Sollten Zahnärzte ihr Abrechnungsmanagement auslagern?

von 12. Januar 2022

Nur wenn der Zahnarzt seine Leistungen abrechnet und dem Patienten die Rechnung stellt, erhält er sein Honorar und bleibt wirtschaftlich stabil. Nicht selten kommt es so zu erheblichen Belastungen, die sich negative auf Behandlungszeit und mitunter auch die Qualität auswirken. Eine Lösung für Zahnärzte kann das Auslagern des Abrechnungswesens an einen externen Anbieter sein.

Abrechnungen managen – so klappt es

Der Zahnarzt sollte sich im Wesentlichen um die Behandlung seiner Patienten kümmern. Verwaltungsaufgaben können in einer gut aufgestellten Praxis vom internen Team organisiert werden. Das setzt jedoch genügend Personal und Zeit voraus. Beides fehlt heute häufig und so ist es keine Seltenheit, dass der Zahnarzt sich selbst um die Rechnungserstellung kümmert. Das stellt in vielerlei Hinsicht große Herausforderungen an diese, denn neben der geringeren Zeit für Patienten können Stress und Hektik bei der Abrechnungserstellung zu Fehlern führen, die Umsatzeinbußen zur Folge haben. Denn das Abrechnungsmanagement beim Zahnarzt ist aufwendig und es gilt eine ganze Reihe an Faktoren zu berücksichtigen. Zur Anwendung kommt hier der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), der in fünf Bereiche aufgegliedert ist. Jede Position der Behandlung erhält so eine gewisse Punktzahl. Der Betrag für die Leistungen wird letztlich durch die Multiplikation mit dem Punktewert ermittelt. Das ist nicht nur aufwendig, sondern verlangt auch das Fachwissen und eine regelmäßige Fortbildung. Eine Alternative zeigt sich mit einem externen Abrechnungsservice. Dabei übernimmt ein spezialisiertes Unternehmen das gesamte Abrechnungswesen für den Zahnarzt.

Die Leistungen externer Abrechnungsdienstleister

Ein externer Dienstleister, der sich um das Abrechnungsmanagement für den Zahnarzt kümmert, übernimmt neben der Erstellung der Rechnungen auch das Forderungsmanagement sowie das Mahn- und Inkassowesen. Der Zahnarzt hat damit keinerlei Arbeit mehr und kann sich auf seine Hauptarbeit konzentrieren. Auch das Praxisteam wird entlastet und kann die gewonnenen Kapazitäten für den Patientenservice einsetzen. Gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit sichergestellt, denn die Abrechnungsdienstleister nutzen in der Regel das Finanzinstrument des Factorings. Dabei tritt der Zahnarzt die Forderungen an den Anbieter ab und erhält die Summe, inklusive eines Einbehalts, der nach Ausgleich fällig wird, unmittelbar ausgezahlt. So ist zu jedem Zeitpunkt die Liquidität garantiert. Zudem trägt der Anbieter, sofern es sich um das „echte Factoring“ handelt, das Risiko des Zahlungsausfalls. Der Zahnarzt bekommt damit in jedem Fall sein Honorar. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters kann also einige wichtige Vorteile mitbringen, weshalb es sich lohnt hier unterschiedlichen Anbieter zu Vergleich. Stimmen die vertraglichen Vereinbarungen, ist das Factoring in jedem Fall eine Alternative.