zu vereinbaren. Vor allem in Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin hatte man es mit Erhöhungen von bis zu 50 Prozent zu tun. Deshalb verfolgt die Mietpreisbremse seit dem 1. Juni 2015 das Ziel, Wohnungssuchende vor einem solchem Mietwucher zu schützen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen neue Mieten bei einem Umzug maximal noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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Diese Schlupflöcher gibt es, um die Neuregelung zu umgehen

Es gibt allerdings trotzdem auch einige Ausnahmen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Die Regelung greift beispielsweise nicht bei Neubauten, die nach dem 1. Oktober[nbsp]2014[nbsp]zum ersten Mal vermietet wurden. Umfassend modernisierte Wohnungen sind ebenfalls für drei Jahre vom neuen Gesetz[nbsp]ausgenommen. Von einer umfassend renovierten Wohnung ist dann die Rede, wenn die Modernisierung mindestens ein Drittel eines damit vergleichbaren Neubaus gekostet hätte. In diesen Fällen ist auch eine Mieterhöhung von mehr als zehn Prozent oberhalb des Mietspiegels erlaubt. Ein informatives E-Book von Lexware.de gibt dazu viele hilfreiche Tipps und verrät weitere Details zu diesem Thema.

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Das Bestellerprinzip ist bundesweit bindend

Zeitgleich mit der Mietpreisbremse wurde das Bestellerprinzip für Wohnungsvermietungen beschlossen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt es unabhängig von der Mietpreisbremse in allen Bundesländern und ist dafür zuständig, die Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zu regeln. Zukünftig müssen die Courtagen von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat. Das bedeutet, dass Vermieter die Provision nicht wie bisher an Mieter weiterleiten dürfen, sondern aus eigener Tasche finanzieren müssen. Als Besitzer einer oder mehrerer Immobilien empfiehlt es sich daher auch, am besten ein spezielles Softwareprogramm für Immobilienverwalter zu benutzen, das dabei hilft, stets den Überblick über sämtliche Umsätze und Kosten zu behalten.

Während deutsche Mieter durch die Mietpreisbremse und die Einführung des Bestellerprinzips jährlich etwa[nbsp]850[nbsp]Millionen Euro sparen sollen, haben es die Vermieter seitdem im Gegensatz mit Mehrkosten zu tun. Deshalb planen Immobilienhändler angeblich bereits Umgehungsgeschäfte. Mittels dieser sollen Mieter beispielsweise wiederum höhere Ablösezahlungen leisten, um so letztlich doch die Maklergebühr[nbsp]auf sie umzuschlagen. Offensichtlich sucht die Branche also schon wieder nach neuen Tricks, um diese Regelung zu[nbsp]umgehen.

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22.09.2015
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Ratgeber „Richtig versichert“

Teure und unnötige Policen kündigen – [nbsp]Versicherungsschutz gezielt auswählen

Für die meisten Sachversicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres. Wer also Verträge hat, die sich zum 1. Januar verlängern, kann noch bis Ende September wechseln oder die Versicherung ganz aufgeben.

Ratgeber „Richtig versichert“

[nbsp]Gute Gründe dafür gibt es oft: Viele Policen sind überflüssig oder zu teuer, und das eingesparte Geld könnte besser für die Absicherung wirklich bedrohlicher Risiken eingesetzt werden. Welcher Schutz in welcher Lebenslage Sinn ergibt und wie man durch Abschluss und Kündigung die passende Mischung zusammen bekommt, zeigt der Ratgeber „Richtig versichert“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch hilft, gegliedert nach Risikoarten, bei der Einschätzung des Versicherungsbedarfs. Während etwa die Brillenversicherung als unnötig eingestuft wird, gilt die Absicherung der Invalidität als unverzichtbar. Andere Versicherungen sind je nach Einzelfall nützlich. Die Leser erfahren, wie sie in Preisvergleichsportalen den passenden Tarif finden, worauf es beim Neuabschluss ankommt und welche Ansprechpartner im Problemfall helfen.

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Der Ratgeber „Richtig versichert“ kostet 12,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.

Die Lektüre gibt’s auch als E-Book für 9,99 Euro zum Download unter www.vz-ratgeber.de.

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21.09.2015
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Knöllchen aus dem Ausland nicht aussitzen

Bei fehlerhaften oder zu teuren Bußgeldbescheiden unverzüglich Einspruch einlegen

Sie sind die unbeliebtesten Souvenirs aus den Ferien: Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Der ADAC empfiehlt, diese Bußgeldbescheide nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen.

Knöllchen aus dem Ausland nicht aussitzen

Die Bescheide – wie früher üblich – einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Seit dem Jahr 2010 können Strafen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen rät der Automobilclub, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Ein Beispiel: Ein Bußgeld von 35 Euro, das mit einer Verwaltungsgebühr von 35 Euro aufgeblasen wird, kann in Deutschland ebenfalls zur Vollstreckung kommen. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

Die EU-Staaten sind unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder grundsätzlich in Deutschland durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, haben Griechenland, Italien und Irland den entsprechenden „EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung“ noch nicht umgesetzt. Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus diesen Ländern findet daher noch nicht statt.

Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht beim nächsten Urlaub im selben Land möglicherweise eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes fallen säumige Zahler häufig auf.

Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Forderungen von Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, der für sie jedoch nicht gültig ist. Dass die Behörden im Ausland selbst Bußgelder von Urlaubern an Ort und Stelle eintreiben oder Sicherheitsleistungen verlangen, ist hingegen rechtlich möglich.

Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät der ADAC, unverzüglich Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen. Das gilt beispielsweise für saftige Forderungen für Parkverstöße in Kroatien, die in diesem Sommer von einem Notar in Pula verschickt werden. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro sind Urlauber angeblich bis zu 350 Euro unter anderem für Rechtsverfolgungskosten schuldig. Urlaubern, die nicht unverzüglich reagieren und Einspruch einlegen, droht eine Vollstreckung.

Bei der Höhe der Bußgelder liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Viele Verkehrsverstöße im Ausland werden teils deutlich härter bestraft als hierzulande. Ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden hingegen mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro.

Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und der Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügige Rabatte gewähren Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

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16.09.2015
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Richtiges Parken leicht gemacht

ADAC sagt, wie sich Bußgelder vermeiden lassen

Rund um das Thema Parken gibt es zahlreiche Irrtümer. Der ADAC informiert über die wichtigsten Regeln.

Auto- und Motorradfahrer die auf Geh- und Radwegen parken, riskieren nur dann kein Bußgeld, wenn dies ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung oder Markierungen erlaubt wird.

Richtiges Parken leicht gemacht

Halten in zweiter Reihe ist generell unzulässig und nur Taxen erlaubt, die Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt, wird mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro belegt; das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.

Parken ist auf schmalen Straßen gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten nicht zulässig. Ob eine Straße schmal im Sinne dieser Vorschrift ist, richtet sich nach der Behinderung, die das Parken auf der gegenüberliegenden Seite verursacht. Als schmal wird eine Fahrbahn dann angesehen, wenn sie nur 3,50 Meter breit ist, gemessen am Fahrzeug, das einbiegt, und dem Fahrzeug, das gegenüber der Einfahrt geparkt ist.

Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz freizuhalten; das könnte eine Nötigung und damit eine Straftat darstellen. Grundsätzlich darf nach StVO nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Das Gesetz sieht nur für Einbahnstraßen sowie am rechten Fahrbahnrand verlaufende Straßenbahnschienen eine Ausnahme vor: In diesen Fällen ist das Linksparken gesetzlich gestattet.

Selbst ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto darf in manchen Fällen abgeschleppt werden. Das kann passieren, wenn eine Baustelle eingerichtet wird. Die Schilder müssen aber 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt worden sein.

Wer trotz zahlreicher Knöllchen ständig falsch parkt, riskiert seinen Führerschein. Der Fahrer kann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt werden und, wenn diese nicht bestanden wird, den Führerschein verlieren.[nbsp]
Wer ein Saisonkennzeichen hat, darf außerhalb dessen Gültigkeitszeitraums sein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen parken. Es droht sonst ein Bußgeld von 40 Euro.

Parkscheibe oder Parkschein sind oft vorgeschrieben. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss diese dem Zeichen 318 der StVO entsprechen. Sie muss gut von außen lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro zu zahlen. Die manuelle Parkscheibe ist immer zur vollen oder zur halben Stunden einzustellen. Elektronische Parkscheiben sind nur dann gültig, wenn sie eine Typengenehmigung haben und sich nach dem Abstellen des Fahrzeugs die Einstellung nicht ändert. Die sogenannten mitlaufenden Parkscheiben mit Uhrwerk in Form der manuellen Parkscheibe sind hingegen nicht erlaubt.

Parkscheine und -scheiben müssen auch an einem Motorrad angebracht werden – auch wenn das in der Praxis schwierig ist. Sonst droht ein Bußgeld.

Laut §13 der StVO darf an defekten Parkscheinautomaten oder Parkuhren nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Außerdem ist in diesem Fall eine Parkscheibe zu verwenden.

Auf Parkplätzen gilt meist nicht der Grundsatz rechts vor links, sondern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung. Bei einem Unfall wird immer zwischen den Verursachungs- und Verschuldensanteilen abgewägt. Sind die Anteile gleich, kommt es zu einer Haftungsverteilung von 50/50. Hatte ein Verkehrsteilnehmer aber eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, etwa beim Rückwärtsfahren, so verschiebt sich die Haftungsverteilung zu seinen Lasten.

Fahrspuren auf Parkplätzen können nicht immer als Straßen angesehen werden, die dem fließenden Verkehr dienen. Sie gewähren daher auch kein Vorfahrtsrecht.

Anders sieht es aus, wenn sich das Fahrbahnnetz deutlich von den Abstellplätzen unterscheidet. Weisen kreuzende Fahrbahnen eindeutig (Parkplatz-)Straßencharakter auf, gilt häufig hier der Grundsatz rechts vor links.

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16.09.2015
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Schritttempo bei Warnblinklicht: So überholen Autofahrer Busse richtig

Autofahrer müssen Linien- und Schulbusse einfädeln lassen

Fast wöchentlich nehmen Fernbusbetreiber neue Städte und Strecken in den Fahrplan auf. Doch nicht überall ist die Infrastruktur mit dem Angebot gewachsen: In vielen Städten fahren die Busse nicht von einem zentralen Omnibusbahnhof, sondern von einer normalen Haltestelle am Straßenrand ab.[nbsp]

Schritttempo bei Warnblinklicht: So überholen Autofahrer Busse richtig

Für Autofahrer, die Busse in der Nähe von Haltestellen überholen oder ihnen entgegenkommen, gelten besondere Regeln. Der ADAC hat die wichtigsten Infos zusammengestellt. Vorsicht ist in erster Linie bei Schulbussen und Linienbussen des Nahverkehrs geboten.

Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen an haltenden Straßenbahnen oder Bussen – ob Linien- oder Schulbus – nur vorsichtig vorbeifahren und müssen bei Überholvorgängen die nötige Vorsicht walten lassen. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist rechts davon nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

Strikter sind die Verkehrsregeln, wenn Schul- oder Linienbusse des ÖPNV an Haltestellen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Nähert sich ein Bus mit Warnblinker einer Haltestelle, so gilt ein Überholverbot. Steht der Bus, dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren – das gilt auch in der Gegenrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten „Busbucht“ hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig.

Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.

Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Regelungen nicht betroffen und dürfen normal überholt und passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu Rücksichtnahme im Verkehr.

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