Tiktok urheberrechtlich bedenklich

Tiktok urheberrechtlich bedenklich
von 19. Mai 2021

Dazu stellt die angesagte App registrierten Nutzern in einer Musikbibliothek 15, 30 oder 60-sekündige Ausschnitte angesagter Songs zur Verfügung und schon kann es losgehen mit der Pantomime. Doch dabei handelt es sich nach Auskunft der Experten meist um urheberrechtlich geschützte Werke, an denen Tiktok in der Regel gar kein Nutzungsrecht hat. So weist der Anbieter in seinen Nutzungsbedingungen auch darauf hin, dass Nutzer selbst verantwortlich dafür sind, sich die Rechte an den Inhalten Dritter einräumen zu lassen.

Also mit anderen Worten: Frag erst Justin Bieber, bevor Du Dein kleines Filmchen mit seiner Musik untermalst und verbreitest. Für Tiktok-Fans kann das im worst case zum echten Problem werden und zu einer Abmahnung führen, die leicht tausende von Euros kosten kann. Sogar eine Geld- oder Gefängnisstrafe sind bei Urheberverletzungen drin.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…