Die private Haftpflichtversicherung – Auch in 2017 geht es nicht ohne!

von 30. Dezember 2016

Dies gilt gleichermaßen für Sach-, Personen und Vermögensschäden im privaten Bereich. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für die Schadenersatzforderungen auf, die der Versicherungsnehmer dritten Personen unbeabsichtigt zuführt.

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

Dass eine private Haftpflichtversicherung besonders leistungsstark sein sollte, zeigt sich schon am Beispiel der Personenschäden. Ein Moment der Ablenkung kann ausreichen, um beim Überqueren der Straße einen Radfahrer zu übersehen und schwer zu verletzen. Die finanziellen Folgen können – je nach Verletzung – schnell in die Millionen gehen. Aber auch wer den teuren Laptop eines Bekannten fallen lässt, wird schnell die Vorzüge einer Privathaftpflichtversicherung zu schätzen wissen. Sach-, Personen- und Vermögensschäden werden durch sie gleichermaßen abgedeckt. Darüber hinaus nimmt sie auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, mehr Infos unter gdv.de, ein, denn die Versicherung versucht stets, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht.

Welche Schadensarten werden unterschieden?

Von einem Personenschaden ist immer dann die Rede, wenn Menschen zu Schaden kommen, nachgeschlagen auf deutsche-versicherungsboerse.de. Sie können schnell sehr teuer werden, wenn zum Schmerzensgeld auch noch langwierige Maßnahmen zur Genesung hinzukommen oder gar bleibende Schäden entstehen. Hinzu kann die Kompensation eines Verdienstausfalls kommen. Die Deckungssumme sollte daher möglichst hoch angesetzt werden – 10 Millionen Euro sind in jedem Fall empfehlenswert.

Sachschäden entstehen, wenn infolge von Versehen oder Unachtsamkeiten das Eigentum Dritter beschädigt oder zerstört wird. Zu den kleineren Schäden zählt das Glas Rotwein, dass über einem Teppich geleert wird oder die Kollision eines Einkaufswagens mit einem Fahrzeug. Größere Schäden entstehen beispielsweise dann, wenn ein Feuer entfacht wird, dass dann noch auf das Eigentum Dritter übergreift.

Von Vermögensschäden spricht man, wenn einer dritten Person aufgrund eigener Nachlässigkeiten ein finanzieller Schaden oder Nachteil entsteht.

Wann leistet eine Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Privathaftpflichtversicherung leistet nicht bei Schäden, die am eigenen Eigentum und verschuldet durch den Versicherungsnehmer entstehen. Gleiches gilt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Für Schäden, die durch Kraftfahrzeuge herbeigeführt werden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Gleiches gilt für Luft- und Wasserfahrzeuge. Modellfahr- und Flugzeuge sind in einigen Tarifen mit abgesichert. Für Drohnen ist oftmals eine eigene, spezielle Versicherung erforderlich.

Zusätzlich zu den Basisleistungen einer Privathaftpflicht können noch Zusatzleistungen hinzugefügt werden. Beliebt ist beispielsweise der Schlüsselverlust, denn diese leistet beim Verlust von Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind. Viele Zusatzleistungen im Überblick findet man auf Haftpflichtversicherungvergleich.info.

Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Ausfalldeckung. Schäden, die einem selbst zugeführt werden, aber von beteiligten Dritten mangels finanzieller Mittel und eigener Privathaftpflichtversicherung nicht beglichen werden können, werden dann von der eigenen Versicherung übernommen.