Nach Gewalttat von Bad Lauchstädt

Nach Gewalttat von Bad Lauchstädt
von 22. März 2023 0 Kommentare

Ergänzende Maßnahmen zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt werden eingeleitet

 

Nach dem gewaltsamen Tod einer 59 Jahre alten Frau in Bad Lauchstädt am 8. März 2023 hat sich das Ministerium für Inneres und Sport umfangreich berichten lassen, wie die Polizei- und die Waffenbehörde vor Ort vor der Gewalttat mit dem Fall von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld umgegangen sind. Die bisherige Auswertung dieser Berichte legt den Schluss nahe, dass der polizeiliche Umgang mit dem Geschehen hätte anders und vor allem professioneller erfolgen müssen.

Bei der Aufklärung des Sachverhalts geht es insbesondere auch um die Frage, was unternommen wurde, nachdem das Opfer am 1. Februar 2023 die Polizei einschaltete: Der von ihr getrennt lebende Ehemann hatte die Frau zuvor mit dem Auto verfolgt und versucht, sie aus ihrem Wagen zu ziehen. Der 61 Jahre alte Mann war seit diesem Zeitpunkt als Waffenbesitzer bekannt.

Das Polizeirevier Saalekreis hätte seit dem 1. Februar 2023 vertieft weiter ermitteln, unbedingt die vorgeschriebene Gefährderansprache umsetzen, eine Gefährdungsanalyse treffen und gewonnene Informationen beweissicher dokumentieren müssen. Für eine Entscheidung der Waffenbehörde, die waffenrechtliche Eignung zu überprüfen und die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, wäre es dringend erforderlich gewesen, dass Polizei und Waffenbehörde bei der Gefährdungsbewertung enger zusammengearbeitet hätten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Auch ich bin erschüttert über die Tat in Bad Lauchstädt. Den Angehörigen der getöteten Frau gehört mein und unser aller Mitgefühl. Die entsetzliche Tat zeigt die Gefahr, die von Menschen ausgeht, die Waffen missbrauchen, um andere zu verletzen oder zu töten. Waffen gehören nicht in die Hände von aggressiven, gewalttätigen oder extremistischen Menschen. In solchen Fällen gilt es, diesen ihre Waffen schnellstmöglich zu entziehen. Es ist in jedem Einzelfall entscheidend, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass legal besessene Waffen missbräuchlich verwendet werden könnten. Das Ministerium für Inneres und Sport hat nun mehrere ergänzende Maßnahmen getroffen, um landesweit Polizei und Waffenbehörden zu sensibilisieren und anzuhalten, bei Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld schnell und konsequent zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen. Zum Schutz der Betroffenen. Zu unser aller Schutz.“

Polizei und Waffenbehörden werden nochmals landesweit sensibilisiert, wie mit Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld umzugehen ist. Dabei wird auf die bereits bestehenden, umfangreichen Regelungen nachdrücklich hingewiesen. Mit Blick auf die Polizei geht es darum, Gewalteskalationen zu verhindern und die Opfer wirksam und proaktiv vor weiterer Gewalt zu schützen. Dafür gilt es, alle relevanten Institutionen einzubinden, um eine konsequente Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld mit hoher Priorität bearbeitet, unverzüglich die Opferschutzbeauftragten eingeschaltet und in Fällen, bei denen Tatverdächtige über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, alle notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Darüber hinaus wird als Sofortmaßnahme nunmehr ergänzend vorgeschrieben, dass es bei Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld, bei denen Tatverdächtige über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, verpflichtende Fallkonferenzen zwischen Polizei sowie den für Waffen- und Sprengstoffrecht zuständigen Behörden gibt. Dies soll sicherstellen, dass bei der Gefährdungsbewertung eng zusammengearbeitet wird, um die Möglichkeiten des Waffenrechts stringent zu vollziehen.

Zudem wird das Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld bei der Landespolizei ab Frühsommer 2023 landesweit eingeführt. Dieses Konzept sieht vor, dass Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen oder Stalking anhand verschiedener Kriterien objektiv daraufhin bewertet werden, ob ein Hochrisikofall vorliegt. Wenn die betroffenen Opfer einverstanden sind, wird der Fall mit verschiedenen Institutionen besprochen und alle notwendigen Maßnahmen koordiniert. Dabei können je nach Sachlage verschiedene Behörden und Ansprechpartner einbezogen werden, beispielsweise das Jugendamt, die Interventionsstelle, das Jobcenter, das Frauenschutzhaus oder die Ausländerbehörde.

Das Hochrisikomanagement wurde seit 2020 im Rahmen eines Pilotprojektes im Polizeirevier Halle (Saale) erfolgreich erprobt und evaluiert. Im Ergebnis hat sich das Konzept bewährt. Eine landesweite Einführung soll ermöglichen, dass Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld in allen Behörden strukturiert und konsequent angegangen und gemeinsam mit allen einzubeziehenden Beteiligten die Opfer geschützt werden.

         

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