Bauhöfe dürfen regionalen Baubetrieben keine Konkurrenz machen

Bauhöfe dürfen regionalen Baubetrieben keine Konkurrenz machen
von 20. Juni 2019

In seinem Bericht ging Thomas Keindorf auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ein und nannte explizit Bauhöfe. Der Präsident der Handwerkskammer Halle wies daraufhin, dass diese gesetzlich nur den Eigenbedarf decken sollten und sich nicht wirtschaftlich betätigen dürften. „Genau hier setzen wir an. Folgt man dieser Definition, dann dürften keine Bauhöfe bestehen, die den regionalen Baubetrieben Konkurrenz machen“, so der Präsident der Handwerkskammer.

Keindorf thematisierte auch die Rückkehr zur Meisterpflicht. Im Jahr 2004 wurde diese für 53 Berufe abgeschafft, derzeit wird geprüft, in welchen Gewerken eine Wiedereinführung sinnvoll ist. „Für uns als Kammer bedeutet die Gesetzesnovelle zunächst erst einmal keinen Zuwachs aber wohl auch keinen Verlust an Betrieben, denn es ist anzunehmen, dass die eingetragenen Unternehmen Bestandschutz erhalten“, schätzte Keindorf auf der Vollversammlung ein.

Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer. Sie setzt sich aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern des Handwerks aus der Region zusammen und wird alle fünf Jahre gewählt.