Sommersemester als „Null-Semester“ wegen der Corona-Krise anrechnen

von 26. März 2020

„Für die Studierenden, die BAföG beziehen, würde sich das Semester dann nicht auf die Bezugsdauer auswirken. Die Sorge und der Druck, trotz verkürzter Semester alle Leistungen erbringen zu müssen, um weiterhin BAföG zu bekommen, würden damit entfallen“, erklärt Meister.

Für Studierende, die derzeit ihrem Nebenjob nicht mehr nachgehen können, weil beispielsweise die Kneipen und Bars geschlossen haben, greift das Kurzarbeitergeld nicht. „Viele stehen mit leeren Händen da. Das trifft besonders hart, wenn auch die Eltern durch die Corona-Pandemie finanzielle Einbußen erleben und nicht aushelfen können. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, dass Studierende in finanzieller Notsituation unbürokratisch BAföG beantragen können. Außerdem sollte die Bundesregierung ermöglichen, dass Studierende zeitlich begrenzten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach SGB II bekommen könnten.“

„Ein wichtiges Zeichen sollte auch sein, die Freibeträge für das BAföG zu erhöhen. Denn Studierende und Auszubildende, die sich in systemrelevanten Einrichtungen und Bereichen wie dem Gesundheitssystem, dem Rettungswesen oder auch der Landwirtschaft engagieren und BAföG beziehen, sollten für ihre Unterstützung die nötige Wertschätzung bekommen“, so Meister abschließend.