Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 31-Jährigen

von 10. März 2020

Bei der Kontrolle seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Halle im Februar 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen oder der Zahlung von 1780 Euro. Da der 31-Jährige weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Halle im Januar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Der Gesuchte wurde festgenommen. Er konnte auch am heutigen Tag die Geldstrafe nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 89 Tage im Gefängnis bleiben.