Sparkasse Mansfeld-Südharz will rund 2.000 Prämiensparverträge kündigen

Sparkasse Mansfeld-Südharz will rund 2.000 Prämiensparverträge kündigen
von 11. Juni 2018

Beim Prämiensparen wird neben einer variablen Grundverzinsung jährlich ein Bonus auf die monatlich einzuzahlenden Sparraten gezahlt. Dieser Bonus wird umso höher, je länger der Sparvertrag läuft. Der Bonus beginnt in der Regel erst im dritten Sparjahr mit nur drei Prozent der Jahressparbeiträge, steigt dann langsam an und kann laut der Verträge „nach dem“ 15. Sparjahr 50 Prozent erreichen. Wer also tapfer jeden Monat 100 € eingezahlt hat, erreicht erstmalig nach 15 Jahren Sparen den höchsten Bonus von 600 €.

Gerade Kündigungen im 15. Sparjahr wirken sich erheblich zu Lasten der Verbraucher aus. Die variable Grundverzinsung bewirkt, dass der Zinsertrag des Sparguthabens seit Jahren gegen Null tendiert und das von den Sparern eingegangene Risiko zu ihren Lasten voll durchschlägt und nur der Bonus verbleibt, den man in lukrativer Höhe jedoch erst nach mehr als einem Jahrzehnt tapfer durchgehaltenen Sparens erreichen kann.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird mit solchen vorzeitigen Kündigungen der wirtschaftliche Effekt der vereinbarten Prämienstaffel zunichtegemacht, der mit dem Prämiensparvertrag bezweckte Erfolg vereitelt und die berechtigten Kundenerwartungen grundlegend enttäuscht. Mit der nur langfristig ansteigenden Prämienstaffel und dem damit verstärkten Zinseszinseffekt sind die Sparverträge als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt und wurden als solche auch von den Verbrauchern abgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt streitet deshalb bereits gemeinsam mit betroffenen Verbrauchern in vergleichbaren Fällen gegen die Kreissparkasse Stendal vor dem dortigen Landgericht. In anderen Fällen sind Sparer vor Gericht unterlegen.

In Informationsveranstaltungen am

  • Mittwoch, 13. Juni 2018 um 17:00 in Sangerhausen, Karl-Liebknecht-Str. 31 (Gymnasium)

  • Montag, 18. Juni 2018 um 16:00 Uhr in Eisleben, Geiststraße 2 (Untere Parkstraße)

  • Mittwoch, den 20. Juni 2018 um 16:00 Uhr in Sangerhausen, Karl-Liebknecht-Str. 31 (Gymnasium)

gibt die Verbraucherzentrale einen generellen Überblick über den aktuellen Stand der bisher anhängigen Gerichtsverfahren und der zu empfehlenden Vorgehensweise.

Betroffene Sparer werden gebeten unbedingt möglichst alle vorhanden Vertragsunterlagen und Vertragsbedingungen, Werbeflyer, Berechnungsbeispiele, Kundenfinanzstatus und Alternativangebote sowie den entsprechenden Schriftverkehr mit der Sparkasse mitzubringen.

Wegen der örtlich begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0345-2980311, 0345-2980329 oder 0345-2980317 erforderlich. Wir bitten um Verständnis.

Darüber hinaus ist eine individuelle Prüfung des konkreten Prämiensparvertrages und ggf. von der Sparkasse alternativ angebotener Anlagemöglichkeiten im Rahmen einer persönlichen Beratung empfehlenswert. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale

Sonderberatungstage
am 18., 20. und 21. Juni 2018
in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
in Sangerhausen, Kylische Straße 54c
an. Termine dafür können in den Informationsveranstaltungen vereinbart werden.

     
PP