Fitnessstudio kündigen – Sonderkündigungsrecht nutzen

von 1. Juni 2016

Vertrag ist allerdings Vertrag. Daher bleiben viele Menschen auf ihren hastig abgeschlossenen Fitnessstudio-Verträgen sitzen, die meist Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten haben. Zudem verlängern sich viele Tarife automatisch, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt werden. In solchen Fällen lohnt es sich, die Kündigung frühzeitig vorzumerken, um nicht versehentlich in eine Vertragsverlängerung zu geraten.

Gründe, die gelten

Zwar gibt es laut Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht für solche Verträge, dieses greift allerdings nur in ganz bestimmten Fällen. Verträge können immer dann gekündigt werden wenn es zu Problemen, Störungen oder Änderungen kommt, die sich auf die vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen auswirken. In einem solchen Fall können Kunden schriftlich oder über bestimmte Anbieter kündigen und sich online über alles Wissenswerte informieren. Wenn also bestimmte Kurse nicht länger angeboten werden, eine Preiserhöhung stattgefunden hat, Bauarbeiten den Betrieb stören oder die Öffnungszeiten geändert wurden, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch eine unzureichende Reinigung des Fitnesscenters oder eine Schwangerschaft können als Grund angeführt werden. Wichtig ist allerdings, dass dem Betreiber vor der Kündigung eine drei- bis vierwöchige Frist gesetzt wird. Erst wenn innerhalb dieser Frist keine Besserung eingetreten ist, kann gekündigt werden.

Nicht mehr möglich

Der Umzug gilt allerdings nicht länger als Sonderkündigungsgrund – das entschied vor kurzem der Bundesgerichtshof. Ein Zeitsoldat hat sein Fitnessstudio verklagt, da es seinen Umzug nicht als Sonderkündigungsrecht anerkennen wollte. Zwar gewann er zunächst vor dem zuständigen Amtsgericht, verlor dann allerdings in den weiteren Instanzen. Nach Ansicht der Richter sei ein Umzug vom Kunden beeinflussbar und muss vor Vertragsabschluss eingeplant werden. Daher erfüllt ein Umzug nicht die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Kündigung – allerdings kann man bei vielen Anbietern noch auf Kulanz hoffen.

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