Rundfunkbeiträge für betroffene Betriebe werden erlassen

von 2. April 2020

Inwieweit eine Anpassung, Stundung oder befristete Befreiung von den Beiträgen in Frage kommt, wird auf Antrag von Betriebsinhabern, die von der Corona-Krise betroffen sind, individuell entschieden. „Hier sind mehr Transparenz und ein vereinfachtes Verfahren wünschenswert“, sagt Keindorf, der auch Präsident der Handwerkskammer Halle ist.

Die am 12. März 2020 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Erhöhung des Rundfunkbeitrages lehnt der Landtagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt ab. “Wenn die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang gesetzt werden soll, ist auch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum 1. Januar 2021 keine sinnvolle Option“, so Keindorf. Aus der Sicht des Handwerks müssen vielmehr alle Einsparpotentiale und strukturelle Änderungen – beispielsweise die Abschaffung der systemwidrigen Einbeziehung betrieblich genutzter Fahrzeuge und ein Ende der Benachteiligung von arbeitsplatzintensiven Kleinbetrieben, die pro Arbeitsplatz die höchsten Beiträge zahlen – ausgeschöpft werden.