Baustopp an der BAB 14 Magdeburg-Schwerin

von 8. April 2013

Magdeburg, 2011-12-13: In einem Schreiben vom 4.4.2013 teilte das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg dem BUND Brandenburg e.V. mit, dass es die DEGES (Vorhabensträger) aufgefordert hat, die derzeit laufenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung für den A 14- Planabschnitt VKE 1155 mit sofortiger Wirkung einzustellen. Das Ministerium bezieht sich mit dieser Entscheidung auf eine entsprechende Klage des BUND, welche am 23.4.2013 vor dem Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden werden wird.

Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer des BUND Sachsen-Anhalt e.V. und Koordinator des Verfahrens für den Gesamtverband BUND e.V. kommentiert diesen Schritt des brandenburgischen Verkehrsministeriums wie folgt: „Es ist zu begrüßen, dass die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und das Brandenburgische Innenministerium als Planfeststellungsbehörde jetzt zusagen, die Arbeiten zunächst einzustellen. Erschreckend ist allerdings, dass beide sich über Monate einfach über den Planfeststellungsbeschluss hinweg gesetzt und Tatsachen geschaffen haben, indem große Wälder abgeholzt wurden, ohne dass die festgesetzten, vorgezogenen naturschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen (sogen. CEF-Maßnahmen) realisiert wurden. Sie haben damit großen Schaden an der Natur angerichtet und gegen geltendes Planungsrecht verstoßen. Erschreckend ist auch, dass der BUND wieder einmal das Bundesverwaltungsgericht anrufen musste, um einen Baustopp zu erreichen.“