Nachgewiesener Coronafall bei Geflüchtetem in Krumpa

von 1. April 2020

Da einzelne Kontakte zu anderen Bewohnern nicht nachvollziehbar sind und um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen bzw. eine Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern, wurde für die Bewohner des gesamten Objektes durch das Gesundheitsamt des Landkreises eine Quarantäne bis zum 13.04.2020 angeordnet, was bedeutet, dass die dort lebenden Personen die Unterkunft nicht verlassen dürfen.

Landrat Hartmut Handschak (parteilos) ist sich bewusst, dass diese Nachricht bei den Einwohnern Ängste und Sorgen schürt, bittet aber um einen vorurteilsfreien Umgang in diesem Fall.

„Der Landkreis sowie die zuständigen Behörden werden alle notwendigen Schritte einleiten, die erforderlich sind. Die Einhaltung der Quarantäne wird mit Unterstützung der Polizei kontrolliert.“ so Handschak.

Er appelliert an die Vernunft und Menschlichkeit der Einwohner gegenüber den Geflüchteten.

Letzten Mittwoch, am 25.03.2020 wurden dem Landkreis Saalekreis 25 Geflüchtete zugewiesen, zu denen der Erkrankte gehörte. Diese wurden in der Gemeinschaftsunterkunft Krumpa untergebracht. Das Ministerium versicherte dem Landkreis, dass alle Personen erstuntersucht und seit mindestens zwei Wochen in der Erstaufnahme in Halberstadt untergebracht waren. Sie wurden erst nach Ablauf der Inkubationszeit von COVID-19 verteilt. Wo eine Ansteckung mit dem Virus erfolgt sein könnte, ist unklar.

Bei der Verteilung von Flüchtlingen in der derzeitigen Situation handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme der Erstaufnahmeeinrichtung in Magdeburg – eine Außenstelle der Zentralen Anlaufstellestelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt. Das Land Sachsen-Anhalt ist gem. § 44 Abs. 1 Asylgesetz verpflichtet, die erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen bereitzustellen. Dies gilt auch, wenn einzelne Objekte der ZASt in Folge von Quarantäne-Maßnahmen nicht mehr belegt werden dürfen.

Aus diesem Grund wurde begonnen, vorsorglich die Nebenstelle Magdeburg freizuziehen, um dort für den Fall einer Sperrung der Hauptstelle Halberstadt vorübergehend die Aufnahme und Erstuntersuchung von Neuzugängen durchführen zu können.