Ab Juli gibt es Geld für den Mittelstand

von 10. Juli 2020

Die ersten Zahlungen sollen noch im Juli erfolgen; die weiteren dann im August und September. Anwärter können sich auf der Onlineplattform des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) schon jetzt registrieren – sie ist bereits freigeschaltet. Laut BMWi sind Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche einschließlich gemeinnütziger Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, antragsberechtigt. Hierzu zählen z. B. Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Träger des internationalen Jugendaustauschs oder der politischen Bildung, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder freie Träger der Auslandsadoptionsvermittlung. Ebenso antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb. Voraussetzung: Der Umsatz ist in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen. Wer noch berechtigt ist, erfährt man auf der Online-Checkliste des BMWi.

Weitere interessante Informationen auch unter:

https://www.arag.de/coronavirus/firmen-und-freiberufler/